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Praktisches Muslerbuch D.RJM N" 17893 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet „Sofort zum Protest“ 4605. Frage: Ihre Beantwortung der Frage Nr. 4458 in Nr. 51 | Ihrer Zeitung veranlasst mich, in einer ähnlichen Angelegenheit um Ihren Rat zu bitten. Einen akzeptirten Wechsel, den ich in Zahlung]'erhalten hatte, Beliebtestes Musterbuch Jur den Rostkarten-Kandel 144340] - NEUHEIT - Emil Jageri; GesohÄäbrhüoher- Berlin ma Georgen-, J•W, Strasse 23 Vorrätig in allen Formaten für alle Branchen passend Preislisten Y gratis 1 zu Diensten Schlecht verpackte Ware. Ist die Ladung teilbar? 4604. Frage: Mitte Juni lief eine Ladung verschiedener Papiere i von der Papierfabrik B. für mich ein, darunter eine Partie imit. Perga- ! ment in Sekare-Röllchen. Die Ladung ging frei Bord Dampfer C., dann noch etwa 2 Stunden auf der Bahn als Frachtgut zu meinen Lasten. Die Röllchen langten infolge sorglosester und leichtsinniger j Verpackung so beschädigt hier an, dass sie umgepackt werden mussten. Dieselben waren nicht wie allgemein üblich an den Enden zu- | geklebt oder mit einem geklebten Streifen umwickelt, um das Aufrollen zu verhindern, sondern offen, sodass sie sich beim Aufrollen in endlose Bahnen aufwickeln; sodann waren sie zu 4 aufeinander gestellt statt zu 8 nebeneinander C , zweimal mit leichtem Packpapier um wickelt und langseits Leisten darüber gebunden. Beim Anfassen rutschten die dünnen Leisten zusammen, und die Röllchen fielen heraus, da das leichte Packpapier gleich mit abriss. Äusser dieser Beschädigung stellte sich auch Manko heraus, was bereits von der | Spedition Rotterdam (I. Station) der Fabrik gemeldet wurde. Ich ■ nahm die Ladung vom Spediteur unter Vorbehalt an und zeigte die I Sache der Fabrik sofort an, fragte auch bei den Speditionen der Um- ladestationen, wo mir das Manko und die Nachricht der beschädigten Ware mitgeteilt wurde mit dem Vermerk, Schlechte Emballage, Kolli schlecht verpackt! Auch dies teilte ich der Fabrik sofort mit. Die Fabrik schrieb aber, ich habe die Ware angenommen, und für sie sei die Sache erledigt. — Nach Rücksprache mit meinem Anwalt nahm | ich die gute Ware an und aufs Lager, da ich sie sehr nötig ge brauchte, und stellte den Rest, wenn mir nicht entsprechende Ver gütung gewährt würde, der Fabrik zur Verfügung. Die Fabrik hält jedoch die Sache für erledigt, erkennt selbst das ihr angezeigte i Manko nicht an und sagt, sie habe an der Ware nichts verdient; ja sie teilte mir das ihr seitens Rotterdam angezeigte Manko nicht ein- I mal mit. Jetzt will sie die ganze Ladung zurückhaben. Ich glaube ■ jedoch nach dem RGB., welches auch Teilabnahme gestattet, korrekt j gehandelt zu haben. Ich bitte um Ihre Ansicht. Bei Abwiegen ‘ der Rollen stellte sich auch ein Manko in brutto und netto von 1, 11/2 bis 2 kg nach der Gewichtenota heraus und zwar bei den meisten { Rollen. Hierauf erwidert die Fabrik, die Rollen hätten bei ihr | richtig gewogen. Ich bemerke, dass das Nachwiegen durchweg zwei- I mal geschah, und dass also diesseits ein Fehler ausgeschlossen ist. Antwort: Die Fabrik ist haftbar für die Fehler der Ware, so weit sie durch schlechte Packung entstanden sind. Ob und ’ in welchem Grade die Verfrachter, Eisenbahn- und Dampf- j schiffgesellschaften, mit haftbar sind, lässt sich aus Obigem nicht erkennen. Die Fehler der Ware bestanden nach obiger | Darstellung lediglich in ungenügender Packung. Es lag ein i Werkvertrag vor. Fragesteller war nicht berechtigt des ge- i rügten Mangels wegen die Ware zur Verfügung zu stellen, | sondern er konnte diesem Mangel abhelfen und die Kosten, j die ihm dabei entstanden, der Fabrik aufrechnen. Einen Teil der Ladung, die er sofort brauchte, hat er gebrauchsfähig ge macht. Wenn der andere Teil, den er zurückweist, keinen andern Mangel hat, so muss er auch diesen übernehmen, darf ihn aber gleichfalls auf Kosten der Fabrik mit der nötigen Verpackung versehen. Fragesteller braucht nur dasjenige Ge- । wicht zu bezahlen, das die Rollen bei ihm wogen. Der Ge- j wichtsverlust solcher Röllchen durch Austrocknen kann nur ; gering sein und bei weitem nicht 1—2 kg betragen. Um die ' Wahrheit festzustellen, soll das Abwiegen in Gegenwart eines Vertrauensmannes des Lieferanten auf einer behördlichen Wage erfolgen. Nach Erhalt eines Druck-Abzugs obiger Antwort schreibt i Fragesteller: Ich habe mich bereit erklärt, die ganze Ware zu übernehmen, ! wenn der Teil, welcher minderwertig sei, mir entsprechend vergütet würde. Die Fabrik will aber nichts gewähren, deshalb nahm ich die Ware, welche ich zwar umpacken muss, aber ohne Schaden verkaufen kann, an, nicht aber die stark beschädigte Ware. In der Ladung waren etwa 300 kg schwer beschädigt, und diese stellte ich zur Ver fügung und dazu berechtigt mich § 377 des HGB. Ihre Auffassung stimmt also mit dem HGB. nicht überein,; ich kann jede„Ware in dieser Verfassung teilweise verweigern. Wenn Fragesteller nachweisen kann, dass die zurück gewiesenen 300 kg bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt waren, so ist seine Abnahme-Weigerung gerechtfertigt. =eE Oscar Krieger $ gL_(m Fabrik für Karren " adn§— und Handfuhrgeräthe j Dresden-A. 5 P. TECHPIT2.X. A. DRESDEN. •) Gefcbäftsbücerfabrik ss Bielefeld Prompte und eracte Ausführung von Extra - Lager von Gescbäftsbüchern Kopiebücher ::: Drucksachen lose und in heften (Wechsel, Rechnungen, Quittungen etc. etc.) [149849 Uerlangen Sie Muster-c Vertretung und Eager buc 6XDATt in Berlin :Hdolf Plotke, und Preisliste F Magazinstr. 13 a. Actienpapierfabrik Regensburg fertigt als Spezialität reine Lumpenpapiere 148220] feine und mittelfeine Werk- und Buntdruckpapiere Kanzlei-, Post- U. Büeherpapiere