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Nr . 5 PAPIER-ZEITUNG 143 In verschiedenen Fällen wurde im Walzen-Umfang ein dem Rohpapier fremder Körper, bald freie Säure, bald ein sauer oder alkalisch reagierendes Salz gefunden, durch dessen Anwesenheit in Verbindung mit großem Druck, Reibung und starker Erhitzung die Umformung der Papiermasse erklärt werden muß. Je nach der Natur des vorhandenen Fremdkörpers waren die Zellstoff-Fasern angegriffen (ein Vorgang, der ganz dem Karbonisieren bei Herstellung von Kunstwolle entspricht), oder Bild 2: Motorenbaus im Aufriß-Schnitt Bild 8: Motorenhaus in Grundriß die Wollfasern des Walzenpapiers waren zerstört und in eine bröckelige oder harte Masse übergeführt worden. Die schädigende Substanz war in die Walzen eingeführt worden, um mit ihrer Hilfe kleine Schäden auszubessern, was aber mit reinem Wasser auch zu erzielen gewesen wäre; ver mutlich war sie auch zum Teil mittels der den Kalander durch laufenden Papiere oder Stoffe eingebracht, immer aber konnte angenommen werden, daß das rasche Verderben zunächst durch unangemessen hohe Hitze im Verein mit hohem Drucke veranlaßt oder befördert worden war, ohne welche Kräfte Ver hornung der Walzenoberfläche nicht denkbar ist. Unfallverhütungsvorschriften und Maschinenfabriken Major a. D. K. Reinold in Berlin, technischer Aufsichts beamter von zwei Sektionen der Papiermacher - Berufs genossenschaft, veröffentlicht in Nr. 13 des »Gewerblich- Technischen Ratgebers« von 1903 einen Aufsatz mit obiger Ueberschrift, worin er unter Anlehnung an ein Gut achten des Herrn Geheimrat Konrad Hartmann folgende Fragen behandelt: Ist es wichtig für die Unfallverhütung, daß die Maschinen bereits vom Maschinen- Fabrikanten mit den erforderlichen Schutz vorrichtungen versehen werden? Und fällt es schwer, dieses Ziel bei den Maschinen fabriken zu erreichen? Und warum? Verfasser weist auf die große Unfallgefahr hin, die darausentsteht, daß Maschinen häufig vom Maschinenfabrikanten ohne die nötigen Schutzvorrichtungen geliefert werden. Es sei meist schwierig, die Maschinen an der Arbeits stätte mit wirksamen und dauerhaften Schutz vorrichtungen zu versehen. Die Hauptursache des Uebels findet Verfasser darin, daß die Maschinenfabrikanten durch die Konkurrenz unter sich gezwungen sind, den Preis ihrer Maschinen möglichst niedrig zu stellen, da erfahrungsgemäß die Besteller meist die billigeren Maschinen kaufen, auch wenn diese nicht mit Schutzvorrichtungen versehen sind. Verfasser prüft die bisher vorgeschlagenen Mittel, welche verhindern könnten, daß die Maschinenfabriken Maschinen mit unverdeckten Zahnradgetrieben und nicht verkleideten vor stehenden Teilen an bewegten Wellen liefern. Es wurde vor geschlagen, die Maschinenfabriken sollten gesetzlich verpflichtet werden, die von ihnen gelieferten Maschinen zu schützen. Da es schwierig wäre, das Maß des nötigen Schutzes festzustellen, empfiehlt der Verfasser, die Maschinenfabrikanten sollten zu solchem Schutz der von ihnen gelieferten Maschinen gehalten sein, wie es die Unfallverhütungs vorschriften derjenigen Berufs genossenschaft fordern, welcher sie selbst als Mitglied angehören. Ausländische Maschinenfabriken blieben zwar von dieser Ver pflichtung frei, aber dies könne bei der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Maschinenfabrikation kaum in Betracht kommen. Geheimrat Hartmann habe in seinem Gutachten Vorschriften empfohlen, wonach neue Maschinen nicht eher in Betrieb gesetzt werden dürften, als bis sie durch besondere dazu ernannte amtliche Organe untersucht worden seien. Nach Ansicht des Ver fassers wäre dies undurchführbar, da es nicht genug Aufsichtsbeamte zur Ausführung der zahl losen Abnahmebesichtigungen gäbe. Gesetzlicher Zwang auf die Maschinenfabrikanten hätte überhaupt keine Aussicht auf Erfolg, jedoch dürfte die ständige Bemühung der Berufs genossenschaften und die allmähliche Selbsterziehung der Be teiligten die erwünschte Abhilfe bringen. Wer sicher empfindet, Großes geleistet zu haben, der lächelt über den Tadel; aber wer sich ungewiß fühlt, hat Grund, ihn zu fürchten und läßt sich leicht hinreißen, denjenigen zu hassen, welcher ihn ausspricht. Ebers