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In Deutschland patentirte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden eind, sum Freite von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstrasse 82/84 an Jedermann abgegeben Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Für Kraft- und Fussbetrieb eingerichtete Maschine zum Lochen von Papier von Firma A. Hogenforst in Leipzig. DRP 139 108. (Kl. 54) Diese Maschine ist nicht allein für Fuss- und Kraftbetrieb verwendbar, sondern auch in solcher Weise angeordnet, dass die Betriebsteile nicht nur ohne weiteres äusser Wirkung ge bracht, sondern auch in solche Stellung oder Lage gebracht werden können, um jede schädliche Wirkung auf den die Maschine bedienenden Arbeiter auszuschliessen. Auf der Exzenterwelle a, an deren Zapfen die mit dem Lochstiftträger b verbundenen Zugstangen d angreifen, ist der Fusstritthebel g festgekeilt. Derselbe ist zweiteilig ausgeführt und mit dem auf der Exzenterwelle a festsitzenden Teil g l gelenkig verbunden, sodass er gegebenenfalls hochgeklappt werden kann. Für den Kraftbetrieb ist im hinteren Teil des Maschinengestelles eine Krummwelle h gelagert, welche die Riemscheibe k trägt. An die Kröpfung der Welle h greift eine Stange p an, die mit dem auf der Exzenterwelle a befestigten Gewichtshebel m oder einem besonderen Hebel in Ver bindung steht. Bei Benutzung des Kraftbetriebes wird die Welle a durch die Krummwelle h vor- und zurückgeschwungen. Wenn die Stange p von der Welle h oder dem Hebel m gelöst wird, so ist die Maschine für den Fussbetrieb fertig und wird dann in gleicher Weise in Gang gesetzt wie bei den bekannten, nur für Fussbetrieb eingerichteten Maschinen. Die Stange p kann auch mehrteilig und ineinander schieb bar ausgeführt werden, sodass es zum Ein- oder Abstellen des Kraftbetriebes nur nötig ist, die ineinander schiebbaren Stangen teile fest zu verbinden oder diese Verbindung zu lösen. Patent-Anspruch: Für Kraft- und Fussbetrieb eingerichtete Maschine zum Lochen von Papier mit bei Einschaltung des Kraftbetriebes zwangläufiger Auf- und Abwärtsbewegung des Werkzeug- schlittens und bei Ausschaltung des Kratlbetriebes mit direkt durch Fusstritthebel niederzubewegendem Werkzeugschlitten, dadurch gekennzeichnet, dass die den Fusstritt (g) tragende Exzenterwelle (a) durch einen Gewichtshebel (m) und eine Zug stange (p) mit einer durch Kraftbetrieb in Umdrehung versetzten Krummwelle (h) lösbar verbunden ist. Schneidvorrichtung für Pappdeckelbeklebemaschinen von Ferd. Emil Jagenberg in Düsseldorf. DRP 139 107. Zusatz zum DRP 119 369. (Kl. 54) [Vergl. Papier-Zeitung 1901 S. 1646] Der Gegenstand des Hauptpatents ist hier in der Richtung verbessert, dass die Messerwelle, nachdem das Messer in den Zwischenraum zwischen den Pappdeckeln eingefallen und etwas vorwärts bewegt ist, zwangläufig weiterbewegt wird, um glattes und sicheres Durchschneiden des Papiers zu erzielen. Die Messerwelle ist zu diesem Zweck mit einem Zahn kranze g versehen, dessen Zahnung je nach der Anzahl der Messer ein-, zwei- oder mehrmals unterbrochen ist. Ueber dem Zahnkranz g befindet sich ein ständig angetriebenes Zahn rad r. Rückt das Rad k mit seiner Zahnung in die Zahnung des Rades r ein, so wird das Rad k jedesmal so weit mit genommen, als die Zahnung reicht. Die Zahnung ist so be messen, dass der Stillstand erfolgt, wenn sich das oder die Messer in der zum Eingriff geeigneten Stellung befinden. Tritt der zwischen den Pappblättern befindliche Zwischen raum unter das Messer und wird dieses in der im Hauptpatent beschriebenen Weise mitgenommen, so wird die Walze mit dem Rade k so weit gedreht, dass die Zahnung derselben in die Zähne des Antriebsrades eingreift, und es findet nun zwang läufige Bewegung der Messerwelle und kräftiges Durch schneiden des Papiers statt, ohne dass hierbei die Vorwärts bewegung des Schneidgutes gehindert wird. Tritt dann der nächste Zwischenraum der Pappdeckel unter das durch die Zahnung bis in die Eingriffsstellung gedrehte Messer, so beginnt der Vorgang von neuem. Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform der durch Patent 119 369 geschützten Schneid Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Messer walze einen mit Unterbrechungen versehenen Zahnkranz (g) trägt, dessen Zähne, sobald das Messer in den Zwischenraum zwischen den Pappdeckeln gefallen und etwas mitgenommen ist, in ein ständig angetriebenes Zahnrad (r) eingreifen, wo durch die Messerwelle zwangläufig weitergedreht wird und sicheres Durchschneiden des Papiers zwischen den Pappdeckeln erfolgt, worauf sich der Zahneingriff infolge der Zahnunter brechung wieder auslöst und das Spiel von neuem beginnt. Schreibunterlage von Firma Fritz Lange in Berlin. DRP 138 776. (Kl. 70) Diese Schreibunterlage bringt durch besondere Einschnitte oder Leisten das zu beschreibende Papier in die bei der natur gemässen Schreibweise der Schulter- und Ellenbogengelenk- bewegung entsprechende Schräglage und hält es während des Schreibens, auch bei dem allmälig erforderlich werdenden Wegschieben des Papiers vom Körper, in dieser Lage. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen.