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PAPIER-ZEITUNG 2177 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Elektrische Differential-Bogenlampen Zu Frage 4497 in Nr. 56. Für die in Frage stehenden Arbeits räume würden wir indirekte Bogenlichtbeleuchtung Vorschlägen und zwar eignen sich dazu unsere Bogenlichtapparate 2847 bezw. 2850. Bei diesen Apparaten wird das Licht erst gegen die Zimmerdecke, welche zu diesem Zwecke weiss gehalten sein muss, geworfen und reflektirt nun von dort nach allen Richtungen gleichmässig und ohne Schattenwirkung zurück. Eine hiesige Putzfederfabrik ist in dieser Weise eingerichtet. Ihre Räume sind rund 300 qm gross und werden mittels 6 Bogenlampen zu 9 Amp. beleuchtet. Die Stromkosten belaufen sich auf rund 1 M. 60 Pf. die Stunde bei 55 Pf. Kosten für das Kilowatt. Allgemeine Elektrizitäts- Gesellschaft, Berlin Verleugnete Bestellung Zu Frage 4022 in Nr. 102 von'1902. Die Frage wurde jetzt ge richtlich entschieden und zwar durch den Eid des Verklagten. Dieser schwor, »nur 50 kg bestellt zu haben, es könnten aber auch ICO ge wesen sein«, Ein weiteres Beweismittel liess der Richter nicht zu. Auch die Klage wegen derjenigen Ware, welche äusser diesem Papier geliefert und vom Verklagten angenommen, verbraucht und von mir mit zur Zahlung ein geklagt war, wurde gleichzeitig kostenpflichtig abgewiesen. Der Richter begründete dies damit, der Verklagte habe die Ware dem Ballen nicht zu entnehmen brauchen; es war aber ausdrücklich vermerkt, dass diese angenommene Ware besonders geliefert war. Mein Anwalt hat gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht eingelegt. Papiergrosshändler Bestes deutsches Toilette-Papier 4520. Frage: In der Anlage bemustern wir Ihnen etliche Abrisse Toilette-Papier, welches uns heute durch unsere Stadtvertreter von einem unserer Kunden vorgelegt wird. Das Papier wird allerdings mit . . Pf. die Rolle verkauft, doch ist es unseres Erachtens geradezu als eine Schmach für die deutsche Papier-Industrie zu bezeichnen, wenn eine derartige Ware noch durch Etikett als »Bestes deutsches Toilett-Papier« bezeichnet wird. Antwort: Allgemein gehaltene Arpreisungen wie »bestes«, »feinstes« usw. verstossen nicht gegen das Gesetz über un- lautern Wettbewerb. Das stark holzschliffhaltige Klosetpapier, das Fragesteller uns bemustert hat, gehört nicht zu den besten sondern eher zu den minderwertigsten Erzeugnissen dieser Art, aber eine Schmach für die deutsche Papier-Industrie können wir darin nicht erblicken. Höchstens beweist die Firma, welche den Aufdruck herstellen liess, dass sie entweder ihr Fach nicht versteht oder mit Kunden zu tun hat, die nichts davon verstehen. Lichtdruck Ansiohtskarfen 4521. Frage: Auf Anzeige der Firma L. R. in Z. in einer Fach zeitung (nicht in der Papier-Zeitung), nach welcher genannte Firma Ansichtspostkarten in feinstem Lichtdruck für 10 M. liefert, bestellte ich unterm 80. Mai 1C00 Lichtdruckpostkarten unter Nachnahme. Lieferung erfolgte unterm 16. Juni unter Nachnahme von 14 M. von der Firma L. R., aber nicht aus Z., sondern aus Berlin-Schöneberg, X.-Str. Auf meine Reklamation bezüglich des Preises erhielt ich unterm 20. Juni folgende Zuschrift: Sie wären der Einzige der Karten für 14 M. abgibt, ge wöhnlich ist der Preis zwischen 20—80 M., auch ich war der Einzige der Karten für 10 M. eine kurze Zeit geliefert hat, erhielt aber bald den Beweis, dass ich Kopf und Kragen dabei zusetzen musste. Um Ihnen als Kunden zu erhalten, will ich mit 12 M. abschliessen. Hochachtungsvoll Berlin-Schöneberg, den 20. 6. 03. R. in welcher die Firma R. angibt, mir kurze Zeit für 10 M. geliefert zu haben. Dem steht gegenüber, dass die letzte Nummer oben erwähnten Fachblattes, welches anbei folgt (Nr. 27 vom 4. Juli 03) die Anzeige der Firma L. R., in Z. enthält. Hätte Anstrengung einer Klage Aussicht auf Erfolg? Eine weitere Reklamation meinerseits blieb seitens der Firma R. unbeantwortet. Papierhandlung Antwort: Fragesteller hat bei R. auf Grund seiner Anzeige Ware bestellt, und dieser hat die Bestellung angenommen. R. darf den vereinbarten Kaufpreis nicht willkürlich erhöhen. Dass R. auch nach seinem Brief vom 20. Juni seine Anzeige weiter erscheinen liess, widerstreitet dem geschäftlichen An stand. Wenn Fragesteller gezwungen ist, die Ware zum er höhten Preis von 12 M. einzulösen, so kann er die zu viel ge zahlten 2 M. gerichtlich zurückfordern und wird damit Erfolg haben. 4522. Frage: Ich sende Ihnen beifolgend 2 Muster Lederpappen. Welche von beiden Qualitäten halten Sie für die bessere? Antwort: Wir beantworten gern alle Fragen, die für eine grössere Zahl von Lesern Interesse haben, oder wo es sich um Schlichtung von Streitfällen handelt. Die Beantwortung von Fragen obiger Art lehnen wir jedoch ab. Unbeständig gefärbtes Papier 4523. Frage: Von einer sächsischen Fabrik erhielt ich im vorigen Jahre eine kleine Probelieferung beklebter Holzpappen mit holzfreiem Deckblatt. Da ich mit diesem Fabrikat sehr zufrieden war, so hatte ich die Absicht, solches für meine Artikel einzuführen und bestellte vorab einen Posten von 1000 kg mit der genauen Bezeichnung > holz freie Decke.« Nach Eingang dieser neuen Pappen finde ich, dass das Deckblatt in ganz kurzer Zeit, in der Sonne in einer Stunde, so ver bleicht, dass ich die Pappen für meine Artikel unmöglich verwenden kann, ich würde nur Unannehmlichkeiten mit meiner Kundschaft haben, und Reklamationen und Retoursendungen wären unausbleiblich Ich stellte diese Pappen der Fabrik zur Verfügung und erhielt auf meine Reklamation den Bescheid, die Deckblätter seien holzfrei, jeder gefärbte Stoff würde so verbleichen. Da mir derartiges in meiner 25 jährigen Praxis noch nicht vorgekommen, so muss ich diese Aus führung bezweifeln. Ich bitte beiliegende Proben auf Holzgehalt zu untersuchen und mir von dem Ergebnis Mitteilung zu machen. Probe A ist der vor jährigen Sendung, beide Proben B sind der jetzigen neuen Lieferung entnommen. Antwort: Durch Betupfen mit Dr. Wursters Di-Lösung wird kenntlich, dass Proben A und B mit holzschlifffreiem Deckpapier überklebt sind. Papierschneidemesser 4524. Frage: Seit 5 Jahren habe ich eine Papierschneide maschine für Motor in Betrieb zum Schneiden von Pappen. Bis vor etwa 6 Monaten passirte an den Messern nichts, jetzt aber brechen bei der Arbeit wiederholt grössere Stücke heraus, wie Probe. Woran liegt die Schuld? Am Schleifen oder im Material des Messers? Der Lieferant der Messer wie der Schleifer schieben einander die Schuld zu. Antwort eines Fachmannes: Nach dem eingesandten ausgebrochenen Stück zu urteilen, wurde das Messer beim Schleifen verbrannt. Papierschneide messer sind so wichtige Werkzeuge, dass man sie zum Nach schleifen nicht dem nächstbesten Schleifer anvertrauen soll. Man soll die ohnehin nicht bedeutenden Mehrkosten nicht scheuen und die Messer, wenn nötig, zum Nachschleifen dem Fabrikanten des Messers einsenden. Die reiche Erfahrung des Erzeugers sichert vollkommen sachgemässe Behandlung, ausserdem garantirt er für seine Ware und ist gern bereit, wenn wirklich einmal ein Fehler vorkommen sollte, den Schaden zu tragen. Wenn das Messer aber in verschiedene Hände gegeben wird, so ist selbstverständlich eine Garantie ausgeschlossen. R. Anslohtskarten-Lieferung 4525. Frage: Ich bestellte bei einer lithografischen Anstalt 8000 Ansichtskarten unter Einsendung eines Glasnegativs. Die Karte bezw das Hauptobjekt (Haus) ist nun sehr verblasst ausgefallen. Ich habe die Sendung (geliefert wurden übrigens 8520 St.) zur Verfügung gestellt, worauf mir beiliegende Antwort wurde. Ich nehme nun aller dings die Karten ab; aber muss ich das ganze gelieferte Quantum bezahlen, und hat die Firma das Recht, das Negativ bis zur Regu- lirung (3 Monate Ziel) zurückzuhalten? Antwort: Wie wir unter Mehrlieferung von Drucksachen in Nr. 7 Seite 219 mitteilten, kennen wir keinen Handels brauch, wonach Mehrlieferung von Drucksachen übernommen werden muss, falls darüber nichts vereinbart war. Die Firma hat kein Recht, das Negativ bis zur Zahlung zurückzubehalten, falls Fragesteller erklärt, dass er die bestellte Ware annimmt und wie verabredet bezahlen wird. Lignit? 4526. Frage: Aus Russland liegt uns eine Anfrage nach »Lignit« vor, von dem uns eine minimale Probe beigefügt war, die wir diesem Schreiben beilegen. Wir vermuten, dass dieser nach dem Konver sations-Lexikon aus bituminöser Braunkohle genommene Stoff viel leicht zur Papierfabrikation Verwendung findet. Ist Ihnen das Produkt »Lignit« bekannt? Dient es zur Papierfabrikation? Kennen Sie eine Bezugsquelle dafür und welche? Antwort: Das mitgesandte Muster ist watteartig zerfaserter Zellstoff, der wie Holzzellstoff aussieht. Bezugsquellen solchen Stoffes sind die gegen 60 Holzzellstoff- und Lumpenhalbstoff- Fabriken des deutschen Reichs, die im Papier-Adressbuch von Deutschland aufgezählt sind, und von denen einige auf Kauf- Anzeige in der Papier-Zeitung wahrscheinlich gern Muster und Preise angeben werden.