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2050 PAPIER-ZEITUNG In Deutschland patentirte Erfindungen BKmUIoha Patentschriften werden, soweit sie soch vozhandez mizd, sam Prelae von 1 M. für jede Pateatschrif von dem Kaisezlichen Patentamt su BezlinNW Louineastzazse 11/14 an Jedermann abgegeben. Man seade dea Betrag an die genannte Verkaufsatelle durch Postanweisung and bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Einrichtung zur Reglung des Klebstoffaustrittes für Vorrichtungen zum Aufträgen von Klebstoff auf Papier- oder Leinwandstreifen, bei denen der Streifen unter einer Oeffnung am Boden eines Kleb stoffbehälters vorbeigezogen wird von Franz Graf in Mann heim. DRP 142 034. (Kl. 54) An einem Gestell a ist der den Klebstoff enthaltende, trichterförmige Behälter b aufgehängt, dessen Boden mit einem länglichen Schlitz c versehen ist, durch welchen der Klebstoff austritt. Unterhalb dieses Schlitzes ist der mit einem Schlitz von gleicher Grösse versehene Hahn d angebracht, welcher durch seine Verstellung den Austritt des Klebstoffes beliebig regelt und auch ganz verhindert. Damit der Streifen genau unter dem Schlitz vorbeigeführt wird, ist die Hahnhülse an dieser Stelle ausgeschnitten oder mit beiderseitigem Anschlag versehen. Durch den Schlitz im Behälterboden und den ge schlitzten Hahn d wird der Klebstoff gleichmässig auf die ganze Breite des Streifens aufgetragen. Der mit Klebstoff zu versehende Streifen f ist auf eine Rolle gewickelt, die in passender Weise in dem Gestell a ge lagert ist. Der Streifen wird von dieser Rolle aus über Führungsrollen g geleitet, gelangt dann unter den Boden des Behälters b und von hier aus unter der verstellbaren Abstreif vorrichtung h i k hinweg über die Rolle l nach einer (nicht dargestellten) Wendewelle und einem Auflagebügel, welche beiden letzteren das Ergreifen der bestrichenen Streifen hand licher machen. Die Vorrichtung zum Abstreifen des überschüssigen Kleb stoffes besteht aus dem durch eine Feder beeinflussten, scharnier artig an dem Behälter b gelagerten, mit einer Gummi-Einlage i versehenen Gehäuse h, dessen Einlage i durch die Stell schraube k dem darunter hinziehenden Streifen f mehr oder weniger genähert werden kann. Patent-Anspruch: Einrichtung zur Reglung des Klebstoffaustrittes für Vor- richtungen zum Aufträgen von Klebstoff auf Papier oder Lein wandstreifen, bei denen der Streifen unter einer Oeffnung am Boden eines Klebstoffbehälters vorbeigezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Klebstoffbehälters (b) mit einem länglichen Schlitz (c) versehen ist, welcher durch einen geschlitzten Hahn (d) mehr oder weniger geöffnet und ge schlossen werden kann. Verfahren zur Herstellung leuchtender Firmenschilder, Wand bekleidungen und dergl. von Firma Ott Freres in Strassburg i. Elsass. DRP 141 366. (Kl. 54) Stücke verschiedener und verschiedenfarbiger Gläser, welche auf einer Seite mit einem Metallüberzug versehen sind, der von einer Isolirschicht, wie Asfalt, Fett, Wachs u. ä., über zogen ist, werden auf Drahtgeflecht oder Deckleinen aneinander gereiht, und das Ganze wird mit einer Füllmasse, wie Gips und dergl., ausgegossen, sodass nur die eine freie Seite der Gläser von der Füllmasse unberührt bleibt. Durch den Metall grund erhalten die Gläser eine leuchtende Wirkung. Die Gläser werden zweckmässig auf einer Platte aneinander gereiht, sodass die belegte Seite nach oben zu liegen kommt. Hierauf wird das Drahtgeflecht oder das Deckleinen über die Gläser gelegt und die Füllmasse aufgegossen. Diese dringt durch die Maschen des Geflechtes, füllt die Zwischenräume der aneinander stossenden Glasstücke aus und umgibt schliesslich alle Stücke derart, dass ein fester Körper entsteht. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung leuchtender Firmenschilder, Wandbekleidungen und dergl. aus einzelnen, verschieden farbigen Glasstücken mit Metallgrund, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallüberzug mit einer Isolirschicht aus Asfalt, Wachs oder Fett überzogen wird, darüber Drahtgeflecht oder Deck leinen gebreitet und eine Füllmasse übergegossen wird, welche das Ganze auf einer Seite überdeckt und, zwischen die Fugen der Glasstücke dringend, diese bindet. Setzschif für Schriftsetzer von Otto Neu in Greves mühlen. DRP 141 626. (Kl. 15) Bei der Ueberführung einer Satzkolumne von dem Setz schiff in die Druckform und umgekehrt, z. B. beim Einschiessen, Ausschiessen, Korrigiren, ist in vielen Fällen Umdrehen der Satzkolumne erforderlich. Soll die Kolumne ihre Lage auf dem Schiff ändern, z. B. statt mit dem Kopf mit dem Fuss an der Stirnseite liegen, so muss sie erst aus dem Schiff auf eine Platte oder ein Sstzbrett geschoben, gedreht und dann wieder in das Schiff eingeschoben werden. Vorliegende Erfindung betrifft nun ein Setzschiff, bei dem Herausnehmen des Satzes aus dem Schiff nicht notwendig ist. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, dass die Endleiste des Schiffes auswechselbar angeordnet ist. Die Abbildung zeigt das Setzschiff im Grund riss in Verschluss stellung. Wie ersichtlich, wird durch die Auswechsel barkeit der Endleiste a erreicht, dass der ein mal fertige Satz nach dem Herausschieben aus dem Schiff nicht umge dreht zu werden braucht, sondern dass man nur das Schiff b selbst um dreht. Alsdann löst man durch Drehen der Bügele aus der Verschluss stellung in die Offen stellung die Endleiste a und setzt die nunmehr aus entsprechenden Rahmenfalzen heraus nehmbare und auswechselbare Endleiste a auf die entgegen- gesetzte Seite des Setzschiffes b. Nachdem auf diese Weise die Endleiste a von der unteren Seite des Setzschiffes nach der oberen verlegt worden ist, schiebt man den Satz gegen die nunmehr auf der entgegengesetzten Seite befindliche End leiste, sodass die Korrektur oder das Ein- oder Ausschiessen in Angriff genommen werden kann. Patent- Ansprüche: 1. Setzschiff für Schriftsetzer, gekennzeichnet durch eine auswechselbare Endleiste (a). 2. Setzschiff nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch an dem Rahmen des Setzschiffes (b) angeordnete Dreh- oder Klappbügel (c) zur Befestigung der auswechselbaren End leiste (a). Vorrichtung zur Herstellung von Bronze- oder Farbpulverdruck von Thomas Hooley in Stockport (Engi). DRP 141044. (Kl. 15) Bei der Herstellung von Bronze- oder Farbpulverdruck hat man, wenn man pulverförmige Farbstoffe verwendet, diese bisher nicht auf die Druckform, sondern auf den Stoff auf gebracht, und es geht infolgedessen viel Farbpulver verloren, da der Stoff von dem Pulver ganz bedeckt und der Ueber- schuss mit einer Bürste entfernt werden muss, was bei Gold- und Silberstaub sehr kostspielig werden kann. Vorliegende Erfindung besteht nun darin, dass das Farbpulver auf die Druckform aufgebracht wird und letztere vorher mittels einer Oelwalze an gefeuchtet wird, damit das Farbpulver besser haften bleibt. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen.