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636 PAPIER-ZEITUNG Nr. 18 In Deutschland patentirte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit aie noch vorhanden sind, sum Pzeise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaisezlichen Patentamt au Berlin NW Louisenstrasse 32/84 an Jedermann abgegeben Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der zewünschten Patentachrift Abreisskalender von Carlos Courmont in Paris. DRP 137 394. (Kl. 11) Bei diesem Abreisskalender trägt ein zusammenhängender Papierstreifen die Tageszahlen und andere Vermerke. Der in regelmässigen, zum Aufdruck für die Tageszahlen bestimmten Abschnitten durchlochte Papierstreifen ist an den Durch- lochungsstellen abwechselnd sammengefaltet und in Bild 1 in entgegengesetzter Richtung zu- em Gehäuse untergebracht, aus welchem er entsprechend der Breite der Tagesabschnitte her ausgezogen wird. Bild 1 zeigt die Vorderansicht des Kalenders mit dem um ein Feld herausgezogenen Papier streifen, Bild 2 einen teilweisen Querschnitt durch den Abreiss kalender in grösserem Maassstabe. Die Datumangaben sind in be kannter Weise neben einander auf ein zusammenhängendes Papierband a gedruckt und mittels Durchlochungslinien b gegen ein ander abgegrenzt. Der Papier streifen a wird zickzackartig nach den Durcblochungslinien b zu ¬ sammengefaltet, und zwar derart, dass abwechselnd zwei Felder mit ihren Vorder- und zwei Felder mit ihren Rückseiten auf einander liegen und die Datumangaben der einzelnen Felder demnach regelmässig auf einander folgen. Der so gebildete Block wird in einem Ge häuse oder Rahmen c Bild 2 untergebracht, welcher auf einer Rückwand d befestigt wird. Der Papierstreifen a läuft durch einen Schlitz e hindurch, welcher an der Vorderwand f des Gehäuses angebracht ist. Um von einem Datum zum anderen überzugehen, braucht man nur an dem Ende des Papier streifens zu ziehen, wodurch das entsprechende nächste Datum- feld des Streifens zum Vorschein kommt. Man kann dann nach der Durchlochungslinie b denjenigen Teil vom Papierstreifen a abreissen, auf welchem sich die den abgelaufenen Tag betreffenden Angaben befinden. Eine Klammer g hält den Teil des Papierstreifens fest, welcher jeweilig vor die Vorderwand f gezogen ist. Patent-Anspruch: Ein Abreisskalender, bei dem ein zusammenhängender Papierstreifen die Tageszahlen und andere Vermerke trägt, dadurch gekennzeichnet, dass der in regelmässigen Abschnitten durchlochte Papierstreifen an den Durchlochungsstellen ab wechselnd in entgegengesetzter Richtung zusammengefaltet und in einem Gehäuse untergebracht ist, aus dem er durch einen darin angebrachten Schlitz entsprechend der Breite der Tagesabschnitte herausgezogen werden kann. Verfahren zur Herstellung von Abziehbildern mit Perlmutter blättchenauflage von J. P. Hahn in Nürnberg. DRP 139 094. (Kl. 15) Diese Abziehbilder sollen an einzelnen Bildteilen mit einem übertragbaren, aus relativ grossen Blättchen bestehenden Perl mutterbelag versehen werden, um den damit zu verzierenden Gegenständen ein Aussehen zu geben, als ob sie mit Perlmutter einlagen ausgestattet wären. Nachdem ein Bild, Ornament usw. in Buntdruck, Metall belag oder Bronze auf Abziehpapier in gewöhnlicher Weise hergestellt ist, werden diejenigen Stellen des Bildes, welche mit Auflagen versehen werden sollen, in bekannter Weise mit einem Firnis, dem Kopallack zugesetzt ist, bedruckt und hier auf mit Perlmutterblättchen bestreut. Vor dem vollständigen Trocknen des Kopalfirnisses werden sodann die Bilder behufs Andrückens der Streumasse noch durch eine Presse gezogen und nach gänzlicher Trocknung mit einem Flederwisch von überschüssiger Streumasse gesäubert. Es hat sich nun ge zeigt, dass die relativ grossen Perlmutterblättchen schwer zu übertragen sind, da dieselben an der endgiltigen Unterlage nicht fest genug haften. Um dies doch zu erreichen, werden die Perlmutterblättchen, solange sie noch auf dem Bogen sind, mittels eines Zerstäubers mit einer Lösung von weissem Schellack in Weingeist kräftig fixirt. Die so erhaltenen Abziehbilder lassen sich in bekannter Weise sowohl auf Papierlackwaren wie auf Holz und Blech übertragen. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von Abziehbildern mit Perlmutter blättchenauflage, dadurch gekennzeichnet, dass nach gewöhn lichem Verfahren hergestellte Abziehbilder an den mit über tragbaren Perlmutterauflagen zu versehenden Stellen in bekannter Weise mit einem klebenden Firnis bedruckt und hierauf mit Perlmutterblättchen bestreut werden, die sodann nach Passiren einer Walzenpresse mit einer Lösung von Wein geist und weissem Schellack mittels eines Zerstäubers fixirt werden, um beim Uebertragen deren Anhaften an dem zu ver zierenden Gegenstand zu ermöglichen. Schreibfeder mit Glasspitzen von Fabrik für Gebrauchsgegenstände, G. m. b. H. in Hennef a. d. Sieg. DRP 138 311. (Kl. 70) Gegenstand der Erfindung ist, gespaltene Stahlfedern der üblichen Art mit Spitzen aus Glas oder glasähnlichem Stoff zu versehen. Gegenüber den bekannten Schreibfedern mit Spitzen aus anderem Stoff sollen folgende Vor teile vorhanden sein: Geringerer Preis, glatter Fluss der Tinte, trotz grosser Härte vollkommene Glattheit der Spitzenenden. Bei der abgebildeten Ausführungsform ver laufen die Spitzen nach den Enden zu kegel förmig, während sie an den entgegengesetzten Enden Lappen besitzen, mittels derer sie auf die entsprechend abgestumpften Stahlfeder- Enden gekittet werden. Jede Hälfte der Feder wird mit einer derartigen Spitze versehen. Patent-An spruch: Schreibfeder mit Spitzen aus Glas oder glasähnlichem Stoff. Sicherheitsvorrichtung an Tiegeldruckpressen von J. G. Scheiter & Giesecke in Leipzig. DRP 138 346. (Kl. 15) An Tiegeldruckpressen sind Schutzbügel bekannt, welche die Hand des Arbeiters dadurch zurückschieben, dass sie bei zugehender Presse sich über die obere Tiegelkante hinaus schieben und die Hand des Arbeiters auf diese Weise aus ihrer gefährlichen Lage entfernen. Diese Bügel haben den Nachteil, dass die Möglichkeit noch vorhanden ist, zwischen dem Bügel und der oberen Tiegelkante hindurchzugreifen, und dass in diesem Falle doch noch Unglücksfälle vorkommen können. Um diesem Durchgreifen zu begegnen, hat man verschiedene Mittel angewendet, z. B. ein von dem Bügel nach dem Tiegel rücken sich erstreckendes Tuch, ferner unter Federdruck stehende und scheerenartig aus einander gehende Gitter usw. Allen diesen Vorrichtungen gegenüber soll die vorliegende Schutzvorrichtung den Vorzug besitzen, dass sie vollständig zwangläufig, d. h. ohne Anwendung von Federn, in Tätigkeit tritt, einen vollständig festen Abschluss des Raumes zwischen Bügel und Tiegelrücken bewirkt, beim Auf- und Zugehen des Tiegels geräuschlos arbeitet und leicht sauber zu halten ist. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen. Für alle Grössen einstellbarer stabartiger Zeitungshalter von Max Mohr in Königsee. DRP 137 395. (Kl. 11) Dieser Zeitungshalter besteht aus zwei beliebig gestalteten fernrobrartig in einander schiebbaren, gegen einander aber nicht verdrehbaren Teilen, die durch ein zwischen ihnen liegendes Reibungsgesperre in jeder gegebenen Stellung an einander festgehalten und gegen gänzliches Ausziehen ge sichert sind, und von denen der äussere rohrartige Teil möglichst dünnwandig hergestellt ist. Auf diesen fernrohr artigen Teilen sind zwei an einander gleitende und um ihre Aussenenden aufklappbare Klemmschienen für die Zeitungen angeordnet, die durch eine beliebige Sperrvorrichtung fest gehalten werden. Die Einzelheiten wolle man der Patentschrift entnehmen.