Volltext Seite (XML)
zeigte, lasse sich der Schluss nicht von der Hand weisen, dass sie als ein fabrikmässig betriebenes Unternehmen angesehen werden müsse. Habe hiernach aber Mäser nicht als Handwerker zu gelten, so sei er auch nicht berechtigt, sich der Gewerbekammer anzu schliessen, könne vielmehr nur das Wahlrecht zur Handelskammer ausüben. Eingänge. Von der Compania Sud-Americana de BiUetes de Banco in Buenos Aires erhielten wir eine Druckprobe, welche ein Gedenkblatt anlässlich der im Mai 1903 stattgefundenen Versöhnung von Argentinien und Chile darstellt. Das 23X15 cm grosse Kartonblatt ist mit einem sorgfältig ausgeführten Stahl stich bedruckt, welcher ungefähr die Form eines Kassen scheines hat. Solchem Karakter entsprechen auch die Guillochen und feinschraffirten Zeichnungen des Untergrundes. Von diesem Grunde heben sich die Medaillonbilder der beiden Präsidenten ab, während ein grösseres kreisrundes Feld eine symbolische Figur zeigt. Sie begrüsst mit freudiger Gebärde die hinter den Kordilleren hervorscheinende Sonne. Dieses Feld ist durch Farbprägung hergestellt, die Figur tritt aus dem matt rosa getönten Grunde plastisch hervor. Die Ausführung des Drucks wie der Prägung ist vorzüglich und stellt der Leistungs fähigkeit der Druckerei ein gutes Zeugnis aus. Buchhändler-Rabatt In den V. St. v. Amerika. 95 pCt. aller Verleger in den V. St. v. Amerika und in Kanada haben einen Bund American Fublisher’s Association gebildet, dessen Mit glieder an keinen Buchhändler Ware liefern dürfen, der unter dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreis verkauft. Als die Buchhandlung ß. H. Macy & Co. unter Preis verkaufte, verbot der Bund seinen Mitgliern, an genannte Firma zu liefern. Sie wandte sich an die Gerichte und verlangte, diese sollen die Durchführung dieses Bundesbeschlusses als ungesetzlich verbieten. Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab. Der Appellgerichtshof Appellate Division of the Supreme Court entschied jedoch mit Stimmenmehrheit zu Gunsten des Klägers mit folgender Begründung: Jeder Gewerbetreibende ist zwar befugt, seinen Kunden den Verkaufspreis seiner Waren vorzuschreiben, aber jeder Vertrag ist ungesetzlich, der den Wettbewerb in der Zufuhr oder in der Preis stellung von nützlichen Waren beschränkt oder verhindert. Die Minderheit des Gerichtshofs begründete ihre abweichende Ansicht wie folgt: . Jeder Verkäufer von Waren, über die er allein verfügt, darf den Wiederverkauf dieser Waren an jede ihm nützlich erscheinende Bedingung knüpfen. Tarifgemeinschaft im schweizerischen Lithografie-Gewerbe. Die Organi sationen der Arbeiter und Unternehmer im schweizerischen Lithografie- gewerbe haben jüngst eine Tarifgemeinschaft abgeschlossen, deren wichtigste Punkte sind: Neunstundentag einschliesslich der Früh stückspause, Bezahlung der vier Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Auf fahrt und Weihnachten. Lohnzuschlag von 25 pCt. für Ueberstunden und besondere Verständigung in den ausserordentlichen Fällen, wo Nacht- nnd Sonntagsarbeit erforderlich ist, über die bezüglichen Lohrzuschläge, Freigabe des 1. Mai, Anerkennung des Lehrlings- regulative. Der Vertrag tritt am 1. August in Kraft. K. Lohnbewegung der Buchdruckergehilfen In Schweden. Die süd schwedische Abteilung des allgemeinen schwedischen Buchdruckerei besitzervereins hielt am Sonnabend, 18. Juli, in Malmö eine Versamm lung ab. Aus Anlass der Kündigung des jetzt geltenden Lohntarifs durch die Gehilfen, beschloss die Abteilung den Hauptvorstand zu ersuchen, einen Entwurf zu einem neuen Tarif mit den nötigen Aenderungen der noch gütigen Spezial- wie der allgemeinen Be stimmungen auszuarbeiten. Im üebrigen äusserten die Anwesenden, dass neue Zugeständnisse der einen oder der anderen Art den Arbeitern jetzt nicht mehr gemacht werden könnten, umsoweniger als kein Grund zu der Kündigung des Tarifs vorliege. Schliesslich wurden die Wahlen zum Vorstande vorgenommeh, und es wurde Redakteur G. E. Ericson in Helsingborg zum Vorsitzenden gewählt. F. Grafiker-Tag. Gelegentlich der vom Süddeutschen Photographen- Verein veranstalteten Internationalen Ausstellung für Fotografie und Grafische Künste zu Mainz findet dort vom 7. bis 10. September 1903 ein allgemeiner deutscher Fotografen- und Grafikertag statt. Das internationale Buchdrucker-Sekretariat, mit dem Sitze in Bem, veröffentlicht eine Zusammenstellung über die Gehilfen-Organisationen des Buchdruckergewerbes im Jahre 1902. Die Untersuchung erstreckt sich auf 31 Buchdrucker-Organisationen aller Länder Europas, Nord amerikas, Südafrikas, Aegyptens, von Neu-Südwales usw. Diese 31 Organisationen zählten zusammen 156 201 Mitglieder, darunter 521 Setzerinnen und 2640 Lehrlinge. 29 Verbände, von denen hier über Angaben vorlagen, hatten zusammen ein Vermögen von 11 520 000 M., ohne den Bestand in vielen lokalen Kassen. In acht Verbandsgebieten bestand ein Normaltarif, in 19 Organisationen gab es verschiedene Sektionstarife. Etwa 144 000 Verbandsmitglieder oder 92 pCt. arbeiteten nach einem mit den Prinzipalen vereinbarten Tarife. Die tägliche Arbeitszeit betrug gewöhnlich 8—9 Stunden, die Lehrzeit im Durchschnitt 4 Jahre. Die meisten Organisationen zahlten Reise- und Arbeitslosen-Unterstützung auf die Dauer von 28 bis 280 Tagen, 24 Verbände zahlten Kranken-Unterstützung bis zu 2 Jahren, 17 Verbände unterstützten ihre Invaliden, 26 bezahlten Sterbegeld usw. Von allen Verbänden wurde Streik- und Gemassregelten-Unter- stützung bezahlt. (Dresdner Anzeiger) KörnerGummi la Qualität — Preiswert Otto Kutzner Chemische Fabrik für Klebstoff und Appreturmittel [148826 BERLIN 0, Alexanderstr. 22 Spezial-Marke für Schreibmaschinen- Zubehör Farbbänder Farben für sämtliche Systeme Koblenpaviere in allen Farben für sämtliche Systeme Wachspapier f. Mimeograph- Cyclostyle, für Hand- und Maschinenschrift Farben für Mimeograph- Cyclostyle [146619 Seidengazen, Uervielfltigungs-Hvvarate, Gummikovirblätter ft. ar08 Gustav Vetter, Barmen Export •c 900000000000000000 •• •• 00000000000000008 Braun & Leistner Nachflgr., Görlitz • Maschinen-Düten-Fabrik mit Dampfbetrieb 3 gegründet 1866 liefern an gegründet 1866 • Wiederverkäufer Maschinen-Düten, Patentbeutel und Kreuzboden- 2 beutel (auch Düten and Beutel In Handarbeit) = in 50 Qualitäten zu billigsten Preisen = • — [148978 X Speeialftt: Düten und Beutel aus braun Kolz- und dünn imitirt Pergament-Papier eeeecccececneeeeece ee MM ••••••••••••••••• Fabrik-Marke Franz Clouth Rheinische Gummiwaarenfabrik mit beschränkter Haftung Cöln-Nippes 9 PRESS-& GAUTSCHWALZEN mit G l ihm i ! Jeo erz 2 ; O FÜR PAPIER FABRIKEN. unter Garantie für das Festsitzen des Gummis auf dem Eisen. Gummi-Trelbrlemen m. Baumwoll-Einl., durchnäht und undurchnäht Durchnähte Gummi - Baumwollriemen, Clouth’s Balata - Treibriemen Verdichtungsmaterialien, Gummi-Klappen, Siebleder etc. Saugkastenbeläge und Schaber aus Hartgummi. [148995