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2110 PAPIER-ZEITUNG Misch- und Bleichvorrichtung für Papierstoff Den bisherigen Misch- und Bleichvorrichtangen für Papier stoff haftet der Mangel an, dass die bleichenden Agentien (Chlorkalk, gegebenenfalls unter Zusatz von Säure) nicht schnell und gründlich genug mit dem zu bleichenden Papierstoff ge mischt wurden, sodass die wirksamen Bleichgase (Chlor und Sauerstoff) vielfach ungenutzt in die Luft entweichen.. Vor liegende Vorrichtung, für welche Albert Bommeney in Muslcegon, Staat Michigan, das amerikanische Patent Nr. 725 877 erhielt, bewirkt schnelle und gründliche Mischung und gleichzeitig die Bild 1 Zerkleinerung und Auflösung etwaiger noch vorhandener Klumpen und Stücke von Zellstoff- oder Holzschliffpappe. 54 Die Bilder 1 und 2 zeigen zwei verschiedene Austührungs- formen der Erfindung, Bild 3 zeigt den Mischer und Rührer Bild 8 für sich. In einem Tröge A von üblicher Bauart ist in einer Zwischenwand D der in Bild 3 dargestellte Mischer B dicht schliessend eingebaut, sodass zwischen seinem Umfange und dem Rande der Oeffnung in der Scheidewand kein Stoff hin durchgehen kann. Die Welle 8 des Mischers erhält von aussen auf geeignete Weise ihren Antrieb. Wie Bild 3 zeigt, besitzt der Mischer mehrere von der Nabe C ausgehende radiale Arme B 1 , die sich nach aussen verbreitern und am äusseren Ende mit gebogenen scharfkantigen Flanschen d versehen sind Parallel zu diesen Flanschen d sind scharfkantige Rippen e aut jedem der Arme B1 angebracht. Dieser Mischer und Rührer soll eine so schnelle und gründliche Mischung des Papierstoffs mit dem Chlorkalk hervorbringen und dabei gleich zeitig soviel atmosfärische, kohlensäurehaltige Luft in die flüssige Masse hineindrücken, dass ein besonderer Zusatz von Säuren, um das Chlor aus dem Chlorkalk frei zu machen, ent behrlich wird. Normalpapier (Fortsetzung u. Schluss zu Nr. 59.) 6. Papier-Normalien in den verschiedenen Staaten Die ersten amtlichen Vorschriften zur Bestimmung der Festigkeitseigenschaften der Papiere, also die ersten Grundsätze für Normalpapier, wurden in Preussen auf Anregung des Her ausgebers der Papier-Zeitung gegeben und sind allgemein be kannt. Meines Wissens sind diese Normalien in Oesterreich- Ungarn in der Hauptsache ebenfalls angenommen, und verfahren die dortigen Behörden bei der Prüfung der für amtliche Zwecke erforderlichen Papiere meist nach den in Preussen geltenden Bestimmungen. Die in anderen Ländern geltenden Vorschriften für die Prüfung der zum Gebrauch der Behörden bestimmten Papiere sind weniger bekannt. Meist verfährt man bei den Papier- Prüfungen nach althergebrachten Regeln und Gebräuchen, wobei der Ansicht der mit der Prüfung betrauten Beamten weiter Spielraum gelassen ist. Die Prüfungsbeamten ent scheiden in jedem einzelnen Falle, ob die gelieferten Papiere den Mustern entsprechen, welche für die einzelnen Sorten vor liegen. Findet der Beamte das gelieferte Papier dem Vorlage- Muster entsprechend, dann ist alles gut. Erklärt er das Papier für ungenügend und nicht der Vorlage entsprechend, dann wird es zurückgewiesen. In Frankreich war vor einiger Zeit die Einführung von Vorschriften für die Prüfung der zum Gebrauch der Behörden, also von Papiernormalien beantragt, fand aber vielen Wider stand seitens der Papierfabrikanten. Man behauptete, dass die Vorschriften nach preussischer Art unnötig waren, weil man in Frankreich besseres Papier habe als die preussischen Normal- Papiere. Bisher hat man indes vergebens erwartet, irgendwo Angaben zu finden, worin dieses Bessere besteht. Man sagt in Frankreich, die preussischen Vorschriften für Normalpapier seien schablonenhaft und unpraktisch, und dass man sie nur gegeben habe, um auch hier verordnen zu können. Weil man nichts besseres gekannt habe, habe man die einfache Zug festigkeit als Maasstab der Güte genommen. Man machte den deutschen Normalpapieren den Vorwurf, dass sie zu stark durchscheinen und nicht genug schreib- und druckfähig seien. Diese Fehler sind zwar bei manchem deut schen Normalpapiere vorgekommen und kommen noch vor, aber anderseits stellen tüchtige Fachleute vorschriftsmässige Normalpapiere ohne obige Mängel her. In England und Amerika wird vorzügliches Papier her gestellt, und man fühlt sich dort zu erhaben, um besonderer Vorschriften zu bedürfen, wonach die Behörden ihre Papiere zu wählen haben. Ein amerikanischer Fachmann äusserte einmal, dass man drüben bedeutend besseres leisten könne als bei ans. »Wir haben keine Prüfungsanstalt,« sagte er, »sondern wir prüfen unser Papier in jedem Falle selbst, und zwar im Dunkeln!« Mir lagen Papiere amerikanischen Ursprungs vor, bei deren Anblick ich sagen musste: Hut ab! Ich habe eine Menge dieser Papiere untersucht und bekenne, dass hier Ausser gewöhnliches vorlag und ich manchmal eine Reisslänge von über 7C00 m bei 8 pCt. Bruchdehnung und ausserordentlich hohem Widerstand gegen Zerknittern festgestellt habe. Dabei waren die Papiere hübsch rein, zeigten in der Regel gute Durchsicht und klares, scharfes Wasserzeichen. Als Rohstoff war zu den besten dieser Papiere Hanf und Flachs genommen, die Untersuchung im Mikroskop zeigte vorzügliche Mahlung, die Fasern waren gut erhalten und nur an den Enden aus gefranzt. In England werden die für Behörden bestimmten Papiere durch besonders angestellte Sachverständige nach den für jede Sorte vorliegenden Mustern geprüft. Für die besseren Sorten Schreibpapier wird (all ray) pure Lumpen als Rohstoff vorgeschrieben, in der Regel darf ein bestimmter Aschengehalt, meist 6 pCt. vom Papiergewicht, nicht überschritten werden. Die meisten Sorten müssen tierisch geleimt (animal tub sized) sein, überdies sollen gewisse Papiere nach dem Radiren noch leimfest sein (must bear ink after erasure). Ein englischer Fachmann erzählte mir, dass dort die Prüfungsbeamten behufs Ermittelung der Festigkeit der zu prüfenden Papiere eine Ecke des Bogens, etwa 6 bis 7 cm weit, umbiegen und unter Ausübung eines gewissen Drucks öfters falzen. Hierauf wird der Papierbogen so gelegt, dass der entstandene Falz genau über die Tischkante kommt. Die Ecke des Bogens wird nun an der Seite des Tisches herunter-