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Papierzeitung
- Bandzählung
- 28.1903,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-190300107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-19030010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-19030010
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 28.1903,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt II
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 4. Januar 33
- Ausgabe Nr. 3, 8. Januar 69
- Ausgabe Nr. 4, 11. Januar 101
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 137
- Ausgabe Nr. 6, 18. Januar 173
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 213
- Ausgabe Nr. 8, 25. Januar 249
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 285
- Ausgabe Nr. 10, 1. Februar 321
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 361
- Ausgabe Nr. 12, 8. Februar 397
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 437
- Ausgabe Nr. 14, 15. Februar 473
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 513
- Ausgabe Nr. 16, 22. Februar 549
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 585
- Ausgabe Nr. 18, 1. März 621
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 661
- Ausgabe Nr. 20, 8. März 693
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 729
- Ausgabe Nr. 22, 15. März 761
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 801
- Ausgabe Nr. 24, 22. März 833
- Ausgabe Nr. 25, 26. März 869
- Ausgabe Nr. 26, 29. März 901
-
Band
Band 28.1903,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
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768 PAPIER-ZEITUNG Nr. 22 sich ihr zur bei i, i beschäftigt, in feste Stellung kamen 161. Angemeldet hatten 830 Arbeitslose, worunter 216 Nichtkaufleute. Die Leihbibliothek von Gustav Oehler konnte unlängst auf 75jähriges Bestehen zurückblicken. Aus kleinem Anfänge ist sie jetzigen Grösse von etwa 100 000 Bänden angewachsen. Schon durch Errichtung einer obligatorischen kaufmännischen Fortbildungs schule und der Städtischen Handelslehranstalt, an deren Gründung auch die Handelskammer wesentlich interessirt ist Zu dem Besuche der kaufmännischen Fortbildungsschule sind alle Knaben und Mädchen, die von Ostern 1903 ab die Schule verlassen und ein kaufmännisches Geschäft besuchen, mit wenigen Ausnahmen verpflichtet; der Besuch der Handelslehranstalt ist freiwillig. Aus den von der Wiesbadener Handwerkskammer im vorigen Jahre vorgenommenen Gesellenprüfungen ging auch ein hiesiger Buch drucker mit der Note »gut« hervor. Genannte Kammer lenkt neuer dings im Amtsblatt die Aufmerksamkeit auf § 11 der von ihr mit mini-terieller Genehmigung erlassenen Vorschriften zur Reglung des Lehrlingswesens in Handwerksbetrieben«. Der Paragraf lautet: »Den Lehrlingen unter 16 Jahren ist, abgesehen von Reisen und Ausflügen, der Besuch von Schank- und anderen öffentlichen Lokalen nur in Begleitung erwachsener Angehöriger oder des Lehrherrn gestattet«. Jeder Verstoss gegen diese Bestimmung ist strafbar. Der technische Leiter einer hiesigen Buchdruckerei hatte einen Gehilfen in Gegenwart seiner Kollegen einen »Grünschnabel« genannt; als sich der Gehilfe dies verbat, wurde der Ausdruck wiederholt. Die Sache gelangte nun vor das Schiedsgericht, das dem Geschäfts leiter eine Sühne von 15 M. auferlegte. Da dieser nicht zahlte, nahm der Gehilfe den im Statute des Buchdrucker-Verbandes vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsschutz für die Mitglieder in Anspruch und erhob gerichtliche Klage. Dem Verklagten kam nunmehr die Sache auf über hundert Mark zu stehen. Der hiesige Verein zur Fördetung des Fremdenverkehrs hat mit der Verwaltung des Krystall-Palastes in London ein Abkommen getroffen, wonach dem Verein dort eine grössere Wandfläche für Reklamezwecke zur Verfügung gestellt wird. Auf derselben sollen Abbildungen der hervorragendsten Baudenkmäler und ein Gesamtbild Frankfurts in grossem Maassstab zur Schau gestellt werden. Etwas Neues auf lexikografischem Gebiet hat das Frankfurter Kanalreinigungs-Institut in die Welt gesetzt: ein hübsch ausgestattetes Reklameplakat, das in knapper Fassung eine Fülle von alfabetisch geordneten Angaben aus allen möglichen Gebieten enthält. Verschliessbare Äbholungsfächer, die dem Publikum Gelegenheit bieten, die Postsachen zu bestimmten Zeiten auch ausserhalb der Schalterdienststunden abholen zu können, sind jetzt auch hier zur Einführung gelangt. Die im März 1900 gegründete Schreibstube für arbeitslose Kaufleute hat sich im letzten Jahre wiederum weiter entwickelt. Die Zahl der Aufträge ist auf 825 gestiegen; im Ganzen wurden 866 Arbeitslose ihrer Gründung wurde den Freunden der französischen Literatur Rechnung getragen. Wie in der Eröffnungsanzeige angekündigt ward, werde man in der vorzugsweise für »jüngere Frauenzimmer« oder die »Jugend überhaupt« zusammengestellten besonderen Abtei lung des Katalogs »auf nichts stossen, was auch das zarteste Gefühl nur im leisesten verletzen könnte.« Die im Oktober 1894 eröffnete Freibibliothek und Lesehalle hat im ersten Jahre durchschnittlich täglich 68 Bücher ausgeliehen, im Jahre 1901 367. Die Zahl der Besucher der Lesehalle stieg von 9808 auf 71227 jährlich. Die Bibliothek begann mit einem Bestände von 8000 Banden, jetzt zählt sie 18947. Das Institut wird im Herbst d Js. in die Parterre-Räume eines Neubaues in der Stoltzestrasse gegen über dem Gewerkschaftshause übersiedeln. In der evangelisch-lutherischen Stadtsynode wurde dieser Tage auch der künstlerische Schmuck bei kirchlichen Büchern, vor allen beim Gesangbuch angeregt. Diese Seite der »Kunst für das Volk« wurde meines Wissens zuerst in einem Vortrage in der Berliner Typo graphischen Gesellschaft (Oktober 1902) behandelt. (Vergl. Nr. 85 von 1902.) Um die gütliche Beilegung des Offenbach - Frankfurter Schrift- giesser-Streiks haben sich auf Seiten der Arbeitgeber die Herren Stadtrat Heinrich Flinsch (Schriftgiesserei Flinsch) hier, Klingspor (Rudhard’sche Giesserei) in Offenbach und Direktor Hofer daselbst (Aktiengesellschaft für Schriftgiesserei und Maschinenbau) besonders verdient gemacht. H h Die Schriftgiesserei Nies Nachfolger, gegründet 1885 und die dritt älteste am Platze, steht, da deren Inhaber Carl M. Lölfler unlängst gestorben, nunmehr zum Verkauf. Am 6. März starb Herr Joseph Maubach, Inhaber der Firma Klimsch’s Druckerei, J. Maubach & Co, im Alter von 59 Jahren. Herausgeber des »Allgemeinen Anzeigers für Druckereien« war der selbe, wie hiesige Blätter berichteten, nicht. Die Firma Klimsch & Co., die genanntes Blatt herausgibt, besitzt selbst keine Druckerei. Das »Frankfurter Journal«, die älteste Zeitung Frankfurts und eine der ältesten Deutschlands, seit über zwanzig Jahren Organ der 4 nationalliberalen Partei und als solches einer Gesellschaft mit be schränkter Haftung gehörig (Druck von Voigt & Gleiber), wurde von dem Besitzer des »Intelligenz-Blattes und Frankfurter Nachrichten« e Herrn Minjon käuflich erworben. Am 10. März hört das »Journal« auf ( als selbständiges Blatt zu erscheinen. Der Titel »Frankfurter Journal« e wird dem des »Intelligenz-Blattes« beigefügt und die Unterhaltungs- < e beilage der »Frankfurter Nachrichten« (der politische und lokale Teil des »Intelligenz-Blattes«) als »Didaskalia« (das bisherige Unterhaltungs blatt des »Journals«) fortgeführt. Durch diese Vereinigung mit dem »Intelligenz-Blatt«, neben welchem das »Journal« seit 181 Jahren be steht, erleidet ersteres keine Veränderung seiner bisherigen Haltung als parteiloses Nachrichtenblatt. Inmitten der Zeil, in bester Geschäftslage, befindet sich seit einiger Zeit ein für Frankfurt neuer Geschäftszweig: die Herstellung von Fotografien bei elektrischem Licht auf Postkarten, die der Besteller sofort mitnehmen kann. Die Anstalt ist bis nachts 2 Uhr geöffnet. An Zuspruch scheint es ihr nicht zu fehlen. Claudius Aus dem Steindruckereigewerbe Lehrlingswesen. — Fabrik oder Handwerk? Auch im Steindruckereigewerbe zu Leipzig soll jetzt die Frage entschieden werden, inwieweit die Steindruckereibetriebe und litho grafischen Anstalten den Handwerkskammern unterstehen. Ver anlassung hierzu haben die von der Leipziger Gewerbekammer bezw. Handwerkskammer auf Grund der Reichsgewerbeordnung erlassenen Vorschriften für die Reglung des Lehrlings wesens gegeben. Diese Vorschriften bedingen eine Ueberwachung der Lehrlinge sowohl in Bezug auf ihre sittliche wie auf ihre technische Ausbildung sowie eine Prüfung derselben am Schlüsse der Lehrzeit. Diese Obliegen heiten sollen durch einen Beauftragten direkt in den einzelnen Be trieben wahrgenommen werden. Da nun im Leipziger Steindruckerei- gewerbe eine Innung nicht gebildet worden ist, so sind diese Funktionen von der Gewerbekammer der verwandten Buchdrucker- Innung übertragen worden, und der Beauftragte dieser Innung hat daraufhin den Leipziger Steindruckereibesitzern und den Inhabern lithografischer Anstalten mittels Zirkularschreibens mitgeteilt, dass er zu dem gedachten Zwecke seinen Besuch machen werde. Die Ver einigung Leipziger lithografischer Anstalten mit Steindruckereibetrieb hat hierzu Stellung genommen, und da die Mehrzahl der Mitglieder dieser Vereinigung auf dem Standpunkt steht, dass das Steindruckerei gewerbe in der Hauptsache als fabrikmässig betriebenes Gewerbe an zusehen sei, so hat die Vereinigung ihre Mitglieder aufgefordert, unter Berufung hierauf die bewirkte Anmeldung der Lehrlinge bei der Gewerbekammer zurückzuziehen und dieser mitzuteilen, dass sie dem Beauftragten den Zutritt zu den Arbeitsräumen nicht gestatteten. Die Gewerbekammer muss nun die Entscheidung der Aufsichtsbehörde herbeiführen, und so dürfte, da es sich um eine grössere Anzahl Be triebe handelt, die streitige Frage bald einer Lösung entgegen ge führt werden. Der Verein Deutscher Steindruckereibesitzer hat kürzlich in der selben Angelegenheit einen Schritt zur Klarstellung der Verhältnisse unternommen. Er hat an den Bundesrat, wie an die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten eine Eingabe gerichtet, in welcher er um den Erlass von einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen ersucht, auf Grund deren zweifellos beurteilt werden kann, ob eine Steindruckerei im einzelnen Falle als handwerksmässiger oder fabrik mässiger Betrieb zu erachten ist. Ferner befürwortete der Verein ein Zusammenwirken der Handels- und Gewerbekammern auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, um einheitliche Reglung dieser Frage sowohl in den grossen wie in den kleinen Betrieben zu erzielen. Im übrigen wird in dieser Eingabe noch dargelegt, dass das Lithografie- und Steindruckgewerbe bei seinen engen Beziehungen zur reinen Kunst ein grosses Interesse an den zur Ausbildung der Lehrlinge er lassenen gesetzlichen Vorschriften habe, sowie dass eine gleich mässige beurteilung der Gross- wie der Kleinbetriebe bezüglich der Lehrlingsausbildung unbedingt notwendig sei, und beide Betriebs arten diesem gewerblichen Bedürfnis gern ein Opfer bringen würden, wenn die Reglung in dem angedeuteten Sinne erfolgen könnte, g. (Leipziger Neueste Nachrichten) Mühsame Arbeit Das soeben verflossene Jahrhundert hat in seinem letzten Jahrzehnt Monumente des Altmeisters der Buchdruckerkunst erstehen lassen, die fast in allen Teilen Deutschlands beredtes Zeugnis von der Würdigung seiner Erfindung ablegen. Auch im Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig hat vor drei Jahren ein Werk des Bild hauers Adolf Lehnert Aufstellung gefunden, das volle Beachtung ver dient. Diese Gutenberg-Statue Lehnert’s ist von Herrn Albert Mädicke in Leipzig in eigentümlicher Weise wiedergegeben. Mit mehr als 20 000 einzelnen schrifthohen Nadeln sind hier Einfassung und Gutenberg-Statue in einer Grösse von 37X49 cm aus geführt. Das Standbild zeigt Gutenberg in einem blusenartigen Gewände, in der Rechten den Winkelhaken, wogegen die linke Hand auf dem Gürtel ruht. Eine alte Holzpresse im Hintergründe, auf die sich Gutenberg mit dem rechten Arm stützt, vervollständigt die Symbolik des Standbildes. Das Nadelwerk des Herm Mädicke war um so schwieriger, als jede einzelne Nadel'auf Schrifthöhe gefeilt werden musste, weil die Nadeln so ungleich waren, dass der Unterschied 1l-Petit und mehr ausmachte. Die Einfassung, äusser den Blumen und der Presse, ist aus Viertelpetit starken Nadeln, die Blumen und Figur, ausgenommen Kopf und Bart, mit solchen von einer Achtelpetit Stärke und der Kopf und Bart mit ganz dünnen Insekten-Nadeln ausgeführt. Das
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