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PAPIER-ZEITUNG Nr. I Düten etc. [153728 M. 16 p. 100 kg, Postkanne M. 2. [150754 Modell G. (141685 Eingetr. Schutzmarke Eingetr. Schutzmarke A. Flaskämper Liniirmaschinen-Fabrik Leipzig-Einenau Gegründet 1871 Kalt Leime Russ. Schnellbinder geruchfr., extra schnell bindend für Anleim-Maschinen Bordier-Maschinen Packetier-Maschinen M. 35 p. 100 kg,Postkanne M. 2,50 für Kartonnage, Düten, Packetirung China Leim Kleisterfrei. — Absolut rein für Kaschier-Maschinen Ueberzieh-Maschinen Diese sauber und stabil ausgeführte Stück - Anleimmaschine kostet inkl. sämtl. Z abehör S Mark 300 (Konkurrenzlos) Kellner & flothmann Düsseldorf-Flingern * Berlin Zolltarifierung von Waren Griechenland. Düten aus geuiöhnlichem Papier, welche zur Auf nahme von Lebensmitteln, Kolonial- oder anderen Waren benutzt werden, sind nach einem Erlaß des griechischen Finanzministers (Nr. 43 696 vom Jahre 1903) nach Abschätzung zu verzollen, weil diese Ware im Zolltarif nicht aufgeführt ist. Einige Zollämter haben indessen den Wert derartiger Düten niedriger angesetzt, als der des zur Herstellung verwendeten Papieres beträgt, wenn dieses Papier in Blättern und nicht in Form von Düten eingeführt wird, während durch die Verarbeitung des Papiers zu Düten eine Arbeit hinzugekommen ist, welche die Erhebung eines Zolles auch für diese nötig macht. Infolgedessen hat der Finanzminister unter dem 23. Oktober 1903 verfügt, daß bei der Abschätzung solcher Waren außer dem im Zoll tarif festgesetzten Zoll für das Papier auch der Wert, der nach der Verarbeitung desselben zu Düten hinzugekommen ist, in Anrechnung zu bringen ist, sodaß, wenn sich z. B. der für das Papier zu ent richtende Zoll auf 100 Drachmen beläuft, wegen der auf die Her stellung von Papierdüten verwendeten Arbeit ein Zuschlag von 10 Drachmen zu erheben ist. Werkführer oder Lohnarbeiter? Entscheidung des Gewerbegerichts in Pforzheim Etuisfabrikant Albert Seelig verlangt von Emil Becht, der als Werkführer bei ihm beschäftigt gewesen sei und als solcher sechs wöchentliche Kündigungsfrist auf Quartalsschluß habe, 100 M. Schaden ersatz, weil er schon nach einwöchiger Kündigung ausgetreten sei. Becht wendet ein, daß laut der Arbeitsordnung des Klägers jede Kündigung ausgeschlossen, und er bei Seelig nicht Werkführer ge wesen sei und begehrt widerklagend den Wochenlohn mit 24 M. Das Gericht stellte fest, daß Becht in der Hauptsache mitarbeitete und nur nebensächlich mit einer Leitungs- und Beaufsichtigungstätigkeit betraut war, mithin nicht als Werkmeister im Sinne der Gewerbe ordnung zu betrachten, sondern als Vorarbeiter der jede Kündigungs frist ausschließenden Arbeitsordnung unterworfen ist. Seelig wurde deshalb mit seinem Anspruch abgewiesen und hat den unbestrittenen Lohn zu bezahlen. (Pforzheimer städtisches Tageblatt) Srabin Gummi >• Ä Schaumfrei, geschmackfrei, geruchfrei, fleckenfrei, reinste Qualität, hochglänzend. Billige Verarbeitung. M. 40,— p. l()0 kg, extra entwässert. Postkanne 5, kg M. 3,— ; Goldkiare flüssige Leime. Klebs offe für alle Zwecke. — Muster und List» franko. Foprinenr Ciphal Chern. Fabrik Limmer bei Hannover rCI ulualu •ICIICI. Zweig-Niederl.: BerlinSW. Ritterstr.48