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2368 PAPIER-ZEITUNG Nr. 66 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Kleine Sauggas-Anlage Zu Frage 4565 In Nr. 64. Sie haben unsere Briefkastenfrage nicht richtig aufgefasst, oder wir haben uns nicht deutlich ausgedrückt. Es handelt sich nicht um die Reinigung des Gases, sondern des Reinigungs-Apparates, des Motors, der Rohre usw. Antwort: Die Antwort in Nr. 64 wäre ebenso ausge fallen, wenn die Frage die obige Fassung gehabt hätte, denn wenn bei kleinen Sauggas-Anlagen das Gas von Flugstaub und andern Verunreinigungen nicht genügend befreit werden kann, so verlegt es die Rohrleitungen und Teile des Gas motors. Uebrigers sind uns kleine Sauggas-Anlagen bekannt, bei denen die erwähnten Schwierigkeiten in jahrelangem Be trieb nicht aufgetreten sind. Lösungsmittel für Kasein Besten Dank für Ihren Rat betreffend »wasserfeste Streichfarbe«, Frage 4566 in Nr. 65. Es ist mir leider nicht gelungen, für das Kasein das richtige Lösungsmittel zu finden, und die hiesigen Droguen- handlungen können mir darin nicht helfen. Ich wäre Ihnen für die Mitteilung, wie man das am besten macht, sehr verbunden. Antwort: In dem Werk »Buntpapier-Fabrikation« von August Weichelt, Verlag der Papier-Zeitung, wird auf Seiten 102—104 die Lösung von Kasein ausführlich behandelt. In diesem Buch werden auf Seiten 83—136 zahlreiche bewährte Vorschriften zur Herstellung von Färb- und Klebstofflösungen gegeben, die nicht nur für Buntpapier-Fabriken, sondern für Papierfabriken, Buchbindereien und Kartonnagenfabriken von grossem Wert sind. Preis des Buches 12 M. Haftung der Post 4577. Frage: In folgender eigentümlichen Rechtssache bitte ich um Auskunft. Mein Rechtsanwalt bezeichnet mir jeden Schritt als aussichtslos. Laut beiliegendem Brief sandte mir die Firma H. am 26. Mai 12 Bücher zur Aenderung zurück. Diese wurde sofort vor genommen, und um den vorgeschriebenen Termin einzuhalten, das Paket am 80. Mai zur Post gegeben. Nun ist aber das Paket erst am 3. Juli dort angekommen, und mein Besteller hat die Annahme verweigert. Die Bücher sind eigens für die Firma H. gefertigt und anderweit nicht zu verwenden. Mein Rechtsanwalt hält eine Klage für aussichtslos, weil nach dem Handelsgesetzbuch eine fest ausge machte Lieferzeit eingehalten werden musste, und im Falle der Nicht einhaltung der Empfänger vom Vertrage zurücktreten kann. Ander seits hatte der Versand während einer anormalen Zeit (Pfingstwoche) stattgefunden, während welcher wohl die Post eine Verantwortlichkeit ablehnen könne. Auf welche Weise kann man sich gegen solche Unannehmlichkeiten schützen? Es ist doch schwierig und unmöglich, ein solches Risiko bei solchen extra zu fertigenden Kleinigkeiten zu übernehmen. Antwort: Wir legten diese Frage nebst Beilagen der Schriftleitung der »Deutschen Verkehrs-Zeitung« vor, die in Postsachen gut unterrichtet ist und mit dem Reichspostamt in Fühlung steht. Ihr Gutachten lautet: »Unter der Voraussetzung, dass die Bücher anderweit un verwendbar sind, und dass den Absender an der verzögerten Beförderung ein Verschulden nicht trifft, wird die Postver- waltung im vorliegenden Fall nach unserer Ueberzeugung die Ersatzleistung nicht ablehnen.« Minderjähriger in Konkurs 4578. Frage: Laut Anzeige in Nr. 284 des Lokal - Anzeigers »ist über das Vermögen des Kaufmanns Georg K. am 26. September 1901 das Konkursverfahren eröffnet worden. Durch Beschluss des Landgerichts I ist, da der Kridar jetzt majorenn geworden ist, auf Grund des Eröffnungsbeschlusses das Verfahren erneuert worden. Verwalter ist der Kaufmann Kle Aus Versehen des Konkursrichters oder des verstorbenen Konkursverwalters R. ist am 26. September 1901 der Konkurs über das Vermögen des zur Zeit un mündigen K. angenommen worden. Da durch dieses Versehen zwei mal die Gerichtskosten usw. entstehen, wer hat da die Kosten des ersten Verfahrens zu zahlen? Das geht doch nicht etwa auch in die Konkursmasse? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Daraus, dass über das Vermögen des Minderjährigen Kon kurs eröffnet worden, folgt noch nicht, dass das Gericht oder der Verwalter dabei ein Versehen begangen hat, denn das Gesetz verbietet ein solches Konkursverfahren nicht, verlangt vielmehr die Eröffnung, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ferner bestimmt das Gesetz nicht, dass nur Grossjährige Kaufleute sein können. Das Gesetz hat solche Bestimmungen vermieden, weil in den Fällen der §§ 111, 112 BGB. der Minderjährige Handelsgeschäfte gütig betreiben kann, nämlich wenn sein Vater oder Vormund dies bewilligt. Mög ¬ licherweise wurde auch im September 1901 K. für grossjährig gehalten. Richter und Verwalter sind also für die Mehrkosten nicht haftbar. Sollten die im ersten Verfahren entstandenen Kosten nicht schon früher bezahlt sein, so möchten die Gläu biger Niederschlagung beantragen. Wintershe Papierfabriken Altkloster, Wertheim "und Niederkaufungen feitigen auf 7 Papiermaschinen täglich ca. 85000 Kilo holzfreie weisse und farbige ^rnck-, Schreib-, &osf-, killet-, Bücher-, Cösch- u. Mbrmalpapiere mit und ohne Wasserzeichen in den verschiedensten Qualitäten Ferner: Natur-Kunstdruckpapier in 3 Qualitäten: Altkloster, Wertheim u. Niederkaufungen Anlagen erbeten: [150856 we Centrale Altkloster b. Buxtehude -0 Filztücher für Papier-, Pappen- und Papierstoff-Fabriken Reinh. Bruch & Co., Filztueh-Fabriken Preusa.-Moresnet, Rheinland [148228 Durchschreibpapiere in allen Farben Schreibmasch.-Durchschlagpapiere, Oelcopirblätteri. gross. Sort. 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