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Nr. 72 PAPIER-ZEITUNG 2585 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Gebrauchtes Bandeisen Zu Frage 4607 in Nr. 70. Dem Fragesteller empfehle ich, das Eisen an Geschäfte zu verkaufen, welche ihre Bahnkisten mit Eisen reifen beschlagen. Sehr schwere oder schon mehrfach gebrauchte Kisten sowie solche für Uebersee werden stets mit Eisen beschlagen und hierfür soviel mir bekannt 8 — 10 M. für 100 kg bezahlt. E. R. Bandeisen, welches schon zu Verpackung gedient hat, ist meist verbogen, in kurzen Stücken und verursacht bei Wieder verwendung meistens soviel mehr Arbeitskosten, dass es vorteilhafter ist, neues zu verwenden. Obiger Rat wird des halb nur befolgt werden können, wo Bandeisen besonders teuer ist. Sonst gehört gebrauchtes Bandeisen ins alte Eisen. Forderung von Reisespesen bei Konkurs 4633. Frage: Die Firma K. in B. geriet im September 1901 in Konkurs, ich war bei dieser Firma als Reisender mit 10 M. täglichen Spesen, freier Reise und 2 pCt. Provision fest angestellt, Kündigungs frist war nicht bedungen. Mitte Dezember erhielt ich vom Konkurs verwalter den mir zukommenden Rückstand an Spesen, freier Reise und Provision bis 2. September (an diesem Tage erhielt ich auf der Reise von der Firma K. die Nachricht des Konkurses); ich war somit auch von dem Tage an stellungslos. Nach Verlauf von beinahe 2 Jahren wird das Konkursverfahren erneuert, weil Herr K. damals minder jährig gewesen ist, und ich wurde vor 8 Tagen aufgefordert, beim Amtsgericht in B. meine Forderungen wieder einzureichen. Ersatz für die entgangenen Spesen (also ein Bruchteil davon), für die vier- oder sechswöchentliche Kündigungsfrist, die mir nach meiner Ansicht laut Handelsgesetz zuzustehen scheint, bekam ich damals, trotz meines Hinweises in der Abrechnung nicht! Da nun das Verfahren erneuert wird, möchte ich gerne Auf klärung haben, ob und wie hoch beiläufig, und für welchen Zeitraum ich den Ersatz für entgangene Spesen verlangen kann. Ferner habe ich die Entscheidung dieser Forderung direkt bei der statthabenden Verhandlung vom Amtsgericht erbeten, weil ich die Kosten eines Anwalts scheue. Wird dies, wie ich annehme, weil die Sache so einfach liegt, von Seiten des Amtsgerichts geschehen, oder soll ich doch einen Anwalt nehmen? sohläge wegen der Farben-Abweichung zu beanstanden. Auch sind die jetzt gelieferten Briefumschläge um 14 pCt. [leichter als die zuletzt bezogenen und auch im Stoff etwas, wenn auch nicht wesentlich, schwächer. Es entspräche nicht der Billigkeit, die mit der Firma eines Kunden bedruckten Briefumschläge, mit denen die Fabrik nichts anfangen kann, dieser zur Ver fügung zu stellen, dagegen wäre es billig, der Briefumsohlag fabrik Uebernahme der Lieferung gegen 15 pCt. Nachlass an- zubieten, mit welchem Nachlass wahrscheinlich auch der empfindliche Kunde des Fragestellers zur Uebernahme bereit sein wird. Kopiren auf Stein und Aluminium Zu Nr. 24 S. 840 4635. Frage: Ich habe genau nach den Angaben verfahren. Das Bild kam beim Entwickeln mit Wasser zum Vorschein, war aber durchaus nicht haltbar und konnte deshalb auch nicht eingewalzt werden. Ich bitte um Aufklärung, woran dies liegt. Antwort eines Fach-Mitarbeiters: War das Bild klar und bestimmt auf dem Stein oder der Aluminiumplatte, so war der Stein nicht sauber geschliffen oder abgespült, oder die Platte war nicht gut gebadet, oder es war kein guter (Kölner) Leim in der Masse. Beim vorherigen Abspülen der Platten empfiehlt es sich, diese mit einer Lösung aus 12 Teilen Wasser und 1 Teil Schwefelsäure zu übergiessen, dadurch wird die Platte für die Fettanfnahme empfindlicher. Unbedingt nötig ist dies nicht. Wurde das Bild nicht in voller Schärfe zum Vorschein gebracht, so war nicht genügend kopirt, denn durch Einwirkung des Lichtes wird die Masse auf dem Stein oder der Platte fest. Das Kopiren ist die Hauptsache. Die Licht- Verhältnisse und die Eigenschaften des Negativs müssen Be rücksichtigung finden. loh bin überzeugt, dass bei zu starkem Kopiren das Bild ganz schwarz wird, ohne jeden Nebenton aber so fest sitzt, dass die Schicht abgeschliffen werden muss, und so ist es umgekehrt der Fall. loh neige der Ansicht zu, dass nicht genügend kopirt war. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Auch für den Provisionsreisenden gelten die für Handlungs gehilfen gegebenen Kündigungsvorsohriften der §§ 66, 67 des Handelsgesetzbuchs. Im Falle eines Konkurses steht dem Ver walter das Kündigungsrecht unter Beobachtung dieser Vor schriften zu. Da Anfang September 1901 das Konkursverfahren | eröffnet, eine besondere Kündigungsfrist aber nicht vereinbart worden ist, so besteht vorliegend ein als Konkursforderung geltend zu machender Anspruch bis zum 31. Dezember 1901. Dieser Anspruch begreift auch die Reisespesen in sich, soweit infolge Entziehung derselben die Bestreitung des Lebensunter halts aus eigenen Mitteln erfolgen muss. Der hiernach zu fordernde Bruchteil der Reisespesen bestimmt sieh nach den besonderen Umständen des Falls und unterliegt dem richter lichen Ermessen. Vorliegend wird etwa die Hälfte der Reise spesen, also monatlich 150 M. als Konkursforderung angemeldet werden können. Die Zuziehung eines Anwalts empfiehlt sich, sobald etwa die angemeldete Forderung vom Verwalter be stritten werden sollte. In diesem Falle ist Klage auf Fest stellung zu erheben. Briefumschlag-Lieferung 4634. Frage: Ich beziehe von einem Kuvert-Fabrikanten alle Jahre 100 000 Kuverte mit Firmendruck. Die Auflage bedingt stets eine Neuanfertigung. Die am 14. Juli 1908 gelieferten Kuverte weichen in Farbe von dem vorgeschriebenen ab. Der Empfänger der Kuverte, ein äusserst exakter Kunde, verweigert mir die Annahme, da er bei Bestellung mich besonders auf genaue Färbung der vor jährig gelieferten Kuverte verpflichtete, was ich auch meinem Lieferanten zur Pflicht machte. Ich habe nun meinem Lieferanten die Kuverte zur Verfügung gestellt, und er will mich daraufhin zur Abnahme verpflichten. Der Besteller gibt noch an, die Kuverte seien auch in der Qualität geringer und leichter. Ich füge einige Stück beider Sorten bei. Bin ich bei etwaiger Klage im Recht oder Unrecht? Antwort: Das Papier der jetzt gelieferten Briefumschläge weicht an Farbe von den zuletzt gelieferten ziemlich erheblich ab. Da Fragesteller genaues Einhalten der Farbe gefordert hat, so hätte der Briefumschlag-Fabrikant, wenn er Papier gleicher Farbe nicht liefern konnte, dies dem Fragesteller mit teilen und ihn unter Vorlage eines neuen Musters fragen sollen, ob solches Papier entspräche. Da die Briefumschlagfabrik dies nicht getan hat, so ist Fragesteller berechtigt, die Um-! Adressen von Papier-Ausfuhrhändlern 4636. Frage: Have you a Compilation either printed or written of all the addresses of all the Exporting Houses in Hamburg, who interest themselves in Paper? Can you give us Information that may be of use to us respecting the Paper Exchange in Hamburg, as we understand there is an Exchange there specially for Paper? The same remarke apply re Berlin as tö Paper Exporting Houses and any of the other principal places in Germany, where there are large Paper Exporting Houses who ship paper to beyond the seas, Antwort: Das Papier-Adressbuch von Deutschland, Verlag der Papier-Zeitung, Freis 15 M., enthält im Teil C der Ab teilung III alle Ein- und Ausfuhrgeschäfte in den grösseren Städten Deutschlands, die sich vornehmlich mit Papierhandel befassen. Ausserdem enthält dieses Werk in Abteilung V eine alfabetisohe Aufzählung der wichtigsten im Handel vorkommen den Papiere und Papierwaren. Unter dem Namen jeder Ware steht in alfabetischer Reihenfolge die Liste derjenigen Firmen, welche diese Waren in Deutschland herstellen. Auch die sonstigen Angaben des 739 Gross-Oktav-Seiten dicht gedruckten Text enthaltenden Werkes sind für alle Firmen wertvoll, die in oder mit Deutschland Papiergeschäfte machen. Die im Dezember 1901 erschienene 4. Auflage ist seit einigen Monaten vergriffen. Eine neue Ausgabe wird vorbereitet und wahr scheinlich Ende 1904 auf den Markt kommen. Wer inzwischen Exemplare des Adressbuches kaufen will, tut gut, eine kleine Kanfanzeige in die Papier-Zeitung einzurücken. In Hamburg besteht keine besondere Papierbörse, sondern die bedeutenderen Papierfirmen haben ihren Stand auf der Börse und schicken während der Börsenstunden ihren Ver treter dorthin. Pergament-Ersatz 4637. Frage: Sind die beigeschlossenen Proben Pergament- Ersatz an Qualität gleich, und bewegt sich der Farbunterschied im Rahmen des Erlaubten? Mein Kunde stellt mir das Papier, rund 600 kg, zur Verfügung, weil die Farbe über das Zulässige von der ersten Lieferung abweiche. Antwort: An Stoff und Festigkeit sind beide Muster gleichwertig. Der Farbenunterschied ist sehr gering und be rechtigt nicht zur Beanstandung. Die Vorlage hat etwas klarere Durchsicht als das gelieferte Papier, weil dieses Filzmarkirung zeigt. Immerhin ist die Lieferung mustergetreu.