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PAPIER-ZEITUNG 592 Post-Zeitungs-Gebühr Das Kammergericht hat am 14. Februar eine für Zeitungen I wichtige Entscheidung gefällt. Der Sachverhalt ist folgender: Die Gebühr für eine Beförderung einer Zeitung wird auf Grund , des neuen Postzeitungsgesetzes bekanntlich zu einem Teil nach dem Gewicht der Zeitung festgestellt, das nach verschiedenen Verfahren ermittelt wird, je nachdem es sich um eine bereits länger als ein Jahr bestehende oder um eine neue Zeitung handelt. Das Post zeitungsamt hatte nun beim Inkrafttreten des neuen Postzeitungs gesetzes auch für die »Allgemeine Fleischerzeitung«, die nahezu zwanzig Jahre erscheint, das Gewicht nach dem ersteren Verfahren ermittelt und danach die Gebühr mit dem Verlag in einem schrift lichen Vertrage vereinbart. Da wurde es eines Tages vom Reichs- postamt angewiesen, weil die »Allgemeine Fleischerzeitung«, die früher nur zweimal erschien, seit dem 1. Januar 1901 viermal wöchentlich erscheint, sie als neue Zeitung anzusehen und unter Aufhebung des Vertrages die Gewichtsgebühr — es handelt sich bei der grossen Auflage der Zeitung um den Unterschied von ungefähr 6000 M. für das in Betracht kommende Jahr — danach zu berechnen, indem aus geführt wurde, unter neuen Zeitungen seien nicht bloss diejenigen Zeitungen zu verstehen, die neu ins Leben gerufen werden, sondern auch solche Zeitungen, in deren Erscheinungsweise eine Aenderung eintritt. Das Kammergericht hat die Ansicht des Reichspostamtes für unrichtig erklärt nnd ausgesprochen, dass unter einer Zeitung im Sinne des Posttaxgesetzes nur solche Zeitungen zu verstehen sind, welche neu erscheinen oder neu dem Postvertriebe übergeben werden, dass dagegen eine Verände rung der Erscheinungsweise der Zeitung ohne Bedeutung ist. Es hat den Reichspostfiskus verurteilt, die von der »Allgemeinen Fleischerzeitung« zuviel erhobene Beförderungsgebühr heraus zuzahlen und alle Kosten zu tragen. Zeitungen auf hoher See. Während sich die an dieser Stelle Öfter erwähnten, aut Schiffen der grossen Personendampfer ge druckten Zeitungen im wesentlichen nur mit den Ereignissen an Bord befassten, ermöglicht die drahtlose Telegrafie in diesen Zeitungen auch die neuesten Nachrichten wiederzugeben, wo durch sich das Zeitungswesen auf hoher See rasch entwickeln dürfte. Ueber einen Versuch in dieser Richtung berichten englische Blätter Folgendes: Auf dem vor einigen Tagen in Tilbury unweit London aus New York eingetroffenen Ozeandampfer »Minneapolis« wurde eine Tages- Zeitung herausgegeben. Das Depeschenbureau »Reuter« hatte dem Schiffe, das mit einem Marconi-Apparat ausgerüstet ist, Nachrichten entgegengesandt. Schon etwa 86 Stunden, ehe die »Minneapolis« bei Tilbury einlangte, empfing sie Meldungen über das Unwohlsein des Königs und den Fortgang des Zwistes mit Venezuela, die sofort im Salon angeschlagen wurden, g. Uebervorteilung durch absichtliche Ausdehnung des Satzes. Im Juni 1901 errichtete Herr Hans Kümmert in München den »Verlag des Blitzanschlusses« für Telefonabnehmer. Jeder Telefonabnehmer sollte gratis in dem Anschlusse aufgenommen werden und Bezahlung erst eintreten, wenn die Aufnahme den Raum einer Nonpareillezeile über schreite. Jedoch trat bei fast allen Abonnenten Ueberschreitung ein und daher hätte jeder eine Nachzahlung von mindestens 10 M. zu leisten gehabt. Hierzu liessen sich jedoch diese nicht herbei und erklärten, dass die Ueberschreitung nur durch absichtliche Ausdehnung des Satzes usw. herbeigeführt worden sei. Die Antwort des Herrn Kümmert war eine Massenklage gegen die Abonnenten, die sich bis zu diesem Jahre fortzog, bis der Kläger einsah, dass seine Klage keine Aussicht hatte. Er nahm vor einigen Tagen sämtliche Klagen zurück. K- (Augsburger Abend-Zeitung) Fragwürdiges Wort. Ein neues deutsches Wort ist, wie mehrere Blätter melden, im Amtsblatt des Reichspostamtes zu lesen, nämlich das Wort »Funkspruch« für die bisher übliche Bezeichnung »drahtlose Telegrafie.« g. Büchertisch Deutscher Zolltarif vom 25. Dezember 1902. Verlag von E. S. Mittler & hohn in Bertin SW 12, Kochstrasse 68—71. Preis geheftet 1 M. Der vor kurzem im Reichstag zur Annahme gelangte Deutsche Zolltarif vom 25. Dezember 1902 ist soeben in Buchform in einer vom Reichsamt des Innern veröffentlichten amtlichen Ausgabe im Verlage der Königl. Hof buchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW 12, zum Preise von 1 M. erschienen. Die Ausgabe ermöglicht, sich über die Vorschriften des neuen Zolltarifs zuverlässig zu unterrichten. Der Druck ist klar und übersichtlich. 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