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2710 PAPIER-ZEITUNG Lichtdruckpostkarten 176. Schiedspruch Wir ersuchen Sie, in nachstehender Angelegenheit ein Urteil zu fällen. Die Lichtdruckerei A. in B. lieferte uns 22 Mille Karten, mit deren Ausfall wir nicht zufrieden sein können. Da dieselbe unsere Beanstandung als »vollständig unbegründet« nicht anerkennt, haben wir das sachverständige Urteil einer Druckerei angerufen, welches dahin lautet: »dass, selbst unter Berücksichtigung der teilweise nicht prima ausgeführten Vorlagen, der Ausfall ein ganz minderwertiger sei; dass in erster Linie die Retusche ganz ungenügend und zweitens der Druck verschmiert sei, was hauptsächlich im Himmel unan genehmerweise auffällt.« Diese Druckerei hat eich zugleich erboten, zum Beweis nach genau den gleichen Vorlagen eine »anständige Ware zu liefern«. Wie vorauszusehen war, hat A. dieses Urteil nicht anerkannt, will eich aber auf unseren Vorschlag Ihrem Urteilsspruch unter werfen. Es ist noch zu berücksichtigen, dass wir obige Firma beauf tragten, durch Retusche die Vorlagen so zu verbessern, dass wir einen guten Ausfall erwaiten dürfen. Für Bearbeitung der Vorlagen wurden uns auch . . M. in Anrechnung gebracht. X. in Z. Die uns vorliegenden Original-Fotografien sind durchweg ziemlich flau, zum Teil sogar recht unbestimmt, und die Zu sammensetzungen der einzelnen Aufnahmen zu grösseren Bilder sind nicht sorgfältig ansgeführt. Da diese Fotografien auf den Postkarten auf mehr als ein Viertel verkleinert sind, mussten die Lichtdruckbilder sehr viel undeutlicher werden als die Vorlagen. Die Lichtdruck-Anstalt war bemüht, diese Mängel, welche sie nicht zu beseitigen vermochte, soweit angängig, zu mildern. Auf allen Fotografien wurde durch Retusche nachgeholfen. Der Besteller ist der Meinung, dass die Retusche ungenügend sei; unseres Erachtens hätten aber die Fotografien vollständig, nicht nur teilweise, nachgearbeitet werden müssen, um die Lichtdrucke erheblich besser zo gestalten. Zu so umfangreicher Arbeit war die Lichtdruck anstalt aber weder verpflichtet, noch war eine solche Vor arbeit bei der Preisstellung vorgesehen. Der für Retusche berechnete Mehrpreis entspricht der auf den Fotografien sicht baren Arbeit. Die Wolkenpartien der Bilder sind, mit Aus nahme von zwei oder drei, recht gefällig, und da anscheinend alle Fotografien bei bedektem Himmel aufgenommen wurden, so sind diese Verbesserungen der Bilder ausschliesslich dei Lichtdruck-Anstalt zu danken. Die gelieferten Drucke sind, in Rücksicht auf die Originale, recht gut geworden. Die Bilder wären wahrscheinlich viel ansprechender und hübscher aus gefallen, wenn Besteller sich vor Auftragserteilung mit der Lichtdruck-Anstalt über das günstigste Verkleinerungsverhältnis verständigt hätte. Da die Bilder, mit Ausnahme von zwei oder drei Karten, gut und sauber gedruckt sind, bilden sie marktgängige Ware, und wir entscheiden, dass Besteller zur Abnahme verpflichtet ist. Wilh. Bruch & Schlee, Berlin W Französische Strasse 28 Wasserversorgung * Kanalisation Wasserreinigung [141287 Enteisenungsanlage — Wasserweichmachungsapparate Abwasser* Kläranlage Maschinenght» Schrenzpapier für Zeichenzwecke [149680 in der von den Schulbehörden anerkannten Qualität fertigen und geben in Mengen nicht unter 1000 Ko. ab Kraft & Knust Papierfabrik # * BERLIN N. 31 Nr. 76 Shannon-Brett-Registratoren jetzt in 3 Ausführungen u. 3 Preislagen, Ersatz für alle bis jetzt auf dem Markt befindlichen Nachahmungen I Shannon-Register Nr. I Seit 20 Jahren im Handel. Hochelegant polirtes Brett, zweifarbig verleimt. Mechanik mit seitlich drehbaren Bügeln, unzweifelhaft beste und be währteste Konstruktion. Deckel aus hartem, besten Pressspahn mit fein ver nickeltem Beschlag und Charnier. Garantie20lahre. Ladenpr. mit Prima-Register M. 5 — Shannon- Registrator Nr. 2 (Neuer Apparat seit November 1902) in einfacherer Ausstat tung bei gleicher Shan non-Mechanik wie Nr. 1, zweifarbig verleimtes Brett; vereinigt also trotz seines billigeren Preises alle Vorteile des Shannon-Registra tors Nr. 1 in sich! Ladenpreis mit Register M 3 50. Zeiss- Registrator Nr. 2 a (Neuer Apparat vom November 1902) Zweifarbig verleimtes Brett. Mechanik ganz vernickelt, gegen Rost geschützt, rücklegbarer Bügel. Ladenpreis mit Register M. 3.— Durch diese unserem Sortiment neu hinzugefügten Ausführungen von Brett-Registratoren, die alle mit den Namen ,,Shannon“ und ,,Zeiss“ versehen sind, wird den Händlern der Verkauf und der Verkehr mit der Kundschaft unendlich erleichtert. Die Einkaufspreise für Schreib- waren-Händler richten sich nach der Quantität des Bezuges und lassen einen sehr hohen Nutzen. Details durch die: SHANNON-REGISTRATOR-Co. Ang. Zeiss & Co. "o" BERLIN W, Leipzigerstr. 126 8 Hoflieferanten-Diplome 19 Preis-Medaillen