Volltext Seite (XML)
[152816 Perforir-Maschinen etc. etc me Allerfeinste Referenzen! -wo Abteilung II: Maschinen für Geschäftsbücherfabriken, Buchdruckereien etc., Paginir- u. Kopfdruckmaschinen mit neuem geräuschlosen Antriebe und wirklich genau justirten Ziffernwerken für Kraft- und Fussbetrieb, Original-Zimmermann sehe Ziffernwerke, Visiienkarten-Schnelldruckmaschinen, Kuvert-u.Postkarten-Sohnelldruckmaschinen, D. R. P. a., Maschinen zum Bedrucken von endlosem Papier, Abteilung' I: Maschinen und Apparate für Eisenbahn- Bahnbau und Betrieb, Fahrkartendruckmaschinen f. Hand-,Riemen- und elektrischen Betrieb, Eisenbahn - Fahrkarten - Zählmaschinen mit Trockenstempel-Vorrichtg. f. Handbetr., Datum-Durchschlagstempelpressen, Fahrkarten-Tagesstempel, „Ideal“ Schaffner-Präge- und Lochzangen, D. R. P. a., Plombirzangen, Stationssiegel, Stempel, Fahrkarten-Verkaufsschränke, Feinste Gravir-Arbeiten u. Schriften in Stahl. F. Zimmermann /, Maschinenfabrik G. m. b. H. Chaussee- str. 31/32 Gegr. 1857 * Telefon III Nr. 5831 empfiehlt als langjährige Spezialitäten: 152684] Bitte Preishefte zu verlangen. Leitz-Registratoren Leitz-Briefordner Leitz-Schnellhefter Biblorhaptes Louis Leitz, Briefordner-Fabrik FEUERBACH bei Stuttgart Modell G. 1141685 Diese sauber und stabil ausgeführte Stück Anleimmaschine kostet inkl. sämtl. Zubehör S Marl 300 (Konkurrenzlos) Kellner & Tlothmann Düsseldorf-Flingern * Berlin Eingetr. Schutzmarke Eingetr. Schutzmarke Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Wasserzeichendruck auf der Buchdruck-Schnellpresse Zur Frage 4828 in Nr. 95 von 1903. Den Wasserzeichendruck mit Firnis allein herzustellen ist nicht ratsam, weil Firnis spritzt, besonders wenn er streng ist. Doch leistet ein Gemisch, von Firnis, Leinöl, Vaseline und weißem Sikkativ sehr gute Dienste. Die innige Mischung muß äußerst sparsam aufgetragen und der Druck stark genommen werden. Ein bestimmtes Rezept kann man nicht geben, weil die Bauart der Presse, die Zugkraft und Härte der Walzen maßgebend einwirken. C. Fleck. Nachbildung von Photographien auf Ansichtskarten In Nr. I Seite 4 der Papier-Zeitung befindet sich eine Notiz über eine kürzlich vom Reichsgericht ergangene Entscheidung, durch welche der unberechtigte Vertrieb von gesetzlich geschützten Photographien auf Postkarten mit Strafe belegt wird. Es würde uns auBerordentlic interessieren, wenn Sie im Stande wären, uns noch nähere Angaben über den Inhalt dieser Entscheidung zu machen, da sie geeignet erscheint, eine Umwälzung im ganzen Kunsthandel mit Photographien hervor zurufen. Antwort: Wir erfahren durch Erkundigung beim Einsender der Mitteilungin Nr. 1, daß die erwähnte Reichsgerichtsentscheidung am 12. Oktober 1903 in der Strafsache gegen den Kaufmann Jvan Moos zu Karlsruhe i. B., auf Revision der Nebenklägerin, der Firma Hofphotograph Schumann in Karlsruhe i. B., ergangen ist. Fragesteller mögen von der zuständigen Behörde des Reichs gerichts eine Abschrift des ganzen, ziemlich umfangreichen, Urteils einfordern. Monatliche Kündigung Zur Frage 4966 in Nr. 5. Es ist richtig, daß bei monatlicher Kündigungsfrist die Kündigung nur zum Schluß eines Monats erfolgen kann, doch ist hierbei Voraussetzung, daß der Angestellte nichts unter nimmt, was dem Geschäftsherrn die rechtzeitige Kündigung unmöglich macht. § 66 HGB. und dazu Anmerkung 9 des Kommentars zum Handelsgesetzbuche von Dr. Hermann Staub bieten dem Prinzipal in derartigen Fällen einen gewissen Schutz gegenüber dem Angestellten Die erwähnte Stelle des Kommentars lautet: Bei einer Kündigung inter absentes (unter Abwesenden) trägt der Kündigende die Gefahr der rechtzeitigen Ankunft, doch darf sich der andere Teil nicht der Kündigung durch eigenes Verschulden entziehen wie z. B. wenn der unterwegs befindliche Reisende in dieser Absicht fortwährend seinen Aufenthalt wechselt oder denselben verschweigt oder gar falsch angibt, sollte Letzteres auch unabsichtlich geschehen. Zwar ist die Kündigung eine empfangs bedürftige Willenserklärung, aber die Erklärung gilt als dem an deren Teile zugegangen, wenn sie ihm dorthin geschickt wird, wo der andere Teil sich nach seiner eigenen Angabe zu einer bestimmten Zeit aufhält. Wie sie ihm als zugegangen gilt, wenn sie in seinen Privatbriefkasten gesteckt wird, auch wenn er den Brief nicht herausnimmt, so gilt sie ihm als zugegangen, wenn sie ihm in das Hotel geschickt wird, in welchem er sich nach seiner Angabe am bestimmten Tage aufhält. Aus obiger und Ihrer Darstellung dürfte” hervorgehen, daß die Kündigung doch noch rechtzeitig für den 81. Oktober erfolgt ist. Nach obigen Ausführungen sind auch wir der Ansicht, daß die Kündigung zum 1. November gilt. Unfallversicherung Zur Frage 4972 in Nr. 5. Die Antwort in Nr. 5 ist nicht zutreffend. Nach den Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts sind Buch druckereien, weil sie regelmäßig mit Maschinen betrieben werden, im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes als Fabriken anzusehen. Auch bieten die Papierschneidemaschinen und Tiegeldruckpressen, selbst wenn sie nur mit Hand- oder Fußbetrieb versehen sind, eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Ein Betrieb, wie der dort geschilderte, muß demnach als versicherungspflichtig angesehen werden. B. Vertrauens-Mißbrauch 4977. Frage: Im Februar dieses Jahres bestellte ich bei der Firma X. in A. Ansichtsbilder nach von mir aufgenommenen Foto grafien. Vor dem Kauf vereinbarte ich mündlich mit dem Reisenden (Bruder des Inhabers), daß weder nach meinen Vorlagen noch über haupt Ansichtsbildei’ an meine hiesige Konkurrenz von der Firma X. geliefert werden dürften. Um jedoch ganz sicher zu gehen, ließ ich mir diese Vereinbarung von jenem Herrn nach dem Kauf noch schrift lich bestätigen. Im August dieses Jahres besuchte mich nun der Inhaber X. selbst, und ich erfuhr erst durch ihn, daß, er doch Ansichtsbilder an meine Konkurrenz geliefert hatte mit dem Hinweis, daß er die Sachen hätte liefern müssen, weil sein Bruder solche verkauft hätte. Auf diese Mitteilung verhielt ich mich dem betr. Herrn gegenüber reservirt, weil ich mir die Sachen in dem Schaufenster des Konkurrenten erst an-