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25G4 PAPIER-ZEITUNG Nr. 72 Vorrichtung zum Heften von Aktenstücken und dergl. mittels Metallklammern zum Bureaugebrauch von Arthur Heiland in Meiderich, Rhl. DRP 142 383. (Kl. 11) Diese Heftvorrichtung für Aktenstücke und dergl. er möglicht gleichzeitiges Eintreiben mehrerer Metallklammern und eignet sich wegen ihrer einfachen Einrichtung und Hand habung für den Bureaugebrauch. Die in Bild 1 in Seitenansicht mit geschnittener Grund platte, in Bild 2 in einem Querschnitt nach A-A (Bild 1) dar gestellte Vorrichtung besitzt eine Grundplatte 1, in welche eine Längsschiene 2 aus Stahl eingesetzt ist, die in geeigneten Ab ständen die Umbiegelöcher 3 für die Metallklammern enthält. Am hinteren Ende ist mit der Grundplatte 1 ein Lineal 4 ge lenkig verbunden, sodaß es, mit der Schiene 2 sich deckend, auf diese niedergelegt werden kann, wobei ein in das Lineal eingreifender Stift 5 dieses in der richtigen Lage sichert. Das Lineal hält die zu heftenden Papierlagen in der richtigen Lage auf der Schiene 2 und gibt zugleich die Richtungslinie der Heftung an. Um beim Einheften mehrerer Aktenhefte in ein und den selben Umschlag die Hefte möglichst nahe aneinander einheften zu können,'gibt man dem Lineal 4 zweckmäßig einen trapez förmigen Querschnitt, d. h. man verschmälert es nach unten, wie aus dem Querschnitt (Bild 2) erkennbar ist. In dem Lineal i befinden sich entsprechend den Umbiege löchern 3 Längsschlitze 6, in welche die Klammern eingesetzt durch Betätigung derselben sämtliche Stempel gleichmäßig niedergepreßt und so mehrere in ein Lineal eingelegte Klammern gleichzeitig durch die zu heftenden, von dem Lineal fest gehaltenen Papierlagen getrieben werden können. 2. Ausführungsform einer Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Anordnung des aufklappbaren Lineals 4, welches zur Sicherung der Papierlagen in der richtigen Stellung dient und mit Schlitzlöchern 6 zum Einsetzen der einzutreiben den Metallklammern versehen ist. 3. Ausführungsform einer Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch die ein- oder beiderseitige Ab schrägung des Lineals 4, um nahes Aneinanderheften der einzelnen Aktenhefte in einen .gemeinsamen Umschlag zu er möglichen. Farbwerk an Druckmaschinen zum gleichzeitigen Aufträgen mehrerer Farben nebeneinander von Firma Karl Krause in Leipzig-A.-C. DRP 141 859. (Kl. 15) Wenn man auf einer Schnell- oder Farbendruckpresse Iris- druck oder Mehrfarbendruck herstellen will, so muß dafür ge sorgt sein, daß diese Farben den Druckwalzen gleichzeitig zu geführt werden, ohne daß sie sich im Farbkasten selbst miteinander mischen können. Dies kann dadurch erreicht werden, daß ein Farbkasten benutzt wird, welcher durch lose eingesetzte Zwischenwände in eine Anzahl von Einzel abteilungen geteilt ist, entsprechend der Anzahl von Farben, die nebeneinander zur Verwendung?kommen sollen, und daß Bild 1 Bild 2 werden und welehe7nach’"oben' 1 'zylindrisch ausgebohrt sind, um die zum Eintreiben dienenden Stempel 7 durchzulassen. Diese sind in Büchsen 8 an der Schiene 9 auf- und abbewegbar 'ge führt, welche Schiene an ihrem hinteren Ende in dem auf der Grundplatte, stehenden Lager 10 auf- und niederklappbar ist und, wenn niedergeklappt, mit ihren Führungsbüchsen 8 auf dem Lineal 4 steht, in welcher Lage sie durch eine Feder- .klinke 11 festgelegt werden kann. Damit die Schiene 9 immer die genau richtige Lage gegenüber dem Lineal 4 erhält, kann man an derselben Seitenwangen 9 a anbringen, welche das Lineal zwischen sich fassen, auch kann man zugleich die Büchsen 8 mit ihrem zu dem Zweck kegelförmig abgedrehten unteren Ende in die entsprechend ausgebohrten Schlitzlöcher 8 eingreifen lassen. Die Stempel 7 sind entsprechend den Schlitzlöchern 6 ge staltet, d. h. sie sind unten plattenförmig, dann zylindrisch, wobei sie durch Eingreifen des plattenförmigen Teiles in Nuten der Bohrung der Büchsen 8 gegen Drehung gesichert sind. Oberhalb der Schiene 9 sind die Stempel 7 durch ein Quer stück 12 verbunden und werden durch Federn 13 hochgehalten. Ein Exzenterhebel 14 endlich, welcher zwischen den an- der Schiene 9 befestigten Laschen 15. drehbar ist und auf das Querstück einwirkt, ermöglicht gleichzeitiges und gleichmäßiges Niederdrücken der Stempel. Patent-Ansprüche: 1. Eine Vorrichtung zum Heften von Aktenstücken und dergleichen mittels Metallklammern zum Bureau gebrauch, bei welcher an einer mit den Umbiegelöchern versehenen Unter platte eine Schiene auf- und niederklappbar angeordnet ist, in der eine Reihe Stempel auf- und abbewegbar geführt und durch Federn hochgehalten werden, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Stempel durch ein Querstück miteinander verbunden sind, welches unter dem'Einfluß ""eines Exzenterhebels oder einer anderen gleichwertigen Druckvorrichtung steht, sodaß diese Zwischenwände mittels von oben her wirkender Schrauben gegen den Boden gedrückt werden. Um bei dieser Anordnung auch den Abschluß, der Zwischenwände gegen die Druckwalzen hin sichern und die Menge der zuzuführenden Farbe regeln zu können, sollen nach vorliegender Erfindung die Zwischen wände mittels Schrauben an einer Schieberplatte befestigt sein, die so verstellbar ist, daß durch ihre Stellung mehr oder weniger Farbe aus dem Farbkasten der Walze zugeführt wird. Die Einzelheiten wolle man der Patentschrift entnehmen. Verfahren zur Enteisenung von Wasser von Clara Leupold geb. Helm und Meta Freund geb. Helm in Zoppot. DRP 142 929. (Kl. 85) Nach vorliegendem Verfahren finden zur Enteisenung des Wassers natürliche Eisenerze, wie Raseneisenstein oder Braun eisenstein, welche entsprechend vorgerichtet in Gruben, Zylindern oder Behältern beliebiger Form aufgeschichtet werden, Verwendung. Das zu reinigende Grundwasser wird hindurchgeleitet, wobei sich das in demselben in Lösung be findliche Eisenoxydul mit dem Oxyd der Erze verbinden und das Wasser von dem Eisengehalt befreit werden soll. Nach Bedarf wird durch Umkehrung der Fließrichtung des Wassers der noch nicht in feste Substanz übergeführte Eisen- schlämm abgeschwemmt. Ist die Masse erschöpft, so kann sie entweder erneuert oder durch Glühen bei Luftzutritt wieder belebt werden. Die verwendete Masse gestattet vollkommene Sterilisirung mittels Dampf, sodaß das enteisente Wässer auch für Genu’zwecke in bakteriologischer Beziehung einwandfrei erhalten werden kann. Patent-Anspruch: Verfahren zur Enteisenung von Wasser, dadurch gekenn zeichnet, daß das Wasser unter Luftabschluß durch Schichten von natürlichem Eisenoxyderz geleitet wird.