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Nr. 19 PAPIER-ZEITUNG 663 Aus dieser Verfügung und dem Wortlaut des vorliegenden Textes ist der Kernpunkt für die Industrie: »Geprägte Postkarten sind ohne Beschränkung zulässig! Diese von weitgehendem Verständnis und Wohlwollen für die Industrie zeugende Verfügung beseitigt also alle und jede Befürchtung betreffs geprägter Postkarten. Es ist aber wohlzuverstehen. Die Post hat hierbei ihre Ansprüche fallen lassen lediglich um Gelegenheit zu geben, die vorhandenen geprägten Post karten zu verwenden und die Verleger dadurch vor Verlust zu be wahren. Dagegen erwartet die Post nun von der lodustrie, dass die selbe bei Neu-Anfertigungen den Ansprüchen derselben Rechnung trägt. Dazu gehört entweder Gestaltung der Prägung, dass ge nügender, schreibfähiger Raum für die Adresse und Marke ohne Prägung vorhanden, oder glatte, durch Ueberkleben der Prägung hergestellte Adressseiten unter genauer Beobachtung des Gewichts. Letzteres zu beachten ist, wie schon unter Anmerkung 1 gesagt, dringend nötig, denn schwerere Karten verursachen der Post unein bringbare Kosten, und dagegen muss sich dieselbe genau so gut wehren wie der Privatmann. Es ergeht also an alle Postkartenfabrikanten die dringende Auf forderung, im eigenen und allgemeinen Interesse bei neuen An fertigungen den Ansprüchen der Post Rechnung zu tragen, damit die jetzt so günstige Verfügung nicht zurückgezogen wird. Jeder sollte sein Augenmerk darauf richten, dass von keiner Seite dagegen ver stossen wird. Die Nichtbeachtung von einer Firma kann die ganze Industrie erheblich schädigen, während die ganze Industrie wohl im stande sein dürfte, einem Böswilligen das Handwerk zu legen. ’) Dieser Satz findet in der Verfügung durch das Amtsblatt eine weitere Erklärung, wonach die Zulassung geprägter Postkarten durch mangelhaft lesbare Adressen nicht beschränkt ist, sondern nur die Zustellung verzögert, ja unmöglich werden kann. Messerkopf für Holzzerfaserer Dieser Messerkopf, für welchen Ira Wilson Hoover in Perrysburg, Ohio, das amerikanische Patent Nr. 714182 erhielt, gehört zur Klasse derjenigen, bei welchen ein Satz Sägen, welche auf einem Schaft befestigt sind, gegen die Oberfläche eines Holzklotzes arbeiten und diesen dabei in Fasern von Bild 1 geringerer oder grösserer Feinheit (Holzmehl) verwandeln. Bei vorliegender Bauart soll das den bisherigen Vorrichtungen dieser Art anhaftende starke Vibriren der Sägen vermieden werden. Die Sägen 1 sind, wie Bild 1 erkennen lässt, in zwei Gruppen unter sich paralleler Sägen angeordnet. Die Sägen der einen Gruppe sind geneigt zu den Sägen der anderen Gruppe angebracht. Wie Bild 2 zeigt, besitzt jede Säge einen gezahnten Kreisbogen und eine nicht gezahnte, aber abge schrägte gerade Kante 4. Die geraden Kanten legen sich je Segen die Nachbarsägen, wie ild 1 zeigt. Zwischen die einzelnen Sägen sind keilförmig abgeschrägte, die Entfernung der Sägen von einander sichernde Ringe 3 eingeschoben. Ein Splint 5 ist durch sämt liche Keilnuten 6 (Bild 2) der Sägen entsprechende Nuten der Ringe 3 und eine Längsnute des Schaftes 2 geführt und Sägen auf der Welle 2. Durch mit Gewinden 8 auf der Welle 2 werden die Sägen in ihrer Lage festgeklemmt. Infolge der schrägen Stellung der Sägen schneiden diese nicht nur in das Holz ein, sondern üben auch eine kratzende und schabende Wirkung auf dasselbe aus, und zwar wird wegen der verschiedenen Neigung der Sägen der beiden hindert die Drehung der Muttern 7 in Verbindung Gruppen die kratzende oder schabende Wirkung abwechselnd in der einen und anderen Richtung auf den Holzklotz aus geübt, wodurch gleichmässigere Holzfaser erhalten wird. Bild 1 Bild 2 Bild 8 Registerwalzen für Langsieb-Papiermaschinen Bei schnell laufenden Langsieb-Papiermaschinen hat es Lawrence, Mass., das amerikanische Patent Nr. 715 749 erhielt, die Registerwalzen hohl hergestellt und mit Schlitzen oder Lochreihen versehen, in welche das mit nach oben genommene Wasser eindringen kann, um sodann durch die gerade darunter liegenden Schlitze oder Lochreihen in die üblichen Siebwasser- Auffangkasten zu fliessen. Bild 1 zeigt drei solcher Register walzen 6 im Durchschnitt nebst einem Teil des darüber hin laufenden Siebtuches 5, Bild 2 zeigt einen Teil einer Register walze in Ansicht mit Längsschlitzen 7, Bild 3 ein Teil einer solchen Registerwalze mit Lochreihen 71. von dem Sieb abtropfenden Register-Walzen, welche bekanntlich das Lang sieb stützen, haften bleibt. Dieses Wasser wird von den Registerwalzen bei ihrer Umdrehung mit nach oben genommen, sammelt sich an der Stelle an, wo die Register walzen das Langsieb berühren und wird in folgedessen von der Papierbahn zum Teil wieder aufgenommen; seine nachträgliche Ent fernung erfordert ent weder erheblich grössere Länge des Siebes oder die Anordnung beson derer Sauger. Um diese Schwierigkeit zu be seitigen, sind nach vor liegender Erfindung, für welche Charles J. Brad bury in Boston, Staat Massachusetts, in Ver bindung mit der Ma schinenfabrik J. H. Horne & Sons Company in sich als schwierig herausgestellt, das Wasser von dem Lang sieb mit genügender Geschwindigkeit zu entfernen, ohne starke Sauger anzuordnen, welche auf die Beschaffenheit des er zeugten Papiers von schädlichem Einfluss sind. Der Grund hierfür ist hauptsächlich darin zu suchen, dass ein Teil des Wassers an der Oberfläche der Verwertung von veraschtem Papier Auf die Anfrage in Nr. 8 auf Seite 252 betreffend »Verwertung von veraschtem Papier«, teilen wir Ihnen mit, dass die dort angeführte Be obachtung nichts Neues enthält. Sie können, falls Sie Papier ver wenden, welches stark mit Kaolin oder dergleichen beschwert ist, leicht dasselbe Experiment machen. In der Königlichen Porzellan- Manufaktur verwendet man zum Ueberdecken von grossen Vasen und dergleichen, Papier, welches mit einem Tonüberzug versehen ist. Im Feuer brennt dann das Papier heraus, und die Tonhülle bleibt zurück. In dem von Herrn Lehr angeführten Falle ist es nicht anders, indem die zurückbleibende Hülle lediglich aus Kaolin oder dergleichen besteht. Thonindustrie-Zeitung Berlin NW 5 Seeger & Cramer Schuster bleib bei deinem Leisten! Oberst G. W. Adolphus Fitzgeorge in London, Sohn des Herzogs von Cambridge, geriet kürzlich in Konkurs. Seine Verbindlichkeiten betragen rund 600 000 M., verwertbares Vermögen ist nicht vorhanden. Er trat 1897 aus der Armee mit einer Pension von 8400 M. jährlich und beteiligte sich der Reihe nach bei mehreren industriellen Unternehmungen. Bei jeder setzte er Geld zu. So verlor er 300 000 M. bei der Druck- und Verlagsfirma »Empire Printing & Publishing Co.« Später war er Direktor einer Aktien gesellschaft für Kunstdruck-Papier »Art Paper Co., Ltd.«, und 1899 kaufte er die Papierfabrik »Horton Kirby Paper Works« für über ’/» Million M., welche Fabrik er später mit Verlust an eine Aktien gesellschaft verkaufte. Sie ist seitdem in Liquidation getreten.