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Nr. 4 PAPIER-ZEITUNG Verstärkte Metalltücher für Langsieb-Maschinen Einer in der französischen Fachzeitschrift »Le Papier« wiedergegebenen Patentbeschreibung der Herren M. Berges und C. Moriondi entnehmen wir folgendes: Die Herstellungskosten des Papiers hängen unter an- derm ab a) von der täglichen Erzeugung der Maschine, b) von dem dadurch hervorgerufenen Verlust, daß ein Teil der Rohstoffe durch die Maschen des Metalltuches ver loren geht, c) vom Preis und von der Lebensdauer des Metalltuches sowie der andern Maschinenbestandteile. Um die Herstellungskosten möglichst zu ermäßigen, ist man gezwungen, die Erzeugung zu vergrößern, d. h. das Metalltuch rasch laufen zu lassen, und um den Stoffverlust zu ermäßigen, ist man bestrebt, Siebe mit möglichst feinen Maschen zu verwenden. Beides auf die Spitze zu treiben ist aber nicht möglich, denn sehr rasch laufende und sehr feine Siebe würden sich zu rasch abnützen. Man schlug daher bisher einen Mittel weg ein, indem man Siebe mit ziemlich weiten Maschen mit mäßiger Geschwindigkeit laufen ließ. Hierin wollen die Er finder dadurch Besserung erzielen, daß sie Metalltücher mit sehr engen Maschen lediglich als Filter benutzen und alle an dern Abnutzungs-Ursachen außer der Fil tri erarbeit dem Metall tuch abnebmen. Sie verstärken zu diesem Zweck das Metall tuch und sorgen dafür, daß sich nur diese verhältnismäßig billigen Verstärkungsteile abnutzen. Die Verstärkung geschieht auf die Weise, daß das feine, als Filter dienende Metalltuch auf grobmaschige, billige Drahtgewebe gelötet oder genäht wird. Die Ränder des Metalltuches können außerdem durch besondere Bänder aus billigem Drahtgewebe verstärkt werden, da sich die Ränder am schnellsten abnutzen. Durch die vorgeschlagene Neuerung soll auch das Ent wässern des Stoffes, das durch raschen Lauf des Metalltuches erschwert wird, gefördert werden, denn erfahrungsgemäß ent wässert ein aus mehreren Lagen bestehendes Sieb besser als ein einfaches. (Die Patent-Beschreibung enthält nichts darüber, ob das grobmaschige Unterlagssieb genügend Berührungspunkte mit den Siebwalzen haben wird, um sie in gleichmäßiger Drehung zu erhalten. Schriftleitung) Beanstandung im Ausland. Grünes Strohpapier Ich bitte Sie zu der nachfolgenden Rechtsfrage in der Papier- Zeitung Stellung zu nehmen. Die Abnahme einer größeren Partie ordinär grün Strohpapier zum Einwickeln von Zündhölzern wird mir in Japan verweigert und auf dem Prozeßwege die Rückzahlung des Geldes verlangt, weil zwei vom Konsulate ernannte Gutachter sagen: 1. Die Verpackung sei keine seemäßige gewesen, und des halb habe das Papier gelitten. Auf 100 Ballen seien etwa 15 Ballen kaput und etwa 30 Ballen in beschädigtem Zustande angekommen. 2. Die Farbe differiere und sei nicht mustergetreu; es seien verschiedene Nüancen darin. 3. Die Bogenzahl stimme nicht, statt 2500 Bogen habe man 2349 Bogen festgestellt. Ich sage dem gegenüber zu 1.: Die Verpackung ist der Vorschrift gemäß ausgeführt, im Gegenteil— aus Eigenem habe ich sie noch besser gemacht. Vorgeschrieben war: »Holz, Eisenreifen und Leinen.« Ich habe zunächst die Ballen rund herum mit Packpappe umgeben, dann in Leinen eingenäht, oben und unten Holzrahmen aus etwa 15 mm dicken Latten und dann über die 3 Querlatten je 2 Stück Eisendrähte unter der Presse um die Ballen gezogen. Ich habe meine deutschen Papierfabrikanten als Gutachter dafür vorgeschlagen, daß d ese Packung für dieses Papier üblich ist und auch der Vorschrift entspricht. Die Verpackung mußte ich gratis liefern. Die Ware ist nach Connoissement »in good order and well conditioned« ans Schiff abgeliefert, die japanischen Gutachter haben sich aber keine Bescheini gung vorlegen lassen, daß die Ware nicht in diesem Zustande ab geliefert sei. Zu 2. hatte ich s. Zt. bestätigt, daß ich Farbe und Qualität ähnlich dem Muster liefern werde, und da man mustergetreue Lieferung be stätigt haben wollte, schrieb ich, daß das dasselbe sei; zu der Partie seien Hunderte von Kochungen, Mahlungen und Färbungen nötig, und da kämen immer Unterschiede vor. Jetzt habe ich den Direktor einer der größten deutschen Zündholz fabriken als Gutachter dafür benannt, daß der Verbraucher dieses ordinären Zündholzeinwickelpapiers wisse, daß Farbunterschiede vor kommen, und daß die grüne Strohpapierfärbung keine echte Färbung sei und sich auch durch Einfluß des Lichtes ändere, wie jeder Laie ja an den Zündholzpaketen in den Kaufläden feststellen könne. Können solche bei der Fabrikation immerhin vorkommenden Farb unterschiede bei ordinärem, unecht mit Blauholz auf den gelben Stroh stoff gefärbtem Papier eine Abnahme Weigerung begründen? Zu 3. Unverständlich ist der Annahmeweigerungsgrund, die Gut achter hätten einen Packen gezählt und statt 2500 Bogen, wie in der Faktura angegeben, nur 2345 Bogen festgestellt. Nun steht absolut nichts von 2500 Bogen in der Faktura. Der Ballen enthält 7500 Bogen. Habe ich da nicht recht, wenn ich sage, ein derartiges Gutachten ist falsch und wertlos. Bestellt war: 10 kg p. Ries c. 500 Bogen und ferner: pr. Ballen c. 15 Ries c. 500 Bogen. Fakturiert: Ballen c. 15 Ries c. 500 Bogen. Die Riese sind, wie bei diesem ordinären plano Papier üblich, nicht abgeteilt oder besonders eingepackt. Ferner sage ich, daß eine ganz besondere Uebung dazu gehört so ungeheuer dünnes Strohpapier von etwa 35 g/qm, wenn es Monate lang im gepreßten Ballen gesessen hat, genau zu zählen. Es sitzen leicht zwei Bogen zusammen, und je ungeübter ein Zähler ist, um so weniger Bogen wird er in einer bestimmten Menge zählen. Wenn derartige Kleinlichkeiten bei so ordinärem Papier zum Ein wickeln von Zündhölzern vor einem deutschen Gerichte Grund geben sollen, die Ware im fernen Japan zur Verfügung zu stellen und das Geld zurückzuverlangen, dann kann überhaupt nicht nach dem Aus lande geliefert werden. Es liegt ein öffentliches Interesse unserer Industrie vor. X., Papierfabrikant Wir sind überzeugt, daß das deutsche Gericht, welches über die Klage des japanischen Käufers entscheiden soll, sein Urteil nicht allein auf das Gutachten der Konsulats-Sach verständigen sondern auch darauf gründen wird, was zwischen Käufer und Verkäufer beim Abschluß des Vertrages vereinbart wurde. Der Papierfabrikant brauchte unseres Erachtens nur nach Vorschrift und nicht seemäßig zu verpacken. Auch ist es unvermeidlich, daß in größeren Ladungen gefärbten Stroh papiers Farben-Abweichungen vorkommen, die mit in den Kauf genommen werden müssen. Aussprache erwünscht! Schreibmaschinen Der Staatssekretär des Innern, Graf Posadowsky, der in den Ehrenausschuß für den Frankfurter Stenograpbenkongreß nach Stolze-Schrey eingetreten war, hat bei Ueberreichung des gedruckten Berichts über den Kongreß sein lebhaftestes Interesse sowohl für die Leistungen der Stenographen als auch für diejenigen der Maschinenschreiber bekundet. In unserer Zeit — äußerte bei dieser Gelegenheit der Minister — wo die Kräfte der meisten im Geschäfte oder in einem mit Schreiben verbundenen Berufe lebenden Menschen so überaus in An spruch genommen seien, spielen die Stenographie und Maschinen schreiberei mit ihren zeitkürzenden Wirkungen eine ganz be sondere Rolle; beides sollte in noch viel höherem Maße als bisher im geschäftlichen Leben benutzt werden. Was be sonders das Maschinenschreiben betreffe, so liege hierin ein ganz außerordentlicher Vorteil für alle Behörden und Geschäfte. Das Lesen von Akten- und Geschäftspapieren werde wesentlich erleichtert. Man gewinne über lange schriftliche Auseinander setzungen und Denkschriften einen viel schnelleren Ueberblick und werde nicht durch die Entzifferung unleserlicher Hand schriften aufgehalten. Zu welcher Fertigkeit das Maschinen schreiben zum Teil gelangt sei, gehe daraus hervor, daß es schon Maschinenschreiber gebe, die ein deutsches Diktat auf der Maschine sofort korrekt in fremde Sprachen, besonders ins Französische und Englische zu übertragen vermöchten. Wer sich einmal an das Diktieren gewöhnt habe, wisse, wieviel leichter und schneller es sich dabei arbeiten lasse. Ein Akten stück, in Maschinenschrift hergestellt, könne man in der Hälfte der Zeit durchstudieren, wie ein von verschiedenen Hand schriften hergestelltes Aktenstück. Dabei komme noch in Be tracht, daß bei der Maschinenschrift die Herstellung von Ueber- druck-Exemplaren ohne jeden Mehraufwand an Zeit möglich sei. Er hoffe, daß allmählich in allen Amts- und Geschäfts stellen die Handschriften im wesentlichen durch Maschinen schrift ersetzt werden. Durch die weitere Verbreitung der Maschinenschrift werde jedenfalls die in unserm Volke leider so weit verbreitete Kurzsichtigkeit wesentlich mitbekämpft; man solle auch diesen Punkt bei Beurteilung der Frage nicht außer Augen lassen. Mit Höflichkeit und gesellschaftlichen Rücksichten habe seiner Meinung nach die Anwendung von Handschrift oder Maschinenschrift nichts zu tun. Der sei am höflichsten, der für seine eigenen Angelegenheiten die Zeit seines Nebenmenschen während eines möglichst geringen Zeit raumes beanspruche. (Der Deutsche Stenograph)