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t D. Diamant Wir ergänzen den in Nr. 100 gegebenen Lebens-Abriss des am 6. Dezember verstorbenen angesehenen Fachgenossen durch folgende Angaben sowie nachstehendes Bildnis: Herr David Diamant wurde am 13. Juni 1835 zu Wottic in Böhmen als Sohn eines Kaufmanns geboren. Den technischen Studien oblag er in Prag unter gleichzeitiger Ableistung seiner Militärpflicht, die ibn in die damaligen Bundesfestungen Rastatt und Mainz führte. Nach Beendigung der Studien erlernte er die Papiermacherei bei der Firma Schäuffelen in Heilbronn, trat dann am 1. März 1860 in die k. k. priv. Aktiengesellschaft zu Petersdorf in Siebenbürgen als zweiter Direktor ein, in welcher Stellung er bis 1869 blieb, während dieser Jahre arbeitete er gemeinsam mit seinem Bruder M. Diamant ein Verfahren zur Erzeugung von Papiermasse aus Maisstroh aus. 1-69 wurde er zum Bau und nachher zur Leitung der Temesvärer Papierfabrik, Aktiengesellschaft, berufen, wo er bis 1871 blieb. Dann folgte er einer Berufung als technischer Direktor der Theresien- thaler Papierfabrik; hier gelang es ihm im Verein mit Herrn Josef Hiebl ein Verfahren auszuarbeiten, um durch Kochen mit kaustischen Alkalien bleichfähigen Zellstoff aus Laub- oder Nadelhölzern zu ge winnen. 1875 gab er diese Stelle auf und übernahm die Direktion der Heinrichsthaler Maschinenpapierfabrik M. Kink & Cie., die zur Zeit seines Eintritts aus der Heinrichsthaler Anlage mit 2 Papier- Maschinen und einem mit Pappenfabrik verbundenen Halbzeugwerk bestand. Während seiner dortigen Wirksamkeit wurden zwei weitere Papiermaschinen aufgestellt und die Fabrikation von Pressspänen aufgenommen. Der Verstorbene erkannte bald, dass dem Holzpapier, dessen Fabrikation damals noch in den Kinderschuhen steckte, die Zukunft gehöre, und sorgte durch Bau von fünf Holzschleifereien in nächster Nähe der Fabrik für die Beschaffung dieses heute unent behrlichen Rohstoffes. 1884 verliess er Heinrichsthal, um die technische Leitung der Mürzthaler Holzstoff- und Papierfabriken, die er gemeinsam mit seinem Bruder Moriz und Herm Carl Weydmann gegründet, zu übernehmen. Nach dem frühzeitigen Tode seines Bruders beteiligte er sich auch an der kaufmännischen Leitung des Unternehmens, welches durch Zubau der Zellstofffabrik Ritter-Kellner sowie durch die Holzschleiferei in St. Marein vergrössert wurde. Durch ausgedehnte Reisen in den Balkanstaaten, in England und Holland erweiterte sich der Gesichts kreis des Verstorbenen, und er erkannte bald, dass die österreichische Papier-Industrie in hohem Maasse auf Ausfuhr angewiesen sei. Es gelang ihm, den Erzeugnissen der Mürzthaler Fabrik bedeutenden ausländischen Absatz zu sichern. Es war ihm nicht vergönnt, die jüngste Errungenschaft der Brucker Papierfabrik, den neu aufgestellten Füllner’schen Schnell läufer, dem regelmässigen Betrieb zu übergeben. Seine in den letzten Lebensjahren angegriffene Gesundheit erforderte im Frühjahr 1902 seinen Rücktritt von den Geschäften. Ein unheilbares Leiden warf ihn im Sommer aufs Krankenlager, von welchem ihn am 6. Dezember ein ruhiger Tod erlöste. Sat. imit. Pergament Wir bitten Sie in nachstehender Angelegenheit um Ihren Schieds spruch. Die Papierwarenfabrik Y. bestellte bei uns etwa 600 kg rot sat. imit. Pergament in Qualität wie Muster A zu . . Pf. das Kilo. Muster B zeigt den Ausfall. Besteller verweigert die Annahme, weil das Papier nicht so transparent wie die Vorlage ausfiel. Ist die An nahmeverweigerung berechtigt, oder kann Besteller zur Annahme ge zwungen werden. Wir halten die Abweichung als in den Grenzen der Zulässigkeit liegend, immerhin soll uns Ihr Urteil maassgebend sein. Papierfabrik X. Das gelieferte Papier ist in der Farbe getroffen und in Festigkeit .der Vorlage ebenbürtig, diese ist aber durch scheinender als die Lieferung. Obwohl dies zum Teil auch daher rührt, dass die Vorlage dünner ist als die Lieferung, so geht doch aus der grösseren Durchsichtigkeit hervor, dass der Stoff zur Vorlage im Holländer ausgiebiger gebürstet wurde, als der zur Lieferung benutzte. Es ist zweifelhaft, wie bei gerichtlicher Entscheidung das Urteil ausfiele. Würde sich der Käufer ebenfalls unserm Urteil unterwerfen, so würden wir entscheiden, dass er das Papier mit 10 pCt. Nachlass nehmen müsse, und wir empfehlen der Fabrik X. ihrem Kunden den Vorschlag zu machen. Der Papierfabrik X. sollte dieser unangenehme Fall zur Lehre dienen, er sollte sie veranlassen, so kleine Aufträge nach fremdem Muster garnicht oder nur mit ausdrücklichem Vorbehalt von Abweichungen anzunehmen und womöglich alle auf Grund fremder Muster gemachten Anfragen mit Gegen mustern eigener Erzeugung zu beantworten. Das Treffen von Farbe und Durchsicht bei so kleinen Anfertigungen ist so schwierig, dass daran kein Nutzen bleiben kann, ausserdem entstehen oft Streitfälle wie der oben behandelte. Alleinverkauf von Ansichtspostkarten Von der Firma Z. in X. habe ich s. Zt. 100 000 Blanko-Um rahmungskarten abgeschlossen, von denen ich etwa 3/4 abgenommen, die Abnahme des Restes aber wegen Vertragsbruches verweigert habe. Mir war der Alleinverkauf für Westfalen und einige Städte Rheinlands zugesichert worden, welche Abmachung nach meiner Ueberzeugung in folgenden Fällen nicht innegehalten wurde: 1. Kurz nach Abschluss frug mein Lieferant an, ob er eine Bestellung an einen meiner Mit bewerber in X., welcher Platz mir ebenfalls zugesichert war, ausführen könnte. Ich gab das zu mit der Bedingung, dass die Lieferung durch meine Hand gehe. Z. lieferte dem Konkurrenten in X. aber doch direkt, statt mir den Auftrag zu überschreiben und schrieb mir erst später, als. ich wegen dieser und der unten noch folgenden Sache reklamirte, die Differenz des Preises gut. Damit erklärte ich mich nicht einverstanden, es war mir mit der Gutschrift nicht gedient, da ich im Glauben, die Lieferung an meinen Konkurrenten in X. habe eich zerschlagen, selbst Karten für den Platz X. hatte fertigstellen lassen. 2. Inzwischen hörte ich auch von meinem Reisenden, dass dieselben Karten in Westfalen durch Konkurrenten anderer Gebiete ebenfalls geliefert seien, wodurch ich empfindlichen Schaden erlitt. Mein Lieferant behauptet, nicht die Macht zu besitzen, meinen Kon kurrenten von Offerten nach Westfalen abzuhalten, er habe es an diesbezüglichen Vorschriften bei meinem Konkurrenten nicht fehlen lassen. Mein Lieferant klagte dann auf Schadenersatz wegen Nicht erfüllung, und ich bin in erster Instanz zur Zahlung verurteilt mit der Begründung des Handelsrichters, dass zum Alleinverkauf nicht auch das Fernhalten indirekter Aufträge gehöre. Ich bitte um Ihr Urteil, ob bei 2. Instanz meinem Verlangen nach dem Gutachten eines Sach verständigen nachgegeben werden muss, ferner ob ein Sachverstän diger Berlins zu meinen Gunsten entscheiden würde. Ktmstverlag Wir glauben, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird, denn derjenige, welcher einem Dritten den Alleinverkauf eines Erzeugnisses zusichert, genügt seiner Pflicht, wenn er Alles tut, um den Verkauf der Ware durch Andere im Gebiet des Kunden zu hindern. Wenn ein anderwärts wohnender Käufer gegen den Wllen des Vertragschliessenden nach dem Bezirk des Fragestellers verkauft, so ist der Vertragschliessende dafür nicht haltbar. Der Richter ist nicht verpflichtet, einen Sachverständigen anzuhören, wenn er auf Grund eigenen Ermessens den Fall beurteden kann. Wie ein Berliner Sachverständiger den Fall beurteilen würde, können wir nicht wissen. Speisewasser-Reinigung Ist Ihnen bekannt, ob durch Zusatz von kalzinirter Soda zum Keseelspeisewasser Kesselsteinbildung verhütet wird, und welche Er fahrungen hat man dabei gemacht? Papierwaren-Fabrikant Um diese Frage gründlich zu beantworten, müsste man Seiten voll schreiben. Wir empfehlen dem Fragesteller, ein gutes Werk über die Technologie des Wassers oder über Dampfkesselbetrieb zu Rate zu ziehen; in den letzten Jahr gängen der Papier-Zeitung wurden unter »Büchertisch« mehrere derartige Werke besprochen. An dieser Stelle deuten wir nur kurz an, dass kalzinirte Soda zu den besten und wirksamsten Mitteln gehört, um Kesselstein zu verhüten. Die Menge des Zusatzes hängt davon ab, wieviel gelösten schwefelsauren