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Nr. 67 PAPIER-ZEITUNG 2403 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Kleine Sauggas-Anlage Zu Frage 4565 in Nr. 64. Eine Motor-Anlage für Sauggasbetrieb arbeitet gegenüber Motoren für Leuchtgas-, Benzin-, Petroleum- und Spiritusbetrieb sowie gegenüber von Dampfmascbinen-Anlagen 25 bis 50 pCt. billiger, d. h. verbraucht weniger Brennstoff und ist trotzdem ebenso betriebssicher wie eine jede der vorgenannten Anlagen. Maschinenfabrik Geschäfts-Verkauf durch den Konkursverwalter 4579. Frage: Ist ein Verkauf des Geschäfts durch den Konkurs verwalter für die Gläubiger bindend oder können solche einen Ver kauf im Prüfungstermin beanstanden? Antwort: Laut § 117 der Konkurs-Ordnung hat der Kon kursverwalter das gesamte zur Konkursmasse gehörige Ver mögen in Besitz und Verwaltung zu nehmen und zu verwerten. Nach § 134 KO. muss der Konkursverwalter die Genehmigung des Gläubiger-Ausschusses oder der Gläubiger-Versammlung einholen, wenn das Geschäft aus freier Hand verkauft werden soll. Beschwerde der Gläubiger-Versammlung oder des Gläubiger-Ausschusses an das Konkursgericht wegen vermeint licher Benachteiligung durch Handlungen des Konkursverwalters ist zulässig. Drucksache oder Warenprobe? 4580. Frage: Vom hiesigen Postamt (in Hessen) wurde uns unter sagt, inliegende Zirkulare als Drucksachen zu verschicken. Wir fügen das Schreiben des Postamts bei. Ist diese Bestimmung wirklich so, oder kann man dagegen angehen? Wenn die Bestimmungen wirklich so bestehen, wäre es ja eine Umwälzung für das ganze Papier fach. Wir erhalten täglich solche Angebote. Antwort: Fragesteller versandte als Drucksachen Muster von Ringofen-Schieberpapier, und auf die Muster waren Em pfehlung und Preis der Ware gedruckt. Das Postamt desVer- sendungsortes schrieb wie folgt: »Nach bestehenden Bestimmungen sind offene Sendungen mit be druckten Papierbogen oder Papierstücken der Taxe für Waren proben zu unterwerfen, wenn ihr Inhalt als Muster des Papiers zu dienen bestimmt ist. Da dies in vorliegendem Fall zutrifft, so unter liegt die Sendung, auch ohne Beilegung des weitern Papiermusters, der Taxe für Warenproben.« Diese Entscheidung des Postamts entspricht demjenigen Verfahren, welches die Berliner Postämter schon lange be folgen. Das Postzeitungsamt hat z. B. schon oft Drucksachen, die der Papier-Zeitung beigelegt werden sollten, zurückgewiesen, weil sie solche als Warenprobe betrachtete. Drucksachen, welche zugleich als Warenprobe dienen, werden nur zu dem für Warenproben geltenden höheren Satz befördert. Diese Bestimmung der Post wird sehr oft umgangen oder straflos ver letzt, da es den Postbeamten nicht möglich ist, alle Druck- sachen-Sendungen aufzumachen und zu prüfen, ob sich darunter nicht auch solche befinden, die als Warenproben gelten müssen. Pappen-Lieferung 4581. Frage: Ich kaufte von einer Pappenhandlung öfter Doppelladungen weisser Holzpappen, meist 60 Stück auf den Zentner. Die Auftrag-Erteilung geschah stets mit der Bedingung »wie gehabt«, danach wurde auch die Ware zur Zufriedenheit geliefert. Ich be merkte vor einer Lieferung, dass mir von anderer Seite (Pappen- fabrik) billigere Offerten zu Gebote ständen, aber nicht wechseln wolle, weil die Ware gut sei. Bei der letzten Ladung war die Verpackung eine andere als gewöhnlich, auch war die Ware ganz anders und für meine Zwecke sehr ungeeignet. Ich stellte diese Lieferung aus folgenden Gründen zur Verfügung: 1. sind die Pappen unegaler gearbeitet; 2. anstatt Format 70X100 (wie vorher immer ge habt) messen sie 71X12 cm; 8. ist die Ware härter gepresst, sodass 1000 Stück 35 bis 40 cm niedriger sind, was meine Fabrikation sehr beeinträchtigt; 4. auch ist die Widerstandsfähigkeit geringer; 5. ferner ergibt sämtliche Ware ein Mindergewicht von 5 pCt.; 6. ein weiterer Missstand ist, dass die Pappen 25 kg-weise verschnürt sind. Statt 80 befinden sich in jeder Verschnürung 81 oder 82 Stück. Zur Ueber- zeugung folgen anbei je 25 Scheiben einer früheren und der letzten Lieferung. Die liefernde Firma beruft sich darauf, dass ihr Lieferant aus- sage, gute Ware, 60 Stück auf den Zentner, geliefert zu haben, und ersucht mich, demzufolge die Ware anstandslos anzunehmen. Bevor ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertrage, bitte ich um Ihren Rat, dem ich mich gern fügen werde. Ich füge auch den darüber gehabten Briefwechsel bei. Antwort: 1. Die zuletzt gelieferten Pappen sind um rund 25 pCt. dünner als die früher gelieferten, bei annähernd dem selben Gewicht. Lieferer war nicht berechtigt, an Bauschigkeit so verschiedene Ware zu liefern, da »wie gehabt« bestellt war. Fragesteller verarbeitet diese Pappen zu Papptellern, und da mag mancher Abnehmer glauben, er erhalte geringere Ware, wenn die Teller dünner sind als bisher. Für manche Ver wendung mag die stärker gepresste und glättere Ware vorteil hafter sein, aber »wie gehabt« ist die Ware nicht 2. Die Ueberschreitung des Formats um 1 bis 2 cm be rechtigt nicht zur Annahme-Weigerung, aber Käufer braucht das dadurch entstehende Uebergewicht nicht voll zu bezahlen, da dieses nur den Abfall vergrössert. Dieses Uebergewicht beträgt hier 3 pCt. Da die Späne nicht ganz zum halben Preis verwertet werden können, so wäre Abzug von 2 pCt. be rechtigt, wenn die Bogen durchweg um so viel zu gross sind. 3. Die Widerstandsfähigkeit der neuen Lieferung ist nicht geringer als die der früheren. 4. Mindergewicht der Päcke um 5 pCt. berechtigt bei Pappen nicht zur Beanstandung. Der Käufer hat davon keinen Schaden, da er nach Gewicht bezahlt und um 5 pCt. mehr Bogen erhält. Gewichtsschwankungen von 5 pCt. lassen sich bei der Pappen-Erzeugung nicht vermeiden. 5. 25 kg-weise Verschnürung ist zulässig, ebenso Schwankung der Stückzahl im Ballen um 1 bis 2 auf und ab. Der unter 1. festgestellte Mangel berechtigt den Frage steller, die Abnahme zu verweigern. Wenn er sie aber halb wegs verarbeiten kann, sollte er dem Lieferer Uebernahme gegen entsprechenden Nachlass — etwa 10 pCt. — anbieten. Lieferer sollte diesen Nachlass umso eher gewähren, als die Ware etwas stockfleckig ist. Morsefarbe 4582. Frage: Welche Zusammensetzung hat die von den Tele grafenämtern Deutschlands verwandte »Morsefarbe«. Antwort: Wir kennen die Zusammensetzung jener Farbe nicht. Vielleicht gibt ein Leser Auskunft. Bezahlung gesetzlicher Feiertage 4583. Frage: Nachdem ich meine Firma dem Kapitalisten Herrn X. hier übertragen habe, und ich als Prokurist verantwortlich ange stellt bin, gerate ich mit meinem jetzigen Chef in Meinungs-Ver- schiadenheiten, die durch seinen Verkehr mit den Konkurrenzfirmen am hiesigen Platze entstehen. Diese Firmen bezahlen nämlich keine gesetzlichen Feiertage und gewähren für Ueberstunden keinerlei Zu schlag. Mein Chef will nun haben, dass ich meine früheren Gepflogen heiten aufgebe und den Druckern usw. beibringe, dass keine Feier tage und kein Zuschlag für die Folge mehr bezahlt werden; er, der Chef sagt, nur die kleinen Firmen bezahlen so etwas und tun was die Arbeiter wollen, nicht aber grosse Firmen. Die Folgen bedenkt er nicht. Bevor ich sein Geheiss befolge, möchte ich gerne ver suchen, andere Meinung bei ihm hervorzurufen, und Sie würden mich zu Dank verpflichten, wenn Sie mir ein aufklärendes Antwortschreiben zukommen lassen wollten, wodurch der Chef einsieht, dass ich nicht zwecklos Gelder bewillige, vielmehr die allgemeine Bewegung in kurzem noch andere Forderungen durchführen wird, die gesetzlichen Feiertage bezahlt werden müssen, und schon bald jede Vorein genommenheit gegen Verbands - Mitglieder durch die allgemeinen Prinzipal-Verbindungen schwinden muss. Antwort: Wir kennen die dortigen Arbeitsverhältnisse nicht, können also keine Meinung abgeben. Im allgemeinen geht die Richtung der Zeit dahin, dass zwischen den Arbeitgebern und ihren Arbeitern bestimmte feste Vereinbarungen über den Lohn und die Arbeitszeit eingeführt werden, wobei meist den Arbeitern die Bezahlung der gesetzlichen Feiertage und höherer Lohn für die Ueberstunden gewährleistet wird. Beständen am Orte und im Fach des Fragestellers keine solche Vereinbarungen, so wäre es doch zweckmässig, den Arbeitern günstige Beding ungen zu gewähren, weil man dadurch die besten Arbeiter am Orte an sich zieht. Moschusgeruch In Altpapier 4584. Frage: Wie kann ich aus Altpapier, das ich zu Schrenz papier verarbeite, den Moschusgeruch entfernen? Ich sende ein Muster des Schrenzpapiere, das nach Moschus riecht. Antwort: Wir merken an dem gesandten Muster keinen Moschusgeruch, es hat lediglich den Papiergeruch, der aus einem Gemisch der Gerüche von Harz unb Farbstoffen besteht. Stark riechendes Altpapier sollte mit Kalk oder Soda gekocht werden, um die Riechstoffe teils zu zersetzen, teils zu ver flüchtigen.