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1964 PAPIER-ZEITUNG Nr. 55 »ie „Harris"-Presse Grösse K Format: 30X80 cm *** Grösse G Format: 88X45 cm * * * Automatische Anlage * • * Vorzügl. Druck Genauestes Register J * * * Automatische Ausrück- Vorrichtung daher keine Makulatur * * * Leistungsfähigste Presse für Ein- u. Mehr farbendruck Spezial-Presse für Massen-Auflagen ■■ besonders in Kuverts, Karten, Daten, Beuteln, Anhänge-Etiquettes, Autotypien, Ansichtspostkarten c&c&c€c&.c€ 333.3 Maschinenbau - Gesellschaft Zweibrücken Zweibrücken (Rheinpfalz) , 148921 General-Vertreter: Felix Levy, Frankfurt a. M., Kaiserstr. 66 Vertreter für Norddeutsohland: 8. Kochansky, Berlin 8W 48 Vertreter f.Oesterr.-Ung.: E. W. Maass, Wien, I, Kolowratring6. Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Heizanlage 4491. Frage: Wir besitzen in unserer Fabrik eine Heizanlage von etwa 800 Quadratmeter Heizfläche und beabsichtigen die gesamte Heizanlage einer gründlichen Revision unterziehen zu lassen. Es soll festgestellt werden, ob und inwieweit wir rationell arbeiten, und welches Sortiment Kohlen für unsere Zwecke am geeignetsten ist. Können Sie uns Persönlichkeiten nachweisen, welche uns, unter Vorlage von Prima-Referenzen über erfolgreiche Tätigkeit, geeignete Vorschläge für die Umänderung der Anlage machen? Antwort: Fragesteller (Russen) sollten sich an einen be nachbarten Bezirksverein des preussischen Dampfkessel-Ueber- wachungs- und Revisions-Vereins wenden. Die Ingenieure dieses Vereins haben die grösste Erfahrung in solchen Fragen und sind unparteiisch. Blaues Beutelpapier 4492. Frage: Ich bestellte bei der hiesigen Papierfabrik blaues Beutelpapier laut Vorlage 1, wogegen Papier laut Muster 2 geliefert wurde. Abgesehen vom Unterschiede im Quadratmeter-Gewicht stellt Muster 1 ein viel festeres Papier dar als Muster 2. Ist die Differenz so gross, dass ich das Papier zur Verfügung stellen kann- Die Papierfabrik ist der Ansicht, dass das gelieferte Papier nicht allein dem Muster gleichkommt, sondern ihm sogar an Qualität überlegen ist. Antwort: Der Vergleich beider Papiere wird zwar dadurch erschwert, dass das eine fast doppelt so grosses Quadratmeter- Gewicht hat wie das andere, aber der Unterschied im Stoff beider Papiere ist so beträchtlich, dass die bessere Beschaffen heit des dickeren Musters 1 sofort kenntlich wird. Dieses Papier hat angenehmen, geschmeidigen Griff, ist schön glatt und von zäher Faser, während Muster 2 zum überwiegenden Teil aus Holzschliff besteht und fast gar keine Festigkeit besitzt. Der dazu verarbeitete Holzschliff ist recht grob, das Papier enthält eine Menge ungefärbter Holzsplitter sowie schlecht gekollerter Altpapierstückchen. Muster 2 ist bei weitem nicht so viel wert wie Muster 1 und kann als nicht mustergetreu zu rückgewiesen werden. Entbindet Krankheit von der Vertragserfüllung? 4493. Frage: Mein Lieferant von Druckpapier (Papiergross händler) kommt wegen grosser Krankheit meinen Abrufen nicht nach; wiewohl er einen Vertreter angestellt hat, antwortet dieser mir immer auf meine Reklamation mit untatsächlichen Ausflüchten; Kann ich auf Schadenersatz Anspruch erheben? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Krankheit des zur Lieferung Verpflichteten macht diese nicht unmöglich, da es sich nicht um eine persönliche Leistung handelt, und der Lieferer sich durch sein Personal vertreten lassen kann; er hat ja auch einen Vertreter angestellt. Frage steller möge dem Gegner eine kurze, etwa 10 tägige Lieferfrist stellen mit der Erklärung, dass er Annahme des Papiers nach Ablauf der Frist ablehne, und dass er nach fruchtlosem Frist- ablanf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde. Als Schadensanspruch kann Fragesteller den Unterschied zwischen dem Vertragspreis und dem höheren Preise für Ersatz anschaffung gerichtlich geltend machen. Kündigungsfrist des Werkführers 4494. Frage: Ich bin Werkführer einer Buchbinderei und Düten- fabrik (etwa 40 Personen, grösstenteils Mädchen) und erhalte einen Wochenlohn von 32 M. Ueberstunden werden mir extra bezahlt. Was habe ich für eine Kündigung, da bei meinem Eintritt nichts verein bart wurde? Antwort: Wir verweisen auf unsere unter »Werkführer oder Arbeiter« in Nr. 38 der Papier-Zeitung von 1903 Seite 1355 gegebene Antwort. Sohaufenster-Reinigung 4495. Frage: Mein Schaufenster lasse ich wöchentlich zweimal, Dienstag und Freitag, vom Reinigungs-Institut putzen. Der Betrag wird dafür monatlich bezahlt. Im April fiel das Putzen am Charfreitag aus und am andern Tag wurde das Versäumte nicht nachgeholt. Bin ich berechtigt, das einmal weniger Putzen am Schluss des Monats abzuziehen? Antwort: Wahrscheinlich könnten geschickte Juristen sowohl dafür Gesetzesstellen aufführen, dass der Abzug berech tigt sei, als auch fürs Gegenteil. Für den praktischen Kauf mann wird es sich kaum lohnen, deswegen einen Prozess an zufangen. Die meisten Arbeiter, die sich zur Leistung be stimmter Dienste verpflichten, erhalten ihren Wochen- oder Monatslohn ohne Abzug, auch wenn in die Woche ein gesetz licher Feiertag fällt. Wahrscheinlich zahlt die Schaufenster- Reinigunganstalt ihren Leuten den üblichen Lohn auch für ge setzliche Feiertage. Demnach ist es billig, ihr für die erwähnte Minder-Arbeit nichts abzuziehen. Nachträgliche gewerbepolizeillohe Genehmigung 4496. Frage: Muss eine seit 28 Jahren bestehende Maschinen- und Kesselfabrik, die jetzt nachträglich behördlicherseits um Nach- Buchung der Konzession aufgefordert worden ist, dieser Aufforderung unbedingt Folge leisten, und kann von Nachbarn gegen den weiteren Betrieb derselben jetzt noch mit Erfolg Protest erhoben werden? Antwort: Maschinenfabriken, Metallgiessereien und Kessel schmieden sind zwar in § 16 der Gewerbe-Ordnung nicht be sonders aufgezählt, aber nach Entscheidung des Reichs-Ober- verwaltungsgeriohts vom 21. Oktober 1889 können auch dort nicht erwähnte Anlagen polizeilichen Beschränkungen unter worfen werden, wenn ihr Betrieb gefahrdrohend oder für den Verkehr des Publikums mit Nachteilen oder Belästigungen ver bunden ist. Hat die Verwaltungsbehörde die Ueberzeugung, dass der Betrieb des Fragestellers aus ähnlichem Grund ge nehmigungspflichtig ist, so ist ihre Aufforderung berechtigt. Ist Fragesteller der Ansicht, dass seine Anlage nicht genehmi gungspflichtig ist, so kann er Berufung bei der höheren Ver waltungsbehörde einlegen. Gerechte Beschwerden von Nach barn können auch jetzt noch von der Behörde berücksichtigt werden. für sämmtliche Papierformate etc. Cartonnagen-Fabrik mit Dampfbetrieb J. Orlamünde, Leipzig Man verlange Preisliste [450’ Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin W9 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29