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Eingesandte Werke finden Besprechung Buchgewerbe - Nr. 65 Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Buchbinderei * * g *** Buchhandel 2298 Sachliche Mitteilungen finden kostenfreie Aufnahme Buchdruck *** *** Steindruck Ein neuer Verband? Einen Aufruf zur »Gründung eines Verbandes sämtlicher Buch-, Stein- und Lichtdruckerei-Besifger im Einvernehmen mit den Arbeiter- Gewerkschaften genannter Zweige zur Bekämpfung der gegenseitigen Konkurrenz« versendet Herr D. Cellarius in Markirch i. E. Herr C. meint aber nicht die Konkurrenz, sondern nur ihre, das Gewerbe schädigenden Auswüchse, er will das gegen seitige Unterbieten, die schier bodenlose Preisdrückerei be kämpfen und denkt sich das garnicht schwer; »mit einigem guten Willen der Prinzipale und Arbeiter« könne das zustande gebracht werden! Die Prinzipale sollen sich sämtlich dem gedachten Ver bände anschliessen. Wie das erreicht werden soll? Sehr einfach! Diejenigen Arbeitgeber, die sich freiwillig dem Ver bände anschliessen, sorgen dafür, dass möglichst alle Arbeiter Mitglieder der Gewerkschaft werden, und diese Gewerkschafts- Mitglieder üben dann wieder den nötigen Druck auf die zaudernden Prinzipale aus, dass diese sich dem Arbeitgeber- Verbände anschliessen. Ist das nicht furchtbar einfach? Und nun stramme Disziplin! Wer Drucksachen unter Tarif liefert wird vom Schiedsgericht zu einer Konventionalstrafe von 20 bis 500 M. verurteilt; wenn er die Strafe nicht bezahlt, werden seine Arbeiter aufgefordert, so lange in den Ausstand zu treten, bis der Inkulpat klein beigibt. Der Ausstand kann ebenso da ausbrechen, wo der Prinzipal sich weigert, dem Verbände bei zutreten. Die Streikenden erhalten vollen Lohn von den Hauptkassen beider Verbände. Submissionen von »Verwaltungsarbeiten« werden durch Verlosung unter den Prinzipalen des betreffenden Ortes zum »Tarifpreise« vergeben!! Für jeden grösseren Ort und seine Umgebung besteht nämlich ein Tarif. »Ein Prinzipal aus Strassburg, der für einen Kunden in Frankfurt a. M. arbeitet, wird seine Ware nach dem in Frankfurt herrschenden Tarif zu berechnen haben!« Und wie sieht dieser Lokaltanf aus? »Bei der Preisberechnung der Drucksachen wären nun dieselben so zu taxiren, dass derjenige der 6 Prinzipale (angenommen es wären 6 am Platze), der nur mit zwei bis drei Pressen arbeitet, zufrieden gestellt würde, ohne Rücksicht auf die anderen nehmen zu müssen, welche über grösseres Kapital verfügen oder besser eingerichtet sind und dadurch imstande wären, billiger zu liefern.« Ich zweifle nicht daran, dass die Vorschläge des Herrn C. sehr gut gemeint sind, aber wenn er glaubt, dass dieselben bei einigem guten Willen, ja, dass sie überhaupt durchführbar seien, dann irrt er gewaltig. Vor allem bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber- Verband, der die Arbeiter veranlassen würde, die Arbeit niederzulegen, um den sich widersetzenden Druckereibesitzer durch den ihm entstehenden Schaden zur Nachgiebigkeit zu zwingen, auf Grund des § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Ersatz dieses Schadens angehalten werden könnte. Damit wäre aber dem Verband und auch dem Plan des Herrn 0. das Lebenslicht ausgeblasen. Herr C. berücksichtigt auch nicht, dass — wie die vielen Auflösungen von Zwangsinnungen dartun — den meisten Menschen eine solche Bevormundung, wie sie sich aus dem Wesen des Verbandes ergeben würde, auf die Dauer un erträglich ist, dass sie dem Geist der Zeit, dem Drang nach weitgehendster Freiheit auch im Gewerbe widerstrebt. Aber auch sonst bleiben noch so viel Einwände übrig, dass ich die Vorschläge kaum ernst nehmen kann. Herr C. geht von ganz falschen Voraussetzungen aus. Er glaubt, dass sich der Preis einer Ware ohne Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der Gestehungskosten durch Einigung der Produzenten, einheitlich festsetzen lasse. Ihm schweben da die Preisfestsetzungen verschiedener Kartelle und Trusts vor. Wenn er die Entwicklung solcher Vereinigungen verfolgen wollte, würde er sehen, dass sich ihre Wirkung stets nur auf eine verhältnismässig kurze Zeit erstreckt. Umgehungen, Ab bröckelungen gehen der stets sicheren Auflösung voraus. Die Verschiedenheit der Produktionsbedingungen und -Kosten kommt mit elementarer Notwendigkeit zum Ausdruck. Und wohin soll es führen, wenn für die Preisbestimmung die Selbstkosten der Leistungsunfähigsten maassgebend werden? Zum Nachlassen alles Strebens, zur Versumpfung des Gewerbes! Aber auch die Unfähigkeit ist in verschiedenen Fällen verschieden. Der kleine Betrieb, der auf gewisse Arbeiten zugeschnitten ist, kann in einzelnen Fällen Preise festsetzen wollen, bei welchen der grosse nicht mitkommt, und gar erst bei Spezialitäten! Wie denkt sich Herr C. die Kontrolle des Druckers, der nach einem fremden Orte zu den Preisen des dort bestehenden Tarifs liefern soll? Und nun vollends die Ordnung des Submissionswesens! Glaubt Herr 0. wirklich, dass irgend eine Behörde usw. sich den Lieferanten werde aufzwingen lassen, der ihr durch das Los zufällt? Und glaubt er wirklich, dass sich unsere Arbeiter in die Rolle des Büttels werden drängen lassen, die er ihnen zu gedacht? Warum sollten sie das auch tun? Herr C. meint, weil die Konkurrenz (die Preisdrückerei) das sei, was Prinzipal und Arbeiter trennt. Auch darin irrt er. Der Arbeiter kümmert sich garnicht um die Preise, die der Arbeitgeber erhält. Be weis dafür ist, dass trotz der stetigen Abwärtsbewegung der Preise für Drucksachen, die Löhne fortwährend stiegen. Der entstehende Ausfall muss durch Heranziehung leistungsfähigerer Maschinen, immer grösserer Anwendung von Maschinenarbeit, zweckmässigeren Betrieb und eine, sich auf vermehrten Um satz verteilende, darum prozentuell geringere Regie aus geglichen werden. Was geht es den Arbeiter an, wenn A. durch Unterbietung des B. eine Arbeit verlor? B. kann die Arbeit auch nicht selber machen, und so wandern die Arbeiter die bei A. gestanden, zu B., und der Fall ist für sie erledigt. Ich glaube nicht, dass Herr Cellarius bei der letzten oder einer früheren Lohnbewegung Gelegenheit hatte, die Stimmung in maassgebenden Gehilfenkreisen zu studiren, und dass er an seinem eigenen Leib erfahren habe, welchen Wert es hat, wenn Prinzipale sich gegenseitig verpflichten, ein bestimmtes Abkommen einzuhalten — er hätte sonst seine Vorschläge nie geschrieben. Sch. Fotofrafischer Abschwächer Ammoniumpersulfat SO, (N Ha), überschwefelsaures Ammo nium, ist ein Abschwächungssalz, das die Firma Lumiere in Lyon in den Handel bringt. Es hat die Form feiner Krystalle, welche gewöhnlichem Tafelsalz ähnlich sind und ist in Wasser leicht löslich. Die frisch bereitete Lösung riecht stark nach Ozon, doch verliert sich dieser Geruch bald, wenn die Lösung der Luft ausgesetzt ist. In neuester Zeit wird es auch in Deutschland erzeugt und deutsches Ammoniumpersulfat hat stärkere Wirkung als das französische: während Lumiere 5prozentige Lösung vorschreibt, genügt mit deutschem Salz schon 3 bis 4prozentige. Bisher gab es kein Verfahren, uni ein unterbelichtetes und gleichzeitig überentwickeltes, hartes Negativ direkt abzuschwäehen, ohne die Halbschatten mehr oder weniger zu zerstören. Die meisten bis jetzt angewendeten Abschwächer hatten die unangenehme Eigenschaft, zuerst Oberflächenwirkung auf das Negativ auszuüben und erst nach und nach in die tiefer liegende Schicht einzudringen, wodurch dann die schwächer belichteten (höher liegenden) Bildstellen sehr geschädigt wurden. Das fotografische Bild besteht aus Schichten von reduzirtem Silber, welche um so dichter werden, je stärker das Licht an diesen Stellen auf die lichtempfindlichen Salze eingewirkt hat. Demnach verfehlten die bisherigen Ab schwächer infolge der obengenannten Oberflächenwirkung ihren eigentlichen Zweck. Dagegen hat Ammoniumpersulfat die günstige Eigenschaft, zuerst die dichtesten Silberbeläge anzu- greifen und mehr von unten^nach oben zu wirken.