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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 6209 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3367 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin W Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/4-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger n n „ 20 „ n 26 » » » 30 » 52 » » » 40 n » *04 » » n 50 „ » Kür Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berli n Papier-Zeitung A- HAAHRLAIr Cm» Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen undMitteldeutscherPapier-Industrie-Verein Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Nr. 58 Berlin, Sonntag, 19. Juli 1903 XXVIII. Jahrg. I N H Alle Post.nst.lten und Buchhandlungen nehmen Be-1 atellungen «um Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus- Papler-. und Sohrelbwaren - Handel und -Fabrikation 14 pmtAL1, an R.. Nntor streirand vhatt für I Papier- Adressbuch von Deutschland 2037 land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für 2037 2038 Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Postbestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, ItaÜen, Luxemburg, Norwegen, Schweden. । gedruckt werden? . . . Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteijahres BesttechrFaktorensuntd. Bestechung von Angestellten . lung von Spielkarten 2045 | Tintenfass (Am. Erf.) . . Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und In Jedem Monat KJ eine Mitteilungen elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. 2040 2041 2013 2044 Verwendung zurückgewiesener Ware Preisarbeiten der Papier - Zeitung: 23. Leipziger Papiermesse, Probenschau Buchgewerbe: Berliner Buchgewerbesaal, Wie sollen Bücher und Zeitungen Verb. Verfahren z. Trocknen v. Pappen Die Wasserkräfte am Nordabhange der Alpen, Natronzellstoff in den Ver einigten Staaten v. Amerika, Arbeiter- Schwierigkeiten amerikan. Papier fabriken, Englische Weihnachts karten für 1904 2045 | Märkte . . | Briefkasten Klebstoffaustritt-Reglung für Klebstoff- Auftrag - Vorrichtungen, Herstellung leuchtender Firmenschilder und dergl., Setzschiff für Schriftsetzer, Herstellung v. Bronze- oder Farbpulverdruck (DRP) Geschäfts-Nachrichten Patentlisten Ein- und Ausfuhr wichtiger Waren der Papier-Erzeugung und -Verarbeitung, d. Schreibwaren u. des Druckereibedarfs Papiermacher - Berufsgenossenschaft, Sektion IX: Königreich Sachsen . . Papierfabrikation in Ungarn, Papier fabrikation in Russland Kredit-Betrug, Eine interessante Samm ¬ ln- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, teile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet In: O es terr.-üng. 1 Krone 40 Heller den Niederlanden 95 Cents Schwei« 1 Frank SO Centimes Bussland SO Kopeken 2050 2058 2060 2062 2064 2064 2066 2068 2070 2072 Papier-Adressbuch von Deutschland Die im Dezember 1901 erschienene Ausgabe ist seit längerer Zeit ausverkauft, und die Vorarbeiten für die dritte Ausgabe haben begonnen. Wir wünschen das Adressbuch immer mehr zu vervoll kommnen und bitten die Leser uns mitzuteilen, welche Mängel sie darin gefunden haben, damit wir dieselben abstellen können. Jeder Wink, jede Anregung wird dankbar entgegengenommen. Verlag der Papier-Zeitung und des Papier-Adressbuchs. Verwendung zurückgewiesener Ware 158. Schiedspruch Wir lieferten der Firma X. in A. unsat. blau Deckel, welcher 30 kg die 1000 Bogen eehwer bestellt war, durch ein Versehen aber etwas zu leicht angefertigt wurde, weshalb uts X den Deckel zur Verfügung etellte. Nachdem wir den Deckel anderweitig verkauft hatten, und ihn durch den Spediteur abholen lassen wollten, stellte sich heraus, dass X. schon einen Teil der Sendung verbraucht hat und uns nur 2 Kolli und, als wir dies ablehnten, weitere 7760 Bogen zurückgeben wollte. Wir sind der Ansicht, dass die Firma X. hierzu nicht berechtigt war, weil sie uns die ganze Ladung zur Verfügung gestellt hatte, und auch keinerlei Vorbehalte in den Briefen vom 7. und 11. Mai enthalten waren, dass ein Teil verbraucht werden könnte. Wir haben uns dahin geeinigt, dass wir uns Ihrem Schied spruch unterwerfen. Papierfabrik Y. Trotz Ersuchens von Y. lehnte X. die Uebernahme der zu leichten Aktendeckel ab, weil sie für ihn unverwendbar seien. Y. fügte sich darein und ersuchte den X., die Ware inzwischen zu seiner (Y.’s) Verfügung auf Lager zu halten, er wolle sie von dort aus verkaufen. Damit war der Geschäftsfall zwischen X. und Y. erledigt und die Ware Eigentum von Y. geworden. X. bot dann der Fabrik Y. einen Preis für die Verfügungsware, den Y. als zu niedrig nicht annahm. X. spricht in seiner Dar stellung des Falles von einem Uebereinkommen zwischen ihm und Y, wonach ihm gestattet worden wäre, aus der Ladung die zu leichten Bogen auszusortiren und diejenigen von rich tiger Schwere zu verwenden. Diese Behauptung findet aber in dem uns vorgelegten vollständigen Briefwechsel keinerlei Stütze, musste also unbeachtet bleiben. X. war nicht berechtigt einen Teil des fremden Eigentums ohne Einwilligung des Eigentümers zu verarbeiten. X. erklärt sein Vorgehen damit, er habe einen Teil des Papiers dringend gebraucht, und sei nach dem Handelsgesetz berechtigt gewesen, nur einen d. h. den mangelhaften Teil der Ware zur Verfügung zu stellen. Aber 1. erbringt er keinen Beweis dafür, dass der verbrauchte Teil anders beschaffen war als der nicht ver brauchte, 2. und hauptsächlich hat er die ganze Ladung zurück gewiesen, und Y. hat sie zurückgenommen, damit erloschen alle Rechte von X. auf diese Ladung. Es war sehr entgegenkommend von Y., dass er von dem ihm durch X. angebotenen Rest zwei Ballen zurücknahm. Wir entscheiden, dass Y. nicht verpflichtet ist die ihm ausserdem durch X. angebotenen 7750 Bogen — 207 kg zu übernehmen, und dass X. verpflichtet ist, diesen Rest zu behalten und zum ursprünglichen Kaufpreis zu bezahlen. Zollgesetzgebung Englands. Die englische Fachzeitschrift »The Paper Maker« veranstaltete eine Umfrage bei bedeuten den Firmen der Papierfabrikation und ihrer Hilfsgewerbe dar über, ob sie den bestehenden Freihandel oder den von Cham berlain empfohlenen Schutzzoll gegen alle Staaten mit Ausnahme der Kolonien für richtig halten. Viele Befragte lehnten die Antwort ab, da die Frage noch zu wenig geklärt sei, und Chamberlain seine Pläne nicht ausführlich genug bekannt gegeben habe. Mehrere würden es für einen Fehler ansehen die gegenwärtige bewährte Zollpolitik zu verlassen, und keiner tritt für baldige Einführung von Schutzzöllen ein. Danach scheint das erwerbstätige England gründlicher Aenderung der Zollpolitik nicht hold zu sein.