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Brauner Karton 4585. Frage: Beiliegend senden wir Ihnen einige Bogen braunen Karton nebst kleinem Bestellmuster. Der Abnehmer stellt uns den Karton, weil er angeblich zu fleckig ist, zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Urteil, ob der Ausfall zur Verfügungstellung berechtigt. Antwort: Es ist schwer, beide Papiere miteinander zu vergleichen, da das nur etwa 2 qcm messende Vorlagemuster dünn und auf einer Seite mit weissem Papier beklebt, die Lieferung aber dick und unbeklebt ist. Auch wir finden das Vorlagemuster glatt und rein in der Farbe, während die Lieferung rauh ist und zahlreiche etwas dunkler gefärbte Fasern auf weist. Durch Betupfen mit den üblichen Holzschliff-Reagenzien ergibt sich, dass die Vorlage holzschlifffrei, die Lieferung aber stark holzschliffhaltig ist. Anscheinend wurde zur Vorlage reiner Zellstoff, zur Lieferung äusser Holzschliff auch Altpapier verwendet. Die Grundfarbe ist ziemlich gut getroffen, und wenn die Vorlage nicht auch für Stoff und Glätte maassgebend war, so kann die Lieferung immerhin noch als mustergetreu gelten. Fragesteller sollten es nicht zu einem Prozess kommen lassen, dessen Ausgang unsicher erscheint, sondern den Kunden durch entsprechenden Nachlass zur Uebernahme bewegen. S __c 84- E: Warenzeichen 4586. Frage: Ist das Wasserzeichen »Löwe« für Briefumschläge oder Papierfabrikation bereits geschützt? Antwort: In Nr. 39 der Papier-Zeitung von 1901 S. 1486 wurde eine Liste der geschützten Warenzeichen und der Frei zeichen für Papier, Papierwaren usw. abgedruckt, die jedoch auf Vollständigkeit keinen Anspruch macht. Laut dieser Liste hat das Kaiserliche Patentamt das Wortzeichen »Löwenpapier« als Freizeichen lür Papier erklärt. Ferner berichteten wir in derselben Nummer, dass nach Angabe mehrerer Handels kammern die bildliche Darstellung eines Löwen im allgemeinen Gebrauch ist und als Freizeichen für Briefpapier gilt. Will Fragesteller ganz sicher gehen, so müsste er die Jahrgänge des Blattes für Patent-, Zeichen- und Musterwesen von 1894 an durchblättern. Uebergewicht 4587. Frage: Eine Firma bezog seit einem Jahr Posten von 80 Zentner Schrenzpappen im Format 86X125 cm, 22 auf einen Zentner, und hatte bei Aufgabe der ersten Bestellung betont: »ja nicht mehr, eher ein Blatt weniger auf den Zentner.« Da es sich bei Anfertigung eines derart grossen Formats nicht abzirkeln lässt, dass genau nach Vorschrift 22 Stück oder ein Stück weniger auf den Zentner gehen, so passirte es mir auch bei Ausführung der letzten Aufträge, dass 22 Stück auf den Zentner zu reichlich, 21 Stück aber zu wenig wogen. Da sich nun ganze Zentner Pakete des Formats wegen nicht schnüren lassen, so liess ich wie üblich ungefähr ’/, Zentner Pack mit 11 Stück schnüren, und um meinem Kunden in jeder Weise gerecht zu werden, liess ich vor dem Versand die einzelnen Päcke nochmals im ganzen zusammen wiegen, um das Gewicht genau feststellen zu können, dies ergab 88 Pack — 2820 kg. Mein Kunde rechnet aber 88 Pack zu 25 kg = 2075 kg und schreibt mir, er denke garnioht daran, irgend welches Uebergewicht zu bezahlen, und stellt mir, falls ich nicht ein verstanden bin, die ganze Sendung zur Verfügung. Es wäre mir an genehm Ihre Ansicht zu hören, ob es gestattet ist, bei derart grossen Formaten das Gewicht im ganzen festzustellen und so zu be rechnen. Im vorliegenden Falle hat auch Abnehmer die Pappen selbst verarbeitet. Antwort: Es ist unmöglich, Pappen so herzustellen, dass genau 22 Stück auf 50 kg gehen. Einzelne Blätter fallen etwas leichter, andere etwas schwerer aus. Da die Firma vor geschrieben hat, dass die Pappen keinesfalls leichter als vor geschrieben sein dürfen, so musste sie darauf gefasst sein, dass einzelne Blätter schwerer ausfallen. Wäre eine bestimmte Bogenzahl bestellt und der Preis bogenweise ausgemacht, so wäre die Firma berechtigt, nur nach der Zahl der Bogen ohne Rücksicht anf deren Gewicht zu bezahlen. Da aber ein be stimmtes Gewicht bestellt und der Preis nach Gewicht verein bart war, so muss die Firma das gelieferte Gewicht über nehmen und bezahlen, falls die Schwankungen zwischen ge liefertem und bestelltem Gewicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegen. Im vorliegenden Fall durften die Blätter nicht 50 leichter sein als 1, = 2,3 kg, demnach mussten sie etwas Z schwerer ausfallen; durch die Bestellung veranlasstes geringes Mehrgewicht ist aber kein Uebergewicht. Es fragt sich nun, wie gross das Mehrgewicht sein durfte. Wir glauben, dass bei so grossen Pappen und bei der Bedingung »nicht leichter«, 10 pCt. Uebergewicht zulässig sein und 5 pCt. bezahlt werden sollten. Demnach müsste Käuferin 2075 + 104 = 2179 kg zum festgesetzten Preis bezahlen. Zweierlei r auf einer Besuchskarte 4588. Frage: Ist nach Ihrer Meinung der Besteller berechtigt, die Abnahme der Visitenkarten abzulehnen, weil beim Namen ein anderes r gravirt ist? Ich halte beide, r oder t, für gleichwertig und finde auch sonst keine Bedenken, beide in Anwendung zu bringen; der Besteller hat nicht etwa die Anwendung gleicher r vorgeschrieben, und ich konnte um so weniger daran denken, dass er es als so grossen Fehler ansehen würde, als ich ihm schon früher Karten ge liefert habe, bei denen ebenfalls beide t gravirt sind; ich bin nicht gesonnen, mir die Abnahme-Verweigerung gefallen zu lassen, erbitte aber vorher Ihre Ansicht, ob Sie in der Anwendung beider t einen Mangel in der Arbeit finden. Eine hiesige Annahmestelle für Druck sachen soll die Zurückweisung der Karten für berechtigt gehalten haben. Antwort: Es lag ein Werkvertrag vor. Der Besteller ist nur dann berechtigt, die Ware zurückzuweisen, wenn sie einen erheblichen Mangel aufweist. Dass das r im Titel andere Form hat als das r im Namen, ist unseres Erachtens kein Mangel und berechtigt nicht zur Beanstandung des Erzeug nisses. Es ist gang und gäbe diese »r« beider Arten in der selben Handschrift anzuwenden, und da die englische Schrift, mit der die Besuchskarte auf den Stein geschrieben wurde, die Nach ahmung einer schönen Handschrift ist, so sind auch hier beide Arten von r in derselben Zeile verwendbar. Fragesteller kann darauf bestehen, dass die Ware ohne Preisabzug übernommen wird. Deutscher Wechselstempel auf ausländischen Tratten 4589. Frage: Ich habe im Jahre für rund 20000 M. Tratten auf das Ausland in Beträgen bis zu 20C0 M. Der deutsche Wechsel stempel erhöht die Spesen sehr. Kann ich, um diesen zu sparen, folgendermaassen handeln: Ich stelle die Tratte ohne Kosten 8 Tage vor Verfall aus, girire blanko und gebe meiner hiesigen Bank den Wechsel zur Einziehung. Die Bank girirt nicht weiter, sondern sendet ihrem Geschäftsfreunde, sagen wir in Kopenhagen, die Tratte zum Inkasso und schreibt mir nach Eingang den Betrag abzüglich der kleinen Spesen gut. Ist diese Handlungsweise straffällig? Antwort eines Grosskaufmanns: Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes betr. die Wechsel stempel-Steuer bleiben von der Stempelabgabe befreit die vom Inlande auf das Ausland gezogenen, nur im Auslande und zwar auf Sicht oder spätestens innerhalb zehn Tagen nach dem Tage der Ausstellung zahlbaren Wechsel, sofern sie vom Aussteller direkt in das Ausland remittirt werden. Nach dem Wortlaut müsste daher Fragesteller seine hiesige Bank ganz aus dem Spiel lassen, und das ist streng genommen nicht der Fall, wenn er die Wechsel, obgleich ohne bankseitiges Giro, durch die hiesige Bank nach dem Auslande remittirt. Ich rate daher umsomehr zur Stempelung, als — abgesehen von der Geringfügigkeit der Abgabe — ich jeder Künstelei abhold bin. Es ist nicht richtig, wenn Fragesteller die hiesige Bank veranlasst, dass sie die Wechsel ohne ihr eigenes Giro, ledig- lich auf Blankogiro des Fragestellers, nach dem Auslande ver sendet; daraus können Komplikationen entstehen, denen sich Fragesteller grundsätzlich nicht aussetzen sollte, -e- Trauerrand-Farbe 4590. Frage: Wie ist die Zusammensetzung von Trauerrand- Farbe? Wie wird diese Farbe angefertigt? Meine Farbe färbt (zieht) jedesmal ab, wenn der Blindschnitt gemacht wird. Antwort: Die Zusammensetzung guter Trauerrand-Farbe wurde in Nr. 27 der Papier-Zeitung von 1902 Seite 964 mit geteilt. Fliegenpapier 4591. Frage: Wir bitten Sie, uns die Zusammensetzung eines guten Fliegenleimes zur Selbstbereitung bekannt zu geben. Antwort: In Nr. 47 der Papier-Zeitung von 1903 Seite 1644 wurde ein Rezept zur Bereitung von Fliegenpapier abgedruckt. Prägung von Seide auf Filz 4592. Frage: Ich beabsichtige Seidenstoff auf Filz aufgezogen zu stanzen und zu prägen. Wie mache ich das am besten? Präge und stanze ich auf einer Presse oder mit dem Walzensystem auf 50 cm Länge und Breite? Wo könnte ich diese Maschine beziehen? Antwort: Wir haben im Prägen und Stanzen von Seiden stoffen auf Filz keine Erfahrung. In der Papier-Zeitung be finden sich Anzeigen mehrerer hervorragender Firmen, die sich mit dem Bau von Präge- und Stanzpressen befassen, diese werden sich auf Wunsch gern zum Liefern einer Maschine für den gewünschten Sonderzweck anbieten und die nötige Anleitung geben. Verantwortlicher Schriftleiter I. V. Paul E. Krause, Rixdorf. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29 Hierzn eine Reilage von der Ascherslebener Maschinenhan.Aktiangasallschaft Ivnrmnls W- Schmidt & Cu.L Asclierslel