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732 PAPIER-ZEITUNG Nr. 21 entgegennehmen, solche aber unbenutzt in einer Ecke liegen lassen und dadurch dem Fabrikanten direkt und indirekt grossen Schaden zufügen. Der Wert einer kompletten Kollektion beträgt rund 100 M. Der Missstand ist schon so weit eingerissen, dass uns neulich ein Haus in P., da wir um Einsendung von Aufträgen oder Rücksendung unserer Kollektion ersuchten, ohne weiteres schrieb, wir sollen unsere Kollektion, welche mit Mustern von etwa 40 anderen Fabrikanten in seinem Musterzimmer in einer Ecke liege, bei ihm abholen lassen. Unsere mehrmalige Bitte, uns doch die Kollektion auf unsere Kosten unfrankirt zurückzusenden, da wir nicht extra hinfahren können, und auch den Hinweis darauf, dass er unsere Kollektion von den anderen leicht herausfinden könne, liess er unbeantwortet! Aehnlich ist es uns zu wiederholten Malen in anderen Fällen gegangen, und die Papier-Zeitung sollte dahin wirken, dass eine derartige Handlungsweise allgemein als sehr bedauerlich und unschön bezeichnet wird. X. & Y. Ein Mangel der österreichischen Zivilprozess-Ordnung Aus Berlin Wir bitten um Veröffentlichung des hierunter mitgeteilten öster reichischen Rechtsfalls. Wir fürchten allerdings, dass die'Bekannt gabe und Besprechung vielen österreichischen faulen Zahlern will kommene Fingerzeige bieten wird, vielleicht ist aber die Hoffnung berechtigt, dass häufiger Missbrauch der fraglichen Gesetzes bestimmungen am ehesten ihre Aenderung bewirkt. Wir haben unsern Schuldner L. in Wien 1 verklagt bei dem Bezirksgericht (entspricht dem deutschen Amtsgericht), das für seine Handelsniederlassung, sein Papiergeschäft, zuständig war. Im Termin lehnte Schuldner das Gericht als unzuständig ab, da er seinen Wohnsitz — nicht etwa sein Geschäft — inzwischen in den Bezirk II mit anderm Bezirksgericht verlegt habe, und unsere Klage erfuhr Abweisung. Darauf verfasste und erhob der sehr tüchtige Anwalt des Papier-Industrie-Vereins, Herr Dr. Ad. Netti in Laun, in unserem Namen Beschwerde (Anlage 1), die aber gleichfalls (laut Anlage 2) abgewiesen wurde. Luxuspapier-Fabrik In der Berufungsschrift führt der klägerische Anwalt aus, dass diejenige Bestimmung der österreichischen Zivilprozess- Ordnung, wonach für Klage dasjenige Gericht zulässig ist, in dem der Verklagte wohnt, in Grossstädten mit mehreren Bezirks-Gerichten (Wien hat deren 20) zu folgenden Un zuträglichkeiten führt: Der Schuldner verlegt seinen Wohnsitz von einem Bezirk in den andern, und die beim Bezirks-Gericht seiner früheren Wohnung angestrengte Klage wird aus dem Grunde abgewiesen, weil das Gericht nunmehr nicht zuständig ist. Auf diese Weise verliert das rechtsuchende Publikum, be sonders die Gläubiger aus Deutschland, das Vertrauen zu dem sonst vorzüglichen österreichischen Zivilprozess-Verfahren. In Deutschland ist solchen Winkelzügen der Schuldner dadurch ein Riegel vorgeschoben, dass 1. die grossen Städte, selbst Berln, nur ein Amtsgericht haben; 2. wenn ein Gericht, bei dem eine Rechtssache anhängig gemacht wird, sich als un zuständig erklärt, so wird der Rechtstreit an das zuständige Gericht weiter geleitet, während in Oesterreich dies nicht ge schieht, sondern der Fall trotzdem formell durchgeführt und der Kläger abgewiesen wird, wodurch 2—3 Monate Zeit verloren gehen. Oft wird während dieser Zeit der Schuldner vollständig zahlungsunfähig. Die Berufung wurde abgewiesen, weil das Urteil dem Wort laut des Gesetzes entspreche. Chinesisches Papiergeld. Die Herstellung chinesischen Papiergeldes in der japanischen Reichsdruckerei wurde im Dezember 1902 beendet. Im ganzen wurden für 100 Millionen Taels Scheine zu 1, 5, 10 und 50 Taels angefertigt. Ueber 20 chinesische Beamte, welche zur Beobachtung der Anfertigung nach Tokyo gekommen waren, haben Ende Dezember Japan verlassen. (Ost-Asien) Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaren - Faches die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben Osterknallbonbons von C. Schauer Nachf. in Berlin N 24, Grosse Hamburgerstr. 20. Knallbonbons werden gewöhnlich nur für die im Winter stattfindenden gesellschaftlichen Ver gnügungen verbraucht, die Osterknallbonbons sollen dagegen, wie der Name andentet, beim Osterfest Verwendung finden. Sie sind dementsprechend in den Farben des Frühlings, Hell grün und Zartgelb, gefertigt. Der Kopf eines Häschens oder Hühnchens sieht aus einem Kranz von Papierspitzen, und wenn man diese hübsche Aufmachung zerreisst, so findet man ein kleines Schokoladen-Ei, welches im Innern ein Geschenk (Ring, Anhängeherz, Kreisel, Glücksklee oder ähnliches) enthält. Koplrfeuchter von August Müller in Chemnile, Uferstrasse 18. Trotz vieler Neuerungen wird in vielen Geschäften immer noch in der alten Art kopirt, dass man mit Schwamm oder Pinsel das Kopirbuch anfeuchtet und die überschüssige Nässe durch Auflegen eines Löschkartons entfernt. Für dieses Kopirver- fahren ist der Feuchter obiger Firma bestimmt, er soll dem Seidenpapier von vornherein die richtige Feuchtigkeitsmenge erteilen. Ein hohler Handgriff aus Porzellan geht an einem Ende in einen kurzen, breit ausgeladenen Spalttrichter aus. In diesen ist ein genau passendes Stück guten Filzes dicht schliessend eingeschoben. Das andere Ende des Feuchters enthält eine durch Kork verschlossene Oeffnung, durch welche der Hohlraum des Griffes mit Wasser gefüllt werden kann. Der Filz saugt dann soviel Wasser an als zum Feuchten not wendig ist, und Ueberstreichen des Seidenpapiers mit dem Filz genügt zu richtiger Feuchtung. Eine Wasserfüllung des Feuchters reicht für mehrere Tage. Das Gerät ist zweckmässig und dauerhaft. Papierverarbeitungs-Maschinen von Gehr. TeUschow, G. m. b. H. in Berhn SO 36. Diese Maschinenfabrik versandte kürzlich an ihre Geschäftsfreunde Kataloge in drei Sprachen: Deutsch, Eng lisch und Französisch, die durch geschmackvolle und zweck mässige Anordnung hervorragen. Die Druckausstattung ist sehr sorgfältig. Der Text und die Bilder sind durch eine farbige Linien-Einfassung zusammengehalten, der Titel wurde mit Hilfe moderner Linien-Ornamente besonders gefällig gestaltet, und der Umschlag aus kräftigem, buntem Karton trägt in wirkungsvollem Prägedruck die Worte »Tellschow-Maschinen« sowie auf der unteren Hälfte die genaue Adresse der Firma. Der Inhalt beginnt mit einem Vorwort, in dem die Firma mit teilt, dass sie den Ausfuhrhändlern Leugner & Jancke in Berlin SO 36, Grünauer Strasse 27, die gesamte Ausfuhr ihrer Maschinen übertrug. Die Einleitung bietet dem Leser Be- lehrung und gibt bei der Wahl einer zu kaufenden Maschine Ratschläge; ausserdem sind Abbildungen der Werkstätten in vollem Betriebe eingestreut, die den Bau der verschiedenen Maschinentypen ganz gut erkennen lassen. Fünf verschiedene Arten von Briefumschlagmaschinen füllen den ersten Teil des Katalogs, dann folgen Düten - Maschinen, Schlussklappen- Gummir-Maschinen, Rühr-Werke, Ausstanz-Masohinen, Stanz messer, Kartenbrief-Maschine und eine Prägemaschine für Trockenprägung und farbige Reliefprägung. Die französische und die englische Ausgabe weisen gegen die deutsche kleine Abweichungen auf, die durch die besonderen Absatzgebiete bedingt sind. Umschlag- und Markenanfeuchter von Th. Hartig in Leipzig- Lindenau, Lützenerstr. 67. Der nachstehend abgebildete Feuchter bildet durch sein Gewicht und seine breite Unterlage zugleich einen brauchbaren Briefbeschwerer. Er ist aus Blech gefertigt und im unteren Teil mit Blei gefüllt, sodass sein Gewicht etwa 600 g beträgt. Der im Bilde sichtbare Raum c wurde mit einem Schwamm gefüllt, der durch einen Gitterdeckel in seiner Lage festgehalten wird. Ein Deckel mit Knopf kann diesen Raum verschliessen. An der Vorderseite ist in einer Art Vorbau ein etwa 3 mm breiter Schlitz ausgespart, durch welchen der feuchte Schwamm aus dem Innern des Kastens tritt. Im Bilde ist der Schwamm zwischen a und b sichtbar. Das Anfeuchten der Briefumschläge wird bewirkt, indem man die gummirten Kanten mit dem Gummi nach oben durch den