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208 PAPIER-ZEITUNG Nr. 6 Gewerblicher Friede für Deutschland! Das Tarif-Amt der Deutschen Buchdrucker überreichte den Mitgliedern des Reichstages bei dessen Wiedereröffnung am 12. Januar folgende Eingabe nebst Anlagen: Berlin SW. 48, im Januar 1904 Friedrichstraße 239 Zu einer Zeit, in der schwere wirtschaftliche Kämpfe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern innerhalb unseres Vaterlandes aus gefochten werden, deren Ende nicht abzusehen ist, und deren Folgen nicht nur für die direkt Beteiligten, sondern ganz sicher auch für die nationale Wohlfahrt von nachteiligstem Einfluß sein müssen, drängt es uns, den Vertretern des deutschen Volkes im Reichstage davon Kenntnis zu geben, welche Wege im Deutschen Buchdruckgewerbe beschritten worden sind, um Rechte und Pflichten aus dem Arbeits- vertrage zu beschließen und festzustellen und gegenseitig auch zu er füllen. Das Mitbestimmungsrecht über die Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist im Deutschen Buchdruckgewerbe für Prinzipale und Gehilfen das gleiche; beide Parteien haben hierüber innerhalb des dafür bestimmten Parlaments das Recht einer freien Diskussion und ein völlig gleiches Stimmrecht. Der beschlossene Tarif hat den Charakter eines freiwillig geschaffenen, aber darum nicht minder hoch gehaltenen Gesetzes, dem sich Prinzipale und Gehilfen, die den Tarif für sich als verbindlich anerkannt haben, gern und bestimmt unter ordnen. Streitfälle über die Auslegung dieses tariflichen Gesetzes unterliegen der Rechtsprechung von Schiedsgerichten, die zu gleichen Teilen aus Prinzipalen und Gehilfen zusammengesetzt sind. Als Be rufungsinstanz für diese Schiedsgerichte fungiert das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker, das in derselben paritätischen Weise zusammen gesetzt ist, wie alle Organe der Tarifgemeinschaft. Paritätische Arbeits nachweise vermitteln nur zu den Bedingungen des Buchdruckertarifs. Die Stelle eines Arbeitsamtes versieht das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker. Von hier aus wird die von Prinzipals- und Gehilfenseite geübte Agitation für weitere Ausbreitung des Lohngesetzes geleitet, wird die gesamte tarifliche Organisation in ihrer Zusammenarbeit überwacht und gefördert; von hier aus werden bei entstehenden Differenzen, soweit die Schlichtung derselben den Schiedsgerichten nicht obliegt, sofortige Vermittelungen mit den Parteien angebahnt, und zwar erfahrungsgemäß fast stets mit dem gewünschten Erfolge. Unter solchen Verhältnissen ist dem Deutschen Buchdruckgewerbe seit Inslebentreten der Tarifgemeinschaft (1896) ein gewerblicher Frieden beschieden; der im Jahre 1901 revidierte und mit 5jähriger Giltigkeit versehene Tarif garantiert diesen Frieden bis zum Jahre 1906, zu welchem Zeitpunkte es aber ganz sicher gelingen wird, dem Friedenszustande eine weitere Dauer zu geben. Das Buchdruckgewerbe ist in früherer Zeit, wie die »Geschichte der Tarifgemeinschaft der Deutschen Buchdrucker« im Eingang des mitfolgenden »Kommentars zum Buchdruckertarif« berichtet, vielfach der Schauplatz schwerer beruflicher Kämpfe gewesen, bis die Er kenntnis auf beiden Seiten dazu geführt hat, daß der Ausgang aller Kämpfe doch immer wieder das Nachgeben beider Parteien, das Ver einbaren über aufgestellte Forderungen und bewilligte Zugeständnisse ist und sein muß, wenn nicht das Gewerbe in seiner Entwicklung und seinem Bestände dauernd Schaden erleiden soll. Billige Forderungen und gerechte Zugeständnisse lassen sich aber besser ohne Kampf er reichen! Das ist die Erfahrung, die das Buchdruckgewerbe innerhalb der letzten dreißig Jahre gewerblichen Schaffens und Ringens ge sammelt hat. Im Interesse der deutschen Arbeit, der Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes aber dürfte es liegen, wenn in allen Gewerben an die Stelle des rohen wirtschaftlichen Kampfes das Recht auf die Mitbestimmung am Lohnvertrage treten würde, und wenn sich beide Teile, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, bei Wahrung ihrer gegenseitigen Rechte besser verstehen lernten; dazu ist unseres Erachtens aber am besten Gelegenheit gegeben durch die, Zusammenarbeit beider Teile innerhalb einer gemeinsamen tariflichen Organisation, wie solche im Buchdruckgewerbe vorhanden ist, und wie nach deren Muster auch andere Gewerbe ähnliche Einrichtungen getroffen haben. Nicht zum letzten fühlt der wirtschaftlich schwächere Teil in unserm Gewerbe den Segen einer solchen Tarifgemeinschaft, und es ist begreiflich, daß die zur Tarifgemeinschaft gehörenden Prinzipale und Gehilfen . und das ist fast die Gesamtheit des Gewerbes — den aufrichtigen Wunsch hegen, daß ein wenig mehr Einsicht und der feste Wille, das gegen seitige Recht aus dem Arbeitsverträge in vernunftgemäße Bahnen zu leiten, in allen deutschen Gewerben sich Bahn brechen und schwere wirtschaftliche Niederlagen der deutschen Arbeit ersparen möchten! Hierzu behilflich zu sein, richten wir an die Herreh Vertreter des deutschen Volkes aller Parteien die dringende Bitte. Wir wünschen, daß es in möglichst kurzer Zeit der deutsche Reichstag als seine Auf gabe betrachten möge, für das werktätige Volk ein Gesetz zu be schließen, dessen Ziel der gänzliche Fortfall bitterer Kämpfe zwischen zwei zusammengehörenden beruflichen Gruppen sein möge. Sollten hierzu die bereits im Buchdruckgewerbe bestehenden, den gewerblichen Frieden sichernden Einrichtungen nur den leisesten Anstoß gegeben haben, würden wir dies im Interesse der Angehörigen der übrigen Gewerbe freudigst empfinden. Ein Schritt näher diesem Ziele würde in allen Kreisen mit Genugtuung begrüßt und den Vertretern des deutschen/Volkes sehr zur Ehre angerechnet werden! Mit der Bitte, unser Ergebenes nebst Anlagen einer wohl wollenden Prüfung zu unterziehen, zeichnen wir Hochachtungsvoll und ergebens! Georg W. Büxenstein, L. H. Giesecke, Prinzipal -Vorsitzender. Gehilfen -Vorsitzender. Paul Schliebs, Geschäftsführer. /Illit Beste französische Linden-Zeichenkohle looo Stück Mark 5.— Qualität II: 1000 Stück Mark 3.50 M. Rheingruber, Berlin SO IG -CM Papierzerfaserer we Kraftbedarf mit der neuen patentirten Armirung minimal wm Nahezu 90 im Betrieb! Die Maschinen werden drei Monate zur Probe gegeben [131279 Auskunft erteilt: Dr. C. 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