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Kampf gegen wilde Aussteller Im Kampf gegen »wilde Ausstellungen« hatte sich der Gewerbe anwalt Dr. Werner Heffter in Berlin eine Beleidigungsklage zugezogen, die vor dem Schöffengericht verhandelt wurde. Privatkläger war der Direktor C. G. A. Conrad, der im Verein mit den Herren Franz West phal und Boman Sachs gewerbsmäßig in den verschiedensten Städten jene privaten Ausstellungen veranstaltet hat und noch weiter zu veranstalten gedenkt, die insbesondere wegen ihrer Prämiierungen so häufig Gegenstand der Besprechung in der Tages- und Fachpresse ge worden sind. An Warnungen vor diesen Ausstellungen hat es nicht ge fehlt. Eine solche hatte seinerzeit der »Voran«, das Organ der freien Ver einigung deutscher Installateure in Cannstatt, erlassen und mitgeteilt, eine beim Berliner Polizeipräsidium eingeholte Auskunft sei dahin gegangen, daß die Herren Kaufmann Franz Westphal, A. Conrad und R. Sachs dieselben drei Personen sind, welche den »Schwindel« mit den Pariser Ausstellungsmedaillen betrieben haben. Diese Auskunft und die Cannstätter Warnung waren in verschiedene Tagesblätter übergegangen und auch von der Zeitschrift »Ausstellungsreform« über nommen worden, die als Beiblatt des von Dr. Heffter redigierten Fachblattes »Der Revisions-Ingenieur« erscheint und das Organ der gegen die wilden Ausstellungen gebildeten »Aussteller-Schutzver einigung ist. In einem längeren Artikel ging Dr. Heffter den Unter nehmungen des Privatklägers und seiner Genossen scharf zu Leibe, wies darauf hin, daß es sich um Leute handle, die nach einer Auskunft des Polizeipräsidiums als Schwindler bekannt seien, und gegen die mehrere Untersuchungen schwebten, und sprach von »berüchtigter Gesellschaft«, »Medaillenschwindel« usw. Darauf gründete sich die Privatklage. Als Sachverständige waren Prof. Dr. Struve, Kommerzien rat Lissauer und Redakteur Friedrichs geladen. Prof. Struve hat seinerzeit selbst in dem von ihm geleiteten Fachblatt gegen die bei solchen »wilden Ausstellungen« zu Tage getretenen Mißstände im Ausstellungswesen Front gemacht. Kommerzienrat Lissauer war bei einer der vom Angeklagten inszenierten Ausstellungen im Arbeits- Ausschuß tätig gewesen. Er bekundete u. a., daß dort nichts Unreelles passiert ist. Prokurist Linau bekundete als Zeuge, er habe seinerzeit beim Polizeipräsidium angefragt, ob dieses die vom »Voran« mitgeteilte Auskunft erteilt habe; er sei darauf nach dem Polizeipräsidium bestellt worden und habe dort im Bureau des Polizeirats Friedrich eine be jahende Antwort erhalten. Der Privatverklagte Dr. Heffter schilderte die Gefahren, die den Ausstellern durch die Teilnahme an solchen zum Zwecke des Gelderwerbs für die Gründer inszenierten wilden Ausstellungen erwachsen, und betonte, daß der von ihm als »Warnung« veröffentlichte Artikel eine Entgegnung auf einen äußerst scharfen Artikel darstelle, den er dem Kläger und seinen Genossen zuge schrieben habe. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Dr. Heffter unter Belastung des Privatklägers mit den Kosten. Dem Angeklagten stehe der Schutz des § 198 zur Seite. Der Angeklagte habe die Unter nehmungen des Privatklägers sachlich beleuchten wollen; es sei nicht erwiesen, daß er ihn persönlich habe beleidigen wollen. Gründe zu scharfen Ausdrücken lagen vor, nachdem schon ein volles Jahr vorher der »Voran« die Warnung vor den drei Herren mitsamt der Auskunft des Berliner Polizeipräsidiums veröffentlicht hatte, und darauf nicht reagiert worden war. Der Kläger hätte sich doch mindestens an das Polizeipräsidium wenden müssen. Da der Angeklagte in dieser Weise den von ihm gebrauchten Ausdruck »Schwindler« gerechtfertigt habe, liege auch in der Form keine Ueberschreitung der Schutzgrenzen des §193 vor. Der Gerichtshof habe aus der Beweisaufnahme auch er sehen, daß die Vorwürfe gewisse tatsächliche Unterlagen haben. Es konnte nicht erwartet werden, daß in der Verhandlung alle Unregel mäßigkeiten aufgeklärt werden konnten; dem Gericht genüge es, in zwei Fällen festgestellt zu haben, daß nicht ordnungsmäßig verfahren wurde, und gewisse Schwindeleien vorlagen, (nach »Berliner Tageblatt«) Albert Bolle & Jordan Berlin S, Ritterstr. 14 bauen [87861 sämmtliche Maschinen für die Papierverarbeitung. Stockpresse Bezeichnung Druckfläche Preis FC 45 :60 cm M. 200.— FD 50:65 „ „ 800.— FE 55:70 „ » 870.— FG 60:75 » . 415 — Vollständige Preisliste auf Wunsch fabriziert als Spezialität: . Briefumschläge jeder Art.. 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