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1928 PAPIER-ZEll UNG Nr.54 Schreibweise 4487. Frage: Weshalb schreiben Sie in der Papier-Zeitung Lithografie immer mit th? Sie vereinfachen doch sonst die Schreib weise dieser ähnlichen Wörter, wie: Fotografie statt Photographie und mehrere andere. Antwort: Bei Worten griechischer Abstammung, in denen in der Ursprache ein & (Theta) vorkommt, wird dieses deutsch mit th geschrieben, während der griechische Laut t (Tan) mit t wiederge geben wird. Nach der neuen Rechtschreibung wird dieser sprachlich und geschichtlich berechtigte Unterschied beibehalten, und man schreibt deshalb Lithografie mit th. Für den deutschen Laut f gab es im Griechischen nur den Buchstaben 9, der von den Lateinern mit dem Doppelbuchstaben ph wiedergegeben wurde. Unseres Erachtens ist es nicht nötig, dieses ph im Deutschen beizubehalten, da in der Ursprache nur ein einfaches f benutzt wurde. Deshalb schreiben wir im Gegensatz zur neuen Orthografie statt ph überall f. Wären nicht berechtigte Neue rungen im Lauf der Jahre von Einzelnen eingeführt worden, so hätten wir heute noch nicht die vereinfachte Rechtschreibung. Auch diese ist verbesserungsfähig und wird verbessert werden, wenn das als gut erkannte ausdauernd verfochten wird. Vertretung 4488. Frage: Anfang März d. Je. erschien der Vertreter der Firma X., Verlageanstalt in A., bei mir und bot mir die Vertretung für H. zum Vertrieb von Ansichtskarten, deren Anfertigung erfolgen solle, an. Ich nahm das Angebot an, worüber mir der Vertreter einliegende Kopie gab. Ich reklamirte bisher nicht, weil ich mir sagte, die Aufnahmen müssten erst gemacht, sodann die Karten her- gestellt werden. Am 26. v. Mts. erschien der Vertreter einer Kon kurrenzfirma bei mir und bot mir die Ansichtskarten, deren Vertreibung ich übernommen hatte, an. Ich frage nun: 1. Muss ich mir gefallen lassen, dass die Firma einfach jemand anders mit der Sache betraut ohne mir zu schreiben oder sonst etwas über die Sache verlauten zu lassen? 2. Kann ich Entschädigung für entgangenen Gewinn beanspruchen, und wie hoch würden Sie evtl, die Entschädigung veranschlagen? 3. Könnte ich, falls eine gütliche Einigung nicht zustande käme, mit Erfolg klagen? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Ein Reisender, fälschlich genannt Vertreter, der Verlags anstalt hat dem Fragesteller deren Vertretung für einen Bezirk übertragen. Dazu war er nicht ermächtigt. Der sog. Vertreter ist kein Generalbevollmächtigter, er ist nur befugt, Waren bestellungen zu erwirken und gewisse, im Handelsgesetzbuch näher angegebene, damit zusammenhängende Geschäfte vor zunehmen, nicht aber bindende Verträge für die Zukunft zu schliessen und für Gruppen von Lieferungsverträgen die freie Verfügung des Geschäftsherrn zu beschränken. Dieser hat weder den Besuch des Reisenden dem Fragesteller angekündigt und eine Uebertragung von Geschäften erwähnt, noch hat er nachträglich die Handlungen des Reisenden genehmigt; er versichert, dass dieser ihm die Abmachung nicht mitgeteilt habe. Daher ist Frage 1 zu bejahen, die Fragen 2 und 3 zu verneinen. Haftung für Druckfehler 4489. Frage: Ein Kunde bestellte bei mir 10 000 Tischkarten und erhielt zweimal Probedrucke zur Korrektur, welche gut befunden wurden. Nachdem die Auflage gedruckt und abgeliefert war, ent deckt der Besteller zwei Fehler darin und stellt mir die Karten zur Verfügung. Ich verweigere Rücknahme, nachdem der 1. und 2. Probe druck gut befunden wurde. Habe ich, wenn es zur Klage (Ent scheidung) kommt, Erfolg? Antwort: Nach Handelsbrauch ist der Drucker von der Haftung für Setzfehler befreit, wenn er Korrektur gesandt hat, und der Besteller diese nach Durchsicht gut hiess. Umso mehr ist dies der Fall, wenn wie oben zwei Probedrucke ge sandt und genehmigt wurden. Fragesteller kann einem Prozess ruhig entgegensehen. Antritt des Dienstes 4490. Frage: Um welche Zeit soll man nach Handelsbrauch beim Antritt einer neuen Stelle ins Geschäft gehen? Ist der Geschäfts herr berechtigt, einen um 1/2 10 Uhr antretenden neuen Angestellten sofort zu entlassen mit dem Bemerken, dass er Leute, die um diese Zeit ins Geschäft kommen, nicht brauchen könnte? Ueber die Zeit des Dienst antritts war nichts vereinbart worden. Antwort: Das Antreten des Dienstes um 1/10 Uhr be rechtigt den Geschäftsherrn nicht zu sofortiger Entlassung des Handlungsgehilfen. Es ist üblich, dass der neue Gehilfe zu Beginn der üblichen Geschäftszeit seinen Dienst antritt. Zu spätkommen wird aber nur dann Grund zu sofortiger Ent lassung, wenn es trotz wiederholter Mahnung häufig vorkommt. OSCAR KRIEGER Dresden-A. P. TtCHR! TZ X. A. DRESDEN eilI 1 A Soeben erschien bei Koelling & Klappenbach, Chicago „Kaiser Wilhelm I. u. Urenkel am historischen Eckfenster“ reizend ausgeführte Chromopostkarten 100 Stck. M. 4—. 1000 Stck. M. 35—. Probe-Karten bitten wir von [149094 The International News Company, Leipzig, Stephanstr. 18 welche die Vertretung f. Deutschland übernommmen hat zu verlangen. Förste & Tromm c^ascßin&n in [148211 Muster-Lager London Paris Philadelphia Höchste Prämiirung London 91 Amsterdam 92 Chicago 93 Erfurt 94 Leipzig 97 weisse Kolzpappen, erste Qualität fabrizirt OSCAR BÖTTCHER, Klardorf und Oberröslau (Bayern), Pobershau (Sachsen) Lederpappen in extra z.älier heller I*rftyequalität Dietz 8 Sisting Maschinenfabrik * Leipzig empfehlen s am mti. Buehbinderei-, Hartonnasen - u. Paplervererbeisungs-Masehinen, Steindruckpressen — Farbereibmaschinen, Neuheit: (188521 Vierseit. Papierschneidemaschine (doppelter Dreischneider) mit mechanischer Einpressung Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin W,9 erbeten Druck von A. W. Hayn s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29