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Postkarten-f abrik gerichts. Stadtwappen liefern soll. Es heisst darin nur, »die zu ver- Reisende der Postkarten-Fabrik be- wäre für Herrn G. leicht gewesen uns das Stadtwappen einzusenden, etwa einen schwarzen Abdruck vom Stempel des dortigen Amts- Ich bestellte laut Bestellschein und Musterpostkarte 8000 Post karten vom hiesigen Orte. Der Herr Vertreter sagte mir, dass dies eine geschützte Originalität der Fabrik wäre, nämlich die Umrahmung, das Wappen und die Farbe. Ich nahm an, dass die Fabrik auf die Postkarten hiesiges Stadtwappen und Farben nähme, wie doch auch die Fussnotiz sagt, und wie der Herr Reisende sich ausdrückte. Jetzt erhalte ich die Karten mit preussischen Wappen und schlesischen Farben, siehe Muster. Auf Reklamation der Fabrik wegen Einsendung und Extraberechnung des Wappens der Stadt habe ich derselben mit geteilt, dass ich dies nicht tue, und auch weiter keine Kosten dafür trage. Ich unterwerfe mich in dieser Sache Ihrem Schiedspruch. G., Papierhändler Die Bestellungs-Kopie zeigt am Fuss den Satz: »Falls kein Stadtwappen vorhanden, nehmen wir die schlesischen Couleurs.« In den gedruckten Lieferbedingungen, die dem Papierhändler beim Abschluss bekannt waren, steht nichts davon, wer das hauptet nicht, dass er dem Papierhändler die Lieferung des Stadtwappens vorgeschrieben habe. Die Bedingung »Vorlagen folgen bis 1. Januar« kann sich auch lediglich auf die Foto grafien beziehen und braucht das Stadtwappen nicht ein zuschliessen. Demnach war über die Lieferung des Stadt wappens nichts abgemacht. Da jedoch die ferngelegene Post karten-Fabrik die Stadtwappen derjenigen Orte, wohin sie solche Postkarten liefert, nur schwer erlangen kann, der Be steller aber leicht, so erfordert es die Billigkeit, dass der Be steller die Vorlage verschafft, u. zw. unentgeltlich, wenn damit keine Unkosten verbunden sind. Die Postkarten-Fabrik war nach dem ablehnenden Bescheid des Kunden vom 26. März nicht berechtigt, die Nichtbeantwortung ihres Briefes vom 6. April als Zustimmung anzusehen und die Postkarten ohne wendende Ansicht muss in der Gestalt einer guten Fotografie geliefert werden.« Der D---. -- -- Postkarten-Lieferung 164. Schiedspruch Wir erbitten Ihren Schiedspruch in nachstehender Angelegenheit. Wir liefern Umrahmungskarten, bei welchen in das grosse Feld unten das Staatswappen und in das kleine Feld oben das Stadtwappen zu stehen kommt. Bedingung hierbei ist, dass 8000 Karten in Litho grafie und Prägung ungeändert durch die Maschine laufen müssen. -Unsere Kunden müssen die Vorlagen für die Ansicht und das Stadt- /wappen liefern, während die Staatswappen bei uns vorrätig sind. (Bei Aufgabe der Bestellung wurde gesagt, dass an Stelle des Stadt- Wappens im kleinen Feld die Landesfarben verwendet werden dürfen. Herr G. in X. hatte sich verpflichtet, die Vorlagen bis 1. Januar 1908 zu senden. Er sandte die Bilder verspätet, aber ohne das Stadt wappen ein. Er forderte von uns Besorgung des Stadtwappens, da er mit der Verwendung der Landesfarben nicht einverstanden sei. Wir schrieben ihm wiederholt, dass es uns unmöglich sei, wenn er kein Stadtwappen liefere, etwas anderes wie laut Vereinbarung die Landesfarben zu nehmen, und setzten ihm einige Male Nachfrist. Wir erklärten ihm, dass falle er nicht mit unserer Ausführung ein verstanden sei, wir die Anfertigung ablehnen und Schadenersatz ansprüche wegen Nichtausführung seines Auftrags stellen. In seinem Schreiben vom 2. April fragte G. bei uns an, wo auf der Bestellungs- Kopie seine Verpflichtung festgelegt sei, dass er das Stadtwappen zu liefern habe. Wir antworteten ihm am 6. April unter Hinweis auf die Rubrik »Vorlagen« der Bestellungs-Kopie, wonach er sich ver pflichtet hatte die Vorlagen zu liefern, und erläuterten, dass unter Vorlagen alles das zu verstehen sei, was wir zur Anfertigung seiner Karten benötigen. Auf dieses Schreiben hat G. nicht geantwortet, und wir haben auf Grund unseres Schreibens vom 27. März sein Still schweigen als Anerkennung dessen angenommen, dass er unsere Be- feh rang im Schreiben vom 6. April und unsere Zuschrift vom 27. März r richtig gefunden habe, und mit der Anfertigung seiner Karten Wne.xon uns angegeben einverstanden sei. Hätte Herr G. jedoch auf an 8 ii reiben vom 6. April geantwortet, dass er die Landesfarben seupete des Stadtwappens nicht wünsche, so wäre uns laut unserem seiner ir” vom.27., März nichts übrig geblieben, als die Anfertigung Nutrnn arten abzulehnen und Schadenersatzansprüche für entgangenen infolge Entziehung seines Auftrage geltend zu machen. Es XXVIII. Jahrg Berlin, Sonntag, 9. August 1903 Nr. 64 2268 2257 2258 Papiermacher- Berufsgenossenschaft . 2252 Rumänien 2 Frank 55 Centimes 2265 2265 | Briefkasten 2260 2260 2261 226? 2264 2264 2264 2265 2284 2286 2288 2290 2292 2270 2278 2280 2282 Postkarten-Lieferung ....... Trockengehaltsprüfung v.Papierstoffen in Rollenform . . . I N H Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Eine Beilage von A. Schneider, Spezial-Fabriken f. Zeichen-, Mal-, Bureau- u. Schul-Utensilien, Patschkau i. Schles. Handelskammer-Berichte 1902 Herstellung v. plastischen Gegenständen aller Art aus Papier, Federhalter mit drehbarer Einsteckhülse, Sammel mappe mit Falzen, Verfahren zur Her» Stellung von Stereotypiematrizen, Vorrichtung zum Bronziren von Bogen (DRP) Geschäfts-Nachrichten . . . . . Börsenbericht Patentlisten Zolltarif-Entscheidungen, Lohnabzug u. Arbeits-Ordnung Klebstoff für harte Papiere Federwischer (Am. Erf.) ...... Märkte ... . f Gottfried Kittelberger Berliner Papier- u. Schreibw.-Neuheiten Probtnschau Buchgewerbe: Der Buchdruckerei-Kontorist . . ... Graphische Vereinig. Offenbach a. Main Einheitliche Schulbücher in Baiern Eine Platten-Korrigir-Maschine . . . Revolver-Schnellprägepresse . . . . Die neue Regierungsdruckerei in Washington ’ Kleine Mitteilungen, Büchtrlisch . . . Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, teile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterr.-Ung. 1 Krone 40HelIer I den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken I D. • a ni An o 1 „A1 KE Dänemark 1 Krone 1 Oere Poetbestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Oie Postämter nehmen im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und in jedem Monat einmonatliche für 34 Pf. entgegen. Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-Verein Alleiniges Organ . s es SOrgan des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Allein g Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft n v ntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Organ für dieBekan es organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alle n g Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Alleiniges Organ Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Papier -Z eitun IS FACHBLATT FACHBLATT Jahr 10 pCt. weniger Für Annahme Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Berlin W 9. Potsdamer Strasse 134 Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 6mal in 13 „ „ 26 „ „ 52 „ „ 104 ,, ,, Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. für Rapier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat 20 „ „ 30 „ 40 „ 50 „ und freie Zu- Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- ' genommen oder durch Buch- handel bezogen: vierteljährlich 1 M. ; (im Ausland mit Post-Zuschlag) i Nr 6209 der Deutschen Reichs- I Post-Zeitungs-Preisliste I Nr. 3367 des österreichischen ’ Zeitungs - Preisverzeichnisses. I 1 Von der Exp. d.Bl. direkt unter I Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Ii Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin