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2656 PAPIER-ZEITUNG Nr. 74 Verbreitung von Druckschriften an Sonntagen. Am Sonntag, 22. März, verbreitete der Zigarrenmacher Kroße aus Seesen in Langelsheim größere Mengen sozialdemokratischer Flugschriften, ohne dabei nach außen hin irgendwie auffällig hervorzutreten. K. trug die Flug schriften zusammengefaltet im Arm und gab sie in den Häusern ab. Das Schöffengericht Lutter a. Bbg. hat diese Tätigkeit als an Sonn tagen verboten aufgefaßt und den gegen K. erlassenen Strafbefehl be stätigt, wogegen K. und auch der Amtsanwalt Berufung eingelegt hatten. In der Verhandlung vor der zweiten Ferienkammer hob der Vertreter der Staatsanwaltschaft hervor, es herrschten in der Recht sprechung verschiedene Auffassungen darüber, ob die nicht gewerbs- ; mäßige Verbreitung von Druckschriften, an Sonntagen strafbar sei oder nicht. LEs sei daher wünschenswert, höhere richterliche Entscheidungen herbeizuführen. Bei Beurteilung der Frage komme es darauf an, ob durch die Tätigkeit, gleichgiltig ob sie größere Kraftanstrengung er fordere oder nicht, die sonntägliche Stimmung der Allgemeinheit ge stört würde. Nehme der Gerichtshof dies an, so beantrage er Ver urteilung, andernfalls Freisprechung des Angeklagten. Der Verteidiger machte geltend, wenn die Tätigkeit des Angeklagten als verbotene und strafbare sonntägliche Arbeit zu gelten habe, so würden sich s. E. auch viele Pastoren und ihnen nahestehende Personen strafbar machen, die Sonntags vor den Kirchen und anderswo religiöse Schriften verteilen ließen. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. In der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende hervor, der Angeklagte habe zweifellos eine öffentliche Arbeit verrichtet, doch fehle die weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit, nämlich die Verletzung des religiösen Gefühls durch die Arbeit. K. (Braunschw. Landes-Zeitung) Gummierte Oapiere aller Art, von grösster Klebfähigkeit liefert billigst (141864 Emil Seidel, Ceipzig-Cindenau Gummier-, Lackier-, Perforier-Anstalt. « • Plakat-Belelstung (141685 Eingetr. Schatzmarke Eingetr. Schutzmarke Modell G. Diese sauber und stabil ausgeführte Stück -Anleimmaschine kostet inkl. sämtl. Zubehör SF Mark 300 (Konkurren zlos) Kellner & flothmann Barmen * Berlin Die Gandenberger’sche Maschinenfabrik Georg Goebel in Darmstadt empfiehlt patentirte Special-Maschinen 47955 von Telegraphen- MundstQok- Cigaretten- Druok- Isolir- Armirungs- Bunt- Glanz- Gold- Pergamyn- Pergament- und zum gleiohzeitigen Aufwiokein der Streifen in steinharte Rollen Vorzge: Vollkommen glatte Schnittränder u. daher vollständig widerstandslose Abwicklung der Rollen bei ihrer Weiterverarbeitung Neuheiten: Closetpapier-Schneid-, Perforir- und Aufwickelmaschinen mit verstellb. Schnittbreit, u. Blattlängen, sowohl f. Loohperforirung, als auch f. Zlokzaokperforirung Papierhülsen-Klebmaschinen einfachster, zweckmässigster Construction Papier in schmale Streifen von beliebiger Breite bis zu 2 mm herab zum grat- u. staubfreien Schneiden •0•0•• ♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦ ♦♦♦♦♦♦♦♦»♦ ♦*♦♦♦♦*♦♦ ♦♦♦♦♦♦♦♦ Gebr. Schiffmann, Lindenstrasse 2 X Spezial-Fabrik für 2 Gummirte Papiere I in Rollen und Bogen • ev Billigste Bezugsquelle für Wiederverkäufer -s ; ♦ —= EXPORT =— [148196 ♦ 00000000 000000000000 00000000 00000 Mein auf der Pariser Weltausstellung 1900 Tals einziffOS) nicht französisches Fabrikat preisgekröntes Bausteinen Marken: Hcme * Union * Hohenzollern * Monarch hat überall schnell Aufnahme gefunden, weil es ungeachtet seiner Billigkeit den besten Marken in der Qualität mindestens eben bürtig ist. Zahlreiche Anerkennungen bestätigen seine Vorzüge. Muster dieses besonders für Grossisten leicht verkäuflichen und lohnenden Artikels stehen gern zu Diensten. [146870 J. LANDAUER, BRAUNSCHWEIG