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2100 PAPIER-ZEITUNG Nr. 69 Verrat von Geschäftsgeheimnissen Die Darstellung in Nr. 56 Seite 1994 ist in hohem Grade geeignet, unter den Geschäftsinhabern sowie Angestellten Beunruhigung her vorzurufen. Denn wenn der Fall sich so verhält, wie Ihre Zeitung ihn mitteilt, so hätte das Landgericht in Plauen den § 9 des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb vollständig äusser acht gelassen. Der § 9 sagt: »Bestraft wird, wer während der Geltungsdauer des Dienst verhältnisses zu Zwecken des Wettbewerbs Geschäfts- oder Betriebs geheimnisse unbefugt an andere mitteilt.« Daraus geht doch klar hervor, dass ein Angestellter nach Beendigung des Dienstverhältnisses seine in seinen Stellungen erlangten Wissenschaften unbehindert für sich oder einen Prinzipal verwerten darf. Es wäre vielleicht etwas anders, wenn ein Vertrag über Geheimhaltung von Geschäfts geheimnissen abgeschlossen würde, der auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses Geltung haben sollte. Für Antwort wäre ich sehr verbunden. Auch wir waren von der Auslegung des Gesetzes über rascht. Nach dem klaren Wortlaut des Paragrafen sowie nach der bisherigen uns bekannten Rechtsprechung kann nur solange von Verrat die Rede sein, als der Angestellte noch im Dienst desjenigen steht, dessen Geheimnisse er weitergibt. Da man nicht annehmen kann, dass das Reichsgericht diesen Wider spruch im Urteil übersehen habe, erscheint es wahrscheinlich, dass der Angeklagte P. die Kundenlisten durch strafbare Handlung an sich brachte, und die Verurteilung wegen Dieb stahls und Hehlerei erfolgte. Schriftleitung Sommerfest. Das Gesamtpersonal der Firma F. A Brockhaus in Leipzig feierte mit seinen Angehörigen in einer Anzahl von ungefähr 1600 Teilnehmern kürzlich im Albertgarten zu Anger-Crottendorf sein Sommerfest. Von gutem Wetter begünstigt, entwickelte sich unter den Klängen der Curthschen Musikkapelle allenthalben das regste Treiben, in das ein reichhaltiges Programm für Gross und Klein viel fache Abwechslung brachte. Äusser den mannigfachen Spielen und den Geschenken, die die Kinder erhielten, bildete die Glanznummer der Vergnügungen die gemeinsame, den ganzen Saal füllende Tafel, an der die gesamte anwesende Kinderwelt — Dank einer ihr ge widmeten besonderen Spende — auch dieses Jahr mit Kaffee und Kuchen bewirtet wurde Viel Beifall bei den Kindern sowohl wie bei deren Eltern fanden die reizenden Spiele der Mädchen unter der Leitung einer Kindergärtnerin. Nachdem, durch einen Lampionzug der Kinder eingeleitet, die Uebersiedlung in den Saal erfolgt war, hielt dort Schriftsetzer Tremel eine Ansprache, die in einem freudig aufgenommenen Hoch auf die Firma und deren Inhaber gipfelte. Von den anwesenden beiden Inhabern erwiderte hierauf Herr Rudolf Brockhaus und brachte ein Hoch auf das Gesamtpersonal der Firma aus. Ein fröhlicher Ball, dessen Pausen durch humoristische Vorträge ausgefüllt wurden, hielt die Festteilnehmer noch bis zu später Stunde beisammen, g. Unzüchtige Postkarten. Unter Ausschluss der Oeffentlichkeit ver handelte das Landgericht Dresden gegen den Kaufmann Johann Christian Bergmann, den Fotografen Paul Latta und den Geschäfts reisenden Franz Robert Goersch, sämtlich von dort. Bergmann und Latta brachten unter Mithilfe des G. Postkarten und Bilder unzüchtigen Inhalts in den Handel. Die zweite Strafkammer diktirte Bergmann und Latta je 40 M. Geldstrafe oder 8 Tage Gefängnis, G. 20 M. Geld strafe oder 4 Tage Gefängnis zu. g. Brief-Kuverts mit Firmadruck liefere für Händler zu Fabrikpreisen. 1000 Stück (Gross-Quartformat) von 1,60 Mark an. Tägliche Leistung 200000 Stück mit Firmadruck. Muster gratis und franko. Georg Klemm, Berlin S.O. 26. 141466 a Das Farbwerk arbeiiet nach dem unter Patentschutz stehenden Verfahren, bei welchem behufs Erzielung einer vollkommenen Ein färbung jede Auftragwalze nur einmal über die Gravur läuft. Interessenten diene gern mit Referenzen und mit Probe drucken. Bereits eingegangene Nachbestellungen legen Zeug- niss ab für die nutzbringende Verwendbarkeit der Presse in jedem grösseren Betriebe. [128428 Fabrik für Buchbinderei-Maschinen AUGUST FOMM Leipzig-Reudnitz Filiale: BERLIN 0 19, Neue Grünstr. 32 DrC"trttrs Papierzerfaserer mes Kraftbedarf mit der neuen pafentirten Armirung minimal 9 Ueber 70 im Betrieb! Die Maschinen werden drei Monate zur Probe gegeben 11400s2 Auskunft erteilt: Dz*. C. Wurster, Bitterfeld Körner Gummi la Qualität — Preiswert Otto Kutzner, Chemische Fabrik für Klebstoff und Appreturmittel [148826 BERLIN O, Alexanderstr. 22