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Nr. 9 PAPIER-ZEITUNG 301 Mir ist es auch noch nicht aufgefallen, daß in Fachschriften verlangt wird, man solle nur flächig arbeiten. Allerdings wird der Fläche für bestimmte Arbeiten heute der Vorzug gegeben, aber doch auch jede anders ausgeführte Arbeit anerkannt, ob sie einem besonderen Stile angehört oder nicht, wenn sie nur in sich Stil hat und einheitlich ist. Die ersten Anregungen zur zeitgemäßeren, besseren Ge staltung der von mir als Beispiel angeführten Merkantil-Arbeiten sind aus Künstlerkreisen gekommen. Wohl ist es schwer, sich von Regeln, die in Fleisch und Blut übergegangen zu sein scheinen, loszusagen; das Handwerksmäßige hatte in den Kreisen unserer graphischen Künste die Oberhand gewonnen; wie bei den merkantilen Arbeiten dem Lithographen, geht es bei der Ausstattung des Buches dem Typographen. Der Geschmack in den Fachkreisen ist verflacht, er soll vertieft werden, und er vertieft sich auch wieder, wenn der Beruf fortan mit jungen Leuten bevölkert wird, die von der Schule aus eine bessere Geschmacksbildung mit sich bringen. Wesentlich hierfür ist die Neugestaltung des Zeichenunterrichts an unseren Volksschulen. Der Fachmann soll sich immer bei der Herstellung seiner Arbeiten von künstlerischen Ideen und Prinzipien leiten lassen und dabei bedenken, wie weit er diese Prinzipien bei der berufstechnischen Ausführung der Arbeit gelten lassen kann. Wird er beiden Rücksichten gerecht, dann ist er, was er sein soll, ein Kunsthandwerker, und wird es verstehen, allen seinen Arbeiten einheitliches Gepräge, einen »persönlichen Stil« zu geben. Schon mit dem Streben danach allein wird viel Miß verstehen vermieden. M. Im Unfälle an Tiegeldruckpressen Durch die Anordnung von Fingerschutz-Vorrichtungen für Tiegeldruckpressen hat die Buchdrucker-Berufsgenossenschaft und im Anschluß an dieselbe auch die Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft geglaubt, die Fingerverletzungen der Arbeiter bei der Bedienung dieser Maschine auszuschalten. Die Erfahrung hat leider gelehrt, daß solche Unfälle dessen ungeachtet immer wieder vorkommen. Es werden häufig die Fingerschutzvorrichtungen beim Reinigen der Tiegeldruck pressen oder aus anderen Gründen, z. B. beim Bedrucken von einzelnen Bändern oder dicken Heften und dergleichen, wo sie im Wege sind, entfernt und beim Beginn eines Auflagendrucks nicht wieder angebracht. Ein anderer Uebelstand ist der folgende: In einzelnen Druckereien haben sich die Arbeiter daran gewöhnt, nicht — wie allgemein üblich — von oben sondern von der Seite am Tiegel anzulegen, oder es greift, wie kürzlich in der Druckerei von P. in Berlin geschehen, der Arbeiter einem schief angelegten Bogen von der Seite aus nach, weil ihn von oben die Fingerschutzvorrichtung daran hindert. In solchen Fällen ist natürlich die beste Fingerschutz vorrichtung wirkungslos, denn die bekannten Konstruktionen sind sämtlich für das Anlegen von oben berechnet. Es liegt im Interesse der Betriebsunternehmer, darauf zu achten, daß ihre Arbeiter vön oben anlegen oder dafür zu sorgen, daß an ihren Tiegeldruckpressen auch eine seitliche Schutzvorrichtung, wie solche bereits existieren, angebracht wird. Die Berufs genossenschaften haben keine bestimmte Art von Schutzvor richtungen angeordnet, sondern es ist Sache jedes einzelnen Betriebsunternehmers für eine ausreichende Schutzvorrichtung zu sorgen. Duldet er nun, daß bei ihm von der Seite angelegt wird, so macht er sich straffällig, wenn seine Tiegeldruckpresse dem Arbeiter bei dieser Art des Anlegens keinen Schutz gewährt. Das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz gibt den Berufs genossenschaften die Befugnis, Betriebsunternehmer nicht allein mit Strafen bis zu eintausend Mark zu belegen, sondern dieselben auch für alle Aufwendungen, welche für solche Unfälle von den Genossenschaften auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gemacht werden müssen, haftbar zu machen. Tarifgemeinschaft der Buchdrucker. Das Königl. Württembergische Ministerium des Innern wies infolge einer Eingabe des Tarifamts Deutscher Buchdrucker die staatlichen Behörden an, die Herstellung amt licher Druckarbeiten nur solchen Buchdruckereien zu überweisen, welche den deutschen Buchdruckertarif bei dem Tarifamt der deutschen Buchdrucker unterschriftlich anerkannt haben, falls nicht besondere Umstände eine Abweichung von dieser Regel erheischen. Den bis jetzt der Tarifgemeinschaft nicht angehörigen Buchdruckereien wird vor Abbruch der zwischen ihnen und den Behörden bestehenden Be ziehungen ausreichende kürzere Frist gewährt, um sich auf die Zuge hörigkeit zur Tarifgemeinschaft einzurichten. Die Abgabe amtlicher Ankündigungen in Tageblättern gilt nicht als Vergebung amtlicher Druckarbeiten. Der Berliner Buchdrucker-Verein (Gauverband des Gutenbergbundes) beschloß am 31. Dezember sein 11. Geschäftsjahr. Er zählt zur Zeit 9G0 Mitglieder und brachte an Beiträgen im letzten Jahre 48 747 M. auf, das sind 3140 M. mehr als im Vorjahre. Im Jahre 1903 wurden gezahlt an Reise-Unterstützung 151 M., Orts-Unterstützung 14807 M., Kranken- und Sterbegeld 12 779 M., Invaliden-Unterstützung 189 M., Witwen-Unterstützung 700 M., Frauensterbeunterstützung 800 M., insgesamt also 28 876 M. Während der ganzen Zeit des Bestehens von 1898 bis 1908 wurden an Unterstützungen gezahlt 195 289 M. B. Katalog der deutschen Abteilung auf der Weltausstellung in St. Louis 1904. Der Katalog wird in einer Auflage von zunächst 5000 deutschen und 10 000 englischen Exemplaren herausgegeben werden. Er zerfällt in drei Teile, nämlich in: 1. Eine allgemeine einleitende Abhandlung: »Das Deutsche Reich und seine Bewohner am Anfänge des 20. Jahrhunderts« von Professor Dr. von Halle, sowie eine größere Reihe von Auf sätzen, in denen kurzgehaltene Schilderungen der Verhältnisse der hauptsächlichsten auf der Ausstellung vertretenen deutschen Gewerbezweige von hervorragenden Sachverständigen gegeben werden; 2. das Ausstellerverzeichnis, welches Namen und Wohnort der Aus steller sowie eine Bezeichnung der ausgestellten Gegenstände enthält; 3. den Anzeigenteil. Die Herstellung des Katalogs erfolgt in allen seinen Teilen in der Reichsdruckerei. Dabei wird den verschiedenen Wünschen und Be merkungen Rechnung getragen, die bezüglich des Katalogs für die Pariser Weltausstellung laut geworden waren. Insbesondere wird die Anordnung dadurch übersichtlicher gestaltet werden, daß zunächst die einleitenden Artikel in fortlaufender Reihenfolge, dann der eigentliche Katalog mit den Namen der Aussteller usw. und im unmittelbaren Anschluß hieran der Anzeigenteil gebracht werden. Die künstlerische Ausstattung ruht in den Händen des Professors Peter Behrens in Düsseldorf. Pläne, Papier, das von der Firma Zanders in Bergisch-Gladbach für den Katalog besonders hergestellt und mit einem Wasserzeichen versehen wird, Druck, Einband (aus Leder) sind auf das sorgfältigste ausgesucht. Die Anzeigen werden in den Katalog so gebunden, daß sie sich ohne Zerstörung des Ganzen nicht heraus nehmen lassen. Jedem Aussteller stehen in dem Hauptteile des Katalogs vier Druckzeilen von je etwa 40 Buchstaben der einmal gespaltenen Oktav seite kostenlos zur Verfügung. Außerdem sollen dem einzelnen Aus steller 25 Ueberzeilen (im Pariser Katalog nur 10) offenstehen, und für jede Ueberzeile wird eine Gebühr von 10 M. in der deutschen und englischen Ausgabe zusammen erhoben. Anträge der Aussteller bezüglich der Eintragungen in den Haupt teil des Katalogs sind unter genauer Mitteilung der gewünschten Fassung bis spätestens den 31. Januar an das Bureau des Reichs kommissars Berlin W. 38, Schöneberger Ufer 22, zu richten. Verlag und Vertrieb des Katalogs sind der Firma Georg Stilke in Berlin NW., Dorotheenstr. 72 bis 74, übertragen. Der handschriftliche Nachlaß Hoffmanns von Fallersleben ist vor kurzem aus der Hand des einzigen Sohnes des Dichters, des Land schaftsmalers Franz Hoffmann-Fallersleben, in den Besitz der König lichen Bibliothek zu Berlin übergegangen, g. VICTORIA- liefert für sämtliche Prägepressen Matrizenpulver zur Herstellung von Prägematrizen _ innerhalb weniger Minuten Maschinenfabrik Rockstroh & Schneider Nacht .-G. Dresden-Heidenau [154370