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Nr. 2 PAPIER-ZEITUNG 37 Kalk (Gips) das Speisewasser enthält. Zweckmässigerweise wird die Soda nicht in den Kessel eingeführt, sondern dem Speisewasser vorher zugefügt und der Niederschlag von kohlensaurem Kalk durch Absitzen oder Filtriren (Dehne’s Reinigung!) vom Kessel ferngehalten. Der chemische Vorgang verläuft wie folgt: Ca 8O 4 + Na 2 CO 3 = Ca CO, + Na, SO, Gips Soda kohlensaurer Kalk Glaubersalz (unlöslich) (löslich) Da die meisten Wässer äusser gelöstem schwefelsaurem Kalk auch doppeltkohlensauren Kalk enthalten, ist äusser Soda auch Zusatz von Kalkwasser nötig. Wenn dieser Zusatz in richtiger Menge erfolgt, fällt aller Kalk unlöslich aus, wie folgende Gleichung zeigt: CaH,(CO,)a + CaOaH, = 2CaC0 8 4- 2H,O doppeltkohlensaurer Kalk Aetzkalk kohlensaurer Kalk Wasser (unlöslich) Es ist Sache eines erfahrenen Chemikers, je nach der Zu sammensetzung des Wassers Art und Mischungsverhältnis der Zusätze anzugeben. Russischer Goldstaub Wie uns ein Papierwarenfabrikant aus dem Elsass mit teilt, erhielt er am 5. Oktober einen vom 19 September datirten Brief eines gewissen Fr. Seemann in R'ga, Kalnezeemsche Strasse 129, worin dieser ein Geschäft anbietet, bei dem sich jährlich 18—24 000 M. leicht verdienen lassen. Das Geschäft bestehe darin, dass Herr Seemann den Verkauf von Goldstaub vermittelt, den ein russischer Minenbesitzer zum Preise von 300 Rubel für das russische Pfund verkauft, d. h. um 30 bis 40 pCt. unter dem wahren Wert. Zur Begründung dieses seltsamen Angebots schreibt Herr Seemann, dass die russische Regierung den einheimischen Minenbesitzern noch viel weniger für das Gold zahle, und dass diese deshalb bemüht seien, den Goldstaub, dessen Ausfuhr verboten ist. unter der Hand nach dem Ausland zu verkaufen. Bedingung sei, dass der Käufer persönlich nach Russland komme, um den Goldstaub nach ge höriger Prüfung zu übernehmen. Der Papierwarenfabrikant meint in seinem an uns ge richteten Brief, dass der russische Vermittler ein Schwindler zu sein scheine und wahrscheinlich an viele andere Fabrikanten das gleiche Schreiben gerichtet habe. Wir sind gleicher An sicht. Verschiedene Gerichts-Verhandlungen in früheren Jahren haben dargetan, dass dieser Schwindel in gleicher Weise in verschiedenen russischen Städten gewerbsmässig be trieben wird, und wiederholt Leute darauf hereingefallen sind. Sie haben für gutes Geld wertlosen Metallstaub erhalten. Die Schwindler fanden bisher ihre Opter meist in Oesterreich. Es ist zu hoffen, dass von den Angehörigen des Papierfachs Niemand auf diesen Leim gehen wird. Berechtigte Ausstellungen Aus Russland Als eifriger Leser der Papier-Zeitung seit ihrem Bestehen habe ich stets mit grossem Vergnügen beobachtet, dass sie auch aus anderen Blättern Wichtiges über unser Fach bringt. Beim Verfolgen der vielen, oft recht lehrreichen Mitteilungen ist es mir aufgefallen, dass sie eine für unser Fach wichtige Neuigkeit übersehen hat. Die Zeitschrift, die sie brachte, war ein Witzblatt, und soweit mir erinnerlich, lautete sie ungefähr wie folgt: Prinzipal zum neu eingetretenen Kommis: Schreiben Sie an die Hohensteiner Papierfabrik, dass wir das Papier erhalten haben, aber bedauern es zur Verfügung stellen zu müssen, und geben Sie die Gründe an. Kommis: Ich habe das Papier gesehen und kann keinerlei Aus stellungen daran machen. Prinzipal: Was, Sie haben mir gesagt, Sie seien 12 Jahre im Papiergeschäft tätig, Sie behaupten das Fach zu kennen, und dann wissen Sie nicht einmal, was an einem Papier auszusetzen ist? Da kennen Sie Ihr Fach schlecht! Merken Sie sich, es gibt kein Papier, an dem ein tüchtiger Kenner keine berechtigten Ausstellungen machen kann! nn. Der Aushang einer Arbeitsordnung genügt nicht? Doch, er genügt. Ich halte die Entscheidung des Gewerbegerichts Kassel (Nr. 99, S. 8600 der Papier-Zeitung) für einen Rechtsirrtum. Nach § 184 a der Gewerbeordnung erfolgt der Erlass der Arbeits ordnung durch Aushang, und diese ist nach § 184c für die Arbeit geber und Arbeiter rechtsverbindlich, und zwar von »Uebernahme der Arbeit angesichts der ausgehängten Arbeitsordnung an.« Diese Ansicht ist in dem vorzüglichen Kommentar des Präsidenten v. Schicker vertreten und darin ferner gesagt: »Die Unterwerfung unter dieselbe sowohl seitens des Arbeitgebers als der Arbeiter ist ohne Weiteres anzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist.« Die Nichtbehändigung einer Arbeitsordnung ist als Verletzung einer for mellen Vorschrift allerdings strafbar, hat aber »die UnVerbindlichkeit der Arbeitsordnung nicht zur Folge, da der Aushang das Maass- gebende ist.« Nach diesen Ausführungen scheint es unzweifelhaft, dass das Gegenteil der Entscheidung des Gewerbegerichts das Richtige ist. Der Arbeiter muss sich eben bei Uebernahme der Arbeit von dem Inhalt der Arbeitsordnung Kenntnis verschaffen, sei es, dass er das ausgehängte Exemplar durchliest oder sich ein solches vom Arbeit geber geben läset. Fabrikant Die Kasseler Entscheidung, die wir für richtig halten, steht nicht vereinzelt da, sondern stimmt mit der herrschenden Rechtsprechung überein. Die Vorschrift in § 134c, dass die Arbeitsordnung jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Be schäftigung eingehändigt werden muss, wird von den Gerichten nicht als formale Vorschrift angesehen, sondern hat nach Ansicht der Gerichte den Zweck, den Arbeiter mit den Bestimmungen der Fabnkordnung vertrauter zu machen, als dies lediglich durch Lesen des Aushangs möglich wäre. Wurde die Ein händigung versäumt, so kann sich der Arbeiter mit Erfolg auf Unkenntnis der Arbeitsordnung stützen. Fragen aus Argentinien Zu Nr. 99 Nicht um diese einfachsten Fragen zu beantworten, sondern dem Fragesteller den besten Rat zu geben, schreibe ich. Wer wie im vorliegenden Falle gestrichene Druckpapiere herstellen will und sich bei diesen einfachsten Fragen- nicht zu helfen weiss, dem wird die Beantwortung dieser Fragen garnichts nützen. Befolgen Sie einfach den Rat, sich einen sachverständigen Fachmann zu verschaffen, der auf dem Gebiete wirklich Bescheid weiss und Ihnen die Fabrikation besorgt. Solche Kräfte kosten Geld, ersparen aber viel unnötig ver wendete Zeit und bedeutende Ausgaben. Andersch Der Fragesteller aus Argentinien ist unseres Wissens Färb meister einer Buntpapierfabrik, und da er seit vielen Jahren äusser Fühlung mit europäischen Fachgenossen steht, geben wir gern Auskunft auf seine Fragen. Schnftleitung Schreibwaren in Kanada Der kanadische Händler bezieht seinen Bedarf von überall her. Die Nähe der Vereinigten Staaten begünstigt die Einfuhr von dort, welchen Umstand viele amerikanische Fabrikanten in vollem Maasse ausbeuten. Nichtsdestoweniger ist auch die Einfuhr aus England und anderen Ländern der alten Welt beträchtlich und nimmt ziemlich stark zu, da der kanadische Käufer die eingeführte Ware der im Lande hergestellten vorzieht. Ueber den Stand der einzelnen Waren gattungen berichtet der nordamerikanische Generalkonsul in Montreal wie folgt: Schreibpapifr. Ein bedeutendes Quantum davon wird von den Vereinigten Staaten geliefert, deren Markt sich dem kanadischen Käufer schon aus dem Grunde empfiehlt, dass jedes gewünschte Quantum sofort geliefert werden kann. Ausserdem sind die Vereinigten Staaten anderen Ländern ohne Ausnahme weit voran, soweit es sich um Neuheiten handelt. Ihre Reisenden besuchen Kanada regelmässig jeden Monat, während britische Vertreter im Jahre nur einmal kommen. Gewöhnliche Sorten, auch tierisch geleimte, werden in Kanada in ziemlicher Menge gefertigt, das meiste wird jedoch aus den Ver einigten Staaten bezogen. Briefpapier in Schachteln. Die englischen Lieferanten halten an Lagergrössen fest. Britische Sorten werden für feiner als ameri kanische gehalten, sind aber weniger geschmackvoll aufgemacht. Sie sind billiger als die amerikanischen. Eiuige Neuheiten sind aus Frankreich auf den Markt gekommen. Sie werden indes weniger begehrt, da sie in den Farben zu grell sind. Trauerrand-Papier kommt fast ausschliesslich aus Grossbritannien. In Löschpapier sowie Schreibmaschinen - Papieren behauptet Amerika den ersten Platz. Dickes Löschpapier, das früher aus Eng land und Schottland bezogen wurde, wird jetzt aus Virginia geliefert. In dünnen Sorten jedoch behauptet sich England immer noch. Lösch papier mit einer glatten Seite für Druckzwecke kommt ausschliesslich aus den Vereinigten Staaten. Künstlerpapifre. In Zeichenpapieren und allen verwandten Sorten hat England die erste Hand. Indessen beginnen amerikanische Fabriken damit, auch diese anzufertigen und dem britischen Geschäft Konkurrenz zu machen. Seidenpapier. Die besten Sorten kommen aus England, billigere aus Belgien, nur wenig aus Amerika. Blumenseiden stammen aus Amerika und England. Tinte wird aus England und den Vereinigten Staaten bezogen, nur wenig kommt aus Frankreich. Die englischen Marken sind als