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2260 PAPIER-ZEITUNG Nr. 64 welche in ihrem Betriebe beschäftigt, aber nach dem Gesetz nicht versichert sind (z. B. Volontäre, kaufmännische Angestellte, Bureau beamte), gegen die Folgen", der bei; dem' Betriebe sich ereignenden Unfälle zu versichern. Mitglieder, welche von dieser Berechtigung Gebrauch machen wollen, haben die Versicherung unter namentlicher Bezeichnung der zu versichernden Personen sowie unter Angabe des Jahresarbeitsver- dienetes derselben bei dem Gerossenschaftsvorstande schriftlich zu beantragen. Ueber die Genehmigung des Antrags entscheidet der Genossenschaftsvorstand. Die Versicherung darf nur zu dem Zwecke abgeschlossen werden, dass dadurch eine Entschädigung des von dem Betriebsunfälle Be troffenen und seiner Hinterbliebenen bewirkt wird. Bei der Um legung der Beiträge ist der Jahresarbeitsverdienst der in Absatz 1 bezeichneten Personen gemäss § 29 Absatz 2 des Gesetzes, der Jahres- arbeitsverdienst der in Absatz 2 bezeichneten Personen nur mit einem Drittel in Anrechnung zu bringen. Die Versicherung tritt von dem Tage der Genehmigung des An trags ab in Wirksamkeit und dauert bis zum Schlüsse desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Betriebsunternehmer das Erlöschen der Versicherung bei dem Genossenschaftsvorstande schriftlich beantragt. Ueber Versicherungen dieser Art wird vom Genossenschaftsvor- stande ein Verzeichnis geführt und ein Auszug aus demselben dem Betriebsunternehmer mitgeteilt. Anmerkung: Betriebsbeamte mit einem Jahresarbeitsverdienste bis 8000 M. sind nach § 1 des Gesetzes versichert. Der stellvertretende Qeschäftsführer teilt weiter mit, dass die Sektion II s. Zt. beantragt habe, in den § 51 eine Bestimmung aufzunehmen, nach welcher als Betriebsbeamte alle diejenigen technischen und kaufmännischen Beamten anzusehen sind, welche, ohne in dem Betrieb selbst beschäftigt zu sein, kraft ihres Dienstes die Betriebsräume, wenn auch nur zeitweilig, zu betreten haben. Dieser Antrag sei jedoch zurückgezogen worden, nachdem das Reichs-Versicherungsamt eine der artige Bestimmung als mit dem Gesetz nicht vereinbar erklärt habe. Die Versammlung erachtet die Angelegenheit damit als erledigt. Der stellv. Geschäftsführer berichtet dann über einen von der Sektion II nachträglich eingebrachten Antrag auf Neufassung des § 51 Abs. 5, wonach im Falle des Austritts freiwillig versicherter Beamten die Versicherung mit dem Tage des Austritts erlischt. Die jetzige Bestimmung, welche nur den Fall der Kündigung der Versicherung auf den Jahresschluss vorsehe, sei jedoch stets im Sinne des Antrages der Sektion II gehandhabt worden, und der Vorstand habe im Inter esse der Uebersichtlichkeit des Statuts beschlossen, von der be antragten Aenderung abzüsehen und dieselbe für eine spätere Re vision des Statuts zurückzustellen. Der Antrag der Sektion II sei auch verspätet gestellt worden, so dass gemäss § 54 des Statuts über denselben in der heutigen Versammlung nicht abgestimmt werden könne. Die Versammlung erklärt sich mit der vorläufigen Beibehaltung des § 51 Absatz 5 einverstanden. 9. Antrag der Sektion X auf Abänderung bezw. Ergänzung des § 43 des Statuts. Der stellv. Geschäftsführer bemerkt, dass nach diesem An träge in § 48 des Statuts klargestellt werden solle, dass nur für die versicherungspflichtigen Personen die wirklichen Löhne und Gehälter bei der Umlage in Anrechnung zu kommen haben, während die Ge hälter und Löhne der freiwillig Versicherten nach Abschnitt VI des Statuts zur Umlage heranzuziehen sind. Der Genossenschaftsvorstand sei der Ansicht, dass die beantragte Ergänzung an sich zwar richtig sei, dass aber angesichts der aus drücklichen Bestimmung im Abschnitt VI des Statuts über die An rechnung der Löhne freiwillig versicherter Personen kein Zweifel ob walten könne, und dass man daher auch in diesem Falle zur Ver meidung von Nachträgen es vorläufig bei der jetzigen Fassung des § 48 belassen solle. Die Versammlung erklärt sich mit dieser Stellungnahme des Ge- nossenschaftsvorstandes einverstanden. 10—12. Niederschlagung zuviel gezahlter Rentenbeträge und Verzicht auf 2 Regressansprüche. Die Versammlung stimmt den hierzu ge stellten Vorschlägen des Vorstands zu. Nach Schluss der Tagesordnung empfiehlt der Vorsitzende, es solle jedem Genossenschafts-Mitglied ein Exemplar eines Vortrage des stell vertretenden Geschäftsführers, Herrn Meesmann, über das Haftpflicht ¬ recht der deutschen Industrie und die Haftpflichtversicherung zugesandt werden, womit sich die Delegirten- Versammlung einstimmig einverstanden erklärt. Dem Protokoll über die Dele girten-Versammlung lag ein aus führlicher Bericht über’die Vorstands- sitzung vom 23. Juni bei. h Gottfried Kittelberger Nebenstehend drucken wir das Bild des verstorbenen technischen Direktors der Dachauer Papier fabriken ab. Ein ausführlicher Nach ruf nebst Lebensabriss wurde in Nr. 60, S. 2130 abgedruckt. Berliner Papier- und Schreibwaren-Neuheiten Eigenbericht. Nachdruck verboten Seit dem letzten Bericht über Briefpapier-Neuheiten hat die Neigung, die Bogen mit reichem Bildschmuck in Schwarz- oder Farbendruck auszustatten, merklich abgenommen und grosser Einfachheit Platz gemacht. Die grössere Menge des neusten Briefpapiers ist, wenn nicht ganz schlicht, so doch nur in Steinmaserung, Wolkenbildung und Leinenmusterung ausgeführt. So ist das Papier »Onyx« in drei Tönen: weiss, grau und gelb, leicht gewölkt und ohne jeden weiteren Zierat. So ähnlicher Art ist auch »Marbre dorique« in Weiss, Grau und Hellblau ge halten. Die kleinen Bogen passen, einmal geknifft, in Kuverte, deren Schlussklappe spitz ist, während die Seitenteile in der Mitte rechtwinklig Zusammenstössen und von der unteren Klappe in Form eines zwei fingerbreiten Ueberschlages bedeckt werden. »Paras« ist ein hellblaues, mit dunklem Blau marmo- rirtes Papier, auf welchem Monogramm, Buchstaben oder Adresse in verschiedenster Art farbig angebracht sind, sei es freistehend oder innerhalb eines kleinen Schildes, in der oberen Mitte des Bogens oder in einer der oberen Ecken. »Woll faser« ist ein dunkelgraues Briefpapier, das dem Iogres-Papier in seinem Aussehen gleicht. Eine schmale weisse Kante zieht sich um die Bogen und Kuverte. Das Monogramm ist entweder weiss hochgepresst oder gleich einem Siegel farbig darauf an gebracht. Ebenso ist das Papier »Rhenania« scheinbar mit starken Fasern bestreut. In Ziegelrot, Blau und Grau erhält lich, ist es am Rand von drei feinen schlichten Linien des Grundtons umgeben. Die Bogen von »Pergament« sind sehr weiss, fein und glatt und ohne jede Verzierung, die Kuverte dagegen einfarbig in Rot und Violett ausgeschlagen. — Das neueste Geschäftspapier für die Ueberseepost ist in Bogen fast in der Grösse der Papier-Zeitung geblockt. Die einzelnen Blätter, von ausserordentlicher Feinheit, weiss und zäh, sind mit Wasserlinien versehen. Die breiten Kuverte, in welche sich die Bogen zweimal geknifft einlegen lassen, haben auf der Innenseite eine Ton in Ton gehaltene Musterung kleiner Blätter, und die untere Klappe reicht fast in der ganzen Breite nach oben hinauf, sodass die beiden Seitenteile nur so schmal sind, wie bei einer Wandtasche, und nach Art dieser ist dann auch der Ausschnitt geformt. Das Ueberseepapier für den Privatgebrauch, das feinstem klaren Batist mit Leinenmusterung gleicht, wird in Kuverten untergebracht, die einfarbig in dunklem Ton ausgeschlagen sind. »Colonial« ist auch solches Papier. Es ist extrazäh, grau mit Leinenmusterung und in Herren- wie Billetformat erhältlich. »Princesse«, fast quadratisch in der Form, von sehr zartem grauen Ton und Leinenprägung, ist mil einem schmalen hellgrünen Rand umgeben. Auch bei diesen Kuverten ist die untere Klappe so breit, dass sie die Seitenteile fast ganz verdeckt. »Au Guy l’An neuf« ist ein fast quadratischer Bogen in der Art des Whatman-Papiers, mit rauhem Rand. Ein grosser grüner Mistelzweig fällt von links nach rechts über den Bogen, während kleinere Teile auch noch von links hinüberstreben. Ein blau marmorirtes Papier von sehr breitem Format, auf welchem, von rechts nach links ziehend, zwei gelbe Margaretenblümchen mit rotem Kelch und grünen Blättern liegen, ist als »Margarites, style moderne« be zeichnet. Aeusserst schmale und lange Bogen von glattem weissen Papier sind an der ganzen linken Seite herunter mit einem Eichenzweig verziert, zwischen dessen Blättern Eich hörnchen sitzen, oder man sieht einen Weidenzweig mit »Kätz chen«, an welchem kleine graue Katzen emporklettern. »The original Margot Mill« hat ihr Papier oberhalb des Bogens mit schmalen, landschaftlichen Motiven im Secessionsstil ausge staltet. Schmale Streifen Ackerlandes von verschiedenen Farben, ganz flach gehalten und dunkel konturirt, ziehen sich in Wellen form unter einem gelben Himmel mit weissen Wolken hin, oder es ist ein Park dargestellt mit weissen Statuen und Kugel bäumen, die in Rot und Grün mit einander abwechseln. Das einzige Papier, an welchem die Ecken abgerundet sind, ist in quadratischer Form gehalten, auf weissem Grund mit Hirsch köpfen in Mehrfarbendruck verziert, während ein anderer Bogen von länglicher Form mit rauhem Rand durch seinen Bild- schmuck auffällt, der rechts in der unteren Ecke angebracht ist und Reiterinnen in verschiedenen Stellungen darstellt. So wenig nun auch das Briefpapier zurzeit durch originelle Ausstattung hervortritt, an neuen Motiven für Ansichtskarten ist kein Mangel, wenn auch leider die Fototypien mit Darstellungen aus den frivolen, dekadenten ausländischen Komödien und »Nachtstücken«!, mit welchen die Berliner Bühnen über-