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PAPIER-ZEITUNG 659 Ansichtsalben - Lieferung 4188. Frage: Beifolgend übersende ich Ihnen ein von der Firma X. in Y. hergestelltes Ansichts - Album von Z. Es war am 27. Mai 1902 dem Reisenden von X. in Auftrag gegeben unter der Bedingung, die erste Hälfte zu Weihnachten 1902, die zweite Hälfte 1. Juli 1908 zu liefern. Bezüglich der ersten Lieferung hatte ich mit dem Reisenden besprochen, dass ich die Alben noch zum Weihnachts geschäft verwenden wollte, und er hatte mir noch erklärt, wie sich die Alben am leichtesten vertreiben liessen. Da sich die Fabrikanten anfangs aus mir unbekannten Gründen weigerten, eins meiner einge sandten Bilder in das Album zu bringen, später aber doch meinem Ansinnen nachkamen, hat sich infolge der darüber gewechselten Briefe die Drucklegung etwas verzögert, jedoch nur durch Schuld der Her steller, da keine technischen Schwierigkeiten vorlagen. Da das bessere Publikum, von welchem das Album doch ausschliesslich gekauft worden wäre, seine Weihnachtseinkäufe mindestens acht Tage vorher erledigt hat, musste die erste Lieferung drei bis vier Wochen vor Weihnachten in meinem Besitz sein; statt dessen erhielt ich aber erst am 21. De zember etwa 60 Stück, die für mich nunmehr interesselos werden, weitere 160 Stück folgten Anfang Januar. Ausserdem finde ich den Umschlag des Albums in keinem Ver hältnis zu seinem Innern und zweifle sehr daran, dass mir jemand 6 bis 6 M. im Einzelverkauf für das Buch zahlt. Mir wird das Album mit 3 M. berechnet, die Auflage war 200 Stück, wogegen 210 Stück geliefert wurden. Auf meine verschiedenen Zuschriften erklärt die Firma, sich auf nichts einlassen zu wollen. Bezüglich des ersten Quantums versteift sie sich darauf, dass dies zu Weihnachten geliefert sei. Den Umschlag findet die Firma elegant und will von einer Um gestaltung desselben nichts wissen, da sie behauptet, für Schrift und Pressung seien extra Platten angefertigt worden; Herstellung und Lieferung dieser Platten sollen sehr lange gedauert haben, wodurch die Lieferung der Alben ebenfalls verzögert worden sei. Ich bitte Sie, nach Begutachtung des Albums mitzuteilen, ob ich mit Recht die Erstlieferung wegen zu späten Eintreffens zurückweisen kann, und ob ich bei der übrigen Menge den unschönen Umschlag annehmen muss, da mir doch der Reisende einen eleganten und geschmackvollen ver sprochen hat? Ferner, ob ich etwa einen Prozess durchführen kann? Für den Fall, dass die Sache sich nicht friedlich erledigen lässt, wäre cs mir noch angenehm, von Ihnen die Adresse eines maassgebenden Sachverständigen zu erfahren. Antwort: Fragesteller hat die Alben zu Weihnachten 1902 bestellt. Wollte er sie drei bis vier Wochen vor Weihnachten, so hätte er dies ausdrücklich betonen und erwähnen müssen, dass er die Ware später nicht gebrauchen könne. Da er dies nicht getan und einen genügenden Teil der Ware am 21. De zember erhalten bat, so darf er die Annahme der Ware wegen verspäteter Lieferung nicht verweigern. Ob der Umschlag elegant ist oder nicht, ist Geschmacks sache, und da Fragesteller keinen Umschlag nach Muster be stellt sondern die Ausführung dem Anfertiger überlassen hat, so dürfte er die Ware wegen ungenügenden Einbandes nur dann zurückweisen, wenn dieser auffallende Fehler und Ge schmacklosigkeiten aufwiese, was nicht der Fall ist. Der Einband erforderte nur einen kleinen Teil der Kosten für das Album, die darin enthaltenen 25X35 cm grossen, herr lichen Lichtdruckbilder machen in der Hauptsache dessen Wert aus, und das Album erscheint infolgedessen zu einem Einzel preis von 5 M. nicht zu teuer. Fragesteller sollte sich mit dem Hersteller der Alben einigen, da ein Prozess wenig Aussicht auf Erfolg hätte und sehr kostspielig wäre. Der Hersteller dürfte sich dazu bequemen, für die noch nicht fertigen Exem plare einen hübscheren und feineren Einband zum bisherigen Preis anzufertigen. Fragesteller ist nicht verpflichtet die zu viel gelieferten 10 Stück zu übernehmen. Kuvert-Papier 4189. Frage: Ich kaufte von einer Fabrik L., die mir zwei Qualitäten gerippt holzhaltig Kuvert-Papier nach beiliegenden Mustern Nr. 28 zu 28 Pf. und Nr. 88 zu 88 Pf. das Kilo anbot, nach letztgenanntem Muster und Preis. Die Fabrik lieferte 1000 kg nach mitfolgendem Ausfall-Musterbogen. Ich bin der Ansicht, dass selbst bei dem billigen Preis der Unterschied in Charakter und Aussehen des Papiers gegen- über dem Muster Nr. 88 so gross ist, dass ich nicht ganz darüber hinweg sehen kann, besonders wenn ich auch das bedeutend billigere und naheanjdie Lieferung heranreichende Muster Nr. 28 mit in Ver gleich ziehe. - Das Papier ist ausserdem mit dem Fehler behaftet, dass es wahrscheinlich infolge des Satinirens recht hässliche Streifen erhalten hat, was trotz der Billigkeit des Papiers hätte vermieden werden müssen. i Dieser Fehler läuft durch die ganze Anfertigung und macht Bich sehr unangenehm geltend, da das Papier teilweise auch zu Billet- Pogen dienen soll. Die Fabrik stellt sich auf den Standpunkt, dass das Papier für «esen Preis gut genug geliefert sei. Diesen Standpunkt kann ich 'ent teilen, glaube vielmehr, dass Ermässigung des Preises auf 30 der 801/2 Pf. das Kilo am Platze ist, und ich mich der Fabrik gegen über sehr entgegenkommend zeige, wenn ich das Papier nicht zur Verfügung stelle. Ich bitte um Ihr fachmännisches Urteil. Antwort: Wir prüften die zwei Vorlagemaster und das Lieferungsmuster mit Dr. Wursters rotem Reagens. Es zeigte eich, dass Muster 28 und 33 an Holzschliff-Gehalt sich nur wenig unterscheiden, und das gelieferte Papier etwas weniger Holzschliff enthält als beide Vorlagemuster. Der Grund für den höheren Preis des Musters 33 liegt anscheinend in dessen höherer Weisse. Der Verkäufer hat seiner Verpflichtung ge nügt, wenn er Papier von gleicher Beschaffenheit und Weisse wie Muster 33 lieferte, und er hat dies unseres Erachtens auch getan. Das gelieferte Papier hat zwar etwas andere Tönung, ist aber annähernd gleich weiss wie Nr. 33. Die Ver schiedenheit der Tönung liegt innerhalb der zulässigen Grenzen. Dass im gelieferten Papier, wenn man es unter gewissen Win keln ansieht, die Rippungslinien dunkel erscheinen, liegt an seiner höheren Satinage, bei gerippten Papieren tritt diese Er scheinung häufig auf. Die gerügten Satinage-Streifen sind vor handen, stören aber bei der Verwendung des Papiers nur wenig und werden nur bei genauem Betrachten bemerkbar. Wir glauben, dass durch Abzug von 1 Pf. auf das Kilo der Streitfall beglichen werden sollte. Künstlerische Lichtdruck-Karten 4190. Frage: Am 7. Oktober 1902 bestellte ich bei einer Kunst anstalt, infolge Vorlage von künstlerisch ausgeführten Postkarten von Nürnberg (Anlage 1) 8000 Exemplare in gleicher Ausführung vom hiesigen Platze. Nach Ankunft der Karten (Anlage 2) finde ich, dass dieselben den vorgelegten Mustern nicht entsprechen. Sie kosten 42 M. 60 Pf. das Tausend und sind, da gut ausgeführte Lichtdruck karten, welche zu 6 Pf. verkauft werden, dieser Karte gleichkommen, nicht zu 10 Pf. abzusetzen. Kann ich, da die Ausführung den Mustern, welche von einem Maler W. entworfen sind, nicht entspricht, eine Preisreduktion, sodass ich zu 6 Pf. mit noch einigem Nutzen verkaufen kann, beanspruchen? Ist die Firma ferner berechtigt, die Entwürfe, welche laut Komm.- Kopie mein Eigentum sind, bis zur Regulirung der Faktura zurück zubehalten? Antwort: Bei den beanstandeten Karten ist die Aus stattung, was Druck, Farbe, Papier und saubere Ausführung anbelangt, den Vorlagekarten ebenbürtig. Wenn diese schönere künstlerische Wirkung zeigen, so beruht dies offenbar darauf, dass die gemalten Vorlagen, nach denen sie durch Fotografie hergestellt sind, Kunstwerke waren, während den Vorlagen der gelieferten Karten dieser künstlerische Anstrich fehlte, sodass sie ziemlich nüchterne Wiedergaben der Wirklichkeit sind. Wir halten die Beanstandung für unbegründet und keinerlei Preisnachlass am Platze. Wenn Fragesteller die Uebernahme oder volle Bezahlung der Karten aus unzulänglichen Gründen verweigert, so hat der Verkäufer das Recht, bei ihm befindliches Eigentum des Frage stellers solange als Pfand zu behalten, bis Fragesteller seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Erweist sich aber später, dass die Beanstandung zu Recht erfolgt ist, so muss der Ver käufer denjenigen Schaden ersetzen, der dem Käufer durch un rechtmässiges Zurückhalten des Pfandes entstanden ist. Prägedruok 4191. Frage: Wie sind einliegende Prägungen liergestellt? Kann man von einem Klischee mit Hilfe der Stereotypie ähnliche auf der Tiegel- oder Schnellpresse herstellen, oder sind dazu eigene Präge vorrichtungen erforderlich? Antwort: Prägungen wie die eingesandten werden am besten auf der Tiegeldruckpresse (nicht auf der Schnellpresse) hergestellt. Man gebraucht dazu eine entsprechend tief aus gestochene Metallform, welche die genaue Modellirung des be absichtigten Reliefs vertieft zeigt. Zu Prägungen, bei denen die Reliefwirkung durch lineare Zeichnung unterstützt wird, kann man oft auch die gewöhnlichen Klischees verwenden, falls diese recht tief und glatt gearbeitet sind. In solchen Fällen erfolgt zunächst der Druck und dann — ohne Farbe- walzen — die Prägung. In beiden Fällen gebraucht man auf dem Tiegel eine sogen. Patrize, welche das Papier in die Vertiefungen hineindrückt und dadurch erst die eigentliche Prägung erzeugt. Die er habene Patrize muss genau in die vertiefte Platte hineinpassen. Das ist leicht zu erzielen, denn die Patrize besteht aus ab wechselnden Lagen von Kleister und Seidenpapier, das auf den Aufzug des Tiegels glatt aufgelegt und noch mässig feucht dem Druck des Tiegels ausgesetzt wird. Hierdurch bildet sich ganz von selbst ein der vertieften Platte genau entsprechendes Relief; dasselbe ist nach dem Trocknen gebrauchsfertig. Selbst-