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404 PAPIER-ZEITUNG Nr. 12 Folgender Fall ist ein Beispiel unzulässiger Versendung von Bücherzetteln unter Umschlag: Der Reisende einer Buchhandlung pflegte die Bücherzettel, die seine Kunden ausgefüllt und unter schrieben hatten, während der Reise zu sammeln und gelegentlich, zu einer Sendung vereinigt, unter offenem Umschläge seiner Firma zu übersenden. Wie das Reichs-Postamt entschieden hat, ist die Versendung mehrerer, von verschiedenen Bestellern herrührender Bücherzettel unter gemeinschaftlichem Umschläge gegen die Druck sachentaxe nicht gestattet. Verein der Buchhändler zu Leipzig Am 28. Januar hielt der Verein unter Vorsitz des Herrn Hofrat Herm. Credner im Deutschen Buchhändlerhause seine ordentliche Hauptversammlung ab. Laut Jahresbericht für 1902 war die vom Verein unterhaltene Buchhändler-Lehranstalt von 163 Schülern besucht. Auch die Bestellanstalt erfreute sich befriedigenden Aufschwunges und leb haften Verkehrs. Der Verein zählt 409 Mitglieder, ein Ehrenmitglied und 304 ausserordentliche Mitglieder. Die Zahl der durch 78 Leipziger Kommissionäre vertretenen auswärtigen Firmen betrug 7714 (7667 im vorhergegangenen Jahre). Die Ansicht, dass der Verlag gute Ge schäfte gemacht habe, bestätigt sich leider nicht, auch ist Ueber- produktion vorhanden. Ein Gesuch des Vereins an die Behörden um Erleichterung des Bahnhofsbuchhandels wurde abschlägig beschieden. Das Vermögen des Vereins betrug Ende 1902 47 444 M. 22 Pf. (64 032 M.), wobei der bei der Leipziger Bank erlittene Verlust mit in Berücksichtigung zu ziehen war. Während die Buchhändler-Lehr anstalt einen Zuschuss von 18212 M. 66 Pf. aus der Vereinskasse erforderte, ergab die Beetellanstalt einen Ueberschuss von 1093 M. 91 Pf. Die Friedrich Fleischer’sche, die Anonyme und die Jubiläums- Stiftung weisen insgesamt einen Vermögensbestand von 37 372 M. 61 Pf. auf; das G. E. Schulze’sche Vermächtnis beträgt 24274 M. 81 Pf., die George Friedrich Fleischer-Stiftung 60 642 M. 60 Pf. und die Schulbaustiftung 1966 M. 96 Pf. Ein nachträglich eingebrachter Antrag, dass dem deutschen Buchgewerbe-Verein die bisher gewährte Beihilfe von 1000 M. auch für 1908 bewilligt und in den Haushaltplan eingestellt werde, wurde mit 64 gegen 68 Stimmen abgelehnt. In den Vorstand wurden die Herren Emanuel Reinicke als Vor steher, Arthur Meiner als Vertreter, David Rost, Arthur Seemann und Max Forberg als Mitglieder berufen. Dem aus seinem Amte scheidenden Vorsitzenden, Herrn Hofrat Credner, widmete am Schluss der Versammlung Herr Konsul Harrassowitz herzliche Worte des Dankes für seine dem Verein gewidmeten Dienste. (Nach »Leipziger Tageblatt«) g. Schliessung der Buchdrucker-Zwangsinnung in Braunschweig. Nachdem bei der Herzogi. Kreisdirektion der Antrag auf Zurücknahme des durch Verfügung vom 20. November 1899 angeordneten Innungs zwanges für das Buchdruckereigewerbe angebracht war, hat die Herzogi. Kreisdirektion in Gemässheit des § 100t der Reichsgewerbe ordnung zum 81. März d. Js. die für das Herzogtum Braunschweig mit dem Sitze in Braunschweig und dem Namen Zwangsinnung für das Buchdruckereigewerbe bestehende Innung geschlossen. Ein Kartell der Lyriker. Auf Grund des neuen Urheberrechts gesetzes haben eich etwa 70 deutsche Lyriker verbündet, um bessere Verwertung ihrer Geisteeprodukte zu erzielen. Die Vereinbarung bestimmt, dass kein Gedicht der verbündeten Autoren unter dem Minimalhonorar von 60 Pf. für die Zeile im Druck oder Wiederabdruck erscheinen darf. Dem Kartell gehören u A. Bierbaum, Busse, Falke, Dehmel, Liliencron, Holtz, Wildenbruch, Anna Ritter usw. an. K. Frankf. Ztg. In einer Berliner Tageszeitung wurde berechnet, dass die Heraus gabe von Gedicht-Sammlungen bei diesem Zeilenpreis nicht lohnen könne. Druck von Wertpapieren in Russland. Während in früherer Zeit die Aktiengesellschaften und Kreditanstalten Russlands ihre Wertpapiere, wie Aktien, Pfandbriefe, Kupons usw. in Privatlithografien und Druckereien in Russland oder im Ausland herstellen liessen, wurde vor einigen Jahren ein Gesetz erlassen, wonach die Herstellung der artiger Wertpapiere fortan nur in der Expedition zur Anfertigung von Staatspapieren in St. Petersburg geschehen dürfe. Neuerdings hat nun der dirigirende Senat auf die Klage einer Kreditgesellschaft erklärt, dass der Druck von Wertpapieren auch in privaten Litho grafien vor sich gehen kann, wenn diese zum Druck solcher Papiere eingerichtet sind, und in den Statuten der betreffenden Kreditgesell schaft der Wunsch ausgedrückt ist, ihre Wertpapiere in Privat anstalten drucken zu dürfen. (Leipziger Tageblatt) Der Ausstand der Buchbindergehilfen in Gothenburg (vgl. Nr. 8 S. 267) ist endlich durch einen Vergleich beendet. Die Frage wegen Wieder einstellung der Streikenden ist dahin gelöst, dass von den 190 Gehilfen etwa 100 sogleich in Arbeit treten können, während die übrigen erst im April dauernde Arbeit erhalten. F. Lehrbriefe. Die Berliner Handwerkskammer hat ermittelt, dass vielfach die von den Innungen ausgegebenen Lehrbriefe den gesetz lichen Anforderungen nicht genügen, indem die in § 131c der Ge werbeordnung angeordnete Beurkundung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung auf den Lehrbriefen fehlt. Die Innungen werden deshalb aufgefordert, dem Vordruck ihrer Lehrbriefe ein Prüfungszeugnis hinzuzufügen, welches folgenden Zusatz enthält: Dieses Zeugnis, welches von einem auf Grund des § 131 der Gewerbe ordnung zur Abnahme der Gesellenprüfung bestellten Prüfungs ausschuss ertheilt ist, verleiht dem Inhaber mit dem vollendetem 24. Lebensjahre gemäss § 129a a. a. 0. die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen. B. Stiftung der Kopenhagener Typografen. Die Stiftung entwickelt sich in erfreulichem Grade. In ihren beiden Häusern erhielten 26 Mit glieder freie Wohnung und teilweise auch Unterstützung, anderen Mitgliedern wurde Wohnungs-Unterstützung gewährt. Für Rechnung der Stiftung wird jetzt auch ein recht grosses Gebäude aufgeführt, das 64 Wohnungen von 2 Zimmern und 24 Wohnungen von 8 Zimmern und Kammer umfasst. Dieses Gebäude soll zum Oktober d. Js. vor zugsweise von Mitgliedern der Stiftung bezogen werden. F. Büchertisch Die Feuerversicherung. Unabhängige Zeitschrift für Feuer- versicherungs-Technik und -Recht, für Feuerschutz- und Feuer löschwesen. Offizielles Organ des Deutschen Feuerversicherungs- Schutzverbandes. Herausgeber Dr. Otto Prange, Geschäftsführer des Deutschen Feuerversicherungs - Schutzverbandes. Zeit- schriften-Verlag Bechly & Co., G. m. b. H. in Berlin SW 19. Er scheint am 15. jeden Monats. Bezugspreis in Deutschland und Oesterreich-Ungarn 1 M. 50 Pf. vierteljährlich. Seit Beginn dieses Jahres erscheinen die amtlichen »Mitteilungen« des Deutschen Feuerversicherungs-Schutzverbandes unter obigem Namen. Diese monatlich erscheinende Schrift wird den Mitgliedern des Verbandes kostenfrei gesandt und will äusser Verbands-Mit teilungen auch andere, die Feuerversicherung betreffende bringen. Die erste Nummer enthält 8 Seiten Text und einen farbigen Umschlag für Anzeigen. Wer auf dem Gebiete der Erzeugung von Papiersäcken, Cigarrenbeuteln, Kaffee- und Theebeuteln mit □-Boden usw. leistungsfähig werden will, sowohl in der Massenerzeugung, Güte und Ausstattung, dem empfehle meine [142851 Universal- Sack- Maschine welche nach jeder Richtung kon kurrenzfähig ist. Jede Papiersorte kann von endlosen Rollen verarbeitet werden. Mit 1 Pf. Betriebskraft und 2 Arbeiterinnen werden 10 Zentner Säcke in 10 Stunden erzeugt. Ausführliche Prospekte und Arbeitsmuster sende auf Wunsch. N. Jepsen Sohn, Flensburg Fabrik von Papierverarbeitungs- und Dampfmaschinen. 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