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PAPIER-ZEITUNG 2183 Zellstoff-Nassspinnverfahren Herr Rud. Kron sen., Generaldirektor der Maschinenbau- Aktiengesellschaft Golzern-Grimma, teilt uns mit, er wolle Herrn Gustav Türk auf seinen Artikel in Nr. 55 der Papier-Zeitung erst dann antworten, wenn seitens der Patentspinnerei A.-G. Altdamm, als bisheriger Inhaberin der Kellner-Türk-Patente, der in vielen Blättern angekündigte, von letzterer aber be strittene Verkauf der Kellner-Tüik Vorgarn-Nitschelpatente an die Zellstofffabrik Waldhof vor Gericht nicht weiter in Abrede gestellt und auch zugegeben werde, dass durch den Altdamm- Waldbof-Pat ent vertrag vom 9. Dezember 1902 wohl Kellner- Türk-Leinveber-Patente, nicht aber Silvalinpatente des Rudolf Kron an die Zellstofffabrik Waldhof übertragen worden sind. Pergamentpapier 162. Schiedspruch Ich bin mit X., meinem Lieferanten von echt Pergamentpapier, übereingekommen, Ihr Urteil über eine, meines Erachtens minder wertige Lieferung anzurufen. Beide Teile wollen eich Ihrem Schied- Spruche unterwerfen. Ich bestellte bei X. echt Pergamentpapier in Qualität, Geschmeidigkeit, Ausrüstung usw. wie stets gehabt und er halte nunmehr Ausfallmuster der Lieferung, welches ich mit »Liefe- rungsmuster« bezeichnet hier beifüge. Ich behaupte, dass dieses Papier kaum den Namen echt Pergamentpapier verdient, weil der Pergamentiiungsprozess ungenügend vorgenommen ist, sei es, dass die Ware die Maschine zu schnell passirt habe, sei es, dass die Säure nicht stark genug war, um genügend einwirken zu können. Mein Lieferant bestreitet, dass das Papier minderwertig sei und bezieht sich auf seine früheren Lieferungen, welche ich nicht be mängelt habe. Ausfallmuster dieser früheren Lieferungen mit ent sprechenden Daten bezeichnet fügt er bei, und auch ich lasse sie hier mitgehen. Ich bitte Sie um Ihr Urteil, ob die Ware bestellungsgemäss aus gefallen ist, und ob sie als vollwertiges Pergamentpapier gelten kann. Y., Papierverarbeiter in A., Detitschland * * * Zu den Ihnen von meinem Kunden gemachten Angaben füge ich hinzu, dass das beanstandete Papier von derselben Fabrik, mit den selben Rohstoffen und auf derselben Maschine gearbeitet wurde, wie meine früheren von dem Kunden gutgeheissenen Lieferungen. Es ist mir auch nie, weder in Deutschland noch im Auslande, über das Pergamentpapier eine Ausstellung gemacht worden. Ich glaube, dass mein Kunde sich durch die etwas wolkige Durchsicht des Papiers irre führen lässt zu glauben, dass die Ware minderwertig sei. Ich bitte um Ihr Urteil. Grosshändler in B., Belgien Das beanstandete Lieferungsmuster ist etwas spröder als die Muster aus früheren Lieferungen, auch ist es in der Durch sicht etwas wolkiger. Die Unterschiede sind aber gering und liegen unseres Erachtens innerhalb der zulässigen Grenzen. Diese sind bei Pergamentpapier etwas weiter als bei Roh papier, da zu den Schwierigkeiten der Rohpapier-Herstellung diejenigen der Pergamentirung treten. Das beanstandete Lieferungsmuster ist ebenso gut pergamentirt wie die früheren Muster, es erweist sich in angefeuchtetem Zustand ebenso zäh wie diese. Wir entscheiden demnach, dass Y. das Per gamentpapier zum ursprünglich vereinbarten Preis über nehmen muss. Talsperren in Schlesien Das neuerliche Hochwasser in Schlesien wird wahrschein- zur Folge haben, dass die Staatsregierung sowie die Organe der Selbstverwaltung den Bau von Talsperren mit erhöhtem Eifer betreiben werden. Die bedeutende Papier- und Papier stoff-Fabrikation dieser Gegenden kann aus der Verbesserung der Wasserläufe nur Vorteil ziehen. Ueber die jetzigen und zukünftigen Arbeiten nach dieser Richtung meldet die amtliche »Berliner Correspondenz« Folgendes: Nach den Hochwassern von 1897 wurden für sämtliche hoch- wassergefährlichen Flüsse auf dem linken Oderufer Regulirungspro- jekte aufgestellt. Die Verhandlungen mit der Provinzialverwaltung von Schlesien führten zur Uebernahme des Ausbaues und der Unter haltung der Lausitzer-Neisse, des Bobers, der Katzbach, der Weistritz, der Glatzer-Neisse und der Hotzenplotz, soweit diese Flüsse nicht schiffbar sind, durch die Provinz nach dem Gesetze vom 8. Juli 1900. Nach diesem verpflichtet sich der Staat, zu den Kosten des erstmaligen Ausbaues 4 / 6 bis zum Höchstbetrage von 81 312 000 M. (§ 28) und die Provinz 1/5 bis zum Höchstbetrage von 7 828 000 M. beizutragen. Neben diesen Arbeiten an den nicht schiffbaren Flüssen waren jedoch auch Arbeiten an den schiffbaren Strecken der Glatzer Neisse, des Bobers sowie an der Oder auszuführon, für welche im Gesetze noch ein Beitrag von 1 830 000 M. ausgeworfen war. Die in diesem Gesetze vorgesehenen Arbeiten bestehen teils in der Herstellung geordneter Abflussverhältnisse im Flusslaufe und Ueberschwemmungsgebiete, teile in Maasenahmen zur Zurückhaltung der Geschiebe und Wassermassen im Quellgebiete durch Ausführung von Wildbachverbauungen, Herstellung grösserer Talsperren und Stauweiher. Trotz der kurzen Spanne Zeit, die seit dem Erlass dieses Ge setzes verflossen ist, hat die Provinzialverwaltung doch bereits ein. erhebliches Stück Arbeit geleistet. So ist mit den Arbeiten für die Talsperre bei Marklissa begonnen und diese soweit gefördert worden, dass die Fertigstellung der Sperrmauer gegen Ende 1904 zu erwarten ist. Die Projekte für die 60 Millionen Kubikmeter Wasser enthaltende Talsperre bei Mauer (Bober) sowie für eine grosse Anzahl Stauweiher sind teils fertig, sodass mit deren Ausführung demnächst begonnen werden kann, teils in Arbeit begriffen. An den durch das diesjährige Hochwasser getroffenen Flüssen und zwar der Freiwaldauer-Biele, der Landecker-Biele und der Glatzer-Neisse hatten die Regulirungsarbeiten begonnen und waren zum Teil schon vollendet. Leider hat das Hochwasser, das alle seine Vorgänger an Höhe übertroffen hat, die bereits ausgeführten Arbeiten stark beschädigt. Die Arbeiten waren erst zu kurze Zeit fertig und noch nicht genügend konsolidirt, um einer so grossen Gewalt des Wassers Widerstand leisten zu können. Um in den Quellgebieten der linksseitigen Zuflüsse der Oder die erforderlichen Schutzmaassregeln treffen zu können, wurde die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken durch das Gesetz vom 16. September 1899 besonderen Bestimmungen unterworfen. Die forstwidrige Nutzung von Holzungen wurde untersagt und die Neu anlage offener Gräben an Gebirgshängen in der Hauptgefällrichtung als unzulässig erklärt. Es wurde bestimmt, dass das auf zu Tal führenden Wegen abfiiessende Wasser in Stichgräben abgeleitet, die Entwässerung von Moorflächen, die Beackerung und Beweidung von Grundstücken auf Hochlagen und die Verlegung und Beseitigung vorhandener Gräben zu unterbleiben habe. Sulfitlaugen-Eindampfung Zu Nr. 69 Seiten 2076/6 Die Nachschrift der Schriftleitung zu meiner Mitteilung gibt mir zu einigen ergänzenden Bemerkungen Anlass. Es ist richtig, dass die Sulfitlauge im Verlauf ihrer Eindampfung sich mit einer Haut überzieht, welche, aus schlechten Wärmeleitern gebildet, den Wärmedurchgang und daher auch die Verdampfung verzögert; auch wird dadurch etwas mehr Wärme verbraucht. Aber dieser Uebelstand wird durch meine Verdampf-Einrichtungen grossen teils vermieden und kommt dabei kaum in Betracht. Wie geringfügig die Rauchgaswärme bisher genutzt wurde, auch da, wo Ueberhitzer und Anwärmer in Anwendung sind, zeigt un widerleglich die hohe Temperatur der Abgase. Die verehrliche Schrittleitung wird für ihre Behauptung, dass die Einäscherung von Sulfitlaugen nicht durchführbar ist, bevor nicht nutzbringende Verwertung für die Aschen gefunden wird, die Ein schaltung verstatten, dass die Verwertung der Sulfitlaugen-Aschen ihrer Verwirklichung um so näher rückt, je mehr die Eindampfung dieser Laugen verbilligt wird. Es fragt sich also in erster Reihe, ob es möglich ist, die Kosten der Eindampfung und Veraschung der Sulfitzellstofflaugen auf oder unter den Wert herabzusetzen, welchen die festen Laugenrückstände für ihre weitere Verwendung haben. Dieser Wert der Rückstände, gestützt auf analytische Untersuchungen, ist oft berechnet worden. Buifitlaugen-Verdampfungsversuche sind auch nach verschiedenen Systemen mehrfach gemacht worden, immer aber mit bis jetzt un befriedigendem Erfolg. Damit ist nur erwiesen, dass die bisher angewandten Eindampf- Einrichtungen und -Methoden den weitgehenden Anforderungen an die Technik noch nicht entsprechen, welche der geringe Wert der Laugen bedingt, wobei auch der Brennwert der Laugen angemessen begrenzt werden muss. Fortgesetzte Verbesserungen der Eindampf-Einrichtungen und -Verfahren erfordern daher fortgesetzte Prüfung. Zum Zweck ähn licher Prüfungen von Neuerungen besitzen einige Industrien Ver suchsanstalten und sachverständige Sonderkommissionen, welche zu nächst die Vorfrage beantworten, ob eine neue Einrichtung wert er scheint, betriebsmässig versucht zu werden. Derartige Organisationen sind im hohen Grade förderlich, weil sie die Prüfung neuer Ein richtungen nicht dem Zufall des Einzelinteresses überlassen. Der einzelne Unternehmer, welcher eine neue Einrichtung zuerst trifft, wird durch das eigene Interesse leicht veranlasst, die Geduld zu verlieren und die Versuche entweder vor der Zeit abzubrechen oder die Ergebnisse seiner Versuche über Verdienst günstig zu be urteilen. Eine von einer Vereinigung von Interessenten zu bestimmten Zwecken ausgewählte und erwählte Prüfungskommission bietet alle Sicherheit für Ausdauer und Objektivität der Prüfung. Existirt keine Versuchefabrik, so wird sich innerhalb des Interessenkreises eine Fabrik finden, in welcher gegen angemessene Entschädigung betriebs mässige Versuche angestellt werden können. Die Kosten solcher Vorprüfungen und betriebsmässigen Versuche würden dann auf die Schultern aller Interessenten der Vereinigung nach Maassgabe ihrer Tragfähigkeit verteilt, also nicht drückend empfunden werden. Eine solche Organisation der Prüfung der Neuerungen sichert den Fort schritt der Technik an Hand theoretischer Vorprüfungen und praktischer Probeversuche. Probiren aber geht immer über Debattiren. Berlin, 24. Juli 1902 Julius Schwager, Zivil-Ingenieur