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Papiere aller Art nicht weiter verarbeitet, mit Ausnahme von Papier in Kisten. Papier, das auf der Oberfläche nachgeleimt, gestrichen, satiniert, durch Aufeinanderkleben mehrerer Lagen hergestellt, beschnitten oder in Bogen oder kleine Rollen zerschnitten ist, gilt nicht als weiter verarbeitet.« Gleichzeitig bitten wir, zu den Beratungen über die Anträge der Eisenbahndirektion zu Kattowitz und der Vereine Deutscher Papier fabrikanten und Deutscher Zellstoffabrikanten Sachverständige aus den beteiligten Industrien hinzuziehen zu wollen; als Sachverständigen für die deutsche Zellstoff-Industrie gestatten wir uns, unsern stell vertretenden Vorsitzenden, Herrn Generaldirektor Dr. Gottstein, i. F. Cellulosefabrik Feldmühle-Breslau, in Vorschlag zu bringen Verein Deutscher Zellstoffabrikanten Dr. Max Müller Dr. Graf v. Brockdorff Vorsitzender Generalsekretär Kinder-Arbeit in der Papier-Industrie Auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 30. März 1903 über die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben hat der Reichs kanzler für die Papier-Industrie folgende Ausnahmen zugelassen: Es dürfen eigene, über 8 Jahre alte Kinder mit dem Auflegen des Papiers auf die Form, mit dem Bemalen und Anstreichen von Masken beschäftigt werden im Kreise Sonneberg und Amtsgerichtsbezirk Eisfeld; in der Buchbinderei und Kartonnagenfabrikation mit dem Falzen und Kleben von Papierartikeln und anderen leichten Arbeiten in den Regierungsbezirken Breslau, Liegnitz, Merse burg, Koblenz, Mittelfranken, im Kreise Sonneberg und in den Amtsgerichtsbezirken Eisfeld, Neustadt (Sachsen-Koburg-Gotha) und Rodach. Für andere Bezirke gelten diese Ausnahmebestimmungen, die am 1. Januar 1904 in Kraft treten, nicht. # * * Arbeitskarten für gewerblich tätige Kinder Zur Ausführung des oben erwähnten Gesetzes betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben in Preußen haben die Minister für Handel und Gewerbe, der geistlichen usw. An gelegenheiten und des Innern unter dem 30. November 1903 eine Ausführungs-Anweisung erlassen, die in Nr. 9 des Reichs- Arbeitsblattes abgedruckt ist. (Berlin, Carl Heymann’s Verlag, Preis der Nummer 10 Pf.) Gewerbetreibende, die Kinder be schäftigen, sollten vom Inhalt dieser Anweisung, die auch in einer Beilage der Regierungs-Amtsblätter veröffentlicht wurde, Kenntnis nehmen. Für Kinder, die nach Maßgabe obigen Gesetzes regel mäßig beschäftigt werden, muß die Ortspolizei Arbeitskarten ausstellen. Diese müssen an Größe, Papier und Druck mit dem bei jeder Polizeibehörde hinterlegten amtlichen Muster übereinstimmen. Mit der Beschaffung der Arbeitskarten für die erste Zeit — das Gesetz trat am 1. Januar 1904 in Kraft — wurden die Regierungspräsidenten betraut. Für die Folge jedoch ist es den Ortspolizeibehörden überlassen, woher sie den erforder lichen Vorrat beziehen wollen. Trocknen von Pappe Im folgenden will ich die in Nr. 87 von 1908 Seite 8112 angekündigte sachliche Erwiderung auf die Ausführungen in Nr. 77 geben. Meine Praxis erstreckt sich hauptsächlich auf Trockenkammern, so daß ich die Behauptung, solche nur vom Hörensagen zu kennen, zurückweise. Auch wenn Kosten, Verzinsung usw. in Betracht ge zogen werden, stehen die Kammern den Türmen und Kanälen bei weitem nach. Für das Trockengut ist das ununterbrochene Arbeiten bei verhältnismäßig überaus geringem Wärmeverlust nur vorteilhaft, da es bei gleichmäßiger Temperatur erfolgt. Diese in derselben Weise bei der Kammer zu erzielen ist schwer, noch Schwerer und unsicherer aber ist es, die Temperatur am Abend so einzustellen, daß früh das Trockengut trocken entnommen werden kann. Die Kontrolle ist in der Trocknerei eine Hauptsache, in nichtdeutschen Fabriken oft sogar ausschlaggebend für den Fortbestand. Man kann nicht überall, wie in Deutschland, mit geringer Geldstrafe viel erzielen, und nicht überall sind Arbeitskräfte so reichlich vorhanden. Die Herren, die in weit vorgeschobenen Posten Werkführer und dergl. waren, wissen genau, wieviel auf die Kontrolle ankömmt, und werden jede Neuerung mit Freuden begrüßen, die ihre Tätigkeit erleichtert und die den Arbeiter zwingt, auch ohne das eiserne »Muß« seine Pflicht • zu tun. Ob die Kontrolle aber in der Kammer so durchführbar ist, wie im Kanal oder im Turm, mag jeder Praktiker selbst erwägen. Eine vollständige Trocknung aller eingehängten Blätter in gleicher Zeit zu erzielen ist in der Kammer nicht möglich, wenn man nicht einen Teil übertrocknen lassen will. Ein Teil muß hängen bleiben, um nach einigen Stunden der Kammer entnommen zu werden, wenn man nicht für diesen Teil Nachtrocknung auf dem Zylinder vorzieht, um die Leute nicht warten zu lassen. Schon hierdurch wird die Uebersicht erschwert, denn der Werkführer kann nicht jeden Bogen nachfühlen oder gar zählen. Er muß sich damit begnügen, daß er die Leute arbeiten sieht. Beim Kanal oder Turm dagegen kann immer nur ein Wagen trocken sein, und Uebertrocknen ist ausgeschlossen, könnte auch nur den letzten Wagen betreffen. Besonders für dicke Pappen, die immer an der Klammer getrocknet werden, ist Uebertrocknung nachteilig, trotz nach träglicher Feuchtung. Die Temperaturen können im Kanal oder Turm bequemer als in der Kammer gehalten werden, daher erfolgt die Trocknung gleichmäßiger und besser, dies liegt schon im Gegenstrom prinzip. Ob Vor- oder Nachtrocknung nötig ist, kommt auf die Verhält nisse an. Trocknet z. B. die Fabrik, wie es meist der Fall ist, die dünnen Sorten auf dem Zylinder, die dicken hingegen in der Kammer, so können diese nicht auf dem Zylinder vorgetrocknet werden,- weil sie schon bei geringer Wärme blasig und brüchig würden, von dem vielen Zeitverlust gar nicht zu sprechen. Man kann aber von den in der Kammer getrockneten Pappen die etwa noch nicht ganz trockenen Bogen nach den Zylindern geben. In dieser Weise unterstützt die Zylindertrocknerei die Kammer und hilft Zeit ersparen. Bei schlechtem Arbeitspersonal ist dies sehr zweckmäßig, da oft dickere Sorten mit dünneren zugleich hergestellt werden, auf deren Trocknung man in der Kammer sonst einige Stunden warten müßte. Dieser Arbeitsgang soll aber nur als Aushilfe dienen und darf nicht zur Gewohnheit werden. Man kann dann zeitweise auch ohne Feuchtung durch kommen, falls die Satin age nicht allzulange auf sich warten läßt, denn man hat beim Zylinder die Trocknung, genau wie beim Kanal, mehr in der Hand und kann sie beliebig weit treiben. Ob man enge oder weite Pappenklammern verwenden soll, kommt ganz auf den Luftzug in der Kammer an, welcher seitlich eintreten und die Pappe entlang hinstreichen soll, nicht aber, wie es oft in der Kammer vorkam und vorkommt, senkrecht auf diese trifft. Ob da der Raum zwischen den Pappen, in dem die Luft durchstreicht, 50 oder 100 mm breit ist, erscheint gleichgiltig, die Hauptsache ist doch, daß die gesättigten Dünste so schnell und mit so wenig Wärmever- lust wie möglich weggeschafft werden. Da man diesen Zug aber in der Kammer meist nicht erreichen kann, so ist man gezwungen, weite Klammern zu verwenden. Wo besserer Zug herrscht, sind aber enge Klammern vorteilhaft. Die Klammern dürfen aber nicht so eng sein, daß die Pappen zusammenschlagen oder kleben. Naturgemäß wird die Pappe beim Trocknen etwas krumm und verzieht sich, diesen Fehler kann man aber durch nachträgliches sach gemäßes Feuchten und Lagern unter Druck beseitigen, also durch einfache nicht kostspielige Mittel. Wer am Walzwerk Ausschuß macht, der lagert und feuchtet schlecht! Mit dem Schwund, d. h. dem Kleinerwerden des Formates, rechnet man schon am Siebzylinder, durch ihn büßt der Erzeuger nichts ein, denn die Pappe wird nur spezifisch schwerer. Bezüglich der Feuchtung wird es manchem Leser trotz der in Nr. 77 angeführten Wringmaschine nicht klar geworden sein, wie die Walzen überschüssiges Wasser von der trockenen Pappe abstreichen sollen, ohne diese zu feucht zu machen. Namentlich betrifft dies dicke, weiße Pappen, die manchmal wie Bretter aus der Trocknerei kommen. Vorzügliche Feuchtung erzielt man durch eine Bürstwalze, von welcher das Wasser durch einen gegengehaltenen Schaber ab gespritzt wird. Die Feuchtung ist hierbei sehr gleichmäßig und! gut. Das Einbauen von Trockenkammern unter dem Dachstuhl halte ich immer noch für unzweckmäßig, namentlich in nordischen Fabriken. Der Dachstuhl kann nicht so gebaut sein, daß bei großer Kälte Luft durchzug möglich würde. Bei — 20° muß man eiligst alle Oeffnungen und Fenster verschließen, um die Wärme im Gebäude zu halten. Dafür sorgen die Arbeiter schon selbst. Ist dadurch der Luftdurchzug aus geschlossen, so setzt sich Dunst im Gebälk ab. Wenn die Kiste so solid gebaut werden soll, daß keine Dünste hindurchgehen, was ohne größere Kosten nicht erreicht werden kann, so stellt man sie besser im Freien abseits von der Fabrik auf. Dann ist kein Transport von Hand 2 und 3 Stockwerke hoch nötig, ebenso kein Aufzug, und mit der Feuerversicherung wird man bedeutend billiger wegkommen. In einem Fall z. B., wo die Trockenkammer nicht unter dem Dachstuhl, sondern ein Stockwerk tiefer eingerichtet war, und wo die Dünste nur durch eine Treppe nach oben ziehen konnten, stellten sich die beschriebenen Mängel rasch ein. Auch recht steile Dächer behalten bei hoher Kälte den Schnee oben, und wenn ein Fabrikant, um Kisten auf dem Boden zu bauen, erst ein neues steiles Dach auf setzen soll, so wird er es sich überlegen, ob er nicht mit denselben Kosten einen Trocken-Kanal bauen kann. Auf die Bemerkung in Nr. 77 über das Zerpressen der Pappen erwidere ich, daß man weiße Pappe schon mit einer alten vier- spindligen Riemenpresse leicht zerpressen kann. Dazu genügt schon ein Riemen von 31/, Zoll bei 86 Touren auf einer Riemenscheibe von 800 mm. (Die Schnecke 1:30, Spindeln 21/2 Gang auf 1 Zoll engl.) Bei einer Riemenpresse wird man den Druck nie so in seiner Gewalt haben, wie bei der hydraulischen Presse, denn man kann bei dieser