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1886 PAPIER-ZEITUNG Nr. 53 Papierfabrikation in der Schweiz. Die Aktionäre der Fabriken Land quart waren durch Bericht und Antrag des Verwaltungsrats vom 1. Mai für den 29. Mai zu einer ausserordentlichen Generalversamm lung nach Zürich geladen. Als Haupttraktandum erschien ein Antrag des Verwaltungsrats, den Ausbau der Fabriken und die Finanzirung betreffend, bezw. Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Dem Unter nehmen sind im Jahre 1900 unter Herabsetzung des Stamm-Aktien kapitals um mehr als die Hälfte etwa 800 000 Frank neu zugeflossen, wodurch sich das Kapital der Prioritätsaktien von 112 000 Frank auf 425 000 Frank erhöhte. Das neue Kapital diente vornehmlich zur Ver grösserung der Holzschleiferei und zur Errichtung eines Elektrizitäts werks. In seinem Bericht und Antrag verweist der Verwaltungsrat auf einen am 16. Januar d. Js. erstatteten kurzen Bericht, in welchem den Aktionären dargelegt wurde, warum sich die an die Neu schöpfungen geknüpften Erwartungen nicht erfüllten, und meint, dass durch Verdoppelung der jetzigen Papierproduktion der bisher stets verlustbringende Betrieb der Papierfabrik in kurzer Zeit zu einem ganz rentablen sich gestalten werde. Der vorgesehene Ausbau erfordere nach vorliegender Berechnung 850 000 Frank, weitere 150 000 Frank verlange die Direktion zur Ver stärkung der Betriebsmittel. Der Verwaltungsrat beschränkte sich indes darauf, nur 445 000 Frank zu verlangen, um welchen Betrag das bisherige Prioritäts- Aktienkapital durch 445 neue Aktien ä 1000 Frank zu erhöhen sei, und er ging um Uebernahme dieser neuer Aktien in erster Linie die bisherigen Aktionäre an. Der Verwaltungsrat bemerkte: »Sollte diese einfachste Lösung aus irgend einem Grunde nicht möglich sein, so ist zu versuchen, ein Konsortium, bestehend aus bisherigen Aktionären und Drittpersonen, zur Uebernahme dieser Prioritäten in Form von Prioritätsaktien zweiter Serie zu bilden.« Diesen neuen Prioritäts aktien würde die besondere Begünstigung eingeräumt, 15 Jahre hin durch vorweg 8 pCt. Vorzugsdividende, eventuell, d. h. falls ein Jahres erträgnis dies nicht ermögliche, Nachvergütung zu erhalten. Die An träge des Verwaltungsrats fanden, allerdings nicht ohne Opposition, schliesslich die Zustimmung der Versammlung. Die Inhaber der bis herigen Prioritäten begeben sich ihres Vorrechts zu Gunsten einer zu schaffenden neuen Kategorie Prioritätsaktien, doch zeigte sich nicht genügende Teilnahme an der Zeichnung des neuen Aktienkapitals, man hofft indes, dasselbe durch Bankbeteiligung und Beteiligung des Maschinenlieferanten aufzubringen. Die heutige Lage der schweize rischen Papierindustrie ist eben sehr schwierig; wir wissen bestimmt, dass grosse, leistungsfähige Fabriken dieser Branche seit Monaten ihren Betrieb einschränken, ihren Absatz teilweise zu unlohnenden Preisen im Auslande suchen müssen, und andernteils mit grossen Opfern sich auf neue Spezialitäten einrichten. Es sei auf die Papier fabrik Utzenstorf verwiesen; dort setzte der Verwaltungsrat auch seine letzte Hoffnung auf Vergrösserung der Produktion durch Aufstellung einer zweiten Papiermaschine. Zwei Jahre nach Verwirklichung des Projekts kam Utzenstorf in Konkurs, in welchem bekanntlich nicht nur das gesamte Aktienkapital, sondern auch ein Tei) des Obligationon- kapitals und der Korrentforderungen verloren ging; und doch war Utzenstorf anerkannt gut eingerichtet und ist in Bezug auf Produktion sowohl, wie auf Absatz unvergleichlich besser gelegen, als das am äussersten Ostende seines naturgemässen Absatzgebiets ge'egene Landquart. Mit der Erhöhung der Produktion allein ist die Rentabilität noch nicht sichergestellt; die Produktion muss auch zu angemessenem Preis ihren Absatz finden, da es notorisch ist, dass die schweizerische Papierindustrie schon heute unter Ueberproduktion leidet, die dem allerdings auch wachsenden Konsum schon weit vorausgeeilt ist. Wenn man ferner berücksichtigt, dass die Preise einzelner Papier sorten schon jetzt einen Tiefstand einnehmen, welcher nur ganz be sonders gut situirten Fabriken einen bescheidenen Nutzen lässt, so kann man wohl die Befürchtung nicht ganz von sich weisen, dass sich der Enttäuschung über den Erfolg der vor zwei Jahren mit grossen Opfern errichteten Holzschleiferei mit elektrischem Antrieb usw. eine Enttäuschung über den Erfolg des neuen Projektes anreihen wird. (Neue Zürcher Zeitung) Napoleon I. auf amerikanischen Briefmarken. Zur postalischen Verewigung der nächstjährigen Weltausstellung in St. Louis will man — wie das in ähnlicher Weise für die Chicagoer, für die Omahaer und für die Buffaloer Ausstellung geschehen ist — in den Vereinigten Staaten eine Serie Briefmarken in beschränkter Zahl ausgeben, die an den Ankauf der Provinz Louisiana erinnern sollen. Man gibt sich nun in Washington Mühe, Vignetten zu finden, die für den Zweck der Ausstellung passen. Köpfe von bedeutenden Persönlichkeiten sollen es sein, die mit jener epochemachenden Ge bietsübertragung verknüpft waren, und da bieten sich in erster Linie die Bilder Thomas Jeffersons und Napoleons. Es sollen nur vier Sorten von Ausstellungsmarken gedruckt werden, solche zu 1, 2, 5 und 10 Cents. K. Bei Postsendungen an nicht namentlich benannte Personen kann es vielfach zweifelhaft sein, ob der Vorschrift im § 4,1 der P.-O. genügt ist, d. h. ob der Empfängt r so bestimmt bezeichnet ist, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wird. Die Entscheidung darüber liegt natur gemäss der Aufgabepostanstalt ob. Einen Anhalt dafür, nach welchen Ge sichtspunkten diese Frage zu entscheiden sei, gewähren die Anmerkungen zu § 4, I, welche die Absendung von Sendungen an nicht nament lich benannte Schüler wie »An den Primus omnium«, »An einen der Primaner« usw. verbieten. Dementsprechend hat kürzlich das R.-P.-A. Sendungen mit der Aufschriit »An den ältesten Briefträger in N.« als nicht geeignet zur Absendung erachtet. Dabei hat es den Grundsatz ausgesprochen, dass an nicht namentlich bezeichnete Personen ge richtete Postsendungen, deren Adressirungsweise der Bestimmungs postanstalt die Verpflichtung auferlegt, unter mehreren Personen usw. desselben Standes oder Berufes den durch ein Beiwort wie »älteste«, »erste«, »grösste« gekennzeichneten Empfänger auf eigene Verant wortlichkeit zu ermitteln, von der Absendung auszuschliessen sind. (Deutsche Verkehrs-Zeitung) Schliessfächer. Die an die Einrichtung der Schliessfächer vielfach geknüpfte Erwartung, dass damit die besonderen Abkommen zur Prüfung der Empfangsberechtigung der abholenden Personen, nament lich insoweit sie an die für den Schalterbeamten so lästige Benutzung verschliessbarer Taschen geknüpft sind, in Wegfall kommen würden, hat sich bis jetzt nur in geringem Umfange erfüllt. Da das Post- gesetz im § 48 ausdrücklich voreieht, dass derartige Abkommen ge troffen werden können, auch verschliessbare Abholungsfächer bis jetzt nur bei einer beschränkten Zahl von Postanstalten im Betrieb sind, ist die Postverwaltung auch nicht wohl in der Lage, einen Zwang in dieser Hinsicht auszuüben. Wie wir erfahren, hat das R -P.-A. vor einiger Zeit in einem Einzelfalle sich dahin entschieden, dass die Benutzung verschliessbarer Taschen zum Abholen von Post sendungen solchen Personen, denen eie einmal zugestanden ist, nicht untersagt werden soll. Wo Schliessfächer bestehen, ist jedoch der Ab holung mittels verschliessbarer Tasche keine weitere Ausdehnung zu geben; vielmehr kann, soweit hiervon ein Erfolg zu erwarten steht, den jetzt eine verschliessbare Tasche benutzenden Abholern nahe gelegt werden, zur Anmietung eines Schliessfachs überzugehen. (Deutsche Verkebrs-Ztg.) mit automatischem Zeit- und Firmen-Stempel. I Vorzügl. Referenzen! Billigster Original- Preis! Sofortige Lieferung! Ingenieur-Bureau Joh. A. Opitz LEIPZIG Elisen-Strasse 14 * Telephon Nr. 1788 * frbeits-Zeit-Kontrol- unü Registrir-Tpparat M Rochester “ Anerkannt bester, zuverlässigster, Zeit und Geld sparender Kontrol-Apparat Gmemeämmy . der Gegenwart Niederländisches Buntglaspapier! Die neuen Musterbücher sind zu beziehen durch den Vertreter I Curt Weber, Hildesheim, Altemarkt No. 7 Holzfreie Post- und 147240] Schreibp a. pi ere in besonders frischer weisser Färbung fertigt als Speolalität Papierfabrik Hermes & Cie. G. m. b. 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