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Papierzeitung
- Bandzählung
- 29.1904,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-190400101
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- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Saxonica
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- Ausgabe
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 29.1904,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 37
- Ausgabe Nr. 3, 10. Januar 69
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 105
- Ausgabe Nr. 5, 17. Januar 141
- Ausgabe Nr. 6, 21. Januar 181
- Ausgabe Nr. 7, 24. Januar 217
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 257
- Ausgabe Nr. 9, 31. Januar 293
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 333
- Ausgabe Nr. 11, 7. Februar 369
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 409
- Ausgabe Nr. 13, 14. Februar 445
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 485
- Ausgabe Nr. 15, 21. Februar 521
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 561
- Ausgabe Nr. 17, 28. Februar 597
- Ausgabe Nr. 18, 3. März 637
- Ausgabe Nr. 19, 6. März 673
- Ausgabe Nr. 20, 10. März 713
- Ausgabe Nr. 21, 13. März 749
- Ausgabe Nr. 22, 17. März 789
- Ausgabe Nr. 23, 20. März 821
- Ausgabe Nr. 24, 24. März 861
- Ausgabe Nr. 25, 27. März 897
- Ausgabe Nr. 26, 31. März 937
-
Band
Band 29.1904,1-26
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- Papierzeitung
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2 PAPIER-ZEITUNG Nr. I lichster Weise auf die Industrie der Papierhalbstoffe, namentlich die Zellstoff-Industrie, rückwirken. Der Verein DeutscherPapierfabrikanten hat Anfang November 1903 in einer ausführlichen, der Tarifkommission und dem Ausschuß der Verkehrsinteressenten überreichten Denkschrift die absolute Notwendig keit einer durchgreifenden Aenderung der für die Tarifierung von Papier geltenden Vorschriften, die übrigens von der k. Eisenbahn direktion zu Kattowitz in der Begründung ihres Antrags ausdrücklich als dringlich anerkannt wird, nachgewiesen und hat überzeugend dar gelegt, warum der Antrag der k. Eisenbahndirektion zu Kattowitz für die deutsche Papier-Industrie unannehmbar ist. Indem wir diese Denkschrift in der Anlage beifügen, sind wir mit dem Verein Deutscher Papierfabrikanten der Ansicht, daß eine gründliche und gerechte Ver einfachung und Verbesserung der Tarifbestimmungen nur durch die Aufnahme der von diesem Verein schon wiederholt vorgeschlagenen Tara-Tarifierung zu erzielen ist. Wir können den von der k. Eisen bahndirektion zu Kattowitz gegen die Tara-Tarifierung geltend ge machten Bedenken, daß durch Aufnahme derselben eine wesentliche Verschiebung in den Absatzverhältnissen eintreten müßte, absolut nicht zustimmen, sind vielmehr der Ansicht, daß durch Annahme des Antrags Kattowitz weit c eblichere Absatzverschiebungen eintreten müßten. Von einer Begrü; ng unsrer Ansicht über die Zweckmäßig keit und die Durchführbarkeit der Tara-Tarifierung glauben wir ab sehen zu können, indem wir uns auch hier auf die Ausführungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten beziehen. Inbezug auf die Folgen, die die Annahme des Antrags Kattowitz für die deutsche Zellstoff-Industrie nach sich ziehen müßte, gestatten wir uns dagegen noch folgendes zu bemerken: Durch die Beschränkung des Begriffes »Holzstoffpapier« auf Holz schliffpapier würden reine Zellstoffpapiere oder Papiere, die über wiegend aus Zellstoff hergestellt sind, von der Tarifierung nach Spezialtarif 1 ausgeschlossen werden, während heute alle diese Papiere nach Spezialtarif 1 verfrachtet werden. Es ist kein Zweifel, daß die Verwendung von Zellstoff erheblich leiden müßte, wenn die mit seiner Hilfe hergestellten Papiere eisenbahntarifarisch schlechter gestellt würden, als sie es zurzeit sind. In Anbetracht der ungünstigen wirt- schaftlicheu Lage, in der sich die deutsche Zellstoff-Industrie schon heute befindet, und die kaum mehr eine angemessene Verzinsung der Betriebskapitalien ermöglicht, könnte ein derartiger Rückgang des Konsums von Zellstoff geradezu vernichtend wirken. - Dazu kommt noch, daß die Auslegung des Begriffes »Holzschliff papier« eine völlig unklare ist. Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach werden unter dem Begriffe »Holzstoff« sowohl der mechanisch be reitete Holzstoff, der Holzschliff, als auch der chemisch bereitete Holz stoff, die Zellulose, verstanden. In diesem Sinne gebraucht z. B. auch der neue deutsche Zolltarif das Wort Holzstoff« für die beiden Arten von Papierhalbstoffen. In gleicher Weise wurde bisher auch von den Eisenbahndirektionen der Begriff »Holzstoffpapier« des Spezial tarifs 1 aufgefaßt, und es wurden Papiere, die aus mechanischem oder chemischem Holzstoff oder aus Mischungen von beiden hergestellt sind und zu Pack-, Emballage- oder Einschlag zwecken dienen, allgemein nach Spezialtarif 1 verfrachtet, ebenso wie die aus solchen Papieren gefertigten Düten, d. h. also auch die wert volleren Fabrikate. Es ist uns sogar bekannt, daß in früheren Jahren mehrmals zwischen Papierfabriken und Eisenbahndirektionen Meinungs verschiedenheiten eingetreten sind, weil die Ersteren Einschlagpapiere, die lediglich aus Holzzellstoff hergestellt waren, als Holzstoffpackpapier des Spezialtarifs 1 verfrachtet hatten, daß aber nach längeren Ver handlungen den betreffenden Fabriken die während eines gewissen Zeitraums gezahlten höheren Frachten wieder völlig zurückgezahlt worden sind, zugleich mit dem Anerkenntnis, daß sie auch weiter ihre Papiere als Holzstoffpackpapiere nach Spezialtarif 1 verfrachten dürften. Eine andere Auffassung des Tarifs kann auch wohl kaum bestehen, da es Papiere, welche lediglich aus auf rein mechanischem Wege gewonnenem Holzstoff, d. h. aus weißem Holzschliff hergestellt werden, nicht gibt. Es ist nicht möglich, aus weißem Holzschliff allein ein brauchbares Papier und namentlich nicht ein Pack- oder Einschlagpapier herzustellen. Ein solches Papier würde keinen genügenden Halt haben. Das be kannte braune Holzschliffpackpapier besteht schon aus einem Mittel ding zwischen mechanischem und chemischem Holzstoff, zwischen Holzschliff und Zellstoff, nämlich aus der sogenannten Lignit-Zellulose. Diese wird durch einen dem Schleifen vorausgehenden Kochprozeß unter Ueberdruck von mehreren Atmosphären hergestellt; hier und da werden sogar Chemikalien in geringer Menge zugesetzt. Dieser Koch oder Dampfprozeß bewirkt eine Oxydation der inkrustierenden Sub stanz, in Verbindung mit einer Braunfärbung und im Zusammenhang damit wird durch das nachfolgende Schleifen die Zellfaser isoliert, das Holz also ebenso wie bei der Herstellung des Zellstoffes in die einzelnen gut verfilzbaren Zellenelemente zerlegt. Wenn man aus weißem Holz schliff, also dem einzigen, wirklich nur auf mechanischem Wege her gestellten Holzstoff, ein Papier herstellen will, so ist ein Zusatz von auf chemischem Wege bereitetem Holzstoff, d. h. Holzzellstoff, uner läßlich, und wenn man nur eine gewisse Festigkeit erzielen will, wie es doch für die Herstellung von Packpapieren erforderlich ist, so ge hört sogar ein ziemlich hoher Prozentsatz Holzzellstoff dazu. Des weitern ist zu bedenken, daß es holzschliffreie Papiere gibt, die viel geringwertiger sind als zahlreiche holzschliffhaltige Sorten, denn bei der Bewertung eines Papiers spielt keineswegs allein die Stoffmischung, sondern wesentlich auch die Fabrikationsart eine Rolle. Papiere aus Zellstoff oder Zellstoffabfällen können viel minderwertiger sein als andere Papiere mit mehr oder weniger Holzschliffgehalt, würden aber trotzdem nach dem Vorschlag der Eisenbahndirektion zu Kattowitz zu höheren Sätzen verfrachtet werden müssen. Auch würde eine verschiedene Tarifierung der Papiere, je nach ihrem Zellstoffgehalt, den Bahnbeamten keinerlei Kontrolle über die Richtigkeit der Deklaration gestatten, denn es ist ganz ausgeschlossen, daß es den Bahnbeamten möglich sein wird, festzustellen, wieviel Zellstoff ein Papier enthält, zumal man in neuerer Zeit in der Lage ist, auch den Holzschliff mit nicht allzu erheblichen Kosten zu bleichen: die Erkennung des Holzschliffs wird dadurch weiter erschwert, und bei der oberflächlichen Untersuchung eines Papiers, wie sie den Bahn beamten doch nur möglich, ist, scheint solches aus gebleichtem Holz stoff hergestellte Papier viel weniger Holzschliff zu enthalten, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Es kann aber kein Zweifel sein, daß solche Papiere, selbst wenn nach dem Antrag Kattowitz eine Unterscheidung zwischen holzfreien und holzhaltigen gemacht würde, nach Spezialtarif 1 verfrachtet werden müßten, obwohl sie erheblich mehr wert sein können als reine Zellstoffpapiere. Aus allen diesen Ausführungen dürfte sich klar ergeben, daß der Antrag der Eisenbahndirektion zu Kattowitz sich nicht nur als nicht durchführbar erweist, sondern auch zu den größten Ungerechtigkeiten und Unklarheiten führen müßte, und daß das von der Eisenbahndirektion zu Kattowitz erstrebte Ziel, eine Besserung der bestehenden Ver hältnisse, auf diesem Wege nicht erreicht würde. Darüber allerdings, daß eine durchgreifende Reform der be stehenden Bestimmungen notwendig ist, kann, wie schon weiter oben ausgeführt wurde, ein Zweifel nicht bestehen; dann daß die heutige Tarifierung des Papiers auch nur einigermaßen den tatsächlichen Ver hältnissen entspricht, wird wohl von keiner Seite behauptet werden können. Wir brauchen nur daran zn erinnern, daß heute viele Papiere, wie z. B. Druckpapier, nach der allgemeinen Wagenladungsklasse ver frachtet werden müssen, obwohl sie keinen höheren Wert besitzen als manche Papiere, die zweifellos unter Spezialtarif 1 fallen, Die Not wendigkeit dieser Reform ist ja von der Eisenbahndirektion zu Kattowitz selbst anerkannt worden und wird auch in der Denkschrift des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, auf die wir uns hier erneut beziehen, klar nachgewiesen. Die Tarifierung nach dem Verwendungs zweck aber hat, wie es sich ja gezeigt, die schwersten Mißstände: die Tarifierung auf Grundlage der Papierbestandteile bezw. der Stoffzusammensetzung ist undurchführbar und ungerecht; es bleibt also nur die Tarifierung nach der Tara, entsprechend dem Anträge des Vereins Deutscher Papierfabrikanten. Dieselbe ermöglicht der Eisenbahn eine genaue Kontrolle, sie nimmt den Fabrikanten jeden Zweifel über die richtige Art der Verfrachtung, sie ist allein klar und gerecht. Dabei ist es ausgeschlossen, daß wirklich wertvolle, feine Papiersorten, deren Verladung auch heute noch allgemein in Kisten erfolgt, wegen eines geringen Frachtvorteils in ungenügender Ver packung abgesandt und wertvolle Güter dadurch der Beschädigung ausgesetzt werden könnten. Somit bleibt nur zu, erwägen, ob die Eisenbahnverwaltungen selbst durch Annahme des Antrages des Ver eins deutscher Papierfabrikanten einen pekuniären Ausfall haben würden. Nach früherer Berechnung könnte sich dieser Frachtausfall auf höchstens 500 000 M. im Jahre stellen. Spätere Ermittlungen und Erwägungen berechtigen sogar zu der Annchme, daß ein Aus fall nicht entstehen würde. Es ist dies um so leichter mög lich, als seit der ersten Berechnung für »Papiere aller Art«, die exportiert werden, Frachtermäßigungen bereits ein geführt wurden, und als anderseits bei niedrigeren Tarifen vielfach Ladungen, die sonst auf dem Wasserwege, der für Papier ja nicht be sonders geeignet ist, befördert werden, der Bahn zufallen würden. Es darf ferner darauf hingewiesen werden, daß die Frachtauslagen für Papier bei den seit Jahren erheblich gesunkenen Papierpreisen oft mehr betragen als der Nutzen, der selbst günstig arbeitenden Fabriken im besten Falle übrig bleibt. Bei den unverhältnismäßig hohen Fracht tarifen müssen die Papierfabriken bei weiter sinkenden Preisen immer mehr darauf sehen, ihren Absatz auf den nächsten Umkreis zu be schränken, und damit würde der Nutzen, den die Eisenbahnbehörde von den Papierverladungen erzielt, trotz hoher Tarifsätze, allmählich zurückgehen. Auch hieraus geht hervor, daß durch die einheitliche Papiertarifierung ein Einnahmeausfall eher vermieden als hervorge rufen wird. Während dem fortschreitenden Bedürfnis nach Ver billigung des Papiers zufolge die Industrie immer mehr danach streben müßte, sich zu spezialisieren und die verschiedenen Sorten an den geeignetsten Herstellungspunkten zu erzeugen, wirken die heutigen hohen Tarife rückschrittlich, indem sie die Fabriken bei sinkenden Papierpreisen mehr und mehr nötigen, sich auf die Versorgung des nächstliegenden Gebietes zu beschränken und daher zwingen, die ver schiedenartigsten Erzeugnisse in derselben Fabrik herzustellen. Die hohen Papiertarife schädigen also den Fortschritt der Industrie, sie verhindern die Fabriken, billiger zu erzeugen und tragen dadurch eher zu einer Verminderung als zu einer Erhöhung der Eisenbahn- Einnahmen bei. Aus allen diesen Gründen richten wir an die ständige Tarif kommission und den Ausschuß der Verkehrs-Interessenten die ergebene Bitte, den Antrag der Eisenbahndirektion Kattowitz abzulehnen und durch Annahme des Antrages des Vereins Deutscher Papierfabrikanten auf eine klare und gerechte Tarifierung der Papiere hinwirken zu wollen. Dieser Antrag lautet: »Die Position Papiere (Punkt 1—8 des Spezialtarifs 1) wie folgt zu fassen:
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