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2598 PAPIER-ZEITUNG Nr. 73 Ganz geleimtes holzfreies Druckpapier 173. Schiedspruch Wir bitten, ein Urteil fällen zu wollen, wer im Recht und im Un recht ist. Wir fügen Bestellbrief, Bestellprobe und Ausfallmuster bei, hierzu bemerkend, daß unserm Abnehmer X., dem wir uns anschließen, das Papier nicht konvenirt, und wir dasselbe unserer Lieferantin zur Disposition stellen mußten. ' Letztere will diese nicht anerkennen, doch geht unsere Ansicht dahin, daß die Machung nicht mustergetreu aus gefallen ist und das Papier weniger Körper und Griff hat und nicht festgeleimt ist. Papiergroßhandlung A. in B. # * * Zwischen der Firma A. und uns ist wegen einer unserer Liefe rungen ein Streitfall entstanden, der nach gegenseitigem Ueberein kommen durch Ihren Schiedspruch, dem sich beide Teile unterwerfen, Erledigung finden soll. Mit ihrem Briefe vom 4. Juli d. Js. erteilte uns die Firma A. in B. folgenden Auftrag: »Hiermit bestellen wir zur prompten Lieferung in 4 bis 5 Wochen ca. 50 000 Bogen (mögl. nicht mehr) sat. ganz geleimt holzfrei Druck in Färbung und Qualität etc. genau wie beifolgendes Muster, 86X109 cm, 69 ‘/2 Kilo p. 1000 Bogen, per Kilo fr. hier, lieferbar in Ballen mit Vollbrettern. Wir bitten um conforme umgehende Bestätigung und zeichnen ....<. Die Lieferung erfolgte am 20. Juli und wurde am 24. Juli zur Verfügung gestellt, weil das holzfreie Druckpapier nicht ganz geleimt sei. Wir haben, diese Verfügungsstellung für unberechtigt erklärt, weil wir den übernommenen Verpflichtungen vollständig nachgekommen sind. Einliegend überreichen wir den bei uns noch vorhandenen Rest des Bestellmusters sowie Ausfallmuster unserer Lieferung vom 20. Juli, bezeichnet O. 5168. Wir haben vollgeleimtes Druckpapier angefertigt. Das Papier hat die gleiche Leimung erhalten, die wir Schreibpapieren geben, und nur im Interesse besserer Druckfähigkeit mehr Füllstoff (Asche) bekommen, wie dies bei Druckpapieren nötig und auch zulässig ist. Natürlich wird durch den höheren Aschen gehalt der Leimungsgrad etwas herabgedrückt. Schreibfähigkeit ist aber auch von einem vollgeleimten holzfreien Druckpapier ohne be- besondere Vorschrift nicht zu verlangen. Mußte das Papier schreib fähig sein, so hätte es als Schreibpapier bestellt werden müssen, aber nicht als Druckpapier. Für die Beurteilung fällt fernerhin ins Ge wicht, daß die Vorlage etwa 80 g das Quadratmeter, das bestellte Papier nur etwa 74 g wiegt. Ferner ist zu beachten, daß uns die Firma im Laufe des Schriftwechsels über die angefochtene Lieferung am 27. Juli ein Muster von ganz geleimt Druck übersandt hat, das sie als genügend geleimt bezeichnete. Da wir dieses aber zurückgegeben haben, können wir es heute nicht mit übersenden. Dieses als ge nügend bezeichnete Muster ist in der Leimung nicht besser als unsere beanstandete Lieferung. Wir bitten, dieses uns am 27. Juli eingesandte Muster von der Firma A. einzufordern und dann unter Berücksichtigung der von uns vorgetragenen Umstände Ihr Urteil zu fällen. X. Das gelieferte Papier ist weißer und besser geglättet als die Bestellprobe, hat aber etwas weniger festen Griff. Sehr dicke Tintenstriche bleiben zwar in den von der Feder ge zogenen Grenzen, d. h. verlaufen nicht, werden aber auf der Rückseite sichtbar, während die Bestellprobe auch solche Striche nicht durchdringen läßt, also fester geleimt ist. Wir ersuchten die Firma A. um Vorlage des Musters von Druckpapier, welches sie der Papierfabrik als genügend ge leimt bezeichnet hatte, aber von dieser auch schwach geleimt befunden wurde. Die uns von A. infolge dieses Wunsches übergebene Probe erwies sich besser geleimt als das gelieferte Papier, obwohl es leichter war. Auch hatte es größere Festig keit und mehr den Anschein von Schreibpapier. Da* diese Probe nicht die von der Papierfabrik angegebenen Eigenschaften hat, und wir nicht feststellen können, ob es genau dieselbe war, welche der Papierfabrik eingesandt war, so muß dieselbe bei der Beurteilung der Sachlage unberücksichtigt bleiben. Nach dem Wortlaut der Bestellung sollte die Lieferung in Färbung und Qualität der Bestellprobe genau gleich und im übrigen ganz geleimtes holzfreies Druckpapier sein. Besteller bemängelt Körper und Griff sowie die Leimung. Das gelieferte Papier hat Körper und Griff von Druckpapier, ist weicher als die Bestellprobe und schwächer geleimt. Die Bestellprobe, welche als Vorbild für Farbe und Qualität dienen sollte, ist jedochoffenbar nicht Druck-, sondern Schreibpapier, welches zu Geschäfts- oder Schreibbüchern dient, und Besteller mußte erwarten, daß das bestellte Druckpapier nicht in allen Punkten mit dieser Probe übereinstimmen würde. Unter diesen Um ständen liegen die Abweichungen in Griff und Leimung noch innerhalb der bei Druckpapier zulässigen Abweichungen. Anderseits hätte die Papierfabrik vor Annahme des Auf trags dem Besteller mitteilen müssen, daß sie kein Druckpapier liefern könne, welches, wie verlangt, in Qualität mit der Bestell probe übereinstimme, und hat die Folgen dieser Unterlassung zu tragen. Wir entscheiden deshalb, daß Besteller das Papier mit zehn Prozent Nachlaß übernimmt, wenn die Papierfabrik nicht vorzieht, dasselbe zurückzunehmen. Meldekarten u. Umschläge dazu nach minist. Vorschrift Wilh. Steinberg Militär-Verlag * Breslau X "T Reissbrettstifte in allen Ausführungen; auch mit auf geprägter Firma des Bestellers und verpackt In Blechschachteln ä I Dtzd. Muster und Preisliste kostenfrei Reuter & Siecke, Berlin W 1459591 Markgrafenstrasse 38 Eisengiesserei uni Maschinenfabrik Actlen-Gesellschaft Bautzen (Sachsen) empfiehlt ihre erprobten n. bewährten Neukonstruktionen. 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