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474 PAPIER-ZEITUNG Nr. 14 Kräuseln, Glätten und Härten der Ränder von Pappe und Papier Die Ränder und Ecken von Celluloidtafeln und dünnen Metallblechen lassen eich mittels ineinander greifender ge riffelter Walzen leicht kräuseln, da der Stoff dabei genügend nachgiebt und nicht reisst. Für Papier und Pappe ist diese Vorrichtung jedoch nicht verwendbar, da beide bei der starken, dabei auftretenden Zerrung reissen. Bei der vorliegenden, durch Bild 1 verdeutlichten Vorrichtung, für welche Charles H. Fernald in Malden, Staat Massachusetts, das amerikanische Patent Nr, 711 840 erhielt, findet die Kräuselung wie folgt statt: Die an den Rändern zu kräuselnde Papptafel A wird mit dem Rande zwischen zwei kegelförmig abgestumpfte Metallwalzen BB geschoben, die sich zwangläufig gegen einander drehen. Dadurch wird die Pappe am äussersten Rande am stärksten, nach der Mitte zu allmälig abnehmend zusammengepresst und verdünnt. Diese Ver- Bild 2 dünnung hat gleichzeitig Ausbreiten des Stoffes nach beiden Seiten zur Folge,welche Ausbreitung, da sie sonst nicht Platz hätte, Kräuselung der Pappe, wie Bild 2 zeigt, zur Folge hat. Mit dieser Kräuselung ist infolge des starken auf die Pappe ausgeübten Druckes zu gleich Glätten und Härten des Papprandes verbunden. Die Achsen CC der beiden Presswalzen BB ruhen je in Lagern D Da und D‘ b*. Zwischen den beiden Lagern DB 1 ist eine Schraubenfeder e eingeschaltet, und die Pressung wird mittels einer Schraubenspindel f ausgeübt, während zwischen den Lagern DD eine Schraube g angeordnet ist, durch deren Drehung der Abstand der beiden Lager und die Neigung der Walzen B B zu einander geregelt wird. Eine Schraubspindel h hält ebenfalls diese beiden Lager zusammen. Der Antrieb erfolgt mittels der Kurbel H und der beiden ineinander greifenden Zahnräder GGL Sulfitlauge. Nach amerikanischem Patent 716 339 will ein Herr H. H. Wir.g aus New York das in verschiedenen Rauch gasen der Industrie enthaltene SO s -Gas derart nutzbar machen, dass er es über das Hydrat einer alkalischen Erde in Gegen wart von Wasser leitet. Anscheinend meint der Erfinder hier bei hauptsächlich Kalkmilch. Auf diese Weise wird Calcium- Sulfit erzeugt, und dieses soll in entwässertem Zustande an Sulfitstoff-Fabriken geliefert werden, die es in Wasser auf schwemmen und neuerdings mit SO, behandeln sollen, um Kcchlauge gewünschter Zusammensetzung zu erhalten. Anlehnung des Einzelnen an das Ganze ist ein Gebot der Vernunft und der Pflicht. Verpackung von Kunstdruckpapier 116. Schiedspruch Ich überreiche Ihnen Abschriften und Originale meiner Korrespon denz mit den Herren A. in B. und X. in Y. In der vorliegenden Streitsache wurde beschlossen, den Herausgeber der Papier - Zeitung als Schiedsrichter anzurufen und sich seinem unparteiischen Urteil zu unterwerfen. Ich hatte Herrn A. den Auftrag zum Druck von Katalogblättern gegeben und ihm zu diesem Zwecke Kunstdruckpapier von der be kannten Firma Q. geliefert. A. hatte die bedruckten Bogen an Y. abzurichten. Diese sind dort zum Teil in schlechtem, zerknittertem Zustande und zwar, laut Aussage des Herrn X., in mangelhafter Ver packung eingetroffen, was ein Nachglätten der Bogen nötig machte. Dies ergab einen Kostenaufwand von 65 M. 60 Pf. und A. weigert sich, diese Kosten zu tragen. Im Einverständnis mit Herrn A. bitte ich freundl., mir Ihr Urteil in dieser Angelegenheit zukommen zu lassen, dahingehend, ob in diesem Falle die Schuld Herrn A. oder Herrn X. trifft. M. in N. den Kisten war der Zwischenraum der Seite ad etwa 1/2 cm, an der des Buchbinders gut an. Bei zwischen Papier und Holz an Seite c d 4 bis 6 cm. Letzterer Zwischenraum war mit Papier fest ausgefüllt, und der Deckel wurde unter starker Aufpressung mit 8‘azölligen Nägeln befestigt, sodass sich der Inhalt nur dann stauchen konnte, wenn der Deckel durch unsanfte Behand lung der Kiste auf der Bahn gelockert wurde. Ich vertrete die Ansicht, dass die Kiste ge stürzt worden ist, wodurch eine Lockerung der Kiste entstand. Ich verpacke seit Jahren meine sämtlichen Pianobogen, welche ich an auswärtige Buch bindereien versende, in der selben Weise und habe niemals komme ich aus New York verschiedene Kisten mit bedruckten Plano- Kunstdruck-Bogcn, welche in derselben Weise verpackt sind und stets unversehrt ankamen. Das Malheur kann nur auf der Bahn passirt sein, meine Leute trifft im vorliegenden Falle keine Schuld. Die Buchbinderei Y. beschreibt den Zustand der Kiste am Die Druckerei A. beschreibt wie folgt die Verpackung des Papiers und erbietet sich, dafür Zeugen zu stellen: Die Versendung der gedruckten Pianobogen des Kataloges von M. bestand aus vier Kisten. Eine Kiste ging vorab per Eilgut, die anderen drei als Frachtgut. Die Eilgut-Sendung kam nach Aussage Zwischenraum 4 bis 5 cm mit Papier-Abfällen ausgefüllt eine Klage gehört. Jeden Monat be- Tage der Ankunft wie folgt: Der grösste Teil der Bogen ist verstaucht und an den Rän dern eingerissen. Ursache: die Kiste, in welcher sich die Bogen befanden, war viel grösser als die Bogen, und der Raum zwischen Kistenwand und Bogen nicht ausgefüllt. Beim Transport wurden die Bogen zusammengestossen und gestaucht. Das glatte Kunst druckpapier neigt besonders stark zum Rutschen. Durchschnittlich 250 Bogen der ganzen Auflage wurden dadurch unbrauchbar, das Uebrige liess sich durch Pressung glätten. Diese kostete 55 M. 50 Pf. Der Besteller M. forderte vom Drucker A. ein Drittel der Glättkosten und Nachlieferung der Bogen. Der Besteller und der Buchbinder sollten die an dern zwei Drittel der Glättkosten übernehmen. A. will die 18 M. 50 Pf. Glättkosten tragen, aber nichts nachliefern. Da keine Einigung erfolgt ist, wird unser Schiedspruch angerufen. Dieser lautet: 1. Buchdrucker A. ist verpflichtet, die Glättkosten im Betrage von 55 M. 50 Pf. zu tragen. Begründung: A. war für gute Verpackung verantwortlich. Damit, dass schwere Kisten während der Bahnbeförderung öfter gekantet werden, musste er rechnen. Die Papierfüllung des Hohlraums bei c d war offenbar ungenügend. War keine genau passende Kiste zu beschaffen, so musste das Papier durch angenagelte starke Leisten oben und seitlich am Rutschen gehindert werden. Irgendwelche Spuren eines Unfalls, von dem die Kiste auf der Eisenbahn betroffen wäre, sind nicht festgestellt, daher ist die Bahn äusser Verbindlichkeit. 2. Buchdrucker A. muss auf Wunsch von M. diesem die fehlen den Bogen lediglich gegen Bezahlung der darauf verwandten tarif mässigen Setzer- und Deuckerlöhne nachliefern. Begründung: Bestellt waren 5000 Kataloge von 44 Seiten Umfang, deren Satz- und Druckkosten zu 732 M. 60 Pf. verein bart waren. Um die im Mittel fehlenden 250 Exemplare nach zuliefern, müsste der Buchdrucker A. 44 Seiten neu setzen, zurichten und drucken, also fast die ganze Arbeit noch einmal machen. Dies umsonst zu tun, wäre eine verhältnismässig