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10 PAPIER-ZEITUNG Nr. I Trockengehalt von Zellstoff 205. Schiedspruch Anfang November bezogen wir von dem Einfuhrhaus X. in A. eine Doppelladung Sulfit- und Natron-Zellstoff wie beiliegende Muster. Man berechnet uns solche als 88/100 pCt. Trockengehalt mit 129,5 kg den Ballen oder, da wir zwei Sorten nahmen, je 40 Ballen = 5180 kg. Beim Nachwiegen der Ladung ergab sich ein Mindergewicht von zusammen 870 kg, denn einzelne Ballen, speziell von der hellen Sorte, wogen nur 120 bis 122 kg und weniger, und sehr wenige reichten an das Gewicht von 129,5 kg auch nur heran. Unsere Lieferantin macht uns den Vorschlag, Ihr Urteil einzu holen und erklärt sich bereit, solches anzuerkennen. Uns wurden bisher Zellstoffe zum wirklichen Gewicht berechnet, doch macht die Firma X. geltend, daß solches nicht üblich wäre. Wir gehen von dem Standpunkt aus, daß dieser Zellstoff, der 4 bis 5 Tage von A. hierher brauchte, bei der jetzt herrschenden feuchten Witterung, und der bei uns in einem einseitig offenen Schuppen lagert, eher an Naßgehalt zugenommen als verloren hätte, und daß die Zellstoffe nicht über 88/100 pCt. ausgetrocknet sind. Zum Beweise fügen wir einige Muster, die der Mitte ver schiedener Ballen entnommen sind, bei und bitten uns mitzuteilen, ob wir verpflichtet sind, für das angegebene Mindergewicht aufzukommen oder berechtigt, den Betrag dafür zu kürzen. Papierfabrik Y. in B * * * Wir lieferten der Firma Y. in B. laut unserer Faktura vom 29. Oktober: 40 Ballen Sulfit-Zellstoff, brutto lufttr. 88/100 5180 kg, und 40 Ballen Natron-Zellstoff, brutto lufttr. 88/100 5180 kg. Die Lufttrockengehaltsformel 88/100 ist im deutschen Zellstoff- handel üblich und wurde beim Abschluß vereinbart. Am 6. November schrieben die Herren Y., daß sich ein Fehl gewicht von 870 kg herausgestellt habe, das Gewicht der einzelnen Ballen betrage bei Sulfit stellenweise 120 kg, einmal mehr, einmal weniger, bei Natron zwischen 125/126 kg bis 129 kg, weshalb entweder das Manko abgezogen oder die Ware zur Verfügung gestellt werden müsse. Wir antworteten mit dem in Preßkopie beigelegten Briefe vom 7. November und fügen auch ein Exemplar der darin erwähnten An leitung für Trockengehaltsprüfung bei. P Wir legen ebenfalls Preßkopie unseres Briefes vom 11. No vember bei. Die Herren Y. haben nach unserer Ansicht zu verlangen: 10 860 kg ä 88 pCt. = 9116,80 kg abs. tr. Nach deren Angabe wog die Ware brutto feucht nur 9990 kg (10 360 weniger 870). Wenn unsere Lieferanten richtiges Gewicht gegeben haben, muß in diesen 9990 kg brutto feucht 91,26 pCt. absolut trockene Masse sein, nämlich etwa 9117 kg. Wenn dies nicht der Fall, haben wir natürlich die Differenz zu tragen. Wir bemerken noch, daß die Ballen gleiches Gewicht haben. Die Sache ist zu unbedeutend, um an Ort und Stelle kontra diktorische Probe-Entnahme stattfinden zu lassen. Wir sind aber überzeugt, daß die Herren Y. diesen Teil der Prüfung ordnungsmäßig besorgen werden, wenn Sie Anleitung geben, wie die Probe-Entnahme nach Ihrer Erfahrung am genauesten zu machen ist. Wir haben wiederholt konstatiert, daß die Empfänger den absoluten Trockengehalt nicht in Berücksichtigung ziehen, und wir verstehen nicht, daß hierbei noch nicht überall Klarheit herrscht. Wenn wir uns nur auf einfache Verwiegungs-Resultate basieren wollten, würde man uns unter - Umständen zu wenig, unter Umständen zu viel Gewicht be zahlen. Wir unterwerfen uns Ihrem Urteil. X., Einfuhrhaus in A Der Verkäufer X. & Co. hat offenbar den Zellstoff von nordischen Fabriken bezogen. Diese sind gewöhnt, ihren Zell stoff mit 10 pCt. Luftfeuchtigkeit zu berechnen und zu ver kaufen. Der Stoff hatte deshalb von vornherein einige Prozent Feuchtigkeit weniger als das Gewicht, welches ihm nach dem deutschen Handelsbrauch von 88/100 zukam. Andere Ursachen mögen auch dazu beigetragen haben, den Unterschied auf 370 kg Mindergewicht zu bringen. Der richtige Kaufpreis hätte sich nur durch Feststellung des Gewichts von absolut trockenem Zellstoff, der also bei 100° getrocknet war, feststellen lassen. Diesem Gewicht hätte man auf je 88 kg noch 12 kg zufügen müssen, und es ist möglich, daß dabei das vom Verkäufer berechnete Gewicht herausgekommen wäre. Anderseits sind viele deutsche Papierfabrikanten gewöhnt, ihren Zellstoff mit der in Deutschland zulässigen Luftfeuchtig- von 88/100 zu erhalten, sodaß sie das Gewicht der Ware als das zu bezahlende ansehen können. Da sowohl Käufer wie Verkäufer auf Feststellung des Trockengewichts wegen der damit verbundenen Kosten und Umstände verzichten, so ist es unmöglich, genau festzustellen, wieviel Zellstoff im Sinne des Vertrages wirklich geliefert wurde. Wir entscheiden deshalb, daß der streitige Gewichtsunterschied geteilt wird, daß also der Käufer 185 kg von den fehlenden 370 kg bezahlt. Kalter Kartonnagenleim Glucoldin s Kein Erwärmen mehr, stets gebrauchsfertig Billiger und besser als Tafelleim nmmn VTTI7NER Chemische Fabrik für • - H- - “-un, Klebstoffe und Appreturmittel Berlin SO, Rungestr. 80 ( h — 3 Knackstedt & Näther Licht- und Steindruckerei in hervorragend künst lerischer Ausführung und reizvoller Farben gebung. Chromo- Lichtdruckkarten Luxusdruck Karten Vornehmste u. künst lerischste aller be kannten Lichtdruck- Ausführungen. Lichtdruckkarten in allen modern. Ausführungen Nur Extra-Anfertigung nach einzusendendenVorlagen Muster u. Offerten auf Wunsch. Jul.SchönfeW, Berlin Fabrik u. 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