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2026 PAPIER-ZEITUNG Nr. 57 Gewerbe-Aufsicht der Papier industrie in Sachsen (Aua dem Jahresbericht 1902 der Kgl. Sächsischen Gewerbe- Aufsichtsbeamten ) Nach dem Jahresbericht von 1902 wurden bei der Aufnahme am 1. Mai in 803 Anlagen der Papier-Industrie 19 182 männliche, 10 546 weibliche, zusammen 29 728 beschäftigte Arbeiter gezählt. Auf die einzelnen Kreishauptmannschaften entfallen davon: Kreishauptmannschaften Anlagen männl. weibl. insgesamt Bautzen 28 809 351 1 160 Chemnitz 245 4 322 1 636 5 958 Dresden 200 4 736 3 152 7 888 Leipzig 163 5 684 4 404 10 088 Zwickau 167 3 631 1C03 4 634 zusammen 808 19 182 10 546 29 728 Es wurden revidirt: 640 mit darin beschäftigten Arbeitern Erwachsene 16 262 8 256 24 518 Junge Leute von 14—15 Jahren 960 820 1 780 Kinder unter 14 Jahren 52 14 66 zusammen 17 274 9 090 26 364 Die Gesamtzahl der von den Beamten der Gewerbe-Inspektion im Jahre 1902 in den Anlagen der Papier-Industrie ausgeführten Re visionen betrug 893, darunter 8 in der Nacht, 89 an Sonn- und Fest tagen; von den Anlagen wurden 498 einmal, 119 zweimal, 50 drei- oder mehrmal revidirt: 56 Betrieben der Papier-Industrie wurde im Laufe des Berichts jahres Ueberarbeit für erwachsene Arbeiterinnen gestattet, und zwar erfolgte die Bewilligung 4mal durch die höhere, 84mal durch die untere Verwaltungsbehörde; 25 Bewilligungen lauteten für 1 Stunde, 15 für über 1—1172 Stunden und 48 für über 11/2 bis 2 Stunden, zu sammen für 2822 Arbeiterinnen an 755 Tagen und insgesamt 83 207 Ueberstunden. 43 Betrieben war Sonntagsarbeit gestattet; die Bewilligungen lauteten 13mal bis 5 Stunden, 19 mal über 5 bis 8 Stunden, 57mal über 57 Stunden; an 108 Sonn- und Festtagen Arbeit zugelassen für 2463 Arbeiter, 7472 Arbeiter wurden sonst in den Betrieben beschäftigt; 10 Anträge auf Sonntagsarbeit wurden zurückgewiesen. Jugendliche Arbeiter. Bin in einer kurz vor der Revision ein gerichteten Holzschleiferei mit dem Schälen des Holzes beschäftigter Schulknabe wurde sofort entlassen, nachdem der Beamte den Werk führer auf die bezüglichen Strafbestimmungen hingewiesen hatte. Sonntagsarbeit. Aus dem Bezirk Freiberg wird gemeldet: Der schlechte Geschäftsgang veranlasste viele Besitzer von Holz schleifereien, denen die Arbeit an einer gewissen Zahl von Sonntagen gestattet ist, auf die Arbeit zu verzichten. Als Gründe zu den Bewilligungen für Sonntagsarbeit wird be merkt, dass in einem Falle, eine Papierfabrik betreffend, ein Ausfall von 30 Arbeitstagen infolge der Reinigung des Betriebsgrabens der Fabrik und der erforderlichen Ausbesserung der Dampfmaschine herbeigeführt worden war. Für drei andere Bewilligungen, welche dieselbe Fabrik betrafen, war der Umstand mit maasgebend, dass ein zeitweiliger Stillstand des Betriebes infolge von verschiedenen Ma schinenreparaturen den Rückstand in der Fabrikation herbeigeführt hatte. Bei zwei weiteren Bewilligungen, dieselbe und eine andere Papierfabrik betreffend, würden die eingegangenen Verbindlichkeiten infolge Wassermangels, herbeigeführt durch starken Frost, ohne Sonn tagsarbeit nicht haben eingehalten werden können, welche letztere übrigens auch zur Verhütung des Einfrierens von Maschinen sich als nötig erwies. Das Gesuch einer Papier- und Zellstofffabrik, am Reformationsfest arbeiten zu dürfen, konnte nicht befürwortet werden, weil die Fabrik durch Einstellung von Arbeitern sich hätte helfen können. Ein Gesuch um Bewilligung von Sonntagsarbeit betraf eine mit einer Wattefabrik verbundene Holzschleiferei, deren Dampfkraft nur ungefähr den dritten Teil der normalen Leistung der Wasserkraft zu ersetzen vermag. Zur Sonntagsarbeit sollten jedesmal nur 3 Arbeiter, und zwar bloss für die Zeit von Mitternacht bis 6 Uhr morgens und von 6 Uhr abends bis Mitternacht herangezogen werden. Die Er laubnis zur Inbetriebsetzung der in Rede .stehenden Holzschleiferei in der eben angegebenen Weise wurde für 10 Sonn- bezw. Festtage erteilt. Verstösse gegen die Bestimmungen über die Sonntagsruhe. In einer neu errichteten, neben der Wasserkraft auch mit namhafter Dampf kraft ausgerüsteten Holzschleiferei musste der Sonntagebetrieb be anstandet werden, da die nach der Bekanntmachung vom 3. April 1901 erforderliche Erlaubnis der höheren Verwaltungsbehörde nicht vorlag. ' In einer Pappenfabrik wurde die 24 stündige Betriebsruhe nicht eingehalten; in einem Betriebe gleicher Art mit Wasserkraft war statt an nur 20 an 53 Sonn- und Fe. ttagen gearbeitet worden. Bei einer Sonntagsrevision in einer Papierfabrik musste auch gegen den starken Lärm eines schadhaften und nicht ausgerückten Ventilators eingeschritten werden. Bivisionsbefund. In einer Pappenfabrik war die bei Begutachtung eines neuen Trockenhauses verlangte eiserne Notleiter zwar beschafft, aber nicht aussen am Gebäude befestigt worden; sie wurde vielmehr im Obergeschoss des Trockenhauses so aufbewahrt, dass ihre Zuhülfe- nal me nur mit grossen Umständen verbunden gewesen wäre. Es wurde die ordnungsmässige Anbringung der Leiter und die Kenntlich machung des Zuganges zu derselben im Innern des Trookenraumes angeordnet. Arbeitszeit. Die bereits lange Zeit anhaltende ungünstige Ge schäftslage brachte es mit sich, dass in einigen Betrieben die Arbeits zeit bis auf 8 Stunden herabgesetzt wurde. Der Besitzer einer Pappenfabrik, der 18 Arbeiter beschäftigte, traf die Einrichtung, dass immer je 2 Arbeiter abwechselnd eine Woche feierten, so dass nur in Zwischenräumen von 9 Wochen einmal ein Wochenlohn ausfiel. Die Arbeiter haben sich in richtiger Erkenntnis der Sachlage dieser Maassregel gern gefügt. Betriebsunfälle. In einer Holzschleiferei stürzte ein Arbeiter beim Auseinandernehmen einer Kuppelung durch Abrutschen mit dem Schraubenschlüssel von einem ca. 4 m hohen, zur Zeit des Unfalles nicht mit Geländer versehenen Podium und erlitt einen doppelten Schädelbruch. Bin tötlich verlaufener Unfall, welcher einen Holzschleiferei arbeiter betraf, hat nicht aufgeklärt werden können. Der Verletzte, welcher 13 Jahre in der Fabrik beschäftigt war und in der Woche seines Todes Nachtschicht hatte, wurde morgens 6 Uhr von seinem Ablöser tot und vollständig zermalmt unter der Haupttransmissions- welle in der Nähe der Raffineurriemscheibe aufgefunden. Es wird vermutet, dass der Getötete den Raffineurriemen während des Ganges der Transmission hat auflegen wollen und dabei in irgend einer Weise erfasst worden ist. Zur Verhütung weiterer ähnlicher Unfälle wurde vorgeschrieben, den Arbeitern das Auflegen von Riemen usw. während des Ganges der Transmission streng zu verbieten und die darauf hinweisenden, früher vorhanden gewesenen Anschläge in allen Arbeitsräumen wieder auszuhängen. Dieser Unglücksfall läset es an gezeigt erscheinen, die Beschäftigung nur einer Person in einem derartigen Betriebe sowohl in der Tag- wie auch in der Nachtschicht nicht zuzulassen. Eine jugendliche Arbeiterin einer Papierfabrik hatte sich während der Mittagspause nach dem Lagerplatze eines benachbarten Holzsäge- Werkes begeben und auf die daselbst aufgestapelten Langhölzer ge setzt. Einige dieser Hölzer gerieten ins Rollen und rissen die Ar beiterin mit sich fort in einen vorbeifliessenden Bach. Nachstürzende Hölzer brachten ihr dann tödliche Verletzungen bei. In einer Pappenfabrik geriet ein Arbeiter an einer Trocken maschine mit der rechten Hand zwischen Zylinder und Trockenfilz; als er sich mit der lirken Hand zu befreien suchte, wurde auch diese zwischen Zylinder und Filz gezogen. Der Unglückliche erlitt schwere Quetschungen und Verbrennungen, die seine Unterbringung in einem Krankenhauso erforderlich machten. In einer Pappenfabrik wurde eine dort beschäftigte Arbeiterin bei dem Versuche, ihren hinter einer Pappenmaschine stehenden Korb hervorzuholen, von einer neben dieser Maschine befindlichen tiefliegenden Hauptwelle erfasst, zwischen derselben und dem Fuss boden hindurchgezogen und hierbei tödlich verletzt. Bewährte Schutzvorrichtung. In der Papierwarenfabrik C. E. Kurtz in Meissen sind in allen Räumen, in welchen Papier lagert und ver arbeitet wird, Zementfussböden vorhanden. Der Papierabfall wird in Eisenhütten nach einem gewölbten Kellerraum geführt, wo das Ver packen erfolgt. Drei feuersichere Treppen vermitteln den Verkehr. Ueberall sind in Holzkästen mit Glasscheiben Hydranten mit Strahl röhren angebracht. Wohlfahrtseinrichtungen. Für die Streichpapierfabrik von Speise becher & Haehnel in Wolkenstein bestehen jetzt zehnWohnungen, in denen Arbeiterfamilien mietfrei untergebracht sind. Die Papierfabrik Gölzern zahlte während des Berichtsjahres 2040 M. Dienstaltersprämien aus. Davon erhielten sieben Arbeiter und zwei Arbeiterinnen für 10jährige Dienstzeit je 60 bezw. 40 M., drei Ar beiter für 25jährige Dienstzeit je 300 M. und drei Arbeiter für 80jährige Dienstzeit je 200 M. Ferner hat die eben genannte Fabrik im Berichtsjahre auf dem Terrain ihrer am linken Muldenufer gelegenen Arbeiterkolonie ein neues Doppelhaus errichtet, welches zwei Familienwohnungen enthält. Jede dieser Wohnung besteht aus zwei Stuben, zwei Kammern und einer Küche. Ausserdem gehört zu denselben je ein Keller und ein Bodenraum. Und weiter hat dieselbe Fabrik, um den Kindern ihrer Arbeiter den weiten Schulweg zu ersparen, auf dem vorerwähnten Terrain ein Schulgebäude errichten lassen, welches am 27. Oktober 1902 der Be nutzung übergeben wurde. Der die Schule leitende Lehrer ist von der Fabrik angestellt und empfängt aus der Kasse derselben sein Gehalt. Gegenwärtig wird die Schule von 56 Kindern.von Arbeitern und von 2 Kindern aus dem Orte Bahren besucht. Walzen ■ Gr a vir anstatt von Robert Casaretto, Krefeld S p eciali täten: [146188 Gravuren auf MetaIC walzen zum Prägen von Buntpapier, Tapeten, Sehreib- und Zeiehenpapier, zur Herstellung von Lederimitation und Calico Moire-Brav runden Gravuren auf Platten bis zu 65 cm Länge und Breite 7] Gravuren auf Kupfer- u. Messingwalzen für Druck