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624 PAPIER-ZEITUNG Nr. 18 Doppel-Holländer Edward Partington in Glossop, bekannter englischer Papier fabrikant, erhielt kürzlich englisches Patent auf nachstehend beschriebenen Doppel-Holländer, der angeblich bei geringem Raumbedarf grosse Leistung und namentlich sehr dicke Ein tragung gestattet. Bild 1 zeigt den Holländer in Aufriss-An sicht, Bild 2 in Grundriss. Der länglich elliptische ringförmige Trog a umschliesst einen Raum b, in dem die Antriebsscheiben i und k der zwei Messerwalzen c und d angebracht sind. Beide Walzen drehen sich in verschiedener Richtung, jede bewegt den Stoff über einen Kropf g und einen Abfall h, sodass der Stoff fortwährend in Umlauf gehalten wird, wie die Pfeile im Bild 2 Grundriss zeigen. Da der Stoff fast zweimal so oft unter die Walze kommt wie bei einem Holländer alter Bauart von gleichem Eintrag, so wird er doppelt so schnell bearbeitet, und da der Weg, den der Stoff von einer Walze zur andern machen muss, bedeutend kürzer ist als der Weg, den der Stoff beim alten Holländer um die Mittelwand herum machen muss, ehe er wieder unter die Walzenmesser kommt, so kann man das Gefälle des Bodens im Trog a bedeutend erhöhen und dadurch den Umlauf des Stoffes so erleichtern, dass man ihn bedeutend dicker als bisher eintragen kann. Man kann der einen Walze schärfere Messer geben als der andern, sodass die stumpfe Walze zum Ziehen des Stoffes und zum Zerteilen der Faser- bündel, die scharfe aber zum Schneiden und Zerkleinern der Fasern dient. Strohpapier. — Doppelpapier Seit einiger Zeit habe ich in meiner Strohpapierfabrikation mit dem üebelstande zu kämpfen, dass das Papier sehr oft am Zylinder kleben bleibt und dadurch sehr viel Ausschuss entsteht. Um den Zylinder stets rein zu halten, habe ich eine Polirwalze an demselben anbringen lassen, ohne jedoch dem Fehler dadurch abhelfen zu können. Das zur Verwendung kommende Stroh stammt von diesjähriger Ernte und wird, nachdem es mit Kalk gekocht ist, ohne jede Bei mischung anderer Stoffe verarbeitet. Da der Uebelstand erst bei Verarbeitung von Stroh der letzten Ernte hervorgetreten ist, so vermute ich, dass solcher in der Qualität des Strohes zu suchen ist. Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wodurch ich Abhilfe schaffen kann. Ferner gestatte ich mir noch höfl. anzufragen, ob Sie mir angeben können, auf welche Weise ich bei Doubleepapieren den Oberstof gleich auf der Papiermaschine auf den Unterstoff klebe, und welche Klebemittel dabei zu verwenden sind? Beiliegendes Muster A ist mein Fabrikat, ich habe solches auf die Weise hergestellt, dass ich den Klebestoff (trockenes Roggenmehl) mittels eines Apparates auf den noch auf dem Siebe befindlichen Unterstoff gestreut habe und dann den klaren Oberstoff vor der Nasspresse auf den Unterstoff habe laufen lassen. Dieses Verfahren ist ja vielleicht das richtige, nur haftet der Oberstoff mit dem Unterstoff nicht fest zusammen. Die beiden Stoffe müssten wenigstens so fest aneinanderhaften, wie Sie dies an der ferner beiliegenden Probe B (Konkurrenzfabrikat) zu ersehen belieben. Jedenfalls ist hierzu ein besserer Klebestoff benutzt und würde ich Ihnen sehr verbunden sein, wenn Sie mir einen solchen nennen könnten. Wir bitten erfahrene Facbgenossen um Aeusserung. Schriftleitung Papier zum Einpacken von Lebensmitteln. Bekanntlich hat der Polizei-Präsident von Paris am 24. Juli 1902 eine Verordnung erlassen, wonach im feuchten Zustande gehandelte Lebensmittel wie Fleisch, Fett, Gemüse usw. nur in neues, unbenütztes Papier verpackt werden dürfen. Die Verwendung von altem Papier zu diesem Zweck wurde mit Strafe bedroht. Dieser auch von den französischen Papier-Fabrikanten und -Händlern freudig begrüsste Schritt wurde aber, wie französische Fach blätter melden, durch eine neue Verordnung des Polizei-Präsi denten zum grössten Teil wieder unwirksam] gemacht. Diese ist vom 31. Dezember 1902 datirt und bestimmt, dass fortan auch bedruckte Papiere, Zeitungen, alte Druckschriften als neue Papiere im Sinne der Verordnung vom 24. Juli 1902 angesehen werden dürfen. Die Vereinigungen der Papier - Fabrikanten und Papier-Händler beschlossen, gegen diese neue Verordnung Beschwerde zu erheben. Fabrikanten-Leid Ich bin seit Jahren Mitinhaber einer Fabrik der Papierverarbeitung in einer kleinen Stadt im lieblichen Erzgebirge (Sachsen), also in schöner Lage und guter Luft. Auch die Bewohner sind meist fried lich, und wenn wir nun auch im Vergleich zu unsern Grossstädtern vieles entbehren müssen, es liesse sich zur Not doch leben, wenn manches andere nicht wäre. Also in unserer Fabrik beschäftigen wir etwa 60 Arbeiter und Arbeiterinnen äusser Kontor- und Lagerpersonal, ausserdem aber hier und auswärts ausserhalb der Fabrik vielleicht nochmals 60 Leute. Die Leitung der Fabrik, auch kaufmännisch, liegt in erster Reihe mir, dem Unterzeichneten, ob, und wenn dies nun vielleicht auch keine bedeutende Leistung ist, es gibt ja noch grössere Fabriken, so wird doch ein jeder, der in gleicher oder ähnlicher Lage ist oder sich hineinzudenken vermag, wissen, dass es doch nicht so leicht ist, soll alles, wie man so sagt, in richtigem Gleise gehalten werden. Hat man nun noch das Unglück, dass 2—8 gut eingearbeitete Leute im Kontor, also Herren, die einem doch meist zur Seite stehen, durch irgend einen Grund fehlen, der eine kommt zum Militär, der andere hat das Heimweh usw., so ist es für den Leiter des Geschäftes doppelt schwer. Er möchte überall sein. Da dies aber nicht immer möglich ist, so muss man eben für die einzelnen Abteilungen nach Möglichkeit gute Ver treter haben. Also ich hatte nun auch einen derartigen Vertreter im Jahre 1901 im Kontor, keine besondere Grösse, aber lieber Gott, die sind auch selten, und wer solche hat, behält eie auch. Dieser Herr hatte u. A. die An- und Abmeldungen zu besorgen und besorgte dies auch leidlich, sodass für mich nicht viel Grund vorlag, mich sonderlich darum zu kümmern. Eines Tages nun war ein unver heiratetes junges Mädchen, welches früher bei uns gearbeitet hatte und das in der Zwischenzeit ihres Fernbleibens u. A. einem Kinde das Leben geschenkt hatte, wiedergekommen, sie möchte wieder in der Fabrik arbeiten. Meinem Vertreter, dem die Sache wohl nicht ganz richtig vorgekommen sein mag, und der das Mädchen fragte, ob sie denn schon wieder arbeiten dürfte, entgegnete sie, sie sei mit ihrer Mutter beim Bürgermeister (hiesige oberste gewerbl. aufsichtsführende Behörde) gewesen, und dieser habe gesagt, sie dürfe ruhig arbeiten. Statt mir nun von dem Fall vorerst Mitteilung zu machen, was viel leicht korrekt gewesen wäre, stellt mein Vertreter das junge Mädchen ein. Kurz darauf, ich glaube es war am selben Tag oder einen Tag später, haben wir von der obengenannten aufsichtsführenden Behörde Revision, und es wird sofort festgestellt, dass wir eine Wöchnerin beschäftigen. Ich erfahre dies erst bei der Revision und entlasse dies Mädchen auf der Stelle und glaubte die Angelegenheit als er ledigt. Aber es kam anders. Nach einigen Wochen kommt eine Vorladung vor das Amtsgericht mit dem üblichen Vermerk, bei Nichterscheinen erfolge Verhaftung, Vorführung usw. Als guter Staatsbürger folge ich höheren Befehlen, ohne es auf das letztere ankommen zu lassen. Habe dort ein hoch notpeinliches Verhör zu bestehen, werde aber zum Schluss wieder in Gnaden entlassen. Wieder hatte ich Hoffnung, ein Glücksstern habe mir geleuchtet. Aber es war nichts. Es erfolgten weitere Verhöre der mitbeteiligten Personen, von Mutter und Tochter, meinem Ver treter, der aufsichtsführenden Behörde und mehr. Schluss. Eine er neute Vorladung an mich, wie oben zur Verhandlung, vor dem Schöffengericht pünktlich zu erscheinen. Wieder pünktlich au getreten, mehr wie eine Stunde gewartet und auf ein Klingelzeichen durch den vollziehenden Beamten in den Verhaudlungssaal hinein bugsirt. Ich konnte mich auf eine Bank setzen, ich konnte auch glücklicherweise stehen bleiben. Also los, dachte ich. Das erste war, dass man feststellte, dass ich