Volltext Seite (XML)
584 PAPIER-ZEITUNG Nr. 16 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unbezücksichtigt Antworig «folgt ohne GewUr. Kostenfrai nur wenn Abdruck ohne Namen gestatt) t Fabrik-Nachbarn 4167. Frage: In hiesiger Stadt wird der Fluss durch Fabrik- Abflusswasser sehr verunreinigt, und der grösste Teil der Einwohner schaft spricht davon, dass die Zellstofffabrik fast allein daran schuld wäre, obgleich sich hier grosse Appretur - Anstalten, Spinnereien, Webereien, Färbereien, Brauereien usw. befinden, die doch das Wasser mehr verunreinigen als die Zellstofffabrik mit ihren etwa 150 Arbeitern. Was für chemische Stoffe sondert denn eine Zellstofffabrik, die besondere Klärteiche hat, ab? Das Schädlichste für das Flusswasser wird wohl eine Appretur-Anstalt sein, die Dextrinteile usw. ablässt. 2. Herr X. beabsichtigt im nahen Gebirge eine Holzschleiferei zu errichten, konnte aber trotz aller Mühe bei der Regierung nichts durchsetzen, da ein königl. Bad nahe liegt. Es erscheint eigentümlich, dass man Herrn X. an seinem Unternehmen bindert, während doch in dortiger Gegend nur arme Bauern wohnen, die der Fabrikarbeit nachgehen würden. Antwort: 1. Um diese Frage beantworten zu können, müsste man Art und Menge der Abwässer jeder am Fluss liegenden Fabrik untersuchen. Alle erwähnten Fabriken müssen‘Ab wässer haben, und die öffentlichen Flossläufe sind dazu bestimmt, die fllüss- igen Abfälle der gewerblichen Unternehmen sowie der Haus- wirteohaft fortzuführen, sofern dadurch die Gesundheit oder andere berechtigte Interessen der Bewohner nicht geschädigt werden. Wie jede in bewohnter Gegend betriebene Industrie besitzt auch die Sulfitstoff-Fabrikation Mittel, um ihre Abwässer, die nur in heissem und unverdünntem Zustand schädlich wirken können, in unschädlicher Form in den Fluss gelangen zu lassen. 2. Wir lasen in dortigen Zeitungen von dem sonderbaren Bemühen einiger Leute, die Gründung einer Holzschleiferei zu hintertreiben. Es gibt keine Fabrikation, die ihre Umgebung weniger belästigt, als eine Holzschieiterei. Eine solche kann sehr wohl mitten in einem Kurort stehen. Aenderung der Papierverfrachtung 4168. Frage: lat in jüngerer Zeit bezüglich Papierverfrachtung irgend eine Aenderung eingetreten? Wenn ja, bitten wir um Be kanntgabe der Nummer der Papier - Zeitung, in welcher davon die Rede war. Antwort: Unseres Wissens ist in neuerer Zeit keine Aenderung in der Tarifirung von Papier auf der Eisenbahn eingetreten. Beleidigung 4169. Frage: Seit einem Jahr bin ich als Buchhalter und stellvertretender kaufmännischer Leiter in einer Papierfabrik tätig und arbeite mit dem Betriebsleiter, der Teilhaber und Geschäftsführer ist, zusammen. Ich liess ihm vor einiger Zeit durch einen Kontor- Lehrling eine geschäftliche Mitteilung machen, wie dies hier üblich ist, worauf er dem Lehrling sagte, »lass dieses Vieh päppeln was es will.« Kann ich auf Grund dieser Beleidigung meine Stelle ohne Kün digung verlassen, und bin ich zum Bezug des Gehaltes bis zum Quartal-Ende berechtigt? Antwort: Nach § 71 Absatz 4 des HGB. ist der Hand lungs-Gehilfe zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündi gungsfrist berechtigt, wenn sich der Prinzipal erhebliche Ehrverletzungen gegen ihn zu schulden kommen lässt, sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Wir setzen voraus, dass der Geschäfsführer und Teilhaber in diesem Fall als Prinzipal gilt, d. h. berechtigt ist, Beamte an zustellen und zu entlassen, und dass der Lehrling nötigenfalls die beleidigende Aeusserung vor Gericht als Zeuge wieder holen würde. Eine erhebliche Ehrverletzung liegt hier vor, ob aber nicht besondere Umstände eine weniger strenge Beurteilung zulassen, wissen wir nicht. Es wird sich empfehlen, dem Ge schäftsleiter die Absicht sofortigen Austritts mitzuteilen, falls nicht Rücknahme der beleidigenden Aeusserung vor dem Lehrling und nötigenfalls noch anderen Zeugen unverzüglich erfolgt. Ist der Handlungs - Gehilfe nach § 71 HGB. zum sofortigen Verlassen seiner Stellung berechtigt, so steht ihm auch Gehalt bis zum Vierteljahresschluss zu. Austrocknen von feuchtem Holzschliff 4170. Frage: Am 11. September 1902 lieferte ich an eine Pa pierfabrik 1 Waggon Holzschliff im bahnamtlichen Gewicht von 15630 kg mit einem Trockengehalt von 60,41 pCt. Infolge von Differenzen nahm ich den Waggon im Januar zurück; die Papierfabrik lieferte aber nur 14 810 kg laut bahnamtlicher Bescheinigung wieder an und behauptet, dass das übrige Gewicht von 1220 kg verdunstet sein müsse. Auf meine Vorstellungen, dass bei einem solch hohen Trocken gehalt von 60,41 pCt. höchstens 2 bis 3 pCt. eingetrocknet sein könnten, zumal das Wetter andauernd feucht gewesen sei, erwidert mir die Fabrik, dass sie mir keinen Pfennig vergüten würde und durch Zeugen beweisen könne, dass die Ladung nicht angerübrt worden sei; ich lieferte seiner Zeit an die Fabrik drei Ladungen auf einmal und kann nur annehmen, dass ein Teil des Stoffs, wenn auch irrtümlich, ver arbeitet worden ist. Ist es möglich, dass Holzschliff von 60,41 pOt. Trockengehalt trotz der feuchten Witterung in etwa 8 Monaten 1220 kg Feuchtigkeit verlieren kann? Ich bitte um Ihr Urteil und Aussprache einiger Fachgenossen. Antwort: Diese Frage lässt sich nur durch Vornahme einer gründlichen Trockenfaserbestimmung genau beantworten. Ergeben die aus einer genügenden Zahl Päcken genommenen Proben, dass der Trockenfasergehalt in demselben Verhältnis zu wie das Gesamtgewicht abgenommen, so ist erwiesen, dass der Käufer im Recht ist. Auf 2 bis 3 pCt. darf es dabei nicht ankommen, da die Stichproben nicht immer den Durchschnitt der Sendung ergeben. Ist der Trockenfasergehalt erheblich geringer als er rechnungsmässig sein müsste, und war der ur sprüngliche Trockenfasergehalt genau ermittelt, so fehlt etwas an der Sendung. Bei trockener, geräumiger Lagerung kann Holzschliff gefragter Art in 3 Monaten um 8 pCt. austrocknen. MEOESTES! D. R. P. und Auslandspatente PATENT-METALLPAPIER Unsere concurrenzlosen Svezial-M»rken ; [145158 PATENT-Aluminiumpapier, rein silberweiss, PATENT-Chromo-Metallpapier, einsirarmnahrfarbiaknrsinsten.Metal; • A KFNTI_G-TAmam# Av ERSATZ für aufgelegte Blattgoldpapiere, in reinstem Hochglanz * 2 * —-E * j verschiedenster Nüanoirnng I* ATENT-Staniol-Ersatz, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, bilden das WEITESTE auf dem Metallpapiermarkt und finden für Emballagezwecke sowie in der Luxus- cartonnagen- und vielen anderen Branchen als ein hervorragend geeignetes Material ungetheilten Beifall. Süddeutsche Patentmetallpapier-Fabrik Aktiengesellschaft Telegramm-Adresse: Metallic * ETERTH i. Bayern * Fernsprecher Nr. 334 ********* Zur Oster-Vormesse in Leipzig, Petersstrasse No. 35, Parterre ********* Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn’« Erben, Berlin BW, Zimmer-Strasse 59. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg