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930 Nr. 26 PAPIER-ZEITUNG Unzüchtige Postkarten Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Wegen Verkaufs unzüchtiger Postkarten wurden am 10. Oktober 1902 vom Landgericht Leipzig die Buchhändlerin Witwe Anna Bech mann und deren Verkäuferin zu 80 und 5 M. Geldstrafe verurteilt. Es handelte sich um eine Doppelpostkarte mit den Unterschriften »Als er Abschied nahm« und »Als er wiederkam«. Ein junger Mann, der zum Militär einberufen ist, nimmt von seiner Geliebten Abschied. Als er nach Jahr und Tag wiederkommt, erkennt er, dass ein anderer bereits grössere Rechte an seiner Geliebten erlangt hat. Die »Folgen« hiervon sind auf der Ansichtskarte stark naturalistisch zum Ausdruck gebracht. Das Gericht hat aus diesem Umstande geschlossen, dass das Bild bestimmt ist, einen geschlechtlichen Reiz zum Ausdruck zu bringen. Die Angeklagte Bechmann will dagegen nur einen derben Scherz darin gefunden haben. Die Revision dieser Angeklagten kam vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Frau B. behauptete, es sei nicht ersichtlich, wie der Anblick einer Frauensperson, die sich in den fraglichen Umständen befindet, bei einem Beschauer ge schlechtliche Begierde solle hervorrufen können. Das Reichsgericht erkannte jedoch am 10. März auf Verwerfung der Revision, da das Urteil keinen Rechtsirrtum erkennen lasse. fa. Rotations- u. Format-Druck maschinenglatt und satinirt offerirt zu billigstem Tagespreis Papierfabrik Köttewitz Richard Andrae Köttewitz bei Dohna i. S. [148801 Tagesproduktion ca. 16000 Kilogramm Muster s'ehen auf Wunsch zur Verfügung. Unzüchtige Schrift Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Im sogenannten objektiven Verfahren, bei welchem ein Angeklagter nicht in Frage kommt, hat das Landgericht Bayreuth am 18. Oktober vorigen Jahres dahin erkannt, dass alle im Deutschen Reiche im Be sitze des Druckers, Verlegers und Verfassers befindlichen Exemplare des Kaviarkalenders für 1903 einzuziehen sind. Die O.’sche Buch handlung in Bayreuth hatte diesen Kalender feilgehalten, aber im guten Glauben, dass er nichts Anstössiges enthalte. Das Landgericht hat jedoch festgestellt, dass der Kalender wegen seiner obszönen Bilder, die darauf berechnet sind, auf den Beschauer einen geschlecht lichen Reiz auszuüben, als unzüchtige Schrift anzusehen ist. Obszön ist auch der Text, der meist ganz witzlos auf das Geschlechtliche hin weist. Gegen das Urteil hatte der Verleger des Kalenders, Gustav Grimm in Budapest, als Einziehungsinteressent Revision eingelegt, welche am 6. März vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam. Es wurde behauptet, der Kalender sei derselbe wie der von 1897, den das Landgericht München für nicht unzüchtig erklärt habe. Im Uebrigen sei zu bemerken, dass der Kalender auch nur für Lebe männer bestimmt sei, welche an den Bildern keinen Anstoss nähmen. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da der unzüchtige Karakter der Druckschrift einwandfrei festgestellt sei, und die erhobenen Rügen sich nur gegen die tatsächlichen Feststellungen richten. Vergehen wider die Sittlichkeit. Die Zigarrengeschäftsführerin Monika Schneider, die in ihrem Laden in München, Baierstrasse, un züchtige Postkarten zum Verkauf bereit hielt, wurde nach dem Wahr spruche der Geschworenen zu . einer Geldstrafe von 150 M oder 15 Tagen Gefängnis verurteilt. hocbstein $ Weinberg, w2S... Cartonpapier P rägepapier Patent Wolter No. 69729 für Photographie, Passe-partouts, Pla- cate, Buch- u. Steindruck, Broschüren- Umschläge, Fantasie-Postkarten, Trauer karten in matt, polirt und dessinirt, im. Kupferdruck in allen Stärken. zur Herstellung weisser und farbiger Prägungen für Luxuspapier, Carton nagen u. Placat-Fabriken etc., ausserord. praktisch in d. Verarbeitung, Grundirung nicht erforderlich. 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