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282 PAPIER-ZEITUNG Nr. 8 Zolltarifierung von Waren Deutsches Reich. Japanische Klappfächer. Unter Zustimmung der Senatskommission für das Zollwesen hat der hamburgische General zolldirektor die Verfügung vom 28. April 1902. betreffend die Fest stellung der Länge von japanischen Fächern, dahin geändert, daß bei Klappfächern, welche die gewöhnliche Form eines Toiletten-Hand- fächers haben und sich etwa bis zur Größe eines Halbkreises öffnen lassen, die Länge von einem Ende der Stäbe bis zum andern zu messen ist. Die Senatskommission hat sich ferner damit einverstanden er klärt, daß nach dem Material zollpflichtige Fächer dieser Art. die aus einem mit buntem Papier beklebten Bambusrohrgestell bestehen, unter Anwendung des in der Vorbemerkung 3 b zum Amtlichen Warenver zeichnis aufgestellten Grundsatzes nach Tarifnummer 13g zum Satze von 30 M. für den Doppelzentner verzollt werden. (Amtl. Nachr. d. Generalzolldirektion in Hamburg) Papier-Einfuhr in Zanzibar. ( Aus einem Berichte des dortigen österr.- ungar. Konsulats.) Papier kommt in ziemlicher Menge auf den Platz, weniger für industrielle Zwecke als für den täglichen Gebrauch. Der größten Nachfrage erfreut sich dünnes, weißes, blauliniiertes Quart papier seitens der Kaufmannswelt. Sodann ebensolches Briefpapier im Oktavformat und sogenanntes Konzeptpapier billigster Qualität. Ein gutes Geschäft wird auch mit Briefumschlägen gemacht. Sogenanntes Luxuspapier geht verhältnismäßig wenig. Farbiges Papier in grellen und zarten Nüancen wird dagegen stark gekauft, weil es hierzulande die Frauen in zentimeterbreite, lange Streifen reißen, wie Telegraphen papier zusammenrollen und damit die Ohrmuschel schmücken, die zu diesem Behufe 4 bis 5 mehr oder minder große Löcher aufweist. • g. Handelsgebräuche Gerichtliche Gutachten der Handelskammer zu Berlin Lumpenhandel. Es besteht im Lumpenhandel engros kein Handels brauch, wonach Käufer bei Zahlungsbedingung »sofortige Kasse mit 2 pOt.« zu einem Skontoabzug berechtigt ist, falls er durch Kunden wechsel reguliert. Provisionsanspruch. Im Verhältnis einer Firma zu ihrem Reisenden in Berlin ist es, falls eine bestimmte Umsatzsumme als Voraussetzung für die Zahlung eines bestimmten Provisionssatzes vereinbart wurde, nicht üblich, die Provision zu zahlen, wenn diese Summe nicht er reicht ist. Bei kleinen Abweichungen zahlen allerdings manche Prinzipale die Provision aus Kulanz. Postkonferenz In der am 20. November 1903 im Reichspostamt abgehaltenen Besprechung von Postangelegenheiten, an der die Handelskammer durch eins ihrer Mitglieder vertreten war, sind folgende Beschlüsse gefaßt worden: a) Der Absicht der Postverwaltung, Eilsendungen bei Nacht nur dann zu bestellen, wenn es der Absender auf der Adresse ausdrück lich verlangt hat, wird zugestimmt. b) Es ist ein dringendes Verkehrsbedürfnis, daß ein Legitimations papier für die Aushändigung von Wertsendungen an Empfänger, die dem Postboten persönlich nicht bekannt sind, in Form einer be sonderen Postausweiskarte geschaffen werde. Die Karte wäre von jedem Postamt gegen eine Gebühr von 50 Pf. für die Dauer eines Jahres auszustellen und müßte die Photographie, eine kurze Personal beschreibung sowie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers ent halten. Die bisher von Gasthofsbesitzern und anderen Vertrauens personen geforderte Bürgschaft käme in Wegfall. c) In größeren Städten empfiehlt es sich, zu gestatten, daß ge wöhnliche Briefe noch nach der allgemeinen Schlußzeit gegen eine besondeie Gebühr als Spätlingsbriefe mit wichtigen Zügen zur Be förderung gebracht werden. Voraussetzung ist dabei, daß an der bis herigen bewährten Einrichtung nichts geändert wird, wonach noch kurz vor Abgang der Züge Briefe beim Bahnpostamt, durch die Bahn hofsbriefkästen oder am Bahnpostwagen selbst, eingeliefert werden können. d) Offene Karten mit Nachnahme sollen an Sonntagen nur dann bestellt werden, wenn es der Absender oder Empfänger ausdrücklich beantragt hat. e) Eine Gebühren-Ermäßigung der Postversicherung empfiehlt sich nur dann, wenn die amtliche Versicherung dem Publikum künftig dieselben Vorteile bieten kann, wie es die Privatgesellschaften jetzt schon tun. f) Für Ferngespräche mit bezahlter Antwort liegt kein Bedürf nis vor. g) Eine Vorbestellung von Ferngesprächen zuzulassen, ist nicht empfehlenswert, weil dadurch die Leitungen dem allgemeinen Verkehr längere Zeit entzogen werden können. h) Die Anbringung von Ferndruckern oder Phonographen neben den Fernsprech-Apparaten wird als eine für den neuzeitlichen Verkehr wünschenswerte Einrichtung erklärt. Die Beschlüsse decken sieh mit den von dem Delegierten der Handelskammer vertretenen Ansichten. Die übrigen von der Handelskammer an das Reichspostamt ge richteten Anträge (vgl. Nr. 94 der Papier-Zeitung von 1903 Seite 3890) werden nach einer Erklärung des Herrn Staatssekretärs des Reichs- Postamtes in besonderer, mit Vertretern der Berliner Handelskammer abzuhaltender Besprechung erörtert werden- (Mitteilungen aus dem Verkehrsbureau der Handelskammer zu Berlin.) 552)) *1 mit selbsttätigem Farbwerk, Einrichtung zur selbsttätigen Ein- und Ausführung des Tisches resp. Schlittens, Greifervorrichtung für die Decken und Friktionskuppelung Farbdruckpresse ge Das Farbwerk arbeitet naoh dem unter Patentsohutz stehenden Verfahren, bei welchem behufs Erzielung einer vollkommenen Ein färbung jede Auftragwalze nur einmal über die Gravur läuft. Interessenten diene gern mit Referenzen und mit Probe drucken. 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