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812 PAPIER-ZEITUNG In Deutschland patentirte Erfindungen Sämtliche Patentachriften werden, soweit eie noch vorhanden sind, «um Preiee von 1 M für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt sn Berlin HW Louinenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Malrahmen mit Spannvorrichtung von Max Neumeyer in Berlin. DRP 138 830. (Kl. 70) Die Spannvorriohtung besteht ans einer Scheibe 1, an welcher, ebenso wie an den gegeneinander verschiebbaren vier Rahmenhölzern vier Arme 2 drehbar angeordnet sind. Die Scheibe 1 kann durch einen Schlüssel 5 gedreht werden, wo bei die Rückdrehung durch eine in Zähne der Scheibe 1 ein greifende, von einer Feder 4 beeinflusste Sperrklinke 3 ver hindert wird. Die in der Mitte des Rahmens angeordnete Scheibe 1 wird mittels des Schlüssels 5 nach rechts gedreht, wobei der Rahmen mittels der vier Arme 2 auseinandergetrieben wird und das Gemälde dabei gleichmässig spannt, während die Sperrklinke 3 die Scheibe 1 an der Rückdrehung hindert. Patent-Anspruch: Malrahmen mit Spannvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass dorch Drehen einer Scheibe vier an den Rahmenhölzern und an der Sehe be drehbar angeordnete Arme die Rahmen hölzer auseinandertreiben, wobei die Scheibe an der Rück drehung durch eine in Zähne der Scheibe eingreifende Sperr klinke verhindert wird. Briefordner mit Verschlussbügeln von Bellers Registrator Compagnie m. b. H. in Berlin. DRP 138 778. (Kl. 11) Bei denjenigen Briefordnern, bei welchen die Verschluss- bügel mittels eines auf einen seitlich vorspringenden Arm der Verschlussbügelwelle einwirkenden Handhebels in die Schliess lage gebracht werden, besteht der Uebelstand, dass der Zapfen, mittels dessen der Handhebel den seitlich vorspringenden Arm der Verschlussbügel welle niederdrückt, bei der Bewegung des Handhebels eine verhältnismässig lange Strecke auf dem seit lich vorspringenden Arm hin- und hergleitet. Diese bei jeder Einordnung eines Briefes sich wiederholende Hin- und Her verschiebung des Zapfens auf dem vorspringenden Arm der Verschlussbügelwelle hat sehr bald eine derartige Abnutzung der beiden aufeinander schleifenden Teile, nämlich des Zapfens und des vorspringenden Armes der Verschlussbügelwelle, zur Folge, dass die Sicherheit des Verschlusses eine Einbusse er leidet. Dieser Uebelstand wird nach vorliegender Erfindung da durch beseitigt, dass der auf die Verschlussbügelwelle ein wirkende Zapfen an einem einarmigen Hebel befestigt und der Druckhebel selbst als Kniehebel ausgebildet ist, mittels dessen der einarmige Hebel um seine Drehungsachse in dem erforder lichen Maasse in Schwingung versetzt werden kann. Der Kniehebel greift an dem freien Ende des einarmigen Hebels an und der Zapfen liegt etwa in der Mitte des letzteren. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen. Füllfederhalter In Stiftform von Ludwig Schiff inNeuen- dorf b. Potsdam. DRP 138970. (Kl. 70) Dieser Füllfederhalter besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen, am besten durchsichtigen Rohr a aus Glas, Celluloid oder dergl., welches an dem oberen Ende b offen ist und an dem anderen Ende c in eine genügend lange, mit Haarröhrohenwirkung versehene Röhre endigt. Der obere Teil dient als Tintenbehälter. Das untere Ende der Haarröhre wird auf dem Papier entlanggeführt und wirkt unmittelbar als Schreibspitze. Wird das Rohr a mit Tinte gefüllt, so füllt sich Röhre c mit Tinte. Die Füllung der Röhre c ist röhrchenwirkung und nicht dem Flüssigkeitsdruck zuzuschreiben. Der Flüssigkeitsdruck am freien Ende d ist auch bei senkrechter Lage des Füll federhalters ausserordentlich gering, und zwar als Folge der Haarröhrohenwirkung. Die Haarröhrohenwirkung der Röhre c be wirkt zwar, dass die Tinte bis an das freie Ende d fliesst, verhindert aber Herausfliessen der Tinte. Wird aber beim Schreiben durch die Adhäsion der Tinte am Papier Tinte vom freien Ende des Füllfederhalters abgenommen, so wird infolge der Haarröhrchenwirkung der Röhre c eine ent sprechende Menge Tinte aus dem Behälter a nach gesogen. Patent - Ansprüche: 1. Füllfederhalter in Stiftform, gekennzeichnet durch ein oben offenes Rohr (a), welches unten in eine genügend lange, mit Haarröhrohenwirkung versehene Röhre (c) übergeht, sodass die Tinte durch Haar röhrohenwirkung bis an das freie Ende (d) befördert wird, ohne jedoch selbsttätig ausfliessen zu können, während beim Schreiben die dem freien Ende (d) entzogene Tinte durch die Haarröhrchenwirkung der Röhre (c) aus dem Rohr (a) nach gesogen wird. (4 weitere Ansprüche betreffen Einzelheiten.) Heftmarke von Albert Haberstroh in Boston. DRP 138 829. (Kl. 70) Diese Heftmarke dient zum leichten, schnellen und dauer haften Vereinigen von Papierblättern, Gewebestoffen und dergl. beliebigen anderen Gegen- Bild 1 Bild 2 . festzuhaltenden Gegen ¬ ständen bleibt, bis die Gummirung getrocknet ist und derselbe ebenfalls festklebt. zum Befestigen derselben an ständen. Die Marke besteht aus zwei Blättchen A und B von kreis förmiger oder beliebiger anderer Gestalt, von denen das eine, A, eine geräumige Aussparung besitzt, die durch das aufgeklebte zweite Blättchen B bedeckt ist. Der mittlere Teil b der Blättchen ist mit einem Gummikitt überzogen, der äussere, ringförmige Teil a da gegen besitzt eine gewöhnliche Gummirung von Dextrin, Gummi arabicum oder dergl. Beim Gebrauche dieser Heft marke befeuchtet man den gum- mirten Rand a und drückt die Marke an ihrem Verwendungsort auf, sodass der mit Kitt versehene Teil b infolge des ausgeübten Druckes festhaftet und der gummirte Teil a in inniger Berührung mit ( Patent-Anspruch: Eine Heftmarke, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Marke mit Gummikitt und ein anderer Teil mit Dextrin, Gummi arabicum oder dergl. zu dem Zwecke überzogen ist, den letzteren Teil während des Trocknens durch den durch Druck befestigten, mit Gummikitt versehenen Teil auf den zu verbindenden Gegenständen sicher festzuhalten. Prima Strohstoff rein, fest, hochweiss, liefert [148922 Strohstofffabriek „Phoenix“, Veendam (Holland)