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glieder, um den Gästen nach angestrengter Arbeit angenehme Stunden zu verschaffen. Nachdem sich Herr Taubei noch in demselben Sinne ausgesprochen, werden auf Vorschlag die Herren Erler, Könitzer und Kulbe als Vertreter der Berliner Typographischen Gesellschaft gewählt. Für die weiteren Arbeiten: Ausschmückung des. Buch- gewerbesaals, Empfang der Vertreter usw. bildet sich ein Aus schuß, der zu weiteren Beratungen zusammentreten wird. Zum letzten Punkt der Tagesordnung: Technische Fragen, regt Herr Jahn an, einen Augenarzt zu gewinnen, um durch einen Vortrag feststellen zu lassen, welchen Einfluß die in letzter Zeit immer mehr in Aufnahme kommenden' scharf satinirten Papiere und glänzenden Farben auf die Augen der Leser haben. Es wurde noch, in Rücksicht auf den Vertretertag, be schlossen, die nächste Sitzung erst am 6. Oktober abzuhalten. Hierauf Schluß der Sitzung. Verein Münchener Buchdruckereibesitzer,‘(e. V.). Eingesandt Die Firma X. in München hat an den Verein Münchener Buch druckereibesitzer (e. V.) mit Schreiben vom 28. August das Ansuchen gestellt, der Verein wolle veranlassen, daß die Produzenten und Händler von Papier und Papierwaren eine bindende Erklärung ab geben, wonach sie sich verpflichten, der Münchner Drucksachenfabrik Y. unter keinen Umständen, auch nicht gegen bar, Kuverts und dergl. zu liefern, nachdem die genannte Firma notorisch Preisschleuderei be treibe und dadurch mittelbar alle übrigen Buchdruckfirmen schädige. Der Verein hat in seiner Tagung vom 14. September beschlossen, diesem Ansinnen aus prinzipiellen Gründen keine Folge zu geben und die Initiative zu solchen oder anderen geeigneten Maßregeln den be teiligten Firmen des Papierfaches zu überlassen. Dagegen wurde beschlossen: Die Lieferanten derjenigen Druckfirmen, welche nachweislich und absichtlich Preisschleuderei betreiben oder durch schwindel hafte Ankündigungen und sonstige Konkurrenzmanöver die Ge samtheit der reellen Druckfirmen materiell und moralisch schädigen, im Vereinslokale auf geeignet scheinende Weise be kannt zu geben und die Mitglieder des Vereins zu veranlassen, mit solchen Lieferanten ihre allenfalls bestehenden Geschäfts verbindungen abzubrechen. Diese Maßregel soll indessen nicht auf die Lieferanten von Papier und Papierwaren beschränkt, sondern auch auf die Produzenten und Händler von Maschinen, Schriften und Utensilien ausgedehnt werden. Die Vorstandschaft des Vereins Münchener Buchdruckereibesitzer (e. V.) J. B. Grassel, Vorsitzender. Elfenbeinkarton^für mehrfarbigen Steindruck Wir ersuchen Sie in einer Streitsache, welche wir mit der Papier- Gioßhandlung A haben, Ihre Ansicht mitzuteilen. Die Firma A. hat uns Elfenbeinkarton geliefert, den wir zur Herstellung von chromo lithografischen Postkarten benutzten. Beim Drucken und nach dem Druck stellte sich heraus, daß der Karton mangelhaft geklebt ist, und die Decke sich infolgedessen stellenweis loshebt. Aus beifolgendem Briefwechsel werden Sie genauer sehen, um was es sich handelt. Wir verwandten beim Drucken die erdenklichste Sorgfalt, wischten die ersten Farben mit Petroleum, damit sie kurz und dünner werden, sich schön anlegen und das Papier nicht aufreißen, was indessen trotzdem nicht verhindert wurde. Dies machte uns Idar, daß lediglich mangelhafte Klebung des Kartons vorliegt. Die Proben, welche zur Herbeiführung Ihres Urteils dienen sollen, fügen wir bei; einzelne davon sind mit der Firma A. versehen. Meine Fragen lauten: 1. Ist der Elfenbeinkarton druckfähig, d. h. erfüllt er die Be dingungen, die man an einen für Buntdruck geeigneten Karton stellen muß ? 2. Ist die Firma A. verpflichtet, den durch das Abreißen der Kartondecke entstehenden Schaden (siehe unsere Schadenrechnung) zu tragen? Gutachten eines Fach-Mitarbeiters: Zu 1. Auf den mir bedruckt zugesandten Kartonproben und auf dem von mir bedruckten Bogen zeigen alle bunt bedruckten Stellen den bekannten Uebelstand des Aufblätterns, und zwar vorherrschend in den dunkleren Farbenpartien. Um genau prüfen zu können, ob der Karton gut druckfähig ist, bedruckte ich ein Stück (I) der unbedruckten Kartonprobe mit ziemlich strenger roter Farbe, wobei der Karton in größeren Stücken abriß. Sodann machte ich dieselbe Farbe mit etwas dünnem Firnis und Petroleum viel dünner, geschmeidiger bis zur ge wöhnlichen Druckkonsistenz, aber auch dieser Abdruck (II) blätterte noch etwas. Hierauf prüfte ich mit dicken Tinten strichen die Leimfestigkeit, und es zeigte sich (Abschnitt III), daß die Striche nicht ganz scharf geblieben sind. Durch diese Prüfung habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß die Auflage nur unter schwierigen Verhältnissen bis zu Ende gedruckt werden konnte, und halte den Karton für Vielfarbendruck vor liegender Art nicht für druckfähig genug. Die Einwendungen des Kartonlieferanten, daß beim Drucken zu reichlich Wasser verwendet wurde, oder zu schwere (strenge) Farben, oder die eine Farbe über die andere gedruckt wurde, bevor die vorher gedruckte trocken war, oder allzuschneller Gang der Maschine, sind aus folgenden Gründen nicht stichhaltig: Wird zu reichlich Wasser verwendet, so nimmt der glatte Karton die Farbe sehr schlecht an, der Druck sieht verschwommen aus, und der Karton dehnt sich. Zu schwere • Farben wurden nicht ver wendet, da meine Probe II, die schon über die zulässige Grenze verdünnt würde, aufblätterte. Wird ferner eine Farbe über die andere gedruckt, bevor die vorher gedruckte gut angetrocknet ist, so nimmt die vorher gedruckte die nach folgende nicht auf. Auch zu schneller Gang der Maschine ist nicht die Schuld, denn es wurden laut Angabe des Druckers auf Tag, Stein und Farbe 3000 Druck gemacht. Rechnen wir bei 9 stündiger Arbeitszeit eine Stunde für Einrichtung ab, so bleiben 8 Stunden Druckzeit, also 375 Druck in der Stunde. Ich lasse dagegen bei Buntdruck, mit 3 Steinen und einmaligem Farbenwechsel, in 9 stündiger Arbeitszeit dreimal einrichten und die Maschinen auf 3000 Druck im Tag laufen. Zu 2. Ich bin der Ansicht, daß der Kartonlieferant zum Ersatz des ganzen durch das Aufblättern entstandenen Schadens nicht verpflichtet ist, denn der Drucker hat es anscheinend unterlassen, seiner Pflicht gemäß und nach handelsüblichem ■Brauch den Karton vor der Verwendung auf seine Brauchbar keit, d. h. Druckfähigkeit zu prüfen. Dies wäre eine kleine Mühe gewesen, und er hätte sie umso weniger scheuen dürfen, als die Druckfähigkeit der. zwei vorhergehenden Sendungen des Kartonlieleranten zu wünschen übrig ließ. Ferner wäre es seine Pflicht gewesen, sobald beim Druck zu Anfang der ersten Farbe sich Anzeichen des Aufblätterns zeigten, das Drucken einzustellen, den. Kartonlieferanten vom Mangel der Ware in Kenntnis zu setzen und dessen Entscheidung abzu warten, was ebenfalls eine kleine Mühe gewesen wäre, da beide in einer Stadt wohnen. Der Schaden hätte dann zum größten Teil vermieden werden können, weil wohl mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Lieferant dann den Karton zurück genommen und neuen, besser druckfähigen nachgeliefert hätte. Für den Kartonlieferanten lag kein Grund zu einer Nachprüfung vor, weil der Drucker schon früher zwei Sendungen des Kartons gleicher Anfertigung anstandslos, d. h. ohne sich darüber zu beschweren, verdruckt hatte. Vielleicht ist der sehr kurz gemahlene Karton durch die Lagerung etwas brüchiger geworden. Entsprechend dem Grundsatz: 'Besser ein magerer Vergleich als ein fetter Prozeß«, rate ich zur Einigung über den klarliegenden Streitfall und würde es für angemessen halten, wenn der Kartonlieferant auf Bezahlung des unbrauchbar gewordenen Teils der Kartonlieferung ver zichtete, und der Drucker die Kosten von Druck, Farbe, Sortirung usw. trüge, h. Lohnbewegung der Buchbinder Hannover. Wie wir in Nr. 76 unter Geschäfts-Nachrichten meldeten, haben die Arbeiter der Buchbindereien und Ge schäftsbücherfabriken die ihnen von den Arbeitgebern ge währten Zugeständnisse angenommen. Diejenigen, die ge kündigt hatten, zogen am 18. September ihre Kündigung zurück. Die Arbeitsvedingungen sollten besonders geregelt werden: 1. für die Arbeiter in Buchbindereien; hier führte die Buch binder-Zwangsinnung die Verhandlungen mit den Arbeitern; 2. mit den Arbeitern in Geschäftsbücherfabriken. Hier gingen folgende Firmen einig vor: König & Ebhardt; Edler & Krische; W. Oldemeyer Nachf.; Gebr. Jänecke; A. Molling & Co., Komm.-Ges.; Berthold Pokrantz. 3. mit den Arbeitern in Kartonnagenfabriken. In dieser Gruppe stand die Entscheidung am 19. September noch aus.! 1. Die Zwangs-Innung der Buchbinder faßte im".Wesentlichen folgende Beschlüsse, die sodann auch von den Arbeitern ge nehmigt wurden; Vorläufig wird die 91/2stündige und vom 1. Juli 1904Fab allgemein die 9 stündige Arbeitszeit eingeführt. Die Entlohnung des ausgelernten Lehrlings soll freier Vereinbarung überlassen bleiben. Tritt er in eine neue Werkstatt ein, so soll der.. Mindestlohn 15 oder 161/2 M. be-